Eigentlich hat der Eigentümer (Leasinggeber) ja keinen Wohnsitz in der Schweiz, er überlässt dir den Wagen ja nur „vorübergehend“. Wer sagt, dass das Auto die Schweiz nicht alle 6 Monate verlässt und dann wieder zurückkommt? ;-)
Disclaimer: bin kein Jurist und mein Beitrag ist keine Rechtsberatung.