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Kaufrecht...Brief zum Anwalt....

Themenstarteram 15. April 2005 um 8:31

tag.....ich hab ein problem mit meinem neuen wagen....folgenden brief mit dem sachverhalt hab ich zu meinem anwalt geschickt...da ich aber nicht abwarten kann wollt ich mal fragen ob jemand von euch mit sowas erfahrung gemacht hat bzw. ob er einen rat weiss.

danke schonmal für antworten :)

BRIEF------------------------------------------

Guten Tag Herr "Anwalt",

ich habe folgendes Problem:

Ich habe mir vor 3 Wochen einen BMW 323i BJ.99 mit der Laufleistung von

73000km für 135000,- gekauft. Ich habe das Fahrzeug über den

Gebrauchtwagen Markt der Herstellerseite www.BMW.de gefunden. Der Händler

ist von meinem Wohnort ca. 550km entfernt. Nun habe ich nach Lieferung

festgestellt das was mit dem Automatikgetriebe nicht stimmt. Also bin ich

zu einem Ortsansässigem Händler um das Problem beheben zulassen. Ich habe

beim Kauf eine BMW Euro Plus Garantie mitabgeschlossen. Nach einer doch

recht komplizierten Fehlerdiagnose hat sich herausgestellt das

wahrscheinlich das komplette Automatikgetriebe getauscht werden muss. Um

alles andere auszuschliessen, war der wagen gestern in der Werkstatt. Ich

habe ein neues Tachoelement bekommen, was auch so abgesprochen war. Im

gleichen zug wurde die Software fürs steuergerät neu programmiert um ein

Fehler im Schaltzentrum der Automatik auszuschliessen. dabei wurde noch

eine defekte Zündspule festgestellt und gewechselt. Soweit wurde alles von

der Garantie übernommen. Der Servicemitarbeiter vom hisigen BMWhändler der

die Abwicklung mit der Garantiestelle erledigt, sagte mir aber, das sich

die Garantiestelle quer Stellen würde und sich nur schwer davon überzeugen

liesse den Schaden zu übernehmen, da der Verkauf noch zu kurz her sei.

Nach deren Aussage hätte der Verkäufer die Mängel vor Verkauf beseitigen

müssen, was ja auch einleuchtet....hat er nunmal nicht. Ich habe vor dem

Verkauf bzw. vor Vertragsabschluss mehrmals gefragt ob das Fahrzeug Mängel

aufweisst, was jedesmal verneint wurde. Dies kann mein Lebensgefährtin

bezeugen, da sie selber einmal mit dem Händler telefoniert hat und die

selbe Frage gestellt hat.

Dazu kommt noch das bei dem Werkstattaufenthalt ein Stützlager gewechselt

werden musste. Die Kosten liegen allerdings bei mir, da es ein

Verschleissteil ist. Allerdings ist auch hier meine Meinung das dieser

Mangel vorher beim Händler bekannt gewesen sein muss da dieses defekte

Lager ein deutlich knacken beim fahren verursachte.

Meine Frage nun...wie kann ich vorgehen bzw. was kann ich machen um mein

Fahrzeug mängelfrei zu bekommen ohne das ich die Kosten zu tragen hab.

Meiner Meinung nach ist es offensichtlich das diese Mängel vorher bekannt

waren. Im Kaufvertrag steht auch "Fehlerfrei nach durchsicht drin". Ich

bin der Meinung das der Verkäufer diese Mängel bewusst auf Grund der

Entfernung und der Euro Plus Garantie nicht beseitigt hat.

mfg DP

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8 Antworten
am 15. April 2005 um 8:51

Hi,

theoretisch hättest du, den als Verkäufer auftretenden Händler, auffordern sollen, sämtliche jetzt erkennbaren Mängel zu beseitigen oder eine Mängelbeseitigung in Auftrag zu geben.

Im übrigen gilt inzwischen eine Beweisumkehr, das bedeutet, der Händler muss beweisen, das der Mängel im Vorfeld nicht da war. Das vereinfacht den Gewährleistungsanspruchs des Käufers.

In der Praxis und insbesondere bei den von dir geschilderten Problemen ist das wohl unmöglich.

Im übrigen gilt das auch für Verschleissteile, besonders in dem kurzen Zeitraum von 3 Wochen, denn du wirst ja noch keine 1000e vin Kilometern gefahren sein.

In deinem Fall wird die Gewährleistungspflicht des Verkäufers als Versicherungsfall "hingedreht", somit bleibt der Verkäufer nicht auf den Kosten hängen. Und letztendlich zahlen das alle Versicherungsnehmer über die Prämie bei der E+ dann mit.

Viel Erfolg

Gruss Mad

am 15. April 2005 um 8:52

Was sagt den der Händler wo du den Wagen gekauft hast,der muss doch im ersten halben ja eh die Mängel beseitigen,oder liege ich da falsch?

