Unfall auf Parkplatz: Verursacherin meint ich hätte Teilschuld
So gleich vorweg... ich mache hier ein Thema auf um einerseits meinen Ärger Luft zu machen und andererseits hoffentlich ein paar Tipps zu bekommen für das weitere Vorgehen.
Heute morgen auf dem gemeinsamen Parkplatz der Technischen Schule und der Berufsschule bin ich hinter einem Fiat auf dem Parkplatz gefahren. Die junge Dame ist dann auf der linken Seite in einen Parklücke gefahren. ( Zum Parkplatz: Es wird quer zur Fahrbahn geparkt; Pakplätze sind beidseitig; Es gibt keine getrennten Fahrbahnen für die Fahrtrichtungen )
Ich hatte auf der rechten Seite einen Parkplatz erspäht. Da die Fahrbahn des Parkplatz etwas eng ist und ich auf einen Zug in die Parklücke wollte hab ich links ausgeholt und musste dann aber leider unmittelbar (ca 2m) hinter der Jungen Dame mit ihren Fiat stehen bleiben, weil jemand aus einem Auto, dass direkt an meiner Parklücke angrenzende, austieg und ich deshalb nicht in die Parklücke einfahren konnte.
Während ich wartete bis die Parklücke frei wahr (ich bin schon an die 5s hinter dem Fiat gestanden), fuhr die Fiat-Mamsel blindrücks in mein Auto (wollte wohl nochmal rangieren) und bschädigte hinten auf der Fahrerseite Kotflügel, Türe und Felge. Am Fiat waren nur leichte Kratzer zu sehen.
Als wir dann beide ausstiegen und den Schaden begutachteten hatte sie sich bei mir Entschuldigt. Leider war ich so vom Schaden abgelenkt, dass ich vergessen habe die Personalien der Zeugen aufzunehmen > FEHLER #1
Wir haben dann die Personalien ausgetauscht und uns darauf geeinigt, das ich sie den Schaden meldet und ich sie dann heut Abend anrufen werde. Blöderweise habe ich keine Polizei hinzugezogen > Fehler #2
Da sie sich bei mir entschuldigt hatte, dachte ich das die Schuldfrage eindeutig geklärt sei > Fehler #3 .... doch weit gefehlt.
Als ich heute Abend dann bei Ihr anrief ging direkt ihr Vater ran und meinte nach der förmlichen Begrüßung:" das seine Tochter gesagt hätte ich wäre auch gefahren und wäre somit Mitschuld. Ich hab dann dem Vater erklärt das ich eindeutig gestanden bin und man das auch anhand des Schadensbild sehen kann. Außerdem wäre der Unfall nicht passiert wenn seine Tochter auch nur einen der drei Spiegel benützt hätte oder einen Schulterblick. Doch er verwieß weiter auf die Mitschuld meinerseits, sodass ich morgen zur Polizei gehen werde um den Unfall aufzunehmen.
Schon dreist... erst mir in die Karre zu fahren und dann nichtmal den Mut zu haben mit mir am Rohr zu sprechen, sondern schön Väterchen vorschicken, der seiner lieben Tochter alles glaubt.
So etwas mehr geschrieben als ich vor hatte.
Falls jemand noch ein paar Tipps hat nur her damit.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von The-real-Deal
Wenn es auf einen öffentlichen Parkplatz knallt, ist die Schuldfrage immer 50/50 %
QUATSCH!
Wenn du parkst ..oder hältst einer fährt dir rein, bekommst du doch keine Teilschuld!!
91 Antworten
Du wirst recht bekommen. Ich würde den normalen ablauf geheb.
Gutachter kann anhand des schadens und kratzer verläufe sehen ob du standest oder gefahren bist. Danach kriegst du dein geld. Wird zwar ca. Halbes jahr dauern aber das wäre es mir wert. Hast du nicht die polizeu gerufen? Wenigstens foto hätte ich von beiden fahrzeugen im kontakt zustand gemacht. Bei sowas direkt die onkel holen ubd alles aufnehmen lassen
Zitat:
Original geschrieben von Martin_A1976
Das ist völliger Unsinn!Zitat:
Original geschrieben von The-real-Deal
Wenn es auf einen öffentlichen Parkplatz knallt, ist die Schuldfrage immer 50/50 %
Ich will Dich nicht kränken, aber Du hast absolut keine Ahnung.
