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unfall a6

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 23. Januar 2007 um 21:20

Guten Tag,

ich hatte leider am freitag abend einen unfall..bin gegen die leitplanke gerutscht und keinen anderen berührt oder sonst irgendwas mein dicker ist halt schrott ;( und zu meinerfrage der wagen wurde abgeschleppt nach Audi..Heute war der Sachverständiger bei Audi und hat sich den schaden angeguckt von dem ich morgen bescheid bekomme was den jetzht passiert das auto ist vollkasko versichert.. der meister sagte mir das der sachverst. nach 14000 euro nicht mehr weiter an dem fahrzeug geguckt hat.. wenn ess o ist dann ist es ja totalschaden und die versicherung bezahlt mir nicht die reperatur ?was bekomme ich dann ?? den restpreis vom auto plus den wagen?? oder was der wagen wert war und nicht das auto?? bedanke mich für tipps mir passiert sowas zum ersten mal... danke im vorraus

mfg

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24 Antworten
am 23. Januar 2007 um 21:41

Hi!!

erstmal gut, das es scheinbar keinen Personenschaden gab. Blech kann man ersetzen. Trotzdem Schade um deinen "Dicken".

Soweit ich weiß bekommst du den vom Gutachter ermittelten Zeitwert, den dein (unfallfreies) Auto hatte, abzüglich deiner Selbstbeteiligung.

Beispiel: Zeitwert = 14000€

- Selbstbeteiligung VK 500€

macht 13500€, die du bekommst.

Hoff dir geholfen zu haben!! Gut dass du Vollkasko hast!! Kopf hoch, das wird schon!! :) Kommt Geld, kommt neuer A6 ;)

MfG, der Steffl

Hallo v6audiA6,

ist der Zeitwert überschritten (wirtschaftlicher Totalschaden), bekommst du diesen Betrag von deiner Versicherung ersetzt. Der Versicherung gehört dann natürlich auch das Fahrzeug!

Diese Lösung ist für die Versicherung häufiger günstiger als eine Reparatur, hier muss die Versicherung 130% des Zeitwertes übernehmen! Falls du dein Auto für diese Summe aber instand setzen kannst, könnte es für dich günstiger sein......

Dragone - mal scharf nachrechen würde... ;)

Themenstarteram 23. Januar 2007 um 21:48

Zitat:

Original geschrieben von TDI_Steffl

Hi!!

erstmal gut, das es scheinbar keinen Personenschaden gab. Blech kann man ersetzen. Trotzdem Schade um deinen "Dicken".

Soweit ich weiß bekommst du den vom Gutachter ermittelten Zeitwert, den dein (unfallfreies) Auto hatte, abzüglich deiner Selbstbeteiligung.

Beispiel: Zeitwert = 14000€

- Selbstbeteiligung VK 500€

macht 13500€, die du bekommst.

Hoff dir geholfen zu haben!! Gut dass du Vollkasko hast!! Kopf hoch, das wird schon!! :) Kommt Geld, kommt neuer A6 ;)

MfG, der Steffl

danke erstmal für die antwort.. alo bekomme ich nur den zeitwert?? und mein auto wird verschrottet ?? hab ich das richtig verstanden ?? dachte eigentlich de zeitwert und mein unfall wagen..

habe letzten monat einspritzpumpe ersetzt 1700 euro

turboloader vor 3 monaten 1400 euro

bremsscheiben + beläge + vorder achs all lenker = 1400 euro und jetzt das oh man ich krieg die krise :(

Tut mir leid für deinen Dicken.

Naja das Positive an solchen Wintercrashs ist, daß sie meist glimpflich ablaufen.

Aber gib mal durch, was denn von außen alles kaputt ist. Sind Kühlwasser, Öl, KS ausgetreten? Läßt er sich lenken, Motor starten, Fahrbereit (auf Trailer z.B.) Airbag offen, Scheibe, Motorhaube, Kotflügel....)

Generell: Erreicht die "Instandsetzungssumme" den Wiederbeschaffungswert (14Tsd für den 99-er Dicken halte ich aber für sehr viel) spricht man von "wirtschaftlichen Totalschaden". Erstattet wird in der Vollkasko aber nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Verwertungserlöses deines Dicken.

Dazu telefoniert der Gutachter 3 Händler/ Verwerter an und vergleicht die Angebote, das höchste gilt.

Gutachter kostet ca 140...200€ (mit Versicherung klären)

Mietwagen gibt es i.d.R. nur über Schutzbrief oder Mobilitätsgarantie, ( falls nicht, dann evl ADAC plus) für meistens maximal 7 Tage.

Schau mal, vielleicht ist auch eine Abrechnung nach Gutachten sinnvoll und Reparatur in einer freien Werkstatt.

