unangeschnallt geblitzt-was zählt?
Hi,
heut hat es mich seit fast 6 jahren führerschein auch mal erwischt,ich wurde geblitzt
Naja,das blöde ist,das ich nicht angeschnallt war.Was zählt da jetzt nun?War heut morgen in der Werkstatt und mein Freund hat mir gesagt,das das teurere zählt,also das nicht angeschnallt sein.Können die das überhaupt gut erkennen,hatte ein Schwarzen Pullover an.Der Blitzer ist ein starrkasten auf ca 2m oder 3m höhe.War immer davon ausgegangen,der sei nicht mehr Aktiv.Ich hatte ungefähr 60 oder 61 kmh auf dem BC.Was wird das kosten?
Dankeschön
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51 Antworten
Du wirst "leider" für beide Ordnungswidrigkeiten belangt werden ..
Entscheidend ist der Tatentschluß.Fährst Du beispielsweise zu schnell, wird nicht jeder Meter, sondern nur die höchste Geschwindigkeit geahndet. Ich fahre zu schnell ist dabei der Tatentschluss, mehrere Meter dann logischerweise eine Handlung.
Du hast jedoch mehrere Handlungen begangen. Du bist zu schnell gefahren (erste Handlung) und warst nicht angegurtet (zweite Handlung).Beide Handlungen haben einen unterschiedlichen Tatentschluss vorausgesetzt, es sind also mehrere Handlungen.
das heißt ..
Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit = Begehung
Gurt nicht angelegt = Unterlassung
-> Tatmehrheit = getrennte Verfolgung
Hier nioch eine kleiner Auszug aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog
6. Tateinheit, Tatmehrheit
Häufig in Tateinheit (§ 19 OWiG) begangene Verstöße sind im Tatbestandskatalog berücksichtigt. Soweit dies nicht der Fall ist, ist der Tatbestand mit dem höchsten vorgesehenen Regelsatz auszuwählen. Es ist zweckmäßig, die nicht verfolgten Zuwiderhandlungen aktenkundig zu machen. Bei Tateinheit zwischen gleichgewichtigen Ordnungswidrigkeiten ist die Bearbeitung im herkömmlichen Verfahren notwendig.
Fälle der Tatmehrheit (§ 20 OWiG) sind nicht in den Tatbestandskatalog aufgenommen worden. Die in Tatmehrheit zueinander stehenden Ordnungswidrigkeiten sind jeweils einzeln zu ahnden; jede einzelne Geldbuße ist im Bußgeldbescheid gesondert auszuweisen und § 20 OWiG [...] anzugeben. Von der Verfolgung nicht ins Gewicht fallender Ordnungswidrigkeiten kann abgesehen werden.
Zitat:
Original geschrieben von Carlo323ti
Hehe, da gab es doch mal einen witzigen Vorfall.
Da ist jemand mit korrekter Geschwindigkeit an einem Blitzer vorbei gefahren und wurde dennoch geblitzt. Der gute Mann fand das äußerst amüsant und testete dies gleich noch 2 weitere Male. Er wurde wieder geblitzt, bei jedem Versuch, trotzdem er mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit fuhr.
Ein paar Tage später bekam er Post. 3x30€ Strafe, weil er nicht angeschnallt war![]()
haha

so blöd muss man mal sein *g*
hi ,
ich bin schon zwei mal ohne anschnallgurt geblitzt worden das eine mal haben sies nur mit dem zu schnell fahren abkassiert das andere beides kommt vielleicht auch drauf an wie es geblitzt wird
gruß karl
Lass es dir von jemanden gesagt sein, der mit 140 auf 2 Bäume gefahren ist...SCHNALL DICH JA IMMER AN!
Es ist nicht so wirklich toll bei einem Unfall durch die Windschutzscheibe geschleudert zu werden.
Nen Arbeitskollege von mir war mal mit meinem Wagen unterwegs und is geblitz worden. Er hat mich au glei angerufen und mir gesagt das er auch nicht angeschnallt war.
Als ich den Bußgeldbescheid bekamm wurde nur die Geschwindigkeitsübertretung geahndet!!
Hab ihm aber erzählt das beides bestraft wurde und hab mir 60 € von ihm geben lassen....
mfg
du wirst nur für eine Sache belangt. Und zwar für die teurere...
Warum?? Beispiel:
du fährst über die Autobahn und wirst von einer Zivilstreife verfolgt und mit einer Kamera aufgenommen. Du überholst 2 Mal rechts udn fährst einmal zu dicht auf. Dann halten die dich an. Du wirst "nur" für das teuerste belangt. Also das zu dichte Auffahren....
In Deutschland kann man nur für Sachen bestraft werden die einem nachgewiesen werden können. Wir leben hier in einem sog. Rechtsstaat. Die Polizei hat nachgewiesen dass du zu schnell Gefahren bist, nähmlich durch die Radarkontrolle. Dieses Gerät ist also dafür da, Geschwindigkeitsübertretungen nachzuweisen. Ob du angeschnallt warst oder nicht kann - meines Erachtens - nicht ausreichend nachgewiesen werden. Wie du schon sagtest, schwarzer Pulli etc. Es dürfte auf dem Bild gar nicht erkennbar sein. Und nur wegen einem Verdacht bestraft werden geht bei uns nicht. Das ist das gute an einer Demokratie.
Da ich nicht deine Mutter bin, lege ich dir auch nicht ans Herz die zukünftig anzuschnallen. Das muss jeder selber wissen. Meiner Meinung nach ist es wichtig sich anzuschnallen. Ich habe es irgendwann selbst begriffen, nicht weil ich Strafe zahlen musste.
Ich finde hier eine Strafe überflüssig. In diesem Fall ist doch jeder seines Glückes Schmied.
Mfg
Hoinz
Zitat:
Original geschrieben von wossi-tg
Nen Arbeitskollege von mir war mal mit meinem Wagen unterwegs und is geblitz worden. Er hat mich au glei angerufen und mir gesagt das er auch nicht angeschnallt war.
Als ich den Bußgeldbescheid bekamm wurde nur die Geschwindigkeitsübertretung geahndet!!
Hab ihm aber erzählt das beides bestraft wurde und hab mir 60 € von ihm geben lassen....
mfg
"Kameradenschwein" wird sowas bