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Unfall auf Parkplatz: Verursacherin meint ich hätte Teilschuld

BMW 3er E90
Themenstarteram 30. September 2014 um 17:34

So gleich vorweg... ich mache hier ein Thema auf um einerseits meinen Ärger Luft zu machen und andererseits hoffentlich ein paar Tipps zu bekommen für das weitere Vorgehen.

Heute morgen auf dem gemeinsamen Parkplatz der Technischen Schule und der Berufsschule bin ich hinter einem Fiat auf dem Parkplatz gefahren. Die junge Dame ist dann auf der linken Seite in einen Parklücke gefahren. ( Zum Parkplatz: Es wird quer zur Fahrbahn geparkt; Pakplätze sind beidseitig; Es gibt keine getrennten Fahrbahnen für die Fahrtrichtungen )

Ich hatte auf der rechten Seite einen Parkplatz erspäht. Da die Fahrbahn des Parkplatz etwas eng ist und ich auf einen Zug in die Parklücke wollte hab ich links ausgeholt und musste dann aber leider unmittelbar (ca 2m) hinter der Jungen Dame mit ihren Fiat stehen bleiben, weil jemand aus einem Auto, dass direkt an meiner Parklücke angrenzende, austieg und ich deshalb nicht in die Parklücke einfahren konnte.

Während ich wartete bis die Parklücke frei wahr (ich bin schon an die 5s hinter dem Fiat gestanden), fuhr die Fiat-Mamsel blindrücks in mein Auto (wollte wohl nochmal rangieren) und bschädigte hinten auf der Fahrerseite Kotflügel, Türe und Felge. Am Fiat waren nur leichte Kratzer zu sehen.

Als wir dann beide ausstiegen und den Schaden begutachteten hatte sie sich bei mir Entschuldigt. Leider war ich so vom Schaden abgelenkt, dass ich vergessen habe die Personalien der Zeugen aufzunehmen > FEHLER #1

Wir haben dann die Personalien ausgetauscht und uns darauf geeinigt, das ich sie den Schaden meldet und ich sie dann heut Abend anrufen werde. Blöderweise habe ich keine Polizei hinzugezogen > Fehler #2

Da sie sich bei mir entschuldigt hatte, dachte ich das die Schuldfrage eindeutig geklärt sei > Fehler #3 .... doch weit gefehlt.

Als ich heute Abend dann bei Ihr anrief ging direkt ihr Vater ran und meinte nach der förmlichen Begrüßung:" das seine Tochter gesagt hätte ich wäre auch gefahren und wäre somit Mitschuld. Ich hab dann dem Vater erklärt das ich eindeutig gestanden bin und man das auch anhand des Schadensbild sehen kann. Außerdem wäre der Unfall nicht passiert wenn seine Tochter auch nur einen der drei Spiegel benützt hätte oder einen Schulterblick. Doch er verwieß weiter auf die Mitschuld meinerseits, sodass ich morgen zur Polizei gehen werde um den Unfall aufzunehmen.

Schon dreist... erst mir in die Karre zu fahren und dann nichtmal den Mut zu haben mit mir am Rohr zu sprechen, sondern schön Väterchen vorschicken, der seiner lieben Tochter alles glaubt.

So etwas mehr geschrieben als ich vor hatte.

Falls jemand noch ein paar Tipps hat nur her damit.

20140930-074009-2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von The-real-Deal

Wenn es auf einen öffentlichen Parkplatz knallt, ist die Schuldfrage immer 50/50 %

QUATSCH!

Wenn du parkst ..oder hältst einer fährt dir rein, bekommst du doch keine Teilschuld!!

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:( teueres Lehrgeld...

Rechtschutz Versicherung vorhanden?

Auch wenn nein, bitte morgen gleich ein Anwalt anrufen, wenn Papa gleich so anfangt ( vielleicht war Tochter ehrlich Zuhause... ) soll er sich queer bleiben Stellen bei dich.

Druck dich der Daumen, ist ja ne fiese Schade und Situation

Themenstarteram 30. September 2014 um 17:59

Rechtsschutz ist glücklicherweise vorhanden. Wohl eine der besten Versicherungen in der heutigen Zeit.

Der/die Rückwärtsfahrende ist immer der Verursachen. Solche Fahrmanöver erfordern besondere Aufmerksamkeit und dürfen nur ausgeführt werden, wen eine Gefährdung bzw. Schädigung Andere ausgeschlossen sind. Dem Rückwärtsfahrenden obliegt eine besondere Sorgfaltspflicht. § 9 STVO, Ziffer 5: "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."

Lass dir da nichts anderes einreden- die Fiatfahrerin ist die eindeutige und alleinige Verursacherin des Unfalls. Ob du hinter ihrem Auto gestanden hast oder vorbeigefahren bist, ist dabei egal. Es sei denn, du bist mit so hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen, dass sie dich gar nicht hat sehen können. Und das war ja wohl nicht der Fall. So hätte es die Polizei und so wird es die Versicherung auch sehen ...

Wer rückwärts aus seiner Parklücke fährt, oder rückwärts aus einer Grundstückseinfahrt...

ist i.d.R. alleiniger Unfallverursacher.

Punkt.

Eigentlich ja .... eigentlich.

Aber ganz speziell auf Parkplätzen ist die Rechtsprechung SEHR eigen. Selbst bei eindeutig rechts vor links läuft es fast immer auf eine Teilschuld raus.

Und ohne Zeugen, die bestätigen dass man selbst gestanden ist, würde ich mich auf eine Teilschuld einstellen.

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

Eigentlich ja .... eigentlich.

Aber ganz speziell auf Parkplätzen ist die Rechtsprechung SEHR eigen. Selbst bei eindeutig rechts vor links läuft es fast immer auf eine Teilschuld raus.