Das könnte dich über den verlorenen Rabatt trösten.

Je nachdem, was kaputt ist kann man den gut & günstig wieder flott kriegen.

Themenstarteram 23. Januar 2007 um 22:03

Zitat:

Original geschrieben von Audi-gibt-Omega

Tut mir leid für deinen Dicken.

Naja das Positive an solchen Wintercrashs ist, daß sie meist glimpflich ablaufen.

Aber gib mal durch, was denn von außen alles kaputt ist. Sind Kühlwasser, Öl, KS ausgetreten? Läßt er sich lenken, Motor starten, Fahrbereit (auf Trailer z.B.) Airbag offen, Scheibe, Motorhaube, Kotflügel....)

Generell: Erreicht die "Instandsetzungssumme" den Wiederbeschaffungswert (14Tsd für den 99-er Dicken halte ich aber für sehr viel) spricht man von "wirtschaftlichen Totalschaden". Erstattet wird in der Vollkasko aber nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Verwertungserlöses deines Dicken.

Dazu telefoniert der Gutachter 3 Händler/ Verwerter an und vergleicht die Angebote, das höchste gilt.

Gutachter kostet ca 140...200€ (mit Versicherung klären)

Mietwagen gibt es i.d.R. nur über Schutzbrief oder Mobilitätsgarantie, ( falls nicht, dann evl ADAC plus) für meistens maximal 7 Tage.

Schau mal, vielleicht ist auch eine Abrechnung nach Gutachten sinnvoll und Reparatur in einer freien Werkstatt.

Das könnte dich über den verlorenen Rabatt trösten.

Je nachdem, was kaputt ist kann man den gut & günstig wieder flott kriegen.

also motor lässt sich starten nix is ausgetreten und nur die seite ist beschädigt (fahrerseite) kotflügel is ziemlich heftig nach hinten hin könnte ma ausbeulen ob man lenken kann weiß ich nicht weil der kotflügel sich in den reifen gefressen hatg somit auch der plattfuß auf der seite..

der gutachter wurde sowieso von der versicherung aus geschickt.. hab noch nix vom gtachter gehört halt nur vn dem meister von audi der nict 100 % gesagt hat das es ein wirtschaftlicher totalschaden ist da sollte ich auf den gutachter warten das er meinte auch das der gutachter es bemerkt hat und nach 14000 euro aufgehört hat irgendwie weiter zu gutachten..

am 23. Januar 2007 um 22:04

Hallo nochmal!

wie Dragone und Audi-gibt-Omega geschrieben haben, kanns evtl. für dich günstiger sein, wenn du über Gutachten abrechnest und den Wagen instandsetzen lässt. Gerade auch weil du ja in den letzen Monaten einiges investiert hast.

Lass dir das mal durch den Kopf gehn.

Grüße, S

Themenstarteram 23. Januar 2007 um 22:18

Zitat:

Original geschrieben von TDI_Steffl

Hallo nochmal!

wie Dragone und Audi-gibt-Omega geschrieben haben, kanns evtl. für dich günstiger sein, wenn du über Gutachten abrechnest und den Wagen instandsetzen lässt. Gerade auch weil du ja in den letzen Monaten einiges investiert hast.

Lass dir das mal durch den Kopf gehn.

Grüße, S

sorry leutehabe das nicht richtig verstanden mit dem gutachte.. der gutachter war doch schon von der versicherung aus da soll ich mir einen anderen gutachtr holen privat oder wie??

am 23. Januar 2007 um 22:39

Nee.

Aber der Gutachter hört nicht einfach auf zu schauen.

Am Ende steht genau im Gutachten, was die Reparatur bei Audi kostet.

Ist der Zeitwert dann niedriger, -> wirtsch. Totalschaden.

Wenn du das Auto aber für 130% des Zeitwertes bei einer freien Werkstatt repariert bekommst, dann sollst du darüber nachdenken, das zu machen.

Denn das zahlt dir die Versicherung. (Muss).

Hi ,

ein Arbeitskollege hatte das gleiche Problem.

Auto wirtschaftlicher Totalschaden aber für Ihn noch

"Wertvoll".

Da der Restwert über die angefragten Händler recht hoch

taxiert wird bekommst du in der Regel wenig von der

Versicherung.

Mein Kollege hat sein Auto auch privat reparieren lassen

und es dann behalten.

Die Zeiten wo man noch +-0 aus einem Unfall rauskam

sind vorbei.

Johnboyw1

Hi Leute ich hab das grade durch:

bester Tip ist, geh zu einem Anwalt.

