Unbekanntes Kind verursacht Schaden

Heute, am frühen Nachmittag, war ich betrieblich (im Auftrag des Arbeitgebers) unterwegs, als ich auf einer größeren Straße durch ein Wohngebiet fuhr, Tempolimit 30. Schon in der Kurve vernahm ich, dass auf der linken Seite der Straße zwei Jungs standen (dürften 8-12 Jahre alt gewesen sein, ich habe keine Kinder und bin daher auch relativ schlecht darin, deren Alter einzuschätzen). Einer der beiden hielt einen Fußball in der Hand, der andere blickte in meine Richtung zur Straße hin. Wegen des Fußballs rechnete ich ehrlich gesagt mit allem, weswegen ich mich bereits auf 15-20 km/h heruntergebremst hatte.

Auf Höhe der Stelle, an der der Junge am nächsten zur Straße stand, nahm ich noch einmal explizit Blickkontakt auf als dieser völlig unvermittelt einen Stein in Richtung meines fahrenden Autos warf. Die Entfernung vom Auto zum Kind dürfte etwa 5 Meter betragen haben. Der Stein traf das Fenster auf Fahrerseite und dieses ist schließlich neben mir eingebrochen. Im Schock des Moments bin ich erst noch einige Meter weitergerollt ehe ich zum Stillstand kam, die Kinder standen in diesem Moment noch an der gleichen Stelle wie zuvor. Ich blieb also stehen, schaltete die Warnblinkanlage an und öffnete die Tür und schon liefen die beiden davon, durch ein angrenzendes kleines Waldstück den Hang hinab.

Ehrlich gesagt war ich in dem Moment nicht in der Lage, die Kinder (liefen, soweit ich das sehen konnte in verschiedene Richtungen davon) zu verfolgen. Ich ging also zurück zum Auto und fuhr erstmal mit dem Rest vom Fenster, der noch vorhanden war, weiter. Nach dem Termin beim Kunden habe ich dann die Sache der örtlichen Polizei gemeldet, es wurde eine Anzeige gegen Unbekannt aufgenommen und Fotos vom Schaden gemacht, mehr aber erstmal nicht. Ich habe die Kinder bzw. deren Aussehen beschrieben und den Sachverhalt geschildert als mir der Beamte mitteilte, dass man die Täter wahrscheinlich nicht ermitteln können wird und mir riet, den Schaden meiner VK zu melden, ich habe aber gar keine VK, rechnet sich für mein Auto eigentlich auch gar nicht mehr. (Abbezahlt, kein Leasing, Brot und Butter - Fahrzeug)

Bedauerlicherweise handelt es sich um meinen privaten PKW den ich (auch steuerlich berücksichtigt) beruflich nutze. Daher ist der Schaden für mich auch von beruflicher Natur da ich für die Reparatur erstmal auf den Wagen verzichten werde müssen und ich mich dann um ein Leihfahrzeug umsehen muss, das bezahlt mir natürlich auch niemand.

Was soll ich nun unternehmen? Ich habe bereits auf dem Rückweg zur Firma die unmittelbare Nachbarschaft in dem betreffenden Wohngebiet abgeklopft, aber niemand konnte oder wollte etwas dazu sagen, wer diese Kinder denn sein könnten.

Andere Frage: kann ich dafür meinen AG in Anspruch nehmen? Es handelte sich schließlich um eine betriebliche Fahrt und nicht mein Privatvergnügen.

Tut mir leid falls der Text etwas wirr geworden ist, ich bin immer noch etwas mitgenommen und schockiert, denn ich hätte mit allem gerechnet (Kind läuft auf die Straße, schießt den Ball weg, you name it) aber nicht mit einem Steinwurf.

145 Antworten

Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 15. Juni 2022 um 20:10:41 Uhr:


Nun ja, das mit den parkenden Fahrzeugen auf dem Bürgersteig ist ja genau in der StVo /Bussgeldkatalog stärker sanktioniert wenn man damit ggf. Fusgänger oder Eltern mit Kinderwagen auf die Strasse zwingt. Das solte einem bewust sein, daß nicht das Kind, das sich lieber auf dem Bürgersteig am Fahrzeug vorbei quetscht das Problem ist, sondern der Parkende

Richtig ist auch, daß immer weniger Verständniss für andere (Verkehrsteilnehmer) aufgebracht wird.