Es wird wahrscheinlich wie bei fast jeden Parkplatzunfall auf 50:50 hinauslaufen.
Und falls jemand glaubt, es gilt die STVO, der ist im Irrtum, auch wenn 100 entsprechende Schilder aufgehängt sind.
Zitat:
Original geschrieben von The-real-Deal
Ich will Dich nicht kränken, aber Du hast absolut keine Ahnung.Zitat:
Original geschrieben von Martin_A1976
Das ist völliger Unsinn!
Es wird wahrscheinlich wie bei fast jeden Parkplatzunfall auf 50:50 hinauslaufen.
Und falls jemand glaubt, es gilt die STVO, der ist im Irrtum, auch wenn 100 entsprechende Schilder aufgehängt sind.
Dann bin ich ja froh, dass meine beiden Parkplatzunfälle jeweils zu 100% von der gegnerischen Versicherung gezahlt wurden. Fairer Weise muss ich allerdings zugeben, dass die Unfälle auch schon einige Jährchen (ca. 15 und mehr) zurückliegen und ich in beiden Fällen Zeugen hatte, die bezeugen konnten dass ich stand und der andere in mein Auto reingefahren ist ...
Vielleicht hilft dir dieser Ratgeber weiter.
Da auf Parkplätzen eigentlich immer Schrittgeschwindigkeit zählt und du ja zum Zeitpunkt des Remplers gestanden bist, müßtest du den Schaden anstandlos von der gegenerischen Versicherung erstattet bekommen. Zeugen die das untermauern könnten wären dennoch nicht schlecht.
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/parkplatzunfall.php
Ähnliche Themen
...ich vermute mal stark, dass Papi den Unfall seiner Tochter gar nicht melden will. ..
Der will wohl das jeder seinen eigenen Schaden selbst zahlen muss. ...dann ist er fein raus und wird nicht zurück gestuft...... .
Bei einem Parkplatzunfall gibt es fast keine Situation, in der nicht auf Mitschuld entschieden wird. Die einzige Ausnahme, die ich kenne, ist genau Dein Fall: nämlich, wenn einer steht und sich keinen mm bewegt und ein anderer reinfährt.
Klar, es wird schwer sein, das zu beweisen. Einen Zeugen jetzt noch ausfindig zu machen, z.B. per Handzettel/Aushang auf dem Parkplatz wäre jetzt sehr wichtig.
Ansonsten steht tatsächlich Aussage gegen Aussage. Und ob ein Gutachter rekonstruieren kann, ob Du gestanden hast, dürfte bei den eh sehr geringen Geschwindigkeiten unmöglich sein, fürchte ich.
Zitat:
Original geschrieben von Mosel-Manfred
QUATSCH!Zitat:
Original geschrieben von The-real-Deal
Wenn es auf einen öffentlichen Parkplatz knallt, ist die Schuldfrage immer 50/50 %
Wenn du parkst ..oder hältst einer fährt dir rein, bekommst du doch keine Teilschuld!!
Da hast schon recht. Problem ist, die Versicherungen probieren es in jedem Fall erstmal
- und dagegen -muss man sich dann zu erwehren wissen...
Zitat:
Original geschrieben von The-real-Deal
Es wird wahrscheinlich wie bei fast jeden Parkplatzunfall auf 50:50 hinauslaufen.
Und falls jemand glaubt, es gilt die STVO, der ist im Irrtum, auch wenn 100 entsprechende Schilder aufgehängt sind.
Wahrscheinlich heißt aber nicht sicher... 😁
Auf öffentlichen Verkehrsflächen gilt grundsätzlich die StVO und Schrittgeschwindigkeit oder eben die entsprechend ausgeschilderten Sonderregelungen.
Es wird nur immer wieder versucht, jedem eine Teilschuld aufzuwälzen, weil es bei Schrittgeschwindigkeit ja eigentlich auch nie knallen dürfte. Bewegen sich beide Fahrzeuge gibt es fast immer ne Teilschuld, steh eines der Fahrzeuge schaut es in der Regfel schon ein wenig anders aus...
