Unbekanntes Kind verursacht Schaden
Heute, am frühen Nachmittag, war ich betrieblich (im Auftrag des Arbeitgebers) unterwegs, als ich auf einer größeren Straße durch ein Wohngebiet fuhr, Tempolimit 30. Schon in der Kurve vernahm ich, dass auf der linken Seite der Straße zwei Jungs standen (dürften 8-12 Jahre alt gewesen sein, ich habe keine Kinder und bin daher auch relativ schlecht darin, deren Alter einzuschätzen). Einer der beiden hielt einen Fußball in der Hand, der andere blickte in meine Richtung zur Straße hin. Wegen des Fußballs rechnete ich ehrlich gesagt mit allem, weswegen ich mich bereits auf 15-20 km/h heruntergebremst hatte.
Auf Höhe der Stelle, an der der Junge am nächsten zur Straße stand, nahm ich noch einmal explizit Blickkontakt auf als dieser völlig unvermittelt einen Stein in Richtung meines fahrenden Autos warf. Die Entfernung vom Auto zum Kind dürfte etwa 5 Meter betragen haben. Der Stein traf das Fenster auf Fahrerseite und dieses ist schließlich neben mir eingebrochen. Im Schock des Moments bin ich erst noch einige Meter weitergerollt ehe ich zum Stillstand kam, die Kinder standen in diesem Moment noch an der gleichen Stelle wie zuvor. Ich blieb also stehen, schaltete die Warnblinkanlage an und öffnete die Tür und schon liefen die beiden davon, durch ein angrenzendes kleines Waldstück den Hang hinab.
Ehrlich gesagt war ich in dem Moment nicht in der Lage, die Kinder (liefen, soweit ich das sehen konnte in verschiedene Richtungen davon) zu verfolgen. Ich ging also zurück zum Auto und fuhr erstmal mit dem Rest vom Fenster, der noch vorhanden war, weiter. Nach dem Termin beim Kunden habe ich dann die Sache der örtlichen Polizei gemeldet, es wurde eine Anzeige gegen Unbekannt aufgenommen und Fotos vom Schaden gemacht, mehr aber erstmal nicht. Ich habe die Kinder bzw. deren Aussehen beschrieben und den Sachverhalt geschildert als mir der Beamte mitteilte, dass man die Täter wahrscheinlich nicht ermitteln können wird und mir riet, den Schaden meiner VK zu melden, ich habe aber gar keine VK, rechnet sich für mein Auto eigentlich auch gar nicht mehr. (Abbezahlt, kein Leasing, Brot und Butter - Fahrzeug)
Bedauerlicherweise handelt es sich um meinen privaten PKW den ich (auch steuerlich berücksichtigt) beruflich nutze. Daher ist der Schaden für mich auch von beruflicher Natur da ich für die Reparatur erstmal auf den Wagen verzichten werde müssen und ich mich dann um ein Leihfahrzeug umsehen muss, das bezahlt mir natürlich auch niemand.
Was soll ich nun unternehmen? Ich habe bereits auf dem Rückweg zur Firma die unmittelbare Nachbarschaft in dem betreffenden Wohngebiet abgeklopft, aber niemand konnte oder wollte etwas dazu sagen, wer diese Kinder denn sein könnten.
Andere Frage: kann ich dafür meinen AG in Anspruch nehmen? Es handelte sich schließlich um eine betriebliche Fahrt und nicht mein Privatvergnügen.
Tut mir leid falls der Text etwas wirr geworden ist, ich bin immer noch etwas mitgenommen und schockiert, denn ich hätte mit allem gerechnet (Kind läuft auf die Straße, schießt den Ball weg, you name it) aber nicht mit einem Steinwurf.