Das sehe ich ganz genauso. Aber deswegen sage ich meinen Kindern doch nicht, dass sie sich da vorbei quetschen können, auch wenn es nicht passt. Und wenn das Fahrzeug eben beschädigt ist, dann ist das eben so. Nach mir die Sintflut.

Das ist meiner Meinung nach der falsche Weg. Dass das falsche Parken völlig daneben ist steht außer Frage. Aber ich glaube nicht, dass das

1. oft bzw. sehr selten vorkommt dass ein Gehweg ganz zu ist

und

2. nicht neben der A2 passieren wird,

so dass Kinder, die ja alleine mit dem Fahrrad unterwegs sind, durchaus in der Lage sein sollten ihren Weg fortzusetzen ohne das Fahrzeug zu beschädigen. Zur Not dann auch über die Strasse. Sie sind ja schließlich alleine unterwegs und sollten eine Strasse überqueren bzw. betreten können. Ist nicht richtig, kommt aber vor.
Wenn es nur sehr eng ist und es passiert trotz aller Vorsicht was, ist das natürlich nicht schlimm, ihnen dann aber noch beizubringen dass sie sich am Schaden nicht stören sollen ist bedenklich. Ob sie jetzt haftbar gemacht werden können oder nicht, spielt hier erstmal keine Rolle. Aber vom Vater quasi die Erlaubnis zu bekommen.....

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juni 2022 um 21:11:43 Uhr:


Ich bringe den Kindern nicht bei, etwas vorsätzlich zu beschädigen aber ich nehme es billigend in Kauf. Und natürlich steigen sie ab, wenn es eng wird. Aber sie weichen nicht auf die Fahrbahn aus.

Aber schön, dass hier sogar Polizeibeamte falsch geparkte Autos höher bewerten als die Unversehrtheit von Kindern. Traurig.

Nimmst Du etwas "billigend in Kauf", liegt hier der "Eventualvorsatz" vor, der nichts anderes ist als "bedingter Vorsatz" !
Ich an Deiner Stelle würde mit der Handlung etwas vorsichtiger sein und die Erziehung der Kinder nochmals gründlich überdenken.
Du bist für die Kinder und deren Tun und Handeln verantwortlich.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juni 2022 um 21:45:46 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 15. Juni 2022 um 21:26:30 Uhr:



Hoffentlich beobachtet dass mal jemand und hält sie fest nachdem sie das gemacht haben was der Papa ihnen erlaubt hat.

Ungerechtfertigt fremde Kinder festhalten, die ordnungsgemäß den ihnen zustehenden Verkehrsraum genutzt haben, woran sie widerrechtlich durch den Festhalter gehindert wurden? Reicht da eine Geldstrafe oder würde derjenige sogar einfahren?

Aber echt interessant, welche Abgründe hier zutage treten. Heilig Blechle über alles.

Du bist wirklich bei der Polizei? Oder was trägst du für eine Uniform, von der hier die Rede war?😕

Kinder haben bei, sich an einem Fahrzeug vorbeiquetschen einen Schaden verursacht. Vielleicht sogar noch fahrender Weise mit dem Fahrrad, mit dem sie sich berechtigt auf dem Gehweg befanden. Natürlich hat der Fahrzeughalter, dieser falsch parkende Verbrecher (Ironie), Interesse daran den Schaden ersetzt zu bekommen. Dazu benötigt er was? Die Namen der Kinder oder des Kindes. Und dafür kann er sie natürlich festhalten und die Polizei holen, um die Personalien auf diese Art und Weise feststellen zu lassen. Sonst hat er keine Möglichkeiten mehr zivirechtlich zu versuchen seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Das solltest du aber selbst wissen, oder ist das so, dass man bei seiner eigenen Familie plötzlich verblendet ist.

Aber wie ich sagt, diese Diskussion bringt nichts.
Ob er den Schaden ersetzt bekommt ist erst mal völlig egal.

