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unbegrenzte Geschwindigkeit nach neuer AB-Auffahrt?

Themenstarteram 4. September 2010 um 12:48

Hallo,

kurze Frage:

AB Tempo 100....ca. 500m weiter kommt eine Auffahrt, danach kein weiteres Temposchild mehr.

Welche Geschwindigkeit gilt somit ab Höhe der Auffahrt?

Auch vor und in der Auffahrt stehen keinerlei Tempohinweise, bin beide Strecken abgefahren.

Danke und Gruß Martin

Beste Antwort im Thema
am 4. September 2010 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Du solltest es auch beweisen können,

zB. dass Du ohne Ortskenntnis bist, weil weder Wohnung noch Arbeitsstätte noch die üblicherweise regelmäßig besuchten Verwandten wie Eltern, Großeltern, Kinder in der Nähe dieser Stelle sich befinden und dieser Streckenabschnitt auch nicht der regelmäßige Weg zwischen diesen Punkten darstellt.

Sorry, aber die Vorstellung ein Kraftfahrer müßte das jeweilige Limit auf sämtlichen Strecken die er regelmäßig befährt kennen, ist mehr als lächerlich. Und auch die Aussage, der Beschuldigte müßte seine Angaben beweisen, ist kompletter Unsinn. Nicht der Beschuldigte hat seine Unschuld zu beweisen, dem Beschuldigten ist sein Vergehen nachzuweisen. Das ist so trivial, daß sollte sich eigentlich jedem erschließen.

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Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter

Es ging letztlich ja nur um die Frage , was in diesem Fall passiert. Das Ergebnis dazu war --> NICHTS ! Weil keine Ahndung erfolgt.

Das ist nur wieder 50% der Wahrheit, die die am Schild vorbeikommen, bücken sich nach der Seife.

 

Zitat:

In dem von Dir geschilderten Drum Herum hast Du zig Fehler eingebaut ( zum Beispiel das Thema : Beweispflicht und Beweisführung etc.) und das verwirrt nur unnötig und bringt kein Ergebnis für die anderen. Nur darum ging es.

Wenn da Fehler drin waren, dann haben den die Richter gemacht, Urteile sind genannt, erkläre denen doch einfach, wie es richtig ist und berichte darüber.

 

Zitat:

Das Du Dich dabei zusätzlich noch in kleine "Besserwisserscharmützel" verstrickst ist dann das Thema "Klugscheisser" .

Kenne ich aus dem Kindergarten, wer es als erster behauptet, der ist es nicht - hatte mich damals schon nicht sonderlich beeindruckt.

 

Zitat:

Du kannst Dir das jetzt als gut gemeinten Rat annehmen, denn es schildert nur das Bild das anderen von Dir entsteht wenn man solche Postings liest. Oder aber Du fährst weiterhin diesen Kurs. Dann werden vergleichbare Kommentare sicher öfter auftauchen....

Wenn man schon keine Ahnung vom Thema hat, kann man zumindest damit drohen, ständig seine Unkenntnis zwecks Störung wieder erneut zu zeigen.

Ja, wenn Dich ansonsten nichts mehr befriedigt, dann mach Dich doch lächerlich. Statt Klassensprecher der Klassenclown, auch den muss es geben.

 

Zitat:

Deine Entscheidung ;)

Nein, Dummheit öffentlich zu posten war Deine Entscheidung.

 

Versuche es doch einfach auf fachlicher Ebene und beweise hier den Richtern aus den genannten Urteilen, dass sie alle keine Ahnung haben.

Reicht es dafür, oder bleibt es nur bei feuchten Träumen, so lange man sich hinter einem Pseudonym verstecken kann?

@Geile-Natter

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter

 

Wenn Du Dich natürlich persönlich von dieser Gruppe distanzieren möchtest, dann bitte ich höflichst um Entschuldigung für meine dreiste Anmaßung auch Dir diesen Intellekt zugestehen zu wollen :D:D:D:D .

mach dir mal um den Intellekt von "Tecci" keine Sorgen, er dürfte weit über dem deinigen liegen.;)

 

Im Übrigen gefallen mir als juristischem Laien Beiträge wie die von "Roadwin", ich finde es nämlich interessant; mal ein paar Hintergründe zu rechtlichen Entscheidungen zu erfahren.