145 Antworten
Zitat:
@ackerpower schrieb am 16. Juni 2022 um 10:12:48 Uhr:
@NeuerBesitzer: Ich bin bei allen Aussagen bei dir. Sehr ausgeglichen, differenziert und nicht so polarisierend, wie es zuerst rüberkam. Danke dafür.Nur mit dem letzten Absatz, dass du scheinbar rot sehen würdest, wenn jemand notfalls auch mit (ich betone allerdings mildem) körperlichen Einsatz eine Art "Unfallflucht" vermeiden wollen würde, damit gehe ich nicht einig.
Ok, "Unfallflucht" würde zwar rein rechtlich vorliegen aber da sind wir bei dem Punkt dass ein Kind das schon mal gar nicht weiß. Kann man diesem also nicht wirklich vorwerfen.
Ansonsten hätte ein Geschädigter durchaus mein Kind "ausfragen" dürfen (Wobei auch hier wieder: Warnt man sein Kind nicht eher sich auf Fremde einzulassen ?! Am Besten sogar weg zulaufen.) Ihm sogar "hinterher zu laufen" bis meinetwegen die Polizei eintrifft.
Ich meine Geisslein schrieb was von "Alternativen". Die gelten dann doch sicherlich auch hier (?). Oder die dann nur wieder wenn es ums heilige Auto geht.
Wer aber meint mein Kind hätte anfassen zu müssen (wir reden hier immer noch von einem Stück Blech dass halt beschädigt ist und nicht von einem Raub)... ja, der hätte gewaltig Ärger mit mir bekommen.
Vielleicht hätte ich jetzt nicht "rot" gesehen (dazu bin ich generell zu gelassen).... aber "gelb, orange" bestimmt ;-).
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 16. Juni 2022 um 10:26:23 Uhr:
Ok, "Unfallflucht" würde zwar rein rechtlich vorliegen aber da sind wir bei dem Punkt dass ein Kind das schon mal gar nicht weiß. Kann man diesem also nicht wirklich vorwerfen.
Ein Kind kann sowas mit Sicherheit nicht wissen was Unfallflucht bedeutet.
Aber auch das kann man den Kindern beibringen, daß wenn man was kaputt gemacht oder beschädigt hat dazu steht.
Gleiches gilt, ab wenn weiß ein Kind, daß ein Fahrzeug falsch parkt.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 16. Juni 2022 um 10:26:23 Uhr:
Ich meine Geisslein schrieb was von "Alternativen". Die gelten dann doch sicherlich auch hier (?). Oder die dann nur wieder wenn es ums heilige Auto geht.
In dem Fall geht es zwar hier "nur" ums Heiligs Blechle und richtig es gibt auch Alternativen, wenn ein Fahrzeug eben den Gehweg unpassierbar macht.
Da kann man von den Eltern schon erwarten, daß man so verantwortungsbewusst ist und es gar nicht soweit kommen lässt, daß ein fremdes Fahrzeug beschädigt wird.
Das würde bei mir soweit gehen, daß dann eben abgestiegen, geschoben wird, oder im extremen Fall, daß Ich als Elternteil eben selbst die Fahrräder am Hindernis vorbeischiebe.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 16. Juni 2022 um 10:26:23 Uhr:
Wer aber meint mein Kind hätte anfassen zu müssen (wir reden hier immer noch von einem Stück Blech dass halt beschädigt ist und nicht von einem Raub)... ja, der hätte gewaltig Ärger mit mir bekommen.
Vielleicht hätte ich jetzt nicht "rot" gesehen (dazu bin ich generell zu gelassen).... aber "gelb, orange" bestimmt ;-).
Da braucht man weder rot, noch gelb/orange sehen.
Ich betrachte die Sache nunmal so, daß Kinder, die richtig erzogen wurden, verantwortungsvoll auch mit dem Eigentum anderer Leute umgehen und sich dann auch entsprechend verhalten.
Wenn aber die Einstellung, daß Schäden "billigend in Kauf genommen werden" den kindern vorgelebt wird, dann finde Ich das nicht in Ordnung.
Ich stelle mir eben grad die Frage, wie würde man selbst reagieren, wenn sowas am eigenen Auto passiert.