Und auch wenn du es jetzt vermutlich nicht so interpretierst. Ich bin auch der Meinung dass derjenige der mit seiner Karre den Gehweg sperrt, nichts anderes verdient hat. Interessiert aber keinen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Juni 2022 um 21:45:53 Uhr:


*hust*

Gesundheit 🙂

Ähnliche Themen

Zitat:

@AS60 schrieb am 15. Juni 2022 um 22:05:47 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juni 2022 um 21:45:46 Uhr:


Ungerechtfertigt fremde Kinder festhalten, die ordnungsgemäß den ihnen zustehenden Verkehrsraum genutzt haben, woran sie widerrechtlich durch den Festhalter gehindert wurden? Reicht da eine Geldstrafe oder würde derjenige sogar einfahren?

Aber echt interessant, welche Abgründe hier zutage treten. Heilig Blechle über alles.

Du bist wirklich bei der Polizei? Oder was trägst du für eine Uniform, von der hier die Rede war?😕

Kinder haben bei, sich an einem Fahrzeug vorbeiquetschen einen Schaden verursacht. Vielleicht sogar noch fahrender Weise mit dem Fahrrad, mit dem sie sich berechtigt auf dem Gehweg befanden. Natürlich hat der Fahrzeughalter, dieser falsch parkende Verbrecher (Ironie), Interesse daran den Schaden ersetzt zu bekommen. Dazu benötigt er was? Die Namen der Kinder oder des Kindes. Und dafür kann er sie natürlich festhalten und die Polizei holen, um die Personalien auf diese Art und Weise feststellen zu lassen. Sonst hat er keine Möglichkeiten mehr zivirechtlich zu versuchen seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Das solltest du aber selbst wissen, oder ist das so, dass man bei seiner eigenen Familie plötzlich verblendet ist.

Aber wie ich sagt, diese Diskussion bringt nichts.
Ob er den Schaden ersetzt bekommt ist erst mal völlig egal.

Und auch wenn du es jetzt vermutlich nicht so interpretierst. Ich bin auch der Meinung dass derjenige der mit seiner Karre den Gehweg sperrt, nichts anderes verdient hat. Interessiert aber keinen.

Das wird aber evtl. nix mit Schaden ersetzen, da er durch sein falsches Parken ursächlich für den Unfall war

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Juni 2022 um 21:51:14 Uhr:


Schön, daß Du es bemerkst, aber der tiefste Abgrund ist Deine Sichtweiße

Hörst Du das Knirschen unter deinen Füßen? Das ist das Eis, auf dem du stehst.

Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 15. Juni 2022 um 22:09:11 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 15. Juni 2022 um 22:05:47 Uhr:


Du bist wirklich bei der Polizei? Oder was trägst du für eine Uniform, von der hier die Rede war?😕

Kinder haben bei, sich an einem Fahrzeug vorbeiquetschen einen Schaden verursacht. Vielleicht sogar noch fahrender Weise mit dem Fahrrad, mit dem sie sich berechtigt auf dem Gehweg befanden. Natürlich hat der Fahrzeughalter, dieser falsch parkende Verbrecher (Ironie), Interesse daran den Schaden ersetzt zu bekommen. Dazu benötigt er was? Die Namen der Kinder oder des Kindes. Und dafür kann er sie natürlich festhalten und die Polizei holen, um die Personalien auf diese Art und Weise feststellen zu lassen. Sonst hat er keine Möglichkeiten mehr zivirechtlich zu versuchen seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Das solltest du aber selbst wissen, oder ist das so, dass man bei seiner eigenen Familie plötzlich verblendet ist.

Aber wie ich sagt, diese Diskussion bringt nichts.
Ob er den Schaden ersetzt bekommt ist erst mal völlig egal.

Und auch wenn du es jetzt vermutlich nicht so interpretierst. Ich bin auch der Meinung dass derjenige der mit seiner Karre den Gehweg sperrt, nichts anderes verdient hat. Interessiert aber keinen.

Das wird aber evtl. nix mit Schaden ersetzen, da er durch sein falsches Parken ursächlich für den Unfall war

Richtig. Durchaus möglich

Zitat:

@AS60 schrieb am 15. Juni 2022 um 21:54:31 Uhr:


...

...... Zur Not dann auch über die Strasse. Sie sind ja schließlich alleine unterwegs und sollten eine Strasse überqueren bzw. betreten können. Ist nicht richtig, kommt aber vor.

War nicht sogar von dir, weiter vorne, die Aussage sinngemäß: Was wenn der Stein nicht nur die Scheibe getroffen hätte sondern eine Person ?