 

MfG

invisible_ghost

Jungs Ihr seit sowas von OT !

Macht doch bitte nen Anti-Natter Clan auf. Da könnt ihr dann soviele Postings machen wie Ihr wollt und Euch gegenseitig beweihräuchern ;) .

Aber verschont doch bitte den Rest des Forum mit Euren geistigen Ergüssen...Danke.

@ Roadwin

Du raffst es einfach nicht oder ? Die Aussage Du müsstest in die Beweispflicht eintreten ist in dem geschilderten Zusammenhang, also der Ausgangsbasis einer fehlenden Beschilderung , einfach mal falsch. Und nur darum ging es

Wenn Du einen Antrag auf Beweissicherung gestellt hast und den Fall entsprechend geschildert hast, oder eben einfach mal behauptest das Du auf eben der besagten AB-Auffahrt aufgefahren bist, dann musst Du da rein garnichts mehr beweisen !!!!

Das Gericht müsste Dir, um eine Verurteilung zu erreichen ohne jeden Zweifel nachweisen können das Du gelogen hast, was in dieser Situation faktisch nicht möglich ist.

Und nun kannste Dir ja nochmal Deine Postings zu diesem Passus durchlesen.....ich denke das ist sachlich genug ;) .

@Geile-Natter

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter

 

Aber verschont doch bitte den Rest des Forum mit Euren geitsigen Ergüssen...Danke.

Hatte dich nicht ein paar Beiträge vorher schon mal Jemand gefragt, wer Du eigentlich bist das Du dir anmasst, für das Forum zu sprechen?

 

Im Übrigen entscheidest ganz sicher nicht Du, wer oder was hier OT ist. Also halt dich ein wenig zurück.

 

 

MfG

invisible_ghost

@ Ghost

Um Deine Frage zu beantworten "Hatte dich nicht ein paar Beiträge vorher schon mal Jemand gefragt, wer Du eigentlich bist das Du dir anmasst, für das Forum zu sprechen? "... ja hat jemand gemacht.

Meine Antwort dazu war eindeutig : " Und ja... Du hast sicher Recht das ich hier polarisiere, wenn ich annehme und unterstelle das der Großteil der User hier nicht wissen wollen ob in der Theorie Schweine fliegen können, sondern das es Sinn und Zweck eines Forums ist zu einem praxisbezogenen Ergebnis zu gelangen und das möglichst ohne Umschweife und Verwirrung. "

Wer lesen und dazu noch verstehen kann ist hier natürlich klar im Vorteil .Scheinbar zählst Du Dich nicht zu den beschriebenen Usern. Schade....

Wenn ich allerdings hierbei anmerke das das hier in eine kindliche Schlammlacht ausartet und persönliche Antipatien oder Anfeindungen OT..also einfach mal am Thema vorbei sind, ist das nicht nur sachlich sondern auch zutreffend.

Und wenn Dir das nicht passt, dann nimm Dir doch nen Buddelförmchen und geh wieder spielen ;) .

Wenn Du mit kontroversen Meinungen und deren Austausch ein Problem hast und Dir die Art der Austragung missfällt dann geh Dich bitte bei nem Admin ausweinen, aber versuch hier nicht zu zensieren zumal Du persönlich garnicht betroffen oder angesprochen bist .

Es wäre sicher allen geholfen wenn Ihr einfach mal zum Thema zurückkehrt... und das wäre überdies auch "sachlich" ;).

In diesem Sinne --> Backtopic please

@Geile-Natter

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter

Schade....

Das einzige, was hier Schade ist, ist der Sachverhalt; daß Du offenbar nicht gewillt bist, gut gemeinte Ratschläge anzunehmen.

 

Daher hier mal ganz offiziell:

Überdenke a) deine Wortwahl und b) höre auf, hier den Klassensprecher zu mimen. Ich hoffe, das Du es jetzt verstanden hast.

 

 

MfG

invisible_ghost

MOD

Daß es irrsinnige Gerichtsurteile gibt bestreitet keiner. Interessant ist deren Halbwertzeit. Und nur weil ein (sorry) ferngesteuerter Richter ein irrsinniges Urteil fällt, richten sich nicht andere Gerichte automatisch danach. Es gibt in Deutschland zwar Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Aber immer auch noch den gesunden Menschenverstand und die Entscheidungsfreiheit des Richters im Rahmen der Gesetzgebung. Es sei denn es ist ein Präzedenzfall mit einem Urteil, daß als Referenz gewertet wird. Dann wird sich gern danach gerichtet. Aber die Urteile halte ich nicht für derartig geeignet.