Es würde nur einen Weg geben um das herauszufinden.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 16. Juni 2022 um 10:26:23 Uhr:
Wer aber meint mein Kind hätte anfassen zu müssen (wir reden hier immer noch von einem Stück Blech dass halt beschädigt ist und nicht von einem Raub)... ja, der hätte gewaltig Ärger mit mir bekommen.
Unser (subjektives) Vater-Empfinden für Recht & Verhältnismäßigkeit in Ehren ... ich musste mir erklären lassen, ein Geschädigter darf ein ihm fremdes Kind jeden Alters zum Zwecke der Feststellung seiner Identität (am Arm) festhalten, - § 127, Abs., 1 StPO kennt diesbezüglich keine Altersgrenze nach unten:
Zitat:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 16. Juni 2022 um 10:52:00 Uhr:
Ein Kind kann sowas mit Sicherheit nicht wissen was Unfallflucht bedeutet.
Aber auch das kann man den Kindern beibringen, daß wenn man was kaputt gemacht oder beschädigt hat dazu steht.
Gleiches gilt, ab wenn weiß ein Kind, daß ein Fahrzeug falsch parkt.
Kann man, ja. Macht man auch. Aber was ist i.d.R. eine völlig normale Reaktion eines Kindes ? "Schock"-->Weglaufen.
Setzt zudem voraus dass das Kind überhaupt erstmal erkennt das es etwas beschädigt hat. Das mag im Eingangsfall noch zutreffen. Hat "klirr* gemacht und die Scheibe war "plötzlich" nicht mehr da.
Ein möglicher Kratzer. Hm, Auto steht immer noch da. Ist nicht umgekippt. Die Spielzeugautos haben auch Kratzer. Ergo: Nix passiert.
Aber ich vermute du wartst ein vorbildliches Kind. Nachdem du mal in einem kurzen Anfall von kindlichem Leichtsinn und Unbedarftheit mal einen Apfel von einem Baum auf dem Feld gepflückt.. äh.. nein, gestohlen hast, bist du reumütig umgehend nach Hause gerannt, hast es deinen Eltern gestanden. Dann habt ihr gemeinsam den Eigentümer ausgemacht, Seid zu ihm gefahren und du hast ihm den Schaden von deinem Taschengeld ersetzt. Anschließend ist dein Vater noch zum Revier gefahren und hat dich, selbstverständlich angezeigt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 16. Juni 2022 um 10:52:00 Uhr:
In dem Fall geht es zwar hier "nur" ums Heiligs Blechle und richtig es gibt auch Alternativen, wenn ein Fahrzeug eben den Gehweg unpassierbar macht.
Da kann man von den Eltern schon erwarten, daß man so verantwortungsbewusst ist und es gar nicht soweit kommen lässt, daß ein fremdes Fahrzeug beschädigt wird.
Das würde bei mir soweit gehen, daß dann eben abgestiegen, geschoben wird, oder im extremen Fall, daß Ich als Elternteil eben selbst die Fahrräder am Hindernis vorbeischiebe.
Ganz ehrlich: Da muss ich sagen das wäre selbst mir zu blöd. Würd ich vielleicht einmal bei einem Auto machen. Bei mehreren in der gleichen Straße würde ich, im Besten Fall noch OA anrufen. Die "freuen" sich und die beauftragten Abschleppunternehmen dann noch oben drauf. Fortan würde ich mich engagiert dafür einsetzten dass dort andere Maßnahmen umgesetzt werden. Durchgängiges Halteverbot, Radfahrstreifen die eben dann auch zu Lasten der Fahrbeinbreite gehen und zwangsläufig eben auch Parkplätze wegfallen... was auch immer.
Warum eröffnen sich komischerweise dann für Autofahrer so wenig Alternativen ? Wenn man einen Radfahrer nich gesetzeskonform überholen kann ist die Alternative eben hinten dran zu bleiben, wenn es 5 km sind sind es eben 5 km.
