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3 Punkte (Geschwindigkeit)

Themenstarteram 24. Mai 2007 um 21:46

Hallo,

beim überholen hab ich die zul. Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um angeblich genau 27 km/h überschritten. Es wurde nicht geblitzt. Der Polizist bekam nur die durchsage das ich mit 89 km/h gefahren bin. Minus der 5 % Tolleranz macht das eine Geschwindikets überschreitung von genau 24,5 km/h. Der Polizist meinte innerhalb 3 sec. auf das ergbenis von 27 km/h zu kommen.

Ich hab sofort 3 Punkte bekommen und eine Strafe von 50 Eur.

Das ganze passiert mir natürlich 2 tage nachdem ich den führerscheon für Klasse A bestanden hatte.

Der Polizist hat michziemlich eingeschüchtert und ziemlich schnell geredet. Daraufhin habe ich unterschrieben das ich diese Straftat begannen habe.

Nun sagte man mir ich kann wiederspruch einlegen und mein Einverständnis zurückziehen?

Denn ich war sicher nicht weiter über die zul. Höchsgeschwindigkeit als max. 15 km/h.

Ich möchte nicht gerade an einem Aufbauseminar teilnehmen und die dadurch entstehenden Kosten zahlen.

Kann ich mit meinem Anwalt vorgehen und eine Lösung finden?

Grüße

Marcel K.

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18 Antworten
am 24. Mai 2007 um 21:53

Du hast hoffentlich nicht unterschrieben, dass du eine Straftat begangen hast. :eek:

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind maximal Ordnungswidrigkeiten!

Widerspruch wirst du wohl am ehesten bei der zuständigen Polizeidienststelle einreichen können. Kannst den ja ruhig erzählen, dass du dich total überrumpelt gefühlt hast und im Nachhinein Zweifel an Rechtsmäßigkeit und "Tathergang" hast.

am 24. Mai 2007 um 22:15

wenn nicht geblitzt wurde, würde mit laser auf dich geschossen.

nimm es hin, und laß es dir eine lehre sein, so früh nach dem führerschein schon so zu heizen.

am 25. Mai 2007 um 8:43

Deine Chancen sind 1:1000,

du glaubst doch nicht das man dir eher wie ein paar Polizisten glaubt?

am 25. Mai 2007 um 9:01

Wie kommst du auf 5% Toleranz?

Bis 100km/h werden 3 km/h, darüber 3% abgezogen.

Wurdest du mit 89 gelasert, verbleiben noch 26km/h Überschreitung, und das sind auch schon 50,- + 25,60 + 3 A-Punkte.

Widerspruch kannst du einlegen, allerdings fix, da du das Bußgeld ja schon angenommen hast.

Bei den gemessenen 89km/h müsstest du mit einem regulären Fahrzeug ca. 95 auf dem Tacho stehen gehabt haben. Laut deiner Aussage waren es aber höchstens 75. Wie schnell war den das überholte Fahrzeug?

am 25. Mai 2007 um 9:27

Re: 3 Punkte (Geschwindigkeit)

 

Zitat:

Original geschrieben von meex05

Hallo,

beim überholen hab ich die zul. Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um angeblich genau 27 km/h überschritten. Es wurde nicht geblitzt. Der Polizist bekam nur die durchsage das ich mit 89 km/h gefahren bin. Minus der 5 % Tolleranz macht das eine Geschwindikets überschreitung von genau 24,5 km/h. Der Polizist meinte innerhalb 3 sec. auf das ergbenis von 27 km/h zu kommen.

Ich hab sofort 3 Punkte bekommen und eine Strafe von 50 Eur.

Das ganze passiert mir natürlich 2 tage nachdem ich den führerscheon für Klasse A bestanden hatte.

Der Polizist hat michziemlich eingeschüchtert und ziemlich schnell geredet. Daraufhin habe ich unterschrieben das ich diese Straftat begannen habe.

Nun sagte man mir ich kann wiederspruch einlegen und mein Einverständnis zurückziehen?