Bei mir war es soch das ich über den Anwalt einen Gutachter bestellt habe. Der Anwalt hat der gegnerischen Versicherung das Gutachten zugesendet. Diese hat es abgesegnet und mir die Reparaturkosten bezahlt. Den Unfallwagen hab ich privat verkauft.

Hätte ich das Auto reparien gelassen, hätte ich noch 600€ bekommen da das Auto ja ein "Unfallwagen" dann wäre.

Du bekommst du Kosten für Abmelden usw. bezahlt.

Bei mir waren Bremsen usw auch grad neu.

Ansonsten schau mal im Motor Talk unter Versicherung.

Also dass der Gutachter einfach aufhört zu "begutachten" glaube ich auch nicht.

Sofern Du über die teuren Reparaturen Belege (Rechnungen) hast und diese aus dem letzten Jahr (vergangene 12 Monate) stammen, können diese ggf. wertsteigernd auf den Fahrzeugwert angerechnet werden, wodurch Du vielleicht doch keinen wirtsch. Totalschaden hast bzw. mit den schon gesagten 130% Rep.-kosten den Dicken doch in der Werkstatt wieder hinbekommst.

Es hilft auch immer, mit dem Gutachter mal freundlich zu reden und einen zerknirschten Eindruck zu machen - dann stuft er vielleicht den Restwert des Fahrzeugs herunter, und Du kannst ihn dann für "billig" übernehmen und vom ausgezahlten Geld in einer Karosserieweerkstatt günstig reparieren lassen.

Eine Fachwerrkstatt für Blech arbeitet meist auch besser als der Fruendliche, da sie nicht nur schrauben können und nicht gleich alles wegschmeißen.

Viel Glück!

ach noch was - auch wenn´s nicht zum Audi gehört...

Falls nicht geschehen, muss der Unfall, bei dem die Schutzplanke sicher was abbekommen hat, gemeldet werden und Du musst den ggf. entstandenen Schaden an dem Teil leider zahlen (oder Deine Haftpflicht.. jaja Rückstufung und so - ich weiß)

denn falls Du es nicht machst (und glaub mir, die Straßenmeister sind meist auf Zack), könnte es sein, dass Du längere Zeit gar kein Auto benötigst...

Sorry - ich weiß, das ist alles Negativ, aber besser so, als wenn andere damit auf Dich losgehen.

@Klatt

Anwalt, wieso das denn? Er weiß doch noch nicht einmal, was in dem Schadengutachten drin steht. Außerdem hat er den Unfall selbst ohne Fremdeinwirkung verschuldet und rechnet alleine mit seiner eigenen Versicherung ab. Da gilt es erst einmal die Regulierungsentscheidung abzuwarten, bevor weitere Kosten durch die Einschaltung eines Anwalts produziert werden. Denn dessen außergerichtliche Tätigkeit muß er, egal wie es ausgeht, in jedem Falle selbst bezahlen.

@V6audiA6

Die normale Regulierung in Fällen wie Deinem läuft so, daß Du bei wirtschafltichem oder auch tatsächlichem Totalschaden grundsätzlich nur den vom Sachverständigen ermittelten Netto-Wiederbeschaffungswert (also ohne Mehrwertsteueranteil) abzüglich des Brutto-Restwert des Unfallwagens erhältst. Davon wird dann natürlich auch noch eine etwaig vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen.

Die Versicherer gehen generell davon aus, daß der Unfallwagen beim Geschädigten (also Dir) verbleibt, was je nach Einzelfall ja auch Sinn macht. Wenn Du Dich beispielsweise zu einer Reparatur oder aber dem Verkauf in Einzelteilen entscheidest. Natürlich kannst Du den Unfallwagen Deiner Versicherung auch zur Übernahme anbieten (die Versicherungsverträge sehen üblicherweise ein Andienungsrecht vor). Dann wird Dir der Restwert halt nicht abgezogen.

Die Mehrwertsteuer auf den Wiederbeschaffungswert bekommst Du erst erstattet, wenn Du Dir nachweislich ein Ersatzfahrzeug angeschafft hast. Dabei muß dessen Kaufpreis in etwa dem Brutto-Wiederbeschaffungswert gem. Gutachten entsprechen.

Also bleib erstmal locker und warte das Gutachten ab. Paralell dazu solltest Du Dich erkundigen, ob und wo Du Dein Fahrzeug zu welchem Preis reparieren lassen kannst.

Einen Anwalt brauchst Du zumindest gegenwärtig keinesfalls. Dies allenthalben erst dann, wenn das Gutachten offenkundig die tatsächlichen Verhältnisse nicht wiedergibt und einseitig zu Deinem Nachteil ausfällt. Dann solltest Du auf einer Gegenbegutachtung bestehen.

koinzident

@koinzident uupps falsch gelesen

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