Und ohne Zeugen, die bestätigen dass man selbst gestanden ist, würde ich mich auf eine Teilschuld einstellen.

Das gilt aber nur für Unfälle, bei denen beide Fahrzeuge auf der Verkehrsfläche unterwegs waren. Da im Allgemeinen auf Parkplätzen Schrittgeschwindigkeit gilt, muss man davon ausgehen, dass ein Zusammenstoß auf jeden Fall vermeidbar ist.

In o.a. Fall rangiert/fährt die Dame "rückwärts" aus einer "Parklücke" in die "Verkehrsfläche".

Mein Tip: Den Schaden der gegnerischen Versicherung melden, unabhängig was "der Vater" sagt.

Daraufhin verschickt die Versicherung einen Unfallbogen an beide Beteiligten und entscheidet nach Aktenlage. Sollte die Versicherung die Regulierung ablehnen (was ich nicht glaube), kann man im Nachgang immer noch klagen.

...du musst versuchen Zeugen ausfindig zu machen. .. evtl Aushang in der Schule. ... oder Bitte den Direktor es über die Lehrer Publik zu machen. ...

keine Zeit verlieren. .

dann ab zum Anwalt. ..

wer so anfangen will wie Papa der drückt sich hartnäckig...

drück dir die Daumen.

Ich kenne einen ähnlichen Fall. .da hat die Verursacherin auch behauptet, die Geschädigte sei ebenfalls rückwärts grfahren...

Keine Zeugen. .Aussage gegen Aussage. ..jeder mußte seinen Schaden selber zahlen :(

Die Möglichkeiten, den Hergang eines Zusammenstoßes zu belegen, sind auch ohne Zeugen durchaus vorhanden. Wie schon oben beschrieben, empfehle ich, den Schaden zu melden und abzuwarten, wie sich der Unfallgegner zu der Sache äußert. Aus meiner Sicht ist das Fehlverhalten derart groß, dass auch evtl. falsche Behauptungen für die Schuldfrage nicht relevant sind.

Wie mein Vorschreiber schon sagt, ist es aufgrund dieses Schadensbildes ein einfaches den Schadenshergang in etwa nachzuvollziehen. Da an deinem Wagen nur punktuelle Dellen entstanden sind ist es nicht möglich das der sich im Moment des Aufpralles bewegt hat. Zudem zeugt ein seitlicher Schaden davon das sich das andere Fahrzeug auf dich zu bewegt hat. Diese Fakten wird sogar ein Gutachter der generischen Versicherung anerkennen müssen. So in der Art würde ich von meinem Anwalt an die andere Partei argumentieren. Da kannst davon ausgehen das die sich besinnen und einlenken. Wenn nicht dann entscheiden halt Gutachter.

1. Zeugen !!!

2. Rechtschutz

3. Viel Erfolg!

Wenn es auf einen öffentlichen Parkplatz knallt, ist die Schuldfrage immer 50/50 %

Zitat:

Original geschrieben von The-real-Deal

Wenn es auf einen öffentlichen Parkplatz knallt, ist die Schuldfrage immer 50/50 %

QUATSCH!

Wenn du parkst ..oder hältst einer fährt dir rein, bekommst du doch keine Teilschuld!!

Ich hatte letztes Jahr im November genau den gleichen Fall. Tatort: Supermarktparkplatz. Fetter SUV mit Weibchen fährt rückwärts um in eine Parklücke zu fahren. Sieht mich nicht ("hab in meiner Rückfahrkamera nichts gesehen") und knallt mir in die Seite. Zuerst hat sie sich entschuldigt.... hab trotzdem die Polizei gerufen. Diese meinte aber, bei so einem "kleinen" Schaden hätte ich das müssen. Zeugen, natürlich keine. Es waren einige Leute am Parkplatz, aber auf einmal will keiner mehr was gesehen haben!

Unfallgegner behauptet auch auf einmal, ich wäre gefahren!

Ende der Geschichte: Teilschuld!!!! Warum? Weil es auf einem "privaten" Parkplatz war. Dazu zählen eben Supermarktparkplätze, Tankstellen usw.. Die Versicherungen und Gerichte wollen sich mit so einem Kleinkram nicht mehr beschäftigen und machen sofort auf Teilschuld. Das ist das einfachste.

Meine Aussage, dass ich gestanden bin, zählt nicht. "Stehen" tut man erst, wenn das Auto mindestens 5 Min. (!!!) steht. Ich konnte es nicht fassen, aber ist so!

Schaden beim SUV: 300 €. Beim Polo meiner Frau: 1500 €. Eigentlich noch mehr, denn lt. VW hätte man das Heckblech tauschen sollen (wegen 5 cm Delle) und das hätte 8.000€ (!!!!!) gekostet.

Also nach Gutachten abgerechnet, Hälfte kassiert und "privat" richten lassen. Somit blieb ich NUR auf ca. 300 € Kosten sitzen. Ich könnte heute noch KOTZEN! Und wenn ich Deinen Beitrag lese, noch gleich viel mehr.

Ich wünsche Dir viel Glück, aber ich sehe wenig Hoffnung.

Die Leute haben keinen Anstand mehr und können zu nichts mehr stehen!!!!!

Grüße, Bäda

Zitat:

Original geschrieben von The-real-Deal

Wenn es auf einen öffentlichen Parkplatz knallt, ist die Schuldfrage immer 50/50 %

Das ist völliger Unsinn!

Nochmal: Schaden melden und auf den Versicherungsbogen warten. Der Versicherungsnehmer hat wenig Einfluss, wie die Versicherung später reguliert. Noch weiß doch noch niemand, ob wirklich eine Teilschuld vorgeworfen wird.

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