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8 järiges kind mit seinem Fahrrad in mein Auto rein, Recht!?

Themenstarteram 23. Mai 2012 um 20:30

hallo zusammen,

hab mir vor 2 wochen mein traumauto gegönnt und bin nach feierabend ganz normal heim gefahren. kaum als ich meine einfahrt überfahren habe, (siedlung miit privatparkplätzen) brettert mir ein 8 jähriger junge mit seinem fahhrad in meinen kotflügel rein. (fahrerseite hinten) von der einfahrt bis zu meinem parkplatz sind es ca 50m, die ich in natürlich in schrittgeschwindigkeit übernommen habe. als ich den letzen quergang überfahren habe, nahm ich ein kindergeschrei und ein bums wahr. der junge hat sich ein rennen mit einem anderen geliefert und konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen. ich hab eine ca. 20cm beule mit ca. 2cm durchmesser. ich habe die eltern infomiert und ein einigungsschreiben erstellt, wo der sachverhalt und die verpflichtung der erstattung des schadens festgehalten wird. das wurde beiderseits unterschrieben. er hatte keine familienhaftplicht und würde das gerne über seine schwester laufen lassen. nun hab ich mein werkstattmann angerufen und er meinte dass er schon jemanden mal mit dem selben problem hatte jedoch wurde bei ihm der schaden nicht bezahlt weil der vormund des kindes nicht anwesend war!?

wie sieht die sachlage aus und was muss ich machen?

ein gutachten wird freitag erstellt und ich schätze mal mit min. 500 euro. der vater des kindes kam beim erstellen des schreibens mit seiner werkstatt und seinem gutachtern aber davon halte ich nicht viel.

würde mich über ein paar tipps freuen...gruß christian!

Beste Antwort im Thema

Unter 10 Jahren ist das Kind bei Verkehrsunfällen überhaupt nicht haftbar, die Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Und nur dann zahlt deren Privathaftpflicht.

Der TE wäre also nicht der Erste, der auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Gruß vom bösen Dieter

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Themenstarteram 23. Mai 2012 um 20:45

ps. sorry, für die rechtschreibung!

Naja ich würde es so machen, dass der Gutachter den Schaden schätzt. Kostenvoranschlag von der Werkstatt schickst du an die Eltern des Kindes, mit der Aufforderung den Betrag X für die Reparatur frei zu geben (mit Frist). Natürlich reichen die Eltern den Kostenvoranschlag samt Gutachten bei ihrer Versicherung ein, diese müssen den Betrag X freigeben.

Problem ist natürlich, dass es alles lange dauern kann.

Andere Variante wäre, das Fahrzeug zu deiner Werkstatt bringen, diese schätzen den Schaden und melden es der Versicherung der Eltern. DIe Versicherung wird wahrscheinlich einen Gutachter schicken, der den Schaden schätzt. Danach übernimmt alles deine Werkstatt.

(Ging jedenfalls bei uns so, da meiner Mutter jemand mit dem Fahrrad in die Seite ist).

 

Unter 10 Jahren ist das Kind bei Verkehrsunfällen überhaupt nicht haftbar, die Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Und nur dann zahlt deren Privathaftpflicht.

Der TE wäre also nicht der Erste, der auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Unter 10 Jahren ist das Kind bei Verkehrsunfällen überhaupt nicht haftbar, die Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Und nur dann zahlt deren Privathaftpflicht.

Der TE wäre also nicht der Erste, der auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Gruß vom bösen Dieter

Wird es nicht eine andere Versicherung geben, die eventuell den Schaden bezahlt?

Falls nicht, muss der TE sich an die Eltern wenden, immerhin sind es "nur" ca.500 Euro.

Es gibt wohl ein paar wenige Haftpflichtversicherungen, die diese Fälle berücksichtigen, aber der Normalfall ist es nicht.

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von MondiGhiaX

Falls nicht, muss der TE sich an die Eltern wenden, immerhin sind es "nur" ca.500 Euro.

Die Eltern sind aber nur zur Zahlung verpflichtet, wenn wirklich ein Haftungsanspruch (wg. unterlassener Aufsichtspflicht) besteht.

am 23. Mai 2012 um 21:03

Zitat:

Original geschrieben von MondiGhiaX

Wird es nicht eine andere Versicherung geben, die eventuell den Schaden bezahlt?Falls nicht, muss der TE sich an die Eltern wenden, immerhin sind es "nur" ca.500 Euro.

Klar, die Vollkasko des TE. Er kann sich natürlich an die Eltern wenden, aber da sie ja vermutlich nicht haftpflichtig sind…

Vielleicht muss der TE seine Vollkasko bemühen?

Gruß vom bösen Dieter

Edit: zu spät ...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von MondiGhiaX

Falls nicht, muss der TE sich an die Eltern wenden, immerhin sind es "nur" ca.500 Euro.

Die Eltern sind aber nur zur Zahlung verpflichtet, wenn wirklich ein Haftungsanspruch (wg. unterlassener Aufsichtspflicht) besteht.

Wie das wiederum ausgelegt wird ist schwierig.

Meine beschrieben Schritte sollte der TE trotzdem einmal versuchen. Im Notfall bleibt er leider auf den Kosten sitzen, obwohl ich mir dies nicht vorstellen kann. Es hängt am Ende von den Eltern des Kindes ab, ob sie nicht die Kosten übernehmen, falls die Versicherung nicht zahlt.

 

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Klar, die Vollkasko des TE. Er kann sich natürlich an die Eltern wenden, aber da sie ja vermutlich nicht haftpflichtig sind…

Naja falls er eine hat.....

Haftung

Minderjährige haften für ihre Handlungen bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht (Haftungsprivileg), es sei denn, die Haftung ist durch die Grundsätze der Billigkeit geboten. Danach haften Minderjährige bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur, soweit sie ihr Unrecht einsehen können.

Eine Haftung der Eltern kommt nur in Betracht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch bei richtiger Aufsicht entstanden wäre.

Quelle: Wikipedia

Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Minderj%C3%A4hrigkeit

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Eine Haftung der Eltern kommt nur in Betracht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch bei richtiger Aufsicht entstanden wäre.

Da würde ich sagen, er wäre nicht entstanden, da die Eltern rechzeitig eingegriffen hätten.

Leider ist auch dieser Satz Auslegungssache.

am 23. Mai 2012 um 21:16

Zitat:

Original geschrieben von CSEK

er hatte keine familienhaftplicht und würde das gerne über seine schwester laufen lassen.

Glaubt jemand wirklich das da was bei raus kommt?

Kind nicht haftbar. Eltern keine Familienhaftpflicht. Noch weitere Fragen?

 

Die Haftpflicht der Schwester wird sicherlich gerne den Schaden übernehmen :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von CSEK

ich habe die eltern infomiert und ein einigungsschreiben erstellt, wo der sachverhalt und die verpflichtung der erstattung des schadens festgehalten wird. das wurde beiderseits unterschrieben.

Ich bin mir keineswegs sicher, dass diese Verpflichtung zur Schadensregulierung wirksam ist, wenn es hart auf hart kommt.

Zitat:

er hatte keine familienhaftplicht und würde das gerne über seine schwester laufen lassen.

Versicherungsbetrug - das wird wohl kaum funktionieren. Abgesehen davon dürfte es im vorliegenden Fall schwierig sein, eine Verletzung der Aufsichtspflicht zu konstruieren/nachzuweisen.

Gruß vom bösen Dieter

Edit: Sorry, schon wieder zu spät ...

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