Was wenn es dein Kind wäre welches auf die Straße ausgewichen wäre und dann von einem Auto erwischt worden wäre ?

Merkst du was.

Der TE hat hier sogar vorausschauend und vorbildlich reagiert und seine Fahrt deutlich verlangsamt als er die Kinder gesehen hat. Die meisten Autofahrer sind dazu nicht in der Lage bzw. sehen es erst gar nicht ein.

Ich verstehe manchmal durchaus diejenigen die Autos raus aus Städten haben wollen wenn, darauf läuft es letztendlich ja hinaus, das Auto über allem steht. In dem Fall Kinder sollen notfalls absteigen...das der Autofahrer hier zu faul war (und der Letzte wäre der Absteigen würde sondern sich, mit aller Gewalt an dem Auto wiederum vorbei quetschen würde beweist sein Verhalten ja)... keine Rede davon.

Ach ja, den Schaden an einem lapidaren Stück Blech... den will man dann natürlich auch ersetzte haben weil man sein eigenes Fehlverhalten verharmlost.

Ein solches vollumfänglich zu erkennen erwartet man aber dann doch von einem zehnjährigen ?

War jetzt nicht alles von dir AS60, hab deinen Satz nur als Aufhänger genommen ;-).

Nimms also nicht persönlich.

Eigentlich gibt es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. D.h. nur weil ein anderer falsch parkt, habe ich nicht das Recht, ihm ungestraft einen vermeidbaren Schaden zuzufügen. Steht ein Auto im Halteverbot, darf ich nicht einfach dagegenfahren "Mimimi, der hätte da aber gar nicht stehen dürfen!" - egal ob mit einem Auto auf der Straße oder auf einem Geh- oder Radweg.

Wir haben neulich hier in einem Thread über den Unfall eines Rechtsabbiegers diskutiert, als dem TE ein Auto auf seiner Fahrbahn entgegen kam, möglicherweise (nicht nachgewiesenermaßen) sogar unter verbotswidriger Nutzung des Fahrstreifens. Wie haben doch viele auf den TE herumgehackt: er sei die Vorfahrtsverletzung selbst schuld, egal ob das andere Auto einen Grund für die Nutzung seiner Fahrbahn hatte. Und selbst wenn die Nutzung durch den anderen VT völlig unberechtigt war, hätte der TE den Grund dafür ja beim Abbiegen nicht wissen können. Es gab dazu sogar ein interessantes Urteil, dass diesen Tenor grundsätzlich bestätigte. Sachlich, juristisch alles einwandfrei, aber dem TE gegenüber ziemlich empathielos.

Hier ist es jetzt auf einmal andersherum? Nun rechtfertigt ein fehlerhaft abgestelltes Fahrzeug eine Sachbeschädigung, die nicht vorsätzlich geschieht, aber zumindest wohlwollend in Kauf genommen wird? Wo ist der Unterschied? Klar: Es geht um Kinder - und die sind per Definition ja immer "unschuldig". Und tatsächlich bestätigt ein Urteil dies: Amtsgericht München, Urteil vom 30. Juli 2009 – 331 C 5627/09

Altersbezogen gibt es also diese Situation tatsächlich - Das Kind haftet (altersabhängig) nicht, solange kein Vorsatz nachweisbar ist - selbst wenn die Eltern dabei sind und beim Zugucken schon ahnen: "Das geht schief!"

Ich kann die kinderfreundliche Urteilsbegründung nachvollziehen, habe aber trotzdem etwas "Bauchschmerzen" dabei, wenn wir nur noch nach Einzelurteilen suchen, die uns "Recht" geben und dabei die gegenseitige Rücksichtnahme und das Miteinander weniger werden und immer verhärtetere Fronten entstehen. MEINE Rechte... (ja, der Falschparker hat die Rechte eines anderen genauso beschnitten. Und ob es einen rechtfertigenden Notfall gab, muss den anderen dabei auch nicht unbedingt interessieren. Dennoch doof, wenn so etwas am Ende passiert, was Geld und Nerven kostet. Noch schlimmer, wenn ich zwar Recht habe, aber nix mehr davon hab; wie bei den tragischen Lkw-Abbiegeunfällen mit Radfahrern im schlecht einsehbaren Bereich)

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 15. Juni 2022 um 23:13:42 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 15. Juni 2022 um 21:54:31 Uhr:


...