Oder kommt jetzt wieder der blöde Spruch dass langsam fahrende Platz machen müssen ?
Wie ist es mit dem Abbiegen ? Kommt doch oft die Ausrede dass man den Radfahrer möglicherweise nicht gesehen hat.
Und ? Die Alternative ist eben so langsam abzubiegen dass man sich vorher umfassend vergewissern kann niemanden zu gefähreden, heißt halt notfalls auch stehen bleiben.
Vielleicht kann man auch über ganz andere Alternativen nachdenken.
Wieso hebt der Gesetzgeber nicht die benutzungspflich der Gehwege für Kinder auf. Man erlaubt diesen auf der Straße zu fahren. Verbunden natürlich dann mit einem absoluten Überholverbot von Autos. Strafen bei zuwiderhandlung müssen dann natürlich gleich entsprechend ausfallen und mit einem einjährigen Fahrverbot belegt werden.
Aber sorry. Wenn ich solche Vorschläge lese muss ich, obwohl dann selbst betroffen, zu der Erkenntnis gelangen dass Autos in Städten und abseits von Durchgangsstraßen weitestgehend verdrängt werden müssen.
Sollte aber kein Problem sein. Gibt schließlich Alternativen. Gell ! Klar, die mögen umständlicher, unvequemer, zeitintensiver und vielleicht auch mal teurer sein..... ein alle 20 Meter absteigen und schieben ist es schließlich auch.
Nicht wahr ?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 16. Juni 2022 um 10:52:00 Uhr:
Da braucht man weder rot, noch gelb/orange sehen.
Ich betrachte die Sache nunmal so, daß Kinder, die richtig erzogen wurden, verantwortungsvoll auch mit dem Eigentum anderer Leute umgehen und sich dann auch entsprechend verhalten.
Wenn aber die Einstellung, daß Schäden "billigend in Kauf genommen werden" den kindern vorgelebt wird, dann finde Ich das nicht in Ordnung.Ich stelle mir eben grad die Frage, wie würde man selbst reagieren, wenn sowas am eigenen Auto passiert.
Es würde nur einen Weg geben um das herauszufinden.
Passt ja. Nur übersiehst du einfach immer das Kinder sich entwickeln (müssen). Ich hatte es weiter vorne schon mal geschrieben: Wurdest du bis zu deinem achtzehnten Lebensjahr zuhause eingesperrt und dir täglich erzählt was du gefälligst alles nicht darfst und wie du zu handeln hast ? Wann haben dir deine Eltern erzählt dass du keine Steine auf Autos werfen darfst ?
Siehe oben: Wann ist ein Kind in der Lage überhaupt zu erkennen dass es möglicherweise einen Schaden verursacht hat ? Wenn es mit der Jacke im vorbeigehen ein Auto berührt hat ? Wenn es mit dem Fahrrad hängen geblieben ist ? Was haben dir deine Eltern beigebracht ab wann du gefälligst stehen zu bleiben hast ?
Wie ich selbst reagieren würde ?
Hm, kurz ärgern.
Auf die Erkenntnis kommen dass ich selbst völlig bescheuert geparkt habe.
Mir dann denken: Hey, ärgerlich, ist aber nur ein Auto. Lieber so als dass durch mein idiotisches Verhalten viellleicht ein Kind vor meinem Auto auf die Straße gesprungen wäre und angefahren würde.
Stört mich der Schaden sehr lasse ich ihn halt beseitigen und trage die Kosten.
Aus, vorbei, fertig.
Ähnliche Themen
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 16. Juni 2022 um 10:26:23 Uhr:
Zitat:
@ackerpower schrieb am 16. Juni 2022 um 10:12:48 Uhr:
@NeuerBesitzer: Ich bin bei allen Aussagen bei dir. Sehr ausgeglichen, differenziert und nicht so polarisierend, wie es zuerst rüberkam. Danke dafür.Nur mit dem letzten Absatz, dass du scheinbar rot sehen würdest, wenn jemand notfalls auch mit (ich betone allerdings mildem) körperlichen Einsatz eine Art "Unfallflucht" vermeiden wollen würde, damit gehe ich nicht einig.