Also am besten hättest Du wg. Fragen zur EuroPlus mal die EuroPlus selbst kontaktiert. Die Werkstätten erzählen da viel dummes Zeug nach meiner Erfahrung.

Ich habe auch diverse Teile auf EP ersetzt bekommen, inkl. einem neuen Getriebe. Dabei waren auch Teile die schon beim Kauf defekt waren bzw. die der Verkäufer nicht genauer untersucht hatte sonst hätte er die Defekte festgestellt.

Du hast aber die EP abgeschlossen und sie gilt ab Kaufdatum. Welcher BMW-Händler die Reparatur durchführt ist egal. Ich verstehe nur ehrlich nicht was Du mit nem Anwalt willst, bevor Du überhaupt die EP zu dem Thema befragt hast?!

Themenstarteram 15. April 2005 um 9:03

ich wollte nur ne auskunft wie ich am besten vorgehen kann. bzw. welche "zangen" ich anlegen könnte wenn sich der händler querstellt. wann und ob überhaupt ein anwalt zum zuge kommt ist ja erstmal dahingestellt. aber da ich in diesem thema über die genauen abläufe nicht so gut informiert bin, wollt ich wissen wie ich genau vorgehen muss.

Ich würde die Mängel feststellen lassen und klären, was der Verkäufer dazu sagt. Wenn es mit ihm Probleme gibt, klären ob die EUROPlus das übernimmt und dann alles was die übernehmen beim ortsansässigen Händler machen lassen. Sollte etwas "übrig" bleiben, würde ich evtl. dann den Anwalt befragen, wie die rechtliche Lage ist und ob Dein Verkäufer irgendwie dafür haftbar zu machen ist.

Und dann würde ich beim nächsten Mal - egal wie weit weg das Auto steht - eine Probefahrt machen. :D

am 15. April 2005 um 9:13

Zitat:

Original geschrieben von DP323i

ich wollte nur ne auskunft wie ich am besten vorgehen kann. bzw. welche "zangen" ich anlegen könnte wenn sich der händler querstellt. wann und ob überhaupt ein anwalt zum zuge kommt ist ja erstmal dahingestellt. aber da ich in diesem thema über die genauen abläufe nicht so gut informiert bin, wollt ich wissen wie ich genau vorgehen muss.

Forder den Verkäufer zur Mängelbeseitigung auf. Wenn es Probleme gibt gleich schriftlich mit einem Fax, in dem alle Mängel aufgeführt sind und mit einer entsprechenden Frist zur Mängelbeseitigung.

Themenstarteram 15. April 2005 um 9:21

mit der probefahrt hast du definitiv recht....aber das ding ist an der sache...wenn der wagen kalt ist..treten so gut wie keine mängel auf....das mit dem getriebe taucht erst auf wenn der wagen ca. ne stunde bewegt wurde und richtig warm ist. auf kurz strecken zur arbeit oder einkaufen etc. ist davon so gut wie nichts zu bemerken. ich bin nach dem werkstatt aufenthalt erst ~50 km mit dem wagen gefahren, auf dem steuergerät ist grad nen software update gemacht worden d.h. ich muss den wagen ja eh erst nen bisschen einfahren damit es daten sammeln kann. ausserdem ist ja auch eine defekte zündspule getauscht worden. das einzige was ich bis jetzt sagen kann ist,dass der wagen definitiv besser schaltet, aber das problem mit dem gang durchrutschen im warmen zustand ist glaube ich noch nicht behoben auch wenn ich hoffe das sich das gegenteil in den nächsten km rausstellen wird.

Zitat:

Original geschrieben von MadMaxV8

Forder den Verkäufer zur Mängelbeseitigung auf. Wenn es Probleme gibt gleich schriftlich mit einem Fax, in dem alle Mängel aufgeführt sind und mit einer entsprechenden Frist zur Mängelbeseitigung.

Das ist der richtige Weg. Die Versicherung muss hier nicht in Anspruch genommen werden, da du einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler hast.

Die Rechte des Käufers kannst du zB hier

nachlesen. Wie die Nacherfüllung abläuft, findest du hier .

Die schon angesprochene widerlegbare Rechtsvermutung, dass der Mangel schon bei Vertragsabschluss/Übergabe bestand, kannst du hier nachlesen.

-> Stell eine detaillierte Mängelbeschreibung auf und setz dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung. Wenn er sich sträubt -> Anwalt. Ich weiss nicht, wie es bei BMW bzw. bei der Euro+-Garantie abläuft, aber bei VW zahlt man bei Inanspruchnahme der Gebrauchtwagengarantie immer eine Selbstbeteiligung.

 

Gruß

Chris ;)

 

Beiträge bei Motor-Talk stellen keine Rechtsberatung dar oder ersetzen diese, sondern geben stets nur die eigene Auffassung, Meinung oder Erfahrung des Autors wieder.

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