Denn ich war sicher nicht weiter über die zul. Höchsgeschwindigkeit als max. 15 km/h.

Ich möchte nicht gerade an einem Aufbauseminar teilnehmen und die dadurch entstehenden Kosten zahlen.

Kann ich mit meinem Anwalt vorgehen und eine Lösung finden?

Grüße

Marcel K.

zunächst mal ist das keine straftat. aber das ist eine juristische feinheit :-)

du wirst grosse mühe haben, nachzuweisen, dass die lasermessung in deinem fall falsche werte geliefert hat. diese ist x-mal von sämtlichen instanzen geprüft worden, da hat eine einsprache so gut wie keine chance.

im übrigen: wer schon zwei tage nach der führerscheinprüfung 50% zu schnell unterwegs ist, der sollte dringend an einem aufbauseminar teilnehmen und selbstverständlich auch die entstehenden kosten tragen.

Themenstarteram 25. Mai 2007 um 14:51

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]

Wie kommst du auf 5% Toleranz?

Bis 100km/h werden 3 km/h, darüber 3% abgezogen.

Wurdest du mit 89 gelasert, verbleiben noch 26km/h Überschreitung, und das sind auch schon 50,- + 25,60 + 3 A-Punkte.

Widerspruch kannst du einlegen, allerdings fix, da du das Bußgeld ja schon angenommen hast.

Bei den gemessenen 89km/h müsstest du mit einem regulären Fahrzeug ca. 95 auf dem Tacho stehen gehabt haben. Laut deiner Aussage waren es aber höchstens 75. Wie schnell war den das überholte Fahrzeug?

ca. 50 km/h

Re: 3 Punkte (Geschwindigkeit)

 

Zitat:

Original geschrieben von meex05

...beim überholen hab ich die zul. Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um angeblich genau 27 km/h überschritten.

Das ganze passiert mir natürlich 2 tage nachdem ich den führerscheon für Klasse A bestanden hatte.

Erfolgte die Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Motorrad oder mit dem PKW?

Themenstarteram 28. Mai 2007 um 21:56

mit dem Motorrad! Gibt es da UNterschiede?

Themenstarteram 28. Mai 2007 um 22:02

Autoführerschein hab ich noch nicht, gibt es da konsequenzen bzw. darf ich den Führerschein Klasse B noch machen, oder hab ich eine Sperre?!

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von meex05

Autoführerschein hab ich noch nicht, gibt es da konsequenzen bzw. darf ich den Führerschein Klasse B noch machen, oder hab ich eine Sperre?!

Den führershein für die klasse B kannst du mit sicherheit noch machen, da spielen die 3 punkte keine rolle.

Hast du schon den A1 schein im vorbesitzt gehabt oder ist der A schein dein erster "richtiger" führerschein?

Wenn du noch keinen führerschein vorher hattest und der A schein dein erster ist kannst du dich schon mal auf eine probezeitverlängerung auf 4 jahre einstellen, da du ja in der probezeit einen A verstoß begangen hast.

Gruss

Maik

am 29. Mai 2007 um 9:10

Wieso scheißen hier eigentlich gleich wieder alle rum und tun so als ob sie noch nie zu schnell unterwegs gewesen wären und besonders nach dem Führerschein! "Sofort Nachprüfung" "Frechheit" etc.

Gebt doch mal Tipps und führt Euch nicht als Moralappostel auf!

Also man kann gegen die Polizei schon was machen, vor allem mit einem Anwalt, wenn die netten Beamten denn wirklich was falsch gemacht haben und sich wie die Streetcowboys aufgeführt haben. Aber merke, wenn Du einen fuchsigen Polizisten vor Dir hast wird er immer fuchsig sein, vor allem wenn Du ihm an den Karren pissen willst!

Wenn irgendwie erträglich ist, zahl die Kohle und halt in zukunft die Augen nach Kontrollen auf.

