Unfall - Achsvermessung, Sturz nicht ok - Schadenserweiterung? - Anwalt andere Sicht wie ich&Gutach
Guten Abend,
folgende Angelegenheit habe ich.
Vor rund 2 Monaten hatte ich einen unverschuldeten Unfall, mir wurde die Vorfahrt weggenommen, sodass eine Kollission nicht mehr vermeidbar war.
Der Wagen hat vorne rechts den Schlag bekommen, die Schäden sind allerdings auch noch im hinteren Karosseriebereich zu sehen.
Jedenfalls war die Schuldfrage schnell geregelt, der Anwalt wurde ebenso schnell eingeschaltet und zu meiner Überraschung handelte die gegenerische Versicherung auch äußerst zügig.
Der Wagen war trotz des Unfalls noch Fahrttüchtig, mit dem bin ich deshalb auch die ganze Zeit weitergefahren, ohne die Behebung des Schadens, da ich mir noch nicht sicher war, ob ich den Wagen veräußern möchte oder eher wieder richten lassen möchte.
Da der Wagen nach wie vor fahrtüchtig ist, habe ich den Wagen dauerhaft benutzt, ohne an der Karossie was zu ändern.
Vor etwa 3 Wochen hatte ich meine Winterfelgen gegen die Sommerfelgen umgetauscht, dabei sah ich, dass vorne rechts der Reifen von innen extrem abgefahren war.
Am gleichen Tag noch bin ich zur Achsvermessung gefahren, das Protokoll ist im Anhang.
Die gelb unterstrichenen Werte wurden von dem Mechaniker eingestellt, mehr nicht.
Die Frage hierzu:
Hat er soweit alles gut hinbekommen?
Jedenfalls meinte er, dass der Sturz nicht eingestellt werden kann, der Wert vorne rechts wäre auch zu groß, hier geht er von einem Schaden am Bauteil (konnte nicht sagen was genau) aus, näheres müsste eine Werkstatt im Rahmen der Untersuchung feststellen.
Frage hierzu:
Die Antwort des Mechanikers plausibel?
Welches Teil könnte dafür verantwortlich sein? Kann eine Werkstatt den Schaden diagnostizieren (wenn von außen nichts ersichtlich ist) ?
Als der Wagen noch auf der Bühne war, kontaktierte ich den Gutachter, er meinte, dass der Schaden an die gegnerische Versicherung gemeldet werden muss, diese Meldung sollte professionell durch den Anwalt geschehen.
Im Anschluss rief ich bei meinem Anwalt an, er meint, dass der Wagen bis dato nicht repariert wurde, der Wagen wurde von mir nach dem Unfall bis zur Vermessung ca. 3.200km gefahren (stand heute etwas mehr).
Er hat mir eingeprügelt, dass es kein Sinn macht, weil der Schaden so aufgenommen wurde wie am Unfalltag vom Gutachter, jetzt kann man nicht sagen, dass durch den Unfall noch mehr kaputt ist?
Ich will ihm da nicht ganz glauben, zumal der Gutachter das auch sagte was ich Glaube.
Fragen hierzu:
Eine Erweiterung des Schadens ist doch auch jetzt noch möglich, oder?
Wie schlimm ist es, dass ich 3.200km bis zur Vermessung nach dem Unfall abgespult habe?
Wie schlimm ist es, die gegnerische Versicherung jetzt noch darüber zu informieren, wo gute 3 Wochen schon vergangen sind nach der Vermessung (hätte der Anwalt mich nicht verunsichert, wäre alles früher passiert).
Wie sollte man jetzt im besten Fall vorgehen und vor allem mit welchem Argument?
Wie könnte es nun weiter gehen?
Vielen Dank im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Du hast vor 3 Wochen die Winterreifen gegen die Sommerreifen getauscht?
Aber auf den Fotos mit den abgefahrenen Reifen sind doch Sommerreifen.
Wenn dir beim Wechseln auf Sommerreifen dieser innenseitige abgefahrene Reifen aufgefallen ist,
dann ist der "Schaden" ja schon letztes Jahr/Saison gewesen.
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16 Antworten
Kann man denn aufgrund des Protokolls feststellen, was dafür nun zuständig ist ?
Hier scheint der Sturz ja komplett im Eimer zu sein.
Also Tendenz hoch, dass es der Sturz ist, wobei auch nur der rechte Reifen betroffen ist.
Wie kann man den Sturz einstellen, war vor kurzem erneut bei Quick, sei nicht möglich, sagte man mir..
Grüße
Hej,
dann gibt es nur den Weg zu BMW.
Die wissen es.