Ok, "Unfallflucht" würde zwar rein rechtlich vorliegen aber da sind wir bei dem Punkt dass ein Kind das schon mal gar nicht weiß. Kann man diesem also nicht wirklich vorwerfen.
Ansonsten hätte ein Geschädigter durchaus mein Kind "ausfragen" dürfen (Wobei auch hier wieder: Warnt man sein Kind nicht eher sich auf Fremde einzulassen ?! Am Besten sogar weg zulaufen.) Ihm sogar "hinterher zu laufen" bis meinetwegen die Polizei eintrifft.
Ich meine Geisslein schrieb was von "Alternativen". Die gelten dann doch sicherlich auch hier (?). Oder die dann nur wieder wenn es ums heilige Auto geht.
Wer aber meint mein Kind hätte anfassen zu müssen (wir reden hier immer noch von einem Stück Blech dass halt beschädigt ist und nicht von einem Raub)... ja, der hätte gewaltig Ärger mit mir bekommen.
Vielleicht hätte ich jetzt nicht "rot" gesehen (dazu bin ich generell zu gelassen).... aber "gelb, orange" bestimmt ;-).
Es geht hier grundsätzlich nur um eines. Regulierung eines Schadens, der, so wie es hier aussieht, sogar durch einen Unfall zustande gekommen sein kann. Zumindest sprechen wir hier von einer Sachbeschädigung. Also vom Verdacht einer Straftat. Strafunmündigkeit der Kinder spielt erst mal keine Rolle. Das wird im Nachhineien geklärt. Grundsätzlich ist jeder, der fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursacht, zunächst mal verpflichtet diesen zu ersetzen. Auch die Kinder von @Hannes 1971 oder eben die Eltern. Ob die Verpflichtung auf Grund besonderer Umstände dann im Nachhineinen bestehen bleibt, entscheiden andere und nicht vor Ort die Eltern der Kinder. Und zur Durchsetzung seiner zivilen Ansprüche benötigt der Geschädigte die Personalien. Und ja, sollten die Verursacher sich entfernen, ist es sehr wohl, in einer angemessenen Art und Weise erlaubt, den Verursacher festzuhalten. Natürlich passt das den Eltern nicht, wenn es dann mal ihr Kind trifft. Verständlich, aber nicht zu ändern, egal welche Farbe der Vater dann sieht. Und Kinder sollten meiner Meinung nach dazu erzogen werden genau so zu denken. Mach ich was kaputt, muss ich erst mal dazu stehen. Und nicht.
Mach ich was kaputt und der Geschädigte hat irgendwie mit Schuld am Zustandekommen des Schadens, geht mir das am Arsch vorbei, weil Papa mir das so beigebracht hat. Das ist der völlig falsche Weg. Erziehungstechnisch und rechtlich sowieso. Erziehungstechnisch muss das jeder für sich entscheiden, muss dann rechtlich vielleicht mal irgendwann die Konsequenzen tragen, auch wenn er es offenbar nicht versteht. Dann nur nicht jammern.
Aber ich bin davon überzeugt, dass wir hier sowieso nicht auf einen Nenner kommen, da hier teilweis nur aus Sicht der Eltern argumentiert wird. Von daher soll das von meiner Seite mit Kommentaren zunächst auch reichen.
@AS60
Nochmal: Ich geb dir in der Sache Recht. Kein Ding.
Den Rest hab ich, denke ich, ausführlich dargelegt. Kind muss erstmal erkennen dass es was kaputt gemacht hat usw.