Zum Brennen am besten abgelegene Landstrassen am Sonntagmorgen nutzen, da wird selten geblitzt und wenn was schief geht ist wenigstens nur Deine Birne im Arsch.

Also immer ruhig bleiben, es ist kein Verbrechen was Du angestellt hast.

Gruß,

Lottermoser

Zitat:

Original geschrieben von Lottermoser

Zum Brennen am besten abgelegene Landstrassen am Sonntagmorgen nutzen, da wird selten geblitzt und wenn was schief geht ist wenigstens nur Deine Birne im Arsch.

Na, wenn es weiter nichts ist... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Lottermoser

Also immer ruhig bleiben, es ist kein Verbrechen was Du angestellt hast.

Absolut richtig. Wir sind alle schon mal irgendwie geblitzt worden oder hatten nur großes Glück. Ich hatte bis jetzt 4 Fotosessions in 8 Jahren, allerdings nie im Punktebereich.

Trotzdem sind alles nur Menschen und mit dem Zeigefinger auf andere zeigen ist halt immer einfach.

cheerio

Moin,

Wenn man "gelasert" wird und kein Foto erstellt wird, dann muss Du auf dem Zeugenbogen zusammen mit mindestens 2 Polizisten unterschreiben, das du die gemessene Geschwindigkeit auf dem Messgerät gelesen hast und die Richtigkeit des Messprotokolls anerkennst. Da ist also GAR NICHTS zu machen. Deine einzige Chance wäre ... entweder festzustellen das das Gerät nicht mehr geeicht war, also nicht hätte eingesetzt werden dürfen, der bedienende Polizist nicht die entsprechende Qualifikation besass oder aber das zwei Fahrzeuge gleichzeitig gemessen werden konnten in dieser Situation.

Die ersten beiden Punkte ... kommen schon mal vor, der dritte Punkt ist kaum nachzuweisen.

Hier geht nur ... Zahlen und fertig.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Lottermoser

Wieso scheißen hier eigentlich gleich wieder alle rum und tun so als ob sie noch nie zu schnell unterwegs gewesen wären und besonders nach dem Führerschein! "Sofort Nachprüfung" "Frechheit" etc.

Gebt doch mal Tipps und führt Euch nicht als Moralappostel auf!

Also man kann gegen die Polizei schon was machen, vor allem mit einem Anwalt, wenn die netten Beamten denn wirklich was falsch gemacht haben und sich wie die Streetcowboys aufgeführt haben. Aber merke, wenn Du einen fuchsigen Polizisten vor Dir hast wird er immer fuchsig sein, vor allem wenn Du ihm an den Karren pissen willst!

Wenn irgendwie erträglich ist, zahl die Kohle und halt in zukunft die Augen nach Kontrollen auf.

Zum Brennen am besten abgelegene Landstrassen am Sonntagmorgen nutzen, da wird selten geblitzt und wenn was schief geht ist wenigstens nur Deine Birne im Arsch.

Also immer ruhig bleiben, es ist kein Verbrechen was Du angestellt hast.

Gruß,

Lottermoser

Klar kann man mal zu schnell unterwegs sein. Das ist wohl jeder mal.

ABER, doch nicht 2 Tage nach der Prüfung beim Überholen 27km/h zu schnell sein.

Wäre er etwas zu schnell gewesen, ok. Aber 27km/h Tacho 95km/h ist schon etwas happig wenn 60 erlaubt waren.

Und wenn jemand 50km/h fährt musst du ganz schön viel Gas geben um auf 95km/h zu kommen.

Selbst wenn es nur 15km/h laut Tacho über 60km/h waren, also 75km/h ist das immer noch recht fix um an einem mit 50km/h fahrenden PKW vorbei zu kommen.

Und wer dann auch noch gleich Unterschreibt und sich vom "schnell redenden" Polizisten einschüchtern lässt, also ehrlich ...

Lehrgeld zahlen und fertig.

Man muss nicht für jede Dummheit die man begeht gleich nen Anwalt oder Gerichte bemühen.

Fehler eingestehen hat auch etwas von größe.

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