Was ich damit sagen will: Würde jemand versuchen, mir eine Strafe in so einem Fall aufzubürden wünsche ich demjenigen viel Spaß dabei. Ich glaub der fliegt schneller auf die Fresse als ein Schwein in der Luft herumfliegen kann. Selbst mit Jetpack auf dem Hintern geschnallt. :D

Denn wie gesagt kann keiner erwarten, daß man ahnt, welches Tempo auf dem Streckenabschnitt gilt, auf den man auffährt ohne daß dies ausgeschildert wird. Ausnahmen sind Baustellen, wo zumindestens bei Baustellen oder relevanten Strecken (Stadtverkehr) die regulären Tempolimits einigermaßen geläufig sind. Wenn das Tempolimit vor der Kreuzung noch niedriger war (Tempo 30 in der Stadt oder 60 in der Baustelle), kann mir keiner erzählen, daß wenn ich mit 50 respektive 80 erwischt werde rechtskräftig verurteilt werden kann bzw. die Strafe bezahlen muß. Aber man kanns ja versuchen. Schließlich steht jeden Tag mindestens 1 Dummer auf.

am 7. November 2010 um 21:38

Scheinbar gibt es immer noch Zeitgenossen, die der irrigen Ansicht verhaftet sind, Richter wären bei der Urteilfindung an die bestehenden Gesetze gebunden. Sorry, aber davon kann leider keine Rede sein. Tatsächlich ist der deutsche Richter in seiner Entscheidung frei und der Inhalt eines Urteils allein seinem persönlichem Belieben anheimgestellt. Das Zitieren solcher Urteile ist daher nur bedingt geeignet, einen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhaltes zu leisten. Interessanter ist hier die Kenntnis der Gesetzeslage, und die ist nun mal an Eindeutigkeit schwerlich zu überbieten:

Wer nicht durch ein Verkehrschild auf ein bestehendes Limit hingewiesen wird, der kann für eine Überschreitung desselben auch ncht belangt werden. Punkt - Aus - Feierabend...;)

am 7. November 2010 um 21:47

Zitat:

mach dir mal um den Intellekt von "Tecci" keine Sorgen, er dürfte weit über dem deinigen liegen.;)

Vielleicht sollte man als Mod auch mal die eigene Etiquette wahren.

Ich muß ich auch mal der Meinung anschließen, daß dieses Jagen nach jedem Staubkorn mir hier teilweise auch tierisch auf den Sack geht.

"Nein das Auto ist nicht blau, es ist azurblau. Bla bla bla."

Bei Roadwins Schreibstil fällt nun mal auf, daß seine Passagen immer so "endgültig" formuliert sind. Es ist so und Punkt. Das kann auf andere (wie mich) schon mal verstörend und anmaßend wirken. Wichtiger ist also wohl, wie ich etwas schreibe.

Zitat:

Interessanter ist hier die Kenntnis der Gesetzeslage, und die ist nun mal an Eindeutigkeit schwerlich zu überbieten:

 

Wer nicht durch ein Verkehrschild auf ein bestehendes Limit hingewiesen wird, der kann für eine Überschreitung desselben auch ncht belangt werden. Punkt - Aus - Feierabend...;)

Laut meiner Kenntnis stimmt das nicht in jedem Fall.

Wer als ortskundiger (Arbeitsweg, etc) an so eine Stelle kommt, bei demjenigen wird davon ausgegangen, daß er das Limit hätte kennen müssen. Das gilt übrigens auch, wenn Schneeverwehungen Schilder verdecken.

 

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Laut meiner Kenntnis stimmt das nicht in jedem Fall.

Wer als ortskundiger (Arbeitsweg, etc) an so eine Stelle kommt, bei demjenigen wird davon ausgegangen, daß er das Limit hätte kennen müssen. Das gilt übrigens auch, wenn Schneeverwehungen Schilder verdecken.

Nicht ganz. Das betrifft alle Autofahrer, aber nicht bei Limit-Schildern sondern bei Schildern, an deren Form das Gebot/Verbot trotz Schneeablagerungen erkennbar sein muß. Als klassisches Beispiel "Vorfahrt gewähren" oder das typischen Stop-Schild.

