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unbegrenzte Geschwindigkeit nach neuer AB-Auffahrt?

Themenstarteram 4. September 2010 um 12:48

Hallo,

kurze Frage:

AB Tempo 100....ca. 500m weiter kommt eine Auffahrt, danach kein weiteres Temposchild mehr.

Welche Geschwindigkeit gilt somit ab Höhe der Auffahrt?

Auch vor und in der Auffahrt stehen keinerlei Tempohinweise, bin beide Strecken abgefahren.

Danke und Gruß Martin

Beste Antwort im Thema
am 4. September 2010 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Du solltest es auch beweisen können,

zB. dass Du ohne Ortskenntnis bist, weil weder Wohnung noch Arbeitsstätte noch die üblicherweise regelmäßig besuchten Verwandten wie Eltern, Großeltern, Kinder in der Nähe dieser Stelle sich befinden und dieser Streckenabschnitt auch nicht der regelmäßige Weg zwischen diesen Punkten darstellt.

Sorry, aber die Vorstellung ein Kraftfahrer müßte das jeweilige Limit auf sämtlichen Strecken die er regelmäßig befährt kennen, ist mehr als lächerlich. Und auch die Aussage, der Beschuldigte müßte seine Angaben beweisen, ist kompletter Unsinn. Nicht der Beschuldigte hat seine Unschuld zu beweisen, dem Beschuldigten ist sein Vergehen nachzuweisen. Das ist so trivial, daß sollte sich eigentlich jedem erschließen.

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Zitat:

Original geschrieben von DVE

Neulich das hier gelesen ...

Bestätigt ja das was geschrieben wurde. Die die auf die AB auffahren wussten nichts von der 120 km/h und für die galt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Aber so sieht man dass meckern bei der zuständigen Stelle Erfolg hat. :-)

Mfg

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