unfall a6
Guten Tag,
ich hatte leider am freitag abend einen unfall..bin gegen die leitplanke gerutscht und keinen anderen berührt oder sonst irgendwas mein dicker ist halt schrott ;( und zu meinerfrage der wagen wurde abgeschleppt nach Audi..Heute war der Sachverständiger bei Audi und hat sich den schaden angeguckt von dem ich morgen bescheid bekomme was den jetzht passiert das auto ist vollkasko versichert.. der meister sagte mir das der sachverst. nach 14000 euro nicht mehr weiter an dem fahrzeug geguckt hat.. wenn ess o ist dann ist es ja totalschaden und die versicherung bezahlt mir nicht die reperatur ?was bekomme ich dann ?? den restpreis vom auto plus den wagen?? oder was der wagen wert war und nicht das auto?? bedanke mich für tipps mir passiert sowas zum ersten mal... danke im vorraus
mfg
24 Antworten
Hallo
Echt schade um den Dicken.
Die Ausführungen von koinzident sind absolut korrekt, da ich vor einigen Monaten leider auch mein Wägelchen zerlegt habe. Meine Versicherung legte keinen Wert darauf, den Schrott zu übernehmen. Ich bin also auf dem Markt suchen gegangen und habe jemanden gefunden, der mehr als den kalkulierten Restwert zahlen wollte. Allerdings hat auch die Versicherung nachgelegt und anhand des Gutachtens auch jemanden gefunden, der dann doch noch mehr geben wollte. Wird nicht offiziell repariert oder neubeschafft gibt es wirklich keine Mehrwertsteuer. Alles in Allem ein Verlustgeschäft.
Gruß Papaborg
Seit ich Audi fahre, bin ich auf nen Zweitwagen angewiesen!
danke erstmal für die antworten und tipps...
ich werde erstmal das gutachte abwarten dannach berichten
mfg
Wenn die Vers. in die Pflicht genommen wird, geht es da um Zeitwert oder um Wiederbeschaffungswert?
Ich hab das mal so verstanden, das man über die Regulierung in die Lage versetzt wird , ein gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen, sofern man nicht reparieren will. Da werden Angebote von Händlern eingeholt und auf dieser Basis abgerechnet. Denn, was soll denn der Zeitwert im Sinne einer Wiederbeschaffung darstellen - EK oder VK eines Händlers?
soweit ich weiß ist der wiederbeschaffungswert der wert den du ausgeben mußt um ein vergleichbares fahrzeug vor dem unfall zubekommen
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Zitat:
Original geschrieben von lars suckow
soweit ich weiß ist der wiederbeschaffungswert der wert den du ausgeben mußt um ein vergleichbares fahrzeug vor dem unfall zubekommen
Aha!
Allerdings ist es doch möglich, das ich in der einen Region mehr als in einer anderen für ein vergleichbares Fahrzeug ausgeben muss. Die sitzen also da und recherchieren, was ein vergleichbares Fahrzeug so kostet und wenn die feststellen, das es die Autos z.Bsp. in Hamburg 1000 Euronen günstiger gibt als hier in Dresden, dann rechnen die wohl auf Basis des erzielbaren Preises in Hamburg ab ? Ist das so oder gibts da irgendwelche Grenzen?
Generell wird also über Zeitwert abgerechnet, also was das Fahrzeug in etwa vor dem Unfall wert war. Dieser Zeitwert stellt doch höchstens den EK beim Händler dar. Da bekomme ich doch kein vergleichbares Fahrzeug, ohne die Differenz zum VK selbst zu finanzieren?
Das wird anhand der sogenannten "Schwacke Liste" festgelegt....
einfach mal googeln
gruß usw.
Zitat:
Original geschrieben von maxexc380
Wenn die Vers. in die Pflicht genommen wird, geht es da um Zeitwert oder um Wiederbeschaffungswert?
Im Sprachgebrauch der Sachversicherer ist das Jacke wie Hose, will sagen dasselbe. Es wird der Wert ermittelt, den Du für ein Deinem Auto vergleichbares Kfz am Markt zahlen müsstest. Wenn Du im übrigen richtig Krümel kacken willst, müsstest Du
Wiederbeschaffungszeitwertsagen. Denn der Begriff Wiederbeschaffungswert wird unterteilt in Wiederbeschaffungsneuwert und Wiederbeschaffungszeitwert, während Zeitwert eigentlich ein buchhalterischer Begriff ist (Zeitwert = Anschaffungswert - bisherige Abschreibung + Wertkorrektur). Alles klar?
koinzident
Re
guten abend ich habe heute einen anruf von der versicherung bekommen und sie den wage als wirtsch. totalschaden begutachten..
Der Zeitwert wäre 10.300 euro und die reperatur 14.800..
sie meinte das ich etweder die 10300 euro bekomme ohne das auto weil ein händler 6400 euro geboten hat oder das unfall auto 10300 - 6400 = 3900 - 150 Selbstbet. = 3750..
und wenn ich den wagen irgendwo in einer werkstatt reparieren kann unter 10300 euro müssten die es ja zahlen oder? dann hätte ich ja die 3750 euro .. beispiel hab was gefunden und die machen mir den wagen für 8000 euro würde die versicherung doch den rest mir ausbezhalen oder der werkstatt überweisen??
mfg
Ich kann Dir angesichts der hier erteilten Ratschläge, in denen es wild durcheinander geht zwischen Haftpflichtanspruch gegen einen Dritten und Entschädigungsanspruch gegen den eigenen Versicherer, nur dringend raten, einige EUROS in die Hand zu nehmen und Dich bei einem qualifizíerten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wenn der über die Problematiken auf dem aktuellen Stand ist, dann kann er Dir auch erläutern, wie die Zahlung der MwSt für Dich bei Abrechnugn auf Gutachtenbasis durchsetztbar ist (und damit hast Du die Anwaltskosten schon wieder ´raus).
Ist es denn ideell notwendig, den Wagen instandsetzten zu lassen? D.h., verbindest du mit dem Wagen, irgendwelche Erinnerungen, die ihn unbedingt bei dir bleiben lassen müssen? Ist das gute Stück bezahlt?
Meine bescheidene Meinung: Das Auto wird "übermorgen" zehn Jahre alt. Ich nehme die ~10 t€ und zahle damit ein neueres Modell an. Würde mir mehr gefallen, als das Wissen einen wertgeminderten Unfallwagen zu besitzen, dessen Wert nach zehn Jahren, nunmehr zwei Modellwechseln und vielleicht mehreren hunderttausend km sowieso ins nahezu bodenlose fällt.
P.S. Und ich glaube, dass die Versicherung nur den Preis zahlt, der notwendig ist, das Fahrzeug zu richten. Einen Mehrerlös (Auszahlung) durch günstige Reparatur wirst du nicht erzielen.
Bei Rechnung 1 bekommst du das Auto und die 3750€, damit bist du entschädigt, punktum. Eine Reparatur geht dann voll aus deiner Tasche. Andernfalls würde die Versicherung ja zweimal zahlen.