Aufgrund der Wohnlage kann ein Gericht nicht verlangen, daß ich weiß, welches Tempolimit nun auf der Straße XY gilt, da sich das ja geändert haben kann bzw. ich zwar in der Ortslage wohne, aber nun nach 15 Jahren zum ersten mal auf diese Straße fahre.

Es kann zwar versucht werden, hier dies als letzten Aufhänger zu nutzen, ich glaube aber nicht, daß der Versuch von Erfolg gekrönt ist. Denn es gibt zig Möglichkeiten, warum selbst ein Ortsansässiger die Straße nicht unbedingt kennen muß.

am 7. November 2010 um 22:03

Ich habe es mal so im Radio vor 2 Jahren gehört, kenne aber keine Rechtsgrundlage dazu.

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter

Wenn Du einen Antrag auf Beweissicherung gestellt hast und den Fall entsprechend geschildert hast, oder eben einfach mal behauptest das Du auf eben der besagten AB-Auffahrt aufgefahren bist, dann musst Du da rein garnichts mehr beweisen !!!!

Interessant,

und den Fall, bei dem die Polizei mittels Videobeweis selber objektiv nachgewiesen hatte, dass der "Täter" über die Auffahrt der Autobahn und hinter dem Schild eingefahren ist und trotzdem wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt wurde - den verschweigen wir einfach, weil ansonsten Deine Vorstellung hier wie ein Kartenhaus zusammenbricht.

Kurz zusammengefasst:

Der Zu-Schnellfahrer auf einem derartigen Streckenabschnitt wurde von einem Provida-Wagen gefilmt, herausgezogen und angezeigt.

Anwalt hat sich das komplette Video geben lassen und es wurde festgestellt, dass auf dem Film zweifelsfrei und deutlich erkennbar das Fahrzeug über die Zufahrt auf die Autobahn gekommen ist und an keinem einzigen Schild vorbeigekommen ist.

Der Richter hat das ohne jeden Zweifel als Beweis anerkannt und der Fahrer durfte neben dem doppelten Bußgeld auch noch die Verfahrenskosten zahlen.

Warum?

Der Fahrer war so superschlau wie einige andere hier und hatte den Richter aufgeklärt, dass er aufgrund der (ihm auch nachgewiesenen) Streckenkenntnis aufgrund seines Arbeitsweges dieser Situation der Schilderaufstellung bewusst war, und genau zur Umgehung der Limitierung immer die Auffahrt hinter dem Schild genutzt hat, weil sie dann für ihn nicht gilt.

Das hat der Richter dann auch noch als Vorsatz gesehen und ein doppeltes Bußgeld verordnet.

 

Dein "Beweissicherungsverfahren" ist schwer beeindruckend, aber lächerlich. Es gibt einen ganz einfachen Grundsatz vor Gericht: Wer etwas behauptet, der muss es auch beweisen.

Hier behauptet die Polizei, dass Du zu schnell warst und beweist es zB. anhand eines einfachen "Blitzerfotos".

Fertig, Ende und das war es auch, mehr benötigt die Bußgeldstelle nicht und funktioniert so zehntausendfach jeden Tag in Deutschland.

Du behauptest zu Deiner Entlastung, dass Du erst hinter dem Schild eingefahren bist und baust ein Beweissicherungsverfahren auf.

Inhalt des Beweissicherungsverfahren ist nur die amtliche Feststellung einer "merkwürdigen" Schilderaufstellung, nett, aber wie soll jetzt Dein "Beweissicherungsverfahren" feststellen können, dass Du erst hinter dem Schild aufgefahren bist?

Du behauptest - Du bist für diese Deine Behauptung in der Beweispflicht. Durch eine reine Behauptung, die dann auch noch noch von dem Beschuldigten kommt, der so ziemlich ohne rechtliche Konsequenzen lügen darf, dass sich die Balken biegen, dreht sich plötzlich die Beweislast?

Das ist ein feuchter Traum, den kann man haben, der ist aber bisher nicht zur Realität in einem deutschen Gerichtssaal geworden, vielleicht wirst Du damit der Erste sein, wetten würde ich jedoch darauf nicht.