...... Zur Not dann auch über die Strasse. Sie sind ja schließlich alleine unterwegs und sollten eine Strasse überqueren bzw. betreten können. Ist nicht richtig, kommt aber vor.

War nicht sogar von dir, weiter vorne, die Aussage sinngemäß: Was wenn der Stein nicht nur die Scheibe getroffen hätte sondern eine Person ?

Was wenn es dein Kind wäre welches auf die Straße ausgewichen wäre und dann von einem Auto erwischt worden wäre ?

Merkst du was.

Der TE hat hier sogar vorausschauend und vorbildlich reagiert und seine Fahrt deutlich verlangsamt als er die Kinder gesehen hat. Die meisten Autofahrer sind dazu nicht in der Lage bzw. sehen es erst gar nicht ein.

Ich verstehe manchmal durchaus diejenigen die Autos raus aus Städten haben wollen wenn, darauf läuft es letztendlich ja hinaus, das Auto über allem steht. In dem Fall Kinder sollen notfalls absteigen...das der Autofahrer hier zu faul war (und der Letzte wäre der Absteigen würde sondern sich, mit aller Gewalt an dem Auto wiederum vorbei quetschen würde beweist sein Verhalten ja)... keine Rede davon.

Ach ja, den Schaden an einem lapidaren Stück Blech... den will man dann natürlich auch ersetzte haben weil man sein eigenes Fehlverhalten verharmlost.

Ein solches vollumfänglich zu erkennen erwartet man aber dann doch von einem zehnjährigen ?

War jetzt nicht alles von dir AS60, hab deinen Satz nur als Aufhänger genommen ;-).

Nimms also nicht persönlich.

Ich hatte ja geschrieben dass ich im Prinzip der gleichen Meinung bin dass der Falschparker selbst Schuld hat. Trotzdem geht es meiner Meinung nicht dass Kinder dementsprechend eingenordet werden. Ist zwar verständlich aber eben nicht rechtens und meiner Meinung auch nicht die richtige Art als Vater zu handeln.
Und natürlich will der Geschädigte seinen Schaden am Blech ersetzt bekommen. Ob zu Recht entscheiden andere Leute aber nicht sich sorgende Eltern. Das ist nun mal so.
Nochmal. Fahrzeuge die komplette Gehwege sperren könnten von mir aus gesprengt werden. Werden sie aber nicht. Und noch gibt es Gesetze die befolgt werden sollten. Und dazu gehört nicht seinen Kindern solch eine Verhaltensweise zu erlauben, auch wenn es zu verstehen und nachzuvollziehen ist.

Und ich nehme solch sachlichen Beiträge nicht persönlich.

Edit:
Wenn es mein Kind wäre. Nicht auszudenken. Darum gehts aber gerade hier nicht.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Juni 2022 um 19:49:02 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juni 2022 um 19:34:47 Uhr:



Das Recht muss Unrecht nicht weichen. Und die Unversehrtheit meiner Kinder ist wichtiger als der Lack eines Wi..ers, der auf dem Gehweg parkt. Was im Fahrradradius meiner Kinder überall verboten ist, aber gerne missachtet wird.

Bisher gab es aber nur ein paar eingeklappte Außenspiegel. Da bin ich früher mit dem Kinderwagen auch ständig hängengeblieben...

Stellt sich die Frage wer der größere ****** ist, der der falsch parkt, oder der, der seine Kinder nicht im Griff hat ?
Eine Option, daß man den Kindern beibringt auch mal abzusteigen und zu schieben in so einem Fall ist in der heutigen Erziehung nicht drin ?!

Ob Du da keinen Cent bezahlen willst für einen Schaden, wird dann vor Gericht entschieden.

Wurde bereits entschieden.

https://m.faz.net/.../...-haften-fuer-schaeden-selbst-1869248.amp.html

Kann im nächsten Fall anders entschieden werden.

Zitat:

@AS60 schrieb am 15. Juni 2022 um 22:05:47 Uhr:



Du bist wirklich bei der Polizei? Oder was trägst du für eine Uniform, von der hier die Rede war?😕

Ich nicht. Ich dachte Du?

