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Unfall, aber keine Aktivierung der Airbags

Themenstarteram 14. September 2009 um 19:24

Hallo zusammen,

leider hats mich vorhin erwischt und ich bin jemand aufgefahren. Derjenige stand leider in einer ganz blöden Position auf der Landstraße und dann reichte der Bremsweg nicht mehr aus. Die Front ist relativ heftig deformiert. Unfallgegner war nen alter Clio oder ähnliches. War nich mehr soviel zu erkennen. Was ich nicht so recht verstehen kann, warum bei mir kein Airbag ausgelöst hat. Ab wann löst ein Airbag oder ab welcher Kraft?

 

Fotos hab ich leider noch nicht.

 

Viele Grüße

Alex

Beste Antwort im Thema

Erstmal mein Beileid... ich befürchte irgendwann trifft es jeden mal.

wenn du was über Airbags wissen möchtest, wir haben hier ein spezialisten der sich mit den dingern auskennt ;)

allerdings musst du dann ein bischen auf die Airbags aufmerksam machen

so zum beispiel:

AIRBAG ,AIRBAG ,AIRBAG ,AIRBAG ,AIRBAG ,AIRBAG ,AIRBAG ,AIRBAG ,AIRBAG ,AIRBAG ,AIRBAG ,AIRBAG ,

weil er schaut immer nur in der SUFU nach diesem Wort um sein Senf dazuzugeben.

Vielleicht in diesem fall mal sinnvoll...

gruss Marcel

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Hi,

§ 1 der StVo

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

Klar sind wir verwöhnt durch die vielen Schilder. Aber im Prinzip braucht es keine solange man als Fahrer immer schön mitdenkt.

Aber ehrlich gesagt ist halte mich auch net immer dran. Wenn man nachts allein über die Autobahn fährt dürfte man nicht schneller fahren als die Scheinwerfer reichen. Also so 100-120km/h aber gerade da läßt man es gern mal laufen. Wenn dann aber wirklich mal verlorene Ladung oder sowas liegt hat man keine Chance rechtzeitig zu bremsen.

Gruß Tobias

Denken ist am Steuer nicht verboten. Leider erwecken tausende unsinniger Schilder immer öfter den Eindruck, dass man so schnell fahren MUSS wie gerade gestattet ist. Dummerweise ist ein auf geraden und übersichtlichen Strecken sehr zügiger Fahrstil amtlich nicht geduldet, aber am Limit eine unübersichtliche Ecke zu passieren juckt die nicht so lange es nicht knallt. Wie auch, man kanns nicht automatisiert messen.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

§ 1 der StVo

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

Klar sind wir verwöhnt durch die vielen Schilder. Aber im Prinzip braucht es keine solange man als Fahrer immer schön mitdenkt.

Aber ehrlich gesagt ist halte mich auch net immer dran. Wenn man nachts allein über die Autobahn fährt dürfte man nicht schneller fahren als die Scheinwerfer reichen. Also so 100-120km/h aber gerade da läßt man es gern mal laufen. Wenn dann aber wirklich mal verlorene Ladung oder sowas liegt hat man keine Chance rechtzeitig zu bremsen.

Gruß Tobias

wenn ich alleine Nachts auf der Autobahn fahre gebe ich nur bei Fernlichtmöglichkeit Vmax--kann ich nicht aufblenden geh ich auf 140 km/h runter....wohl immer noch zu schnell.

Zum Glück nur Blechschaden?

 

Bei meinem Unfall vor einigen Jahren, haben die Airbags auch nicht ausgelöst.

Der Gutachter sagte mir das sei in meinem Fall völlig ok so, da Airbag

 

-geschwindigkeitsabhängig (etwa 30km/h)

-abhängig vom Aufprallwinkel

-und noch einer dritten Bedingung, ich glaube angelegte Sicherheitsgurte (???)

 

auslösen.

 

Das ist durchaus sinnvoll, da unnötig ausgelöste Airbags nicht ganz billig sind

und sonst aus jedem kleinen Bagatellschaden ein wirtschaftlicher Totalschaden würde und nicht angeschnallte Insassen vom auslösenden Airbag regelrecht erschlagen werden.

Klar, niemand will den Sack im Gesicht haben - und der Knall soll auch nicht ohne sein für die Ohren...

Aber warum sollen offene Airbags so teuer sein??? Gibt ja z.B. jede Menge Lenkräder inkl. Airbag bei ebay und kaum teurer als ohne. Also leeren Luftsack ausgebaut und Neuen rein - oder ist das nicht so einfach?