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Auf öffentlichen Verkehrsflächen gilt grundsätzlich die StVO und Schrittgeschwindigkeit oder eben die entsprechend ausgeschilderten Sonderregelungen.
Ne, Neo, das stimmt so nicht ganz. Es ist zwar öffentlich zugänglicher Raum, aber möglicherweise in privater Hand. Dann stehen da mitunter schon auch StVO-Schilder, die aber juristisch keine Bedeutung haben. Auf solchen Parkplätzen gilt die sog. "gegenseitige Rücksichtnahme", die auch "rechts vor links" aushebelt und wie schon festgestellt, eben nicht der von rechts kommende Vorfahrt hat, wenn sich beide bewegen, sondern eine gegenseitige Verständigung stattfinden muss. Dass zwar oft beispielsweise "rechts vor links" praktiziert, geht auch nur so lange gut, bis es kracht und auch der von rechts kommende Fahrer mit dran ist.
D.h. nur wer tatsächlich steht, hat sie Chance auf Abwälzung der Haftung.
Rein formal juristisch so aber nicht richtig.
Um "echte" Verkehrsschilder auf öffentlichem oder öffentlich zugänglichen Raum aufzustellen, bedarf es einer Genehmigung der Behörde. Ein Privatparkplatz, auf dem die Regeln der StVO nicht gelten, muss auch als solcher gekennzeichnet sein, darf dann aber wiederum nicht öffentlich zugänglich sein.
Kuddelmuddel, aber leider Tatsache... 😉
Heißt im Amtsdeutsch - grundsätzlich gelten die Regelungen der StVO, sofern nichts anderes rechtswirksam bestimmt ist. Gegenseitige Rücksichtnahme steht übrigens auch in der StVO, aber im Zweifelsfall gilt grundsätzlich mal rechts vor links. Alles andere muss für den Verkehrsteilnehmer eindeutig und zweifelsfrei erkennbar sein...
Gibt auch einiges an Ausnahmeregeln, aber auch die müssen auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen beantragt und genehmigt werden. Unser Dachparkplatz auf dem Kaufland hat so ein paar eigenartige Regelungen. Hat gut 2 Monate gedauert, bis da endlich jemand parken durfte... 😉
Mein Fahrlehrer seinerzeit (Gott hab ihn selig...) meinte immer, dass ein Unfall auf einem Parkplatz grundsätzlich Mist sei... ;-)
Wie Recht er hatte...
Zitat:
Original geschrieben von Downloader
Mein Fahrlehrer seinerzeit (Gott hab ihn selig...) meinte immer, dass ein Unfall auf einem Parkplatz grundsätzlich Mist sei... ;-)Wie Recht er hatte...
Also grob zusammengefasst- stimmt das wohl... 😉
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Also grob zusammengefasst- stimmt das wohl... 😉Zitat:
Original geschrieben von Downloader
Mein Fahrlehrer seinerzeit (Gott hab ihn selig...) meinte immer, dass ein Unfall auf einem Parkplatz grundsätzlich Mist sei... ;-)Wie Recht er hatte...
Hahahahahaha 😁
Man gibt es viele Bastarde auf der Welt.
Geh nachdem die Sache zu ende ist zu der alten und stech ihr mal schön die Reifen zusammen. Kannst anrufen und ich komm auch und mach da gerne mit.
Kann dir ja gern meine Nummer schicken.
Sorry, aber sowas geht gar nicht ey...es gibt immer mehr Spasten in Deutschland.
Grüße
Zum Zeitpunkt des Remplers hat der Threadersteller sein Fahrzeug gar nicht bewegt wegen STVO Schrittgeschwindigkeit hin oder her, und die Dame ist ihm rückwärts in die Seite geknallt. So hab ich es jedenfalls verstanden. Somit ist eindeutig der Schadenverursacher die Dame. Wenn die einfach rückwärts aus einem Parkplatz rausfährt ohne nach hinten zu schauen oder in die Spiegel ist das schon groß fahrlässig. Nicht auszudenken wenn eine Frau mit Kinderwagen hinten vorbeigefahren wäre. Hätte die wahrscheinlich auch umgenietet und sich hinterher blödgestellt.