Unfall am Stoppschild
Moin,
heute ganz blöde Situation. Ich fahre an ein Stoppschild ran, halte kurz an der Haltelinie. Da mir parkende Autos die Sicht versperren taste ich mich langsam in die Kreuzung ein, da taucht plötzlich ein Motorradfahrer von links auf überbremst das Motorrad und kommt dadurch zu Fall. Leichter Sachschaden am Motorrad und einge Schürfwunden am Fahrer. Der wirft mir nun vor ich hätte ihm die Vorfahrt genommen. Aus meiner Sicht ist er mit ungemessen hoher Geschwindigkeit, 30 Zone, im Regen zu schnell gewesen und hat dann als er mich gesehen hat über reagiert. Im Grunde wäre ein ausweichen oder bremsen gar nicht nötig gewesen da 90% der Fahrbahn noch frei war (Einbahnstraße). Die Motorradfahrer wollte die Polizei rufen, meinte dann jedoch das die ihm gesagt hätten das wir nur den Unfallbericht ausfüllen sollen, das nichts gröberes passiert ist. Ich habe eine Dashcam im Auto die alles aufgezeichnet hat. Unfall habe ich der Versicherung gemeldet.
Da es mein erster Unfall war: Klärt das jetzt alles die Versicherung oder muss ich mit weiteren (strafrechtlichen Konsequenzen) rechnen?
Ähnliche Themen
100 Antworten
Zitat:
@tchibomann schrieb am 5. Juni 2023 um 11:20:54 Uhr:
In Niedersachsen kommen sie auch bei Bagatellen, diese Aussage hat vor 14 Tagen ein Polizist mir gegenüber gemacht.
Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Die Aussage am Telefon von der Polizei in einer niedersächsischen Stadt war, dass sie bei so einem kleinen Parkrempler und auch wenn die Unfallgegenerin den Vorfall abstreitet, nicht kommen und wir uns so einigen sollen.
Ich war nicht dabei, aber bin von der Schuld der TE nicht so ganz überzeugt. Das kann eventuell zu Teilen das Video zeigen.
Daher hätte ich als TE die Polizei angerufen und verlangt.
Wenn es einmal aktenkundig wird bei der Versicherung, und nachher kommt dann der Biker um die Ecke mit weiteren Folgeschäden oder Kopfschmerzen kommen weitrere Nachforderungen für das Motorrad oder seinen Arbeitsausfall, dann wird es teuer.
Und der TE dürfte bei der Versicherung ggfs. intern "hochgestuft" werden bzw. bekommt bei einem weiteren Unfall schneller eine Kündigung.
Je nach Schadenshöhe hätte man das besser direkt gezahlt. Oder aber lässt es auf eine Diskussion ankommen. Aber so war das aus meiner Sicht quasi ein Schuldeingeständnis.
Zitat:
@hlmd schrieb am 5. Juni 2023 um 11:10:26 Uhr:
Auch wenn du langsam in die Kreuzung reinfährst, DU hast Vorfahrt zu gewähren.
Ja, es gibt Kreuzungen, da hat man mangels Sicht echt die A-Karte gezogen. Da muss man halt wirklich langsam rein.
Hat er nach eigener Angabe getan:
Zitat:
@Flupomax schrieb am 5. Juni 2023 um 10:59:31 Uhr:
Ich habe am Stoppschild gehalten und dann wirklich extrem langsam in die Kreuzung eingefahren. Irgendwie muss ich ja in die Kreuzung kommen. Ich stand auch nicht auf der Straße sondern eher noch in der Einmündung, meiner Meinung nach hätte weder ausgewichen noch gebremst werden müssen.
Jetzt fehlt noch die Forderung, er hätte einen Einweiser herbeirufen müssen.
Aussteigen und ans Eck vorlaufen, damit man bloß keinen Motorradfahrer erschreckt
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 5. Juni 2023 um 10:31:33 Uhr:
Ich frage mich ja schon, warum hier so viele davon ausgehen, dass der TE hier eine (Teil-)Schuld bekommen könnte. Der TE hatte keinen Kontakt mit dem Motorradfahrer, er hat eine Videoaufnahme, dass er sich korrekt verhalten hat und es gibt noch nicht mal einen polizeilichen Unfallbericht. Auf welcher Grundlage will denn der Motorradfahrer hier irgendwas geltend machen?