Joker

Hi,

du darfst als Privatperson net mal am Airbag schrauben. Der verkauf und versand per Post ist ohne Genemigung spezial Versandverpackungen auch verboten.

Wenn der Beifahrerairbag auf geht ist oft der austausch des kompletten Amaturenbrett fällig. teilweise muß auch das Steuergerät resetet werden was eine offizielle Audi Werkstatt nur macht wenn sie selbst neue Airbags verbaut haben.

Daher sind Unfälle mit offenen Airbags praktisch immer totalschäden wenn ein wagen erst mal 6-8 Jahre alt ist. Der Schaden durch den Unfall kommt ja noch hinzu.

Deswegen werden ja auch unmengen an Airbags geklaut. Die Unfallwagen werden im Osten billig zusammengeschustert und dann kommt da eben ein geklauter Airbag rein. Ob der dann funktioniert ist denen ziemlich egal.

Gruß Tobias

am 14. September 2009 um 21:46

Zitat:

Original geschrieben von jw61

Zum Glück nur Blechschaden?

Bei meinem Unfall vor einigen Jahren, haben die Airbags auch nicht ausgelöst.

Der Gutachter sagte mir das sei in meinem Fall völlig ok so, da Airbag

-geschwindigkeitsabhängig (etwa 30km/h)

-abhängig vom Aufprallwinkel

-und noch einer dritten Bedingung, ich glaube angelegte Sicherheitsgurte (???)

auslösen.

Das ist durchaus sinnvoll, da unnötig ausgelöste Airbags nicht ganz billig sind

und sonst aus jedem kleinen Bagatellschaden ein wirtschaftlicher Totalschaden würde und nicht angeschnallte Insassen vom auslösenden Airbag regelrecht erschlagen werden.

Airbags lösen NICHT Geschwindigkeistabhängig aus.

Angelegte Sicherheitsgurte sind ebenfalls kein Auslösekriterium.

Bei aktuellen Fahrzeugen (A4 / A5 / Q5) ist die Sitzpositionserkennung (NICHT DIE SITZBELEGUNGSERKENNUNG) steuerungsrelevant (einstufig adaptives Airbagsystem, im Gegensatz zum B7 mit zweistufigem Airbagsystem)

BSP. zu Geschwindigkeit:

Fahre mit einem Fahrzeug mit V = 50 km/h durch eine aus Schaumstoffblöcken bestehende Wand.

=> da Fahrzeug keine ausreichende VERZÖGERUNG (gemessen in G) erfährt, wird kein Airbag auslösen.

Fahre mit diesem Fahrzeug mit V = 50 km/h vor eine Betonwand,

=> Airbags werden auslösen.

Geschwindigkeit V ist in beiden Fällen gleich (50 km/h), Beschleunigungswerte (Verzögerungswerte) in G unterscheiden sich erheblich.

Bei modernen Fahrzeugen können Airbags auch bei Fahrzeugstillstand und Anprall eines anderen Fahrzeuges entsprechend der vom Steuergerät erkannten G-Werte ausgelöst werden.

 

Bei dem hier beschriebenen Vorfall sind weitere Dinge zu beachten.

Der Anprall auf ein anderes Fahrzeug entspricht NICHT dem Anprall auf ein festes unveränderliches Hinderniss.

Das anprallende Fahrzeug gibt eine Impulsenergie an das stehende Fahrzeug weiter.

Folge ist eine Beschleunigung des stehenden Fahrzeuges (Ortsveränderung), welche zu einer Reduzierung der Verzögerung des anprallenden Fahrzeuges führt.

Weiterhin wird Aufprallenergie von beiden Fahrzeugen durch Verformung absorbiert.

 

=> Die vom Airbagsteuergerät erkannten Verzögerungswerte können durchaus unter der Auslöseschwelle für Airbags liegen.

Jedoch können die Gurtstraffer / Gurtkraftbegrenzer angesprochen haben.

Auskunft darüber dürften die Einträge der Datenspeicher geben.

 

Sollte der TE der Meinung sein, es könne sich ggf. um eine "unplausible Nichtauslösung" handeln, wäre anzuraten über einen Audi-Servicepartner die Audi-AG zu informieren.

Jedem Fahrzeughersteller oder Systemhersteller liegt recht viel daran, herauszufinden, ob eine Fehlauslösung / Nichtauslösung vorliegt.

Ggf. kann auch ein unabhängiger Gutachter hilfreich sein.

Allerdings wird dieser auch Informationen des Fahrzeugherstellers bzw. Systemherstellers benötigen und anfordern.