Keine Ahnung. Früher beim kicken ist der Ball sicherlich mehr als einmal auch an irgendein Auto geprallt. Wir wären nichtmal auf die Idee gekommen dass dadurch ein Schaden hätte an einem Auto entstehen können. Gut, die Kisten in vor 40 Jahren hielten sowas auch aus, heute besteht quasi das Risiko dass das Auto dadurch einem Totalschaden gleicht :-)
Und ja: Ich wurde auch dahingehend erzogen mit "fremden Sachen" noch sorgfältiger umzugehen als mit meinen Eigenen.
Und ?
Im späteren Verlauf wurde mir von den Eltern auch immer gepredigt: "Streng dich an. Lern in der Schule. Pass auf". Ok, war dann eine andere Altersstufe aber, was war dies für uns ? "Ja ja..... blablabla".
Irgendwann sah man ein dass die Eltern Recht haben. Zum Glück früh genug sodass aus mir, denke ich, durchaus was ordentliches geworden ist.
Tja, und heut ? Was predigt man seinen Kindern ? Was werden sich diese denken wenn sie diese Predigten hören ?
Zum Glück hat es dann auch der Sohnmann kapiert, macht nächstes Jahr sein, aller Wahrscheinlichkeit nach, hervorragendes Abitur. Wird dann wahrscheinlich ein entsprechendes Studium absolvieren und, wenn er vielleicht will und geeignet ist, meine Firmen übernehmen.
Und weiter ?:
Erziehung hin oder her müssen dann die Eltern ggf. überhaupt erstmal Kenntnis haben.
Mag ja sein dass du, egal in welchem Alter, jede Schandtat umgehend deinen Eltern erzählt hast (und je nachdem dann auch eine Standpauke bekommen hättest).
Ich hab es nicht !
Keine Ahnung, früher gab es in meinem Städtchen sowas wie ein "Feldschütz". Wir wurden mehr als einmal erwischt als wir, wohlgemerkt von freihstehenden Bäumen, Obst geklaut hatten. Sind abgehauen (hätte aber außer ner ordentlichen Ansage von dem, wenn auch in einer Art und Weiße und mit Worten die heutzutage so manche Helikoptereltern wiederum zu einer Anzeige veranlassen würde, wohl nichts gegeben).
Haben davon daheim aber bestimmt nichts erzählt.
Erkennen, berwerten ist also dass eine das Kinder mitunter gar nicht können.
Jeden Tag dann zu hause prophylaktisch zu erzählen dass man in Straße xyz (Straßenkunde wurde den Kindern vorher natürlich ordentlich gelehrt ;-)) an einem schwarzen Benz, zwei silbergrauen BMW, fünf VW vorbei gegangen/gefahren ist und vielleicht diese unmerklich berührt hat wird mit Sicherheit kein Einziger von uns jemals gemacht haben.
Das andere ist das erwischen auf frischer Tat.
Wie geschrieben ist das ja völlig ok ! Aber hier sehe ich ganz klar Alternativen zu einem zwanghaften, köperlichen festhalten eines Kindes !
Und ja, da kommen wir auf keinen Nenner. Da hört es bei mir ganz einfach auf.
Zitat:
@Rigero schrieb am 16. Juni 2022 um 11:11:17 Uhr:
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 16. Juni 2022 um 10:26:23 Uhr:
Wer aber meint mein Kind hätte anfassen zu müssen (wir reden hier immer noch von einem Stück Blech dass halt beschädigt ist und nicht von einem Raub)... ja, der hätte gewaltig Ärger mit mir bekommen.
Unser (subjektives) Vater-Empfinden für Recht & Verhältnismäßigkeit in Ehren ... ich musste mir erklären lassen, ein Geschädigter darf ein ihm fremdes Kind jeden Alters zum Zwecke der Feststellung seiner Identität (am Arm) festhalten, - § 127, Abs., 1 StPO kennt diesbezüglich keine Altersgrenze nach unten:
Zitat:
@Rigero schrieb am 16. Juni 2022 um 11:11:17 Uhr:
Zitat:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Ist nur nicht ganz so banal und mitunter auch sehr dünnes Eis für den Geschädigten der sich darauf beruft.