Ich fantasiere mal:
"Das Brems- und Ausweichmanöver war so hart und Scharf das die Kolliosion mit dem PKW vermieden werden konnte aber zum Sturz führt"
.... jetzt sind die Beine noch dran, dafür aber ein paar Schürfwundenvorhanden. Statt ein zusammengefaltetes Moped (Totalschaden?) nur ein defekter Spiegel und Kratzer in der Schale.
Man muß nicht Kollodieren um gefährlich in den Straßenverkehr einzugreifen!
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 5. Juni 2023 um 13:44:32 Uhr:
Aussteigen und ans Eck vorlaufen, damit man bloß keinen Motorradfahrer erschreckt
---
So ungefähr auf die Art...

Soll das Ganze jetzt in Klamauk abdriften?
Wenn der TE nichts gesehen hat, ist das erstmal SEIN Problem.
Der Motorradfahrer kam von links. Also ist es naheliegend, dass dieser davon ausgehen musste, das der TE trotzdem fährt bzw. ihn nicht gesehen hat und der Biker eine Vollbremsung hinlegt, die dann schief gelaufen ist.
Das mit dem Einweiser hat doch niemand geschrieben. Aber ja, wenn man beim Einfahren auf eine Straße nicht sieht, warum auch immer, muss man sich u.U. Hilfe holen. Dies steht aber gar nicht zur Diskussion...
VG
Zitat:
@hlmd schrieb am 5. Juni 2023 um 14:05:11 Uhr:
Soll das Ganze jetzt in Klamauk abdriften?
Mit dem Klamauk hast Du angefangen.
Der TE hat sich nach eigenen Aussagen vorsichtig in die Kreuzung hineingetastet. Was soll er noch mehr tun?
Auch für den Motorradfahrer gilt: Er muss im Sichtbereich anhalten können!
Ich würde annehmen, dass der Motorradfahrer den Autofahrer aufgrund der erhöhten Position etwas früher wahrnehmen kann wie umgekehrt. Der Motorradfahrer sieht also, daß ein Fahrzeug langsam in die Kreuzung fährt. Was sollte er dann wohl tunlichst machen?
Der Autofahrer rollt mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung, den Fuß auf der Bremse, den er rechnet ja damit, daß etwas kommt... Der steht sofort.
Elmike
Zitat:
@Astradruide schrieb am 5. Juni 2023 um 13:46:42 Uhr:
Ich fantasiere mal:
"Das Brems- und Ausweichmanöver war so hart und Scharf das die Kolliosion mit dem PKW vermieden werden konnte aber zum Sturz führt"
.... jetzt sind die Beine noch dran, dafür aber ein paar Schürfwundenvorhanden. Statt ein zusammengefaltetes Moped (Totalschaden?) nur ein defekter Spiegel und Kratzer in der Schale.
Man muß nicht Kollodieren um gefährlich in den Straßenverkehr einzugreifen!
Damit unterschlägst du aber den Rest meiner Aussage. Der TE hat sich doch
nachweislichrichtig verhalten
undes gab keine Kollision.
Wenn man sich richtig verhält, aber kollidiert, kann man eine Teilschuld bekommen. Wenn man sich nicht richtig verhält, aber nicht kollidiert ebenso. Aber bei richtigem Verhalten und keiner Kollision seh ich da einfach keine Teilschuld. Wenn - und das ist hier ja immer Dreh- und Angelpunkt - sich der TE so verhalten hat, wie er schreibt, und das Video auch genau das zeigt, dann war es nunmal ein Fahrfehler des Motorradfahrers. Ob der nun in Gedanken war und erschrocken ist oder beim Bremsen die Kontrolle verloren hat ist dabei für den TE ja nicht relevant.
Was noch nicht beachtet wurde.
Hat es in Bezug auf den Streckenabschnitt, in dessen Bereich dieser Unfall geschah, Restriktionen für Motorräder?
Ich frage das nur, weil zwischenzeitlich ja so manche Strecke am WE für Motorräder gesperrt worden ist; jedenfalls hatte es doch in den Weiten dieses Forums bereits derartige Diskussionen?
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 5. Juni 2023 um 14:41:59 Uhr:
Damit unterschlägst du aber den Rest meiner Aussage. Der TE hat sich doch nachweislich richtig verhalten und es gab keine Kollision.
Naja, der Nachweis ist noch nicht geführt worden. Es ist auch fraglich, ob an der Stelle je ein lückenloser Nachweis gelingt. Das was wir haben, ist lediglich die Meinung des TE, dass er nichts falsch gemacht hat.