Bisher haben Tank- oder Gaststättenquittungen oder auch Nachweise über Kundenbesuche mit örtlichem und zeitlichem Bezug zu der "strittigen" Auffahrt und dem Blitzerbild genutzt.

Besteht jedoch die reine Möglichkeit, dass Du diese Limitierung kennst, zB. wegen entsprechendem Wohnort oder auch Arbeitsweg, dann war es das - selbst dann, wenn die Polizei ein Video hat, auf dem Du klar erkennbar "straffrei" aufgefahren bist.

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt

Schließlich steht jeden Tag mindestens 1 Dummer auf.

Keine Sorge, der Richter macht Dich schlau und erklärt Dir ganz genau, warum Du zahlen musst oder vielleicht auch nicht.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

...

Deine Beiträge hatten auch schon mal mehr Substanz.

Richter können nur anhand und auf Basis von Gesetzen verurteilen, sie sind nur "frei", was die Bewertung angeht, also die Bewertung von Zeugenaussagen oder die Bewertung einer schwere der Schuld, aber dann auch wieder die zwingende Bindung an den Strafrahmen, der in den Gesetzen vorgegeben ist.

Ein Kaugummidieb kann nicht wegen Piraterie verurteilt werden, nur weil er eine Augenklappe und einen Papagei auf der Schulter hat.

 

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Laut meiner Kenntnis stimmt das nicht in jedem Fall.

Wer als ortskundiger (Arbeitsweg, etc) an so eine Stelle kommt, bei demjenigen wird davon ausgegangen, daß er das Limit hätte kennen müssen. Das gilt übrigens auch, wenn Schneeverwehungen Schilder verdecken.

Nicht ganz. Das betrifft alle Autofahrer, aber nicht bei Limit-Schildern sondern bei Schildern, an deren Form das Gebot/Verbot trotz Schneeablagerungen erkennbar sein muß. Als klassisches Beispiel "Vorfahrt gewähren" oder das typischen Stop-Schild.

Aufgrund der Wohnlage kann ein Gericht nicht verlangen, daß ich weiß, welches Tempolimit nun auf der Straße XY gilt, da sich das ja geändert haben kann bzw. ich zwar in der Ortslage wohne, aber nun nach 15 Jahren zum ersten mal auf diese Straße fahre.

Er verlangt es nicht von Dir, sondern geht einfach davon aus, weil es dem "üblichen Verhalten und üblichen örtlichen Kenntnissen" entspricht.

Aber probiere ruhig dem Richter klar zu machen, dass Du jeden Morgen aufs Neue vergessen hast, dass Du in einer 30er-Zone wohnst oder sich Halteverbot-Schild und die dazugehörige Fahrbahnmarkierung vor Deinem morgendlichen Zeitungskiosk sehr wahrscheinlich genau dann verändert haben, wenn es den ersten Neuschnee gegeben hat.

Ein Richter hält Dich nicht für doof, aber man sollte nie einen Richter für doof halten. Die Meisten von Denen haben auch jahrzehntelange Fahrerfahrung wie jeder andere Autofahrer auch. Denen muss man nicht erklären, was sie mehrmals täglich selber als Autofahrer und manchmal auch als Missetäter von Ordnungswidrigkeiten erleben.

am 7. November 2010 um 22:43

Stimmt das also quasi doch, was ich geschrieben hatte. Das ist irgendwo auch das Logischste.

@Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Er verlangt es nicht von Dir, sondern geht einfach davon aus, weil es dem "üblichen Verhalten und üblichen örtlichen Kenntnissen" entspricht.

Aber probiere ruhig dem Richter klar zu machen, dass Du jeden Morgen aufs Neue vergessen hast, dass Du in einer 30er-Zone wohnst oder sich Halteverbot-Schild und die dazugehörige Fahrbahnmarkierung vor Deinem morgendlichen Zeitungskiosk sehr wahrscheinlich genau dann verändert haben, wenn es den ersten Neuschnee gegeben hat.

eine Frage: bei uns gibt es eine Ampel, an welcher seit Jahrzehnten ein grüner Pfeil angebracht war. Seit ein paar Tagen jedoch ist dieser weg, warum auch immer. Gesetzt den Fall, daß ich als Ortskundiger Autofahrer dort weiterhin bei Rot rechts abbiege, kann ich dafür belangt werden?

 

MfG

invisible_ghost

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