127 StPO rechtfertigt die "vorläufige Festnahme" zur Verfolgung bzw. Sicherung der Verfolgung einer Straftat.
Zivilrechtliche Schadensansprüche sehen ein Festhalten gleich gar nicht vor.
So. Blöd ist aber dass Kinder unter 14 Jahren als nicht schuldfähig gelten und demnach gar keine Straftat die per Gesetz verfolgt werden kann begehen können.
Ergo kann der Paragraph gar nicht angewendet werden. Vielmehr macht sich dann der Festhaltende gemäß Paragraph 239 des StGB schuldig und ist, je nachdem wie juristisch spitzfindig man es sehen will, zudem obendrauf noch Schadenersatzpflichtig da kein Rechtfertigungsgrund gemäß 127 StPO vorliegt und die vorläufige Festnahme demnach irrtümlich erfolgte.
Den Rest würden im Zweifelsfall dann wohl wirklich Anwälte bzw. ein Richter klären. Konnte der Festhaltende z.B. erkennen ob er einen, von mir aus zehnjähriges Kind festhält oder konnte er sicher sein dass das Kind eben mindestens vierzehn ist und somit ggf. überhaupt eine Straftat begehen konnte.
Es reicht also meist nicht nur irgendeinen Paragraphen zu ziehen.
Ist genauso wie der 5er der StVO der hier bei MT von manchen immer gerne benutzt wird weil man meint einer der z.B. mit 80km/h auf einer Landstraße bei erlaubten 100 km/h fährt müsste gemäß diesem Platz machen.
Und, um unseren Moderator zu besänftigen: Beim ursprünglichen Sachverhalt wäre es mit dem potenziellen Festhalten durch den TE genauso.
Wären die Jungs vierzehn gewesen wäre es möglicherweise gerechtfertigt. Wären sie z.B. eben erst dreizehn gewesen eben schon nicht mehr, nicht im Sinne des Gesetztes/Rechtssprechung da strafunmündige so gesehen keine Straftaten im Sinne des Gesetzess begehen können.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 16. Juni 2022 um 13:02:40 Uhr:
Es reicht also meist nicht nur irgendeinen Paragraphen zu ziehen.
Danke. Wohl in allen Disziplinen ist das so, - wie's beispielsweise auch unzureichend ist, eine psychische Störung an nur einem diagnostischen Merkmal festmachen zu wollen.
Das von mir Wiedergegebene stammt ursprünglich von einer Rechtspflegerin.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 15. Juni 2022 um 21:11:43 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 15. Juni 2022 um 19:53:50 Uhr:
Bei allem Verständnis für die Situation und völligem Unverständnis für die Falschparker aber es ist Unfassbar was einige hier ihren Kindern beibringen. Das kann ja was werden in der Zukunft. 🙄
Ich bringe den Kindern nicht bei, etwas vorsätzlich zu beschädigen aber ich nehme es billigend in Kauf. Und natürlich steigen sie ab, wenn es eng wird. Aber sie weichen nicht auf die Fahrbahn aus.
Aber schön, dass hier sogar Polizeibeamte falsch geparkte Autos höher bewerten als die Unversehrtheit von Kindern. Traurig.
Da muß ich dir absolut zustimmen! Ich würde das genau wie du handhaben (bei uns geht's aber meist eher gesittet zu mit dem Parken auf dem Gehweg).
Gruß Metalhead
Ich hab nicht den kompletten Thread gelesen, hab aber beim ueberfliegen oft von einer Altersgrenze von 14 Jahren gelesen. Das stimmt meiner Meinung nach so nicht ganz. Hier in diesem Beispiel wird da nur von unter 7 Jahren gesprochen. https://unfall-re.de/kinder-bewerfen-auto-mit-steinen-wer-zahlt/
@mattalf
Ist unterschiedlich. Bis sieben sind Kinder überhaupt nicht haftbar.