 

Zitat:

Original geschrieben von 252003

Klar, niemand will den Sack im Gesicht haben - und der Knall soll auch nicht ohne sein für die Ohren...

Aber warum sollen offene Airbags so teuer sein??? Gibt ja z.B. jede Menge Lenkräder inkl. Airbag bei ebay und kaum teurer als ohne. Also leeren Luftsack ausgebaut und Neuen rein - oder ist das nicht so einfach?

Joker

Man kann recht vieles käuflich erwerben.

Man kann recht vieles, was man käuflich erworben hat, nicht unbedingt verwenden.

Es gibt einen Grund, warum Airbags mit ihrer SerienNr und der FIN. des Fahrzeuges, in das sie ursprünglich eingebaut wurden, beim Hersteller registriert sind.

Es wird wohl auch niemanden geben, der auf Gebrauchtteile (Airbags / Gurtstraffer) eine Funktionsgarantie gibt.

Gebrauchtteile der Einstufung T1 (Airbags / Gurtstraffer) dürfen darum NICHT zur Ersatzteilgewinng genutzt werden und gelten daher als Sondermüll.

Bei Ersatz solcher Bauteile dürfen ausschließlich NEUTEILE verwendet werden.

Bei Ersatz ist das unter Angabe der Gründe dem Hersteller anzuzeigen.

Diese Daten werden ebenfalls registriert.

Daher wird auch keine Werkstatt, die sich der Tragweite solcher Reparaturmaßnahmen bewusst ist, solche Bauteile, deren Herkunft nicht lückenlos belegbar ist, für Reparaturmaßnahmen verwenden.

gibt aber auch Fällw wo sie schon recht früh auslösen.

Schau mal den Fiat in diesem Unfallbericht, kaum deformiert aber ausgelöst.

Na,das hat aber diesmal lange gedauert,bis es ..HURZ..gemacht hat!!

Themenstarteram 15. September 2009 um 12:00

Vielen Dank für die nützlichen Infos.

Ich wollte hier keine Diskussion starten bezüglich StVo, daher werde ich dazu nichts schreiben.

War vorhin in der Werkstatt und hab Fotos gemacht.

Viele Grüße

P1020586
P1020587

Na, das sieht doch alles in allem noch recht "harmlos" aus... Die Teile werden doch absichtlich so gebaut, dass sie sich verformen und die Aufprallenergie abfangen und nichts in den Fahrgastraum kommt... Nachdem du scheinbar noch nichtmal ein Schleudertrauma hast, scheint der nicht ausgelöste Airbag "normal" zu sein. "Harmlos" allerdings nicht im Sinne von "billig"... Da werden einige Tausender für die Reparatur versenkt!

Auf der anderen Seite: Ich war mal Beifahrer in nem alten Ford Escord, der auf der AB bei mäßiger Geschwindigkeit nem anderen hinten drauf ist. Niemandem ist was passiert, der Airbag hatte aber ausgelöst... Allerdings war das Auto ca. Baujahr 95... Ich hab auf dem Beifahrersitz geschlafen und mich mit dem linken Knie wohl am Armaturenbrett abgestützt. Der Airbag ging nebendran auf, meine Energie hat aber mein Knie abgefangen. Mein Gesicht kam nichtmal bis zum Airbag. Außer nem kleinen blauen Fleck war da aber nix.

Viele Grüße

Jan

...der Bremsassistent war bestimmt auch voll aktiv. Tja wundelich, selbst ein so sicher ausgestattetes Auto trifft es....

Hi,

man sieht deutlich das du bzw. der Bremsassistent voll gebremst hat. Der Anstoßpunkt ist ziemlich weit oben weil dein Wagen wohl sehr stark eingetaucht wahr. Darum dürfte auch der Airbag auch net ausgelöst haben weil sich die Kräfte relativ langsam abbauen konnten.

Kann man zwar schlecht abschätzen aber ich denke den kann man verhältnismäßig schnell wieder flott machen. Aber das wichtigst ist das niemand was passiert ist.

Mich hat der Bremsassisten schon mal vor nem leichten Unfall bewahrt,aber wunder können auch die modernen Assistenzsysteme nicht vollbringen.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

wunder können auch die modernen Assistenzsysteme nicht vollbringen

Wie wahr, wie wahr... und das wird immer so bleiben, so lange es nur ASSISTENZsysteme sind und wir [unvollkommenen] Menschen weiterhin die Kontrolle über die Maschinen behalten wollen.

Joker

Doofe Frage vieleicht, aber ab welchem Bj hat man diesen Bremsassistenten? und wie macht sich das bemerkbar???

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