Zitat:

@AS60 schrieb am 15. Juni 2022 um 23:31:52 Uhr:



Ich hatte ja geschrieben dass ich im Prinzip der gleichen Meinung bin dass der Falschparker selbst Schuld hat. Trotzdem geht es meiner Meinung nicht dass Kinder dementsprechend eingenordet werden. Ist zwar verständlich aber eben nicht rechtens und meiner Meinung auch nicht die richtige Art als Vater zu handeln.
Und natürlich will der Geschädigte seinen Schaden am Blech ersetzt bekommen. Ob zu Recht entscheiden andere Leute aber nicht sich sorgende Eltern. Das ist nun mal so.
Nochmal. Fahrzeuge die komplette Gehwege sperren könnten von mir aus gesprengt werden. Werden sie aber nicht. Und noch gibt es Gesetze die befolgt werden sollten. Und dazu gehört nicht seinen Kindern solch eine Verhaltensweise zu erlauben, auch wenn es zu verstehen und nachzuvollziehen ist.

Und ich nehme solch sachlichen Beiträge nicht persönlich.

Edit:
Wenn es mein Kind wäre. Nicht auszudenken. Darum gehts aber gerade hier nicht.

Es fordert ja auch niemand sein Kind auf vorsätzlich ein widerrechtlich parkendes Auto zu beschädigen. Im Gegenteil.
Nur: Wenn es passiert wäre es mir dahingehend egal. Mein Sohn hätte ne kurze Ansage bekommen dass er aufpassen soll und gut ist. Wohlwissentlich dass er eigentlich auch da aufgepasst hätte aufgrund seiner Entwicklungsstufe es aber gar nicht einschätzen konnte.

Wie geschrieben habe ich quasi mein Kind aufgefordert selbst das Gesetz zu brechen, sich widerrechtlich zu verhalten und auf die Straße auszuweichen.

Gut, da sind wir jetzt wieder an den Punkt wo manche "schwarz sehen" angesichts einer solchen Erziehung zum "Gesetzesbrecher". :-)

Wird dann aber wieder ausgeblendet dass der eigenen Erziehung die man genossen hat wohl auch einiges schief lief und, nicht wenige, scheinbar zu "gesetzesbrechenden Falschparkern" erzogen worden sind.

Was aber sind denn auch wirkliche Alternativen ?

Gut, absteigen, schieben. Da es da ja aber eng ist schließt dies keinesfalls aus dass ein Kind beim vorbei schieben nicht trotzdem hängen bleibt.

Da wäre dann auch die Frage warum auch hier dann andere gegenüber Autos zurückstecken müssen.

Auf die Straße ausweichen ? Ja, kann man machen. Hab ich ja auch machen lassen. Setzt ein Kind aber einer bedeutend höheren Eigengefährdung aus.
Vor allem hat man als Eltern immer ein ungutes Gefühl.

Das Kind wird nicht verstehen dass es dies nur machen "darf" wenn Eltern dabei sind (die den Verkehr beobachten).

Beim nächsten mal alleine macht es das Kind auch. Es wird nicht nach hinten gucken ob da ein Auto gefahren kommt.

Es wird es nicht nur in einer vermeintlich ruhigen Straße in einem Wohngebiet machen sondern wahrscheinlich auch an einer stark befahrernen Durchgangsstraße.

Viel mehr Alternativen bleiben nicht. Mir fallen zumindest keine ein.

Gut, man könnte Parkverbote massiv ausweiten.
Generell alle Straßen in Wohngebieten zu "Fahrradstraßen" machen, oder zu verkehrsberuhigenden Berreichen.

Da pienst dann aber der Autofahrer wieder rum wenn er sich dann mal unterordnen muss.

Achja: Und mein Kind hätte wohl niemand festhalten dürfen. Nachlaufen oder sonst was. Von mir aus. Aber anfassen.... wegen einem Kratzer in einem Stück Blech ?! Dieser billige Kratzer wäre dann sein geringstes Problem gewesen !

@NeuerBesitzer: Ich bin bei allen Aussagen bei dir. Sehr ausgeglichen, differenziert und nicht so polarisierend, wie es zuerst rüberkam. Danke dafür.

Nur mit dem letzten Absatz, dass du scheinbar rot sehen würdest, wenn jemand notfalls auch mit (ich betone allerdings mildem) körperlichen Einsatz eine Art "Unfallflucht" vermeiden wollen würde, damit gehe ich nicht einig.

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