Im Straßenverkehr generell bis zehn.
Ab sieben haften Kinder für Schäden wenn deren individuelle Einsichtsfähigkeit ausreicht.
Dazu kommt ggf. noch die Aufsichtspflicht.
Hast du, meinetwegen mit deinem Kind das radfahren geübt und im rudimentäre Regeln im Straßenverkehr beigebracht, z.B. eben jene dass es auf dem Gehweg fahren muss, hast du deune Aufsichtspflicht nicht verletzt und das Kind haftet bzw. du haftest somit natürlich auch nicht.
Strafbar wiederum sind Kinder überhaupt erst ab vierzehn Jahren.
Ich möchte mal ein Beispiel in den Raum werfen...
Ein guter Bekannter ist einer derer, dem parken, nein, besser: Dem es völlig egal ist wie und wo seine Karre steht. Er würde sogar jemanden einparken. Sowas wie Feuerwehrzufahrt ? Da brennt nix, ich stehe doch da nur kurz.. 🙄
Jetzt hat er eine Quittung bekommen.
Ein Anwohner, auf dessen Platz er stand, hat sich an seiner Feile vergriffen. Er hat ihm alle Türgriffe mit Maschinenfett eingeschmiert.
Ich habe mich ehrlich gesagt richtig gefreut.
Er hat es verdient, es musste mal so kommen.
Doch es war noch mehr.
Eine zerkratzte Fahrertür...
Freut mich das ?? Ja, sicher, er hat es verdient.
Aber !! Im Endeffekt bin ich entsetzt. Fett an die Griffe ? OK, kann man wieder abwischen. Zerkratzte Tür ? Nein, geht nicht. Und zwar garnicht. Das geht ganz klar zu weit.
Niemals würde ich meinem Kind sowas auch nur ansatzweise anraten, bzw tolerieren, bzw sagen, zwing dich da durch, scheiß auf Schäden.. Wir sind hier bei einer Sachbeschädigung. Genauso wirft man keine Gegenstände (egal was) in Richtung anderes Eigentum. Sowas MUSS ein 10-jähriger wissen. Da gibt es kein für und wieder, egal ob einer im Weg steht, zu schnell/langsam fährt, oder das falsche Auto hat...
Gruß Jörg.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 17. Juni 2022 um 08:12:06 Uhr:
@mattalf
Ist unterschiedlich. Bis sieben sind Kinder überhaupt nicht haftbar.Im Straßenverkehr generell bis zehn.
Ab sieben haften Kinder für Schäden wenn deren individuelle Einsichtsfähigkeit ausreicht.
Dazu kommt ggf. noch die Aufsichtspflicht.
Hast du, meinetwegen mit deinem Kind das radfahren geübt und im rudimentäre Regeln im Straßenverkehr beigebracht, z.B. eben jene dass es auf dem Gehweg fahren muss, hast du deune Aufsichtspflicht nicht verletzt und das Kind haftet bzw. du haftest somit natürlich auch nicht.Strafbar wiederum sind Kinder überhaupt erst ab vierzehn Jahren.
aus meiner Sicht ist das völlig unrelevant, ob ein Kind 1 Jahr, 7 Jahre oder über 14 Jahre alt ist.
Wenn das Kind einen Schaden an einem fremden Fahrzeug anrichtet, kann man erwarten, daß es zu dem Schaden steht und dann mindestens die Eltern den notwendigen Anstand im Ranzen besitzen und den Schaden begleichen.
Das hängt aber maßgeblich davon ab wie die Kinder erzogen wurden.
Nur Haftpflicht ist das dann schon ein älteres Gefährt? Habe mal mit einem Kumpel zusammen die seitenscheibe an einem 2003er passat getauscht. diese kam für 12€ inkl. Versand. als gebrauchtteil. Der Einbau mit hilfe einer Video Anleitung erfolgte in 30min.