Davon abgesehen braucht es keine Kollision bei einer Vorfahrtsverletzung, dass man mit dran ist.
Zitat:
@Elderian schrieb am 5. Juni 2023 um 14:29:44 Uhr:
Der Autofahrer rollt mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung, den Fuß auf der Bremse,
Wenn man das so macht, dann hat man wohl was falsch gemacht.
Zitat:
den er rechnet ja damit, daß etwas kommt... Der steht sofort.
Die Rede war von einem 30er Bereich und Stoppschild. Damit ist klar das es wirklich eine sehr begrenzt einsehbare Stelle ist. .... da wird man sehr deutlich unter Schritttempo - Automatik: Kriechen mit Bremse - oder bei Schaltern nur im 2-Handbreit-vorlupfen sich da reintasten können.
Alles sinnieren nützt hier nichts. Wir kennen die Lokalität nicht, wir kennen keinen Videomaterial (und es sollte hier auch nicht veröffentlicht werden).
Ich gehe davon aus, dass wenn die Polizei hinzugezogen worden wäre, der Unfall aufgenommen worden wäre, ohne dass sich die Polizei auf einen Verursacher festgelegt hätte.
( Vergabe der Ordnungsnummern erfolgt ohne Verursacherzuweisung)
Hier wäre es also egal, wer in der Unfallanzeige als 01 oder 02 aufgeführt ist.
Man hätte die Einmündung vernünftig vermessen können. Idealerweise hätte der TE noch dort gestanden, wo er zum Zeitpunkt des Vorfalls gestanden hat, dann hätte man einen Hinweis darauf, wie weit er im Fahrweg des Kradfahrers stand. Eventuell waren Zeugen vor Ort, die hätten befragt werden können. Das sind alles Sachen, die man hätte vor Ort machen können.
Für die endgültigew Klärung bzw. Schuldzuweisung ist dann die Sachbearbeitung bzw. die StA zuständig.
Im Übrigen kennnen wir hier nur die Schilderung des TE. Die Aussage des Kradfahrers kennen wir nicht. Vielleicht hört sich das schon anders an.
Ich zumindest hätte in meiner aktiven Zeit, die noch nicht allzu lange her ist, den Unfall so aufgenommen. Es sei denn der Kradfahrer hätte vor Ort gesagt, dass er sich einfach nur vebremst hat und dass die "Bremsung" eigentlich nicht notwendig war. Dann kann man die im Raum stehende Vorfahrtverletzung ausschließen. Aber das ist ja hier nicht der Fall.
Sonst eben nicht und es muss weiter ermittelt werden. Immer sehr schwierig solche Sachverhalte.
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 5. Juni 2023 um 14:54:40 Uhr:
Naja, der Nachweis ist noch nicht geführt worden. Es ist auch fraglich, ob an der Stelle je ein lückenloser Nachweis gelingt.
Der TE schreibt doch, er hat eine Videoaufnahme, wie er sich eben genau korrekt verhalten hat. Das ist für mich ein klarer Nachweis für sein korrektes Verhalten.
Man kann immer viel mutmaßen und dass der TE Geschichten erzählt, dass es das Video nicht gibt, usw., aber das hilft doch niemandem. Was entscheiden ist, ist doch das, was der TE ja sagt, und ich glaube kaum, dass er so blöd wäre zu behaupten, dass es das Video gibt, wenn es das nicht gäbe.
Natürlich, wenn es das Video nicht gibt oder er doch schneller unterwegs war, sieht die Lage wieder anders aus. Aber warum darüber sinnieren, wenn er ganz klar schreibt, dass er nachweisen kann, dass er sich korrekt verhalten hat.
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 5. Juni 2023 um 15:36:50 Uhr:
Der TE schreibt doch, er hat eine Videoaufnahme, wie er sich eben genau korrekt verhalten hat. Das ist für mich ein klarer Nachweis für sein korrektes Verhalten.
Nur wenn das Video das auch zeigt. Dabei würde ich ihm jetzt auch nicht unterstellen, dass es gar kein Video gibt, aber die eigene Meinung von korrektem Verhalten bleibt eben erst mal nur eine Meinung. Wie schnell "extrem langsam" ist, da versteht nicht jeder das gleiche drunter. Genauso wie wir nicht wissen, wie viel Brauchbares nun auf dem Video zu sehen ist. Wirklich was geschrieben hat der TE auch gar nichts dazu, er hat nur ausgesagt, eine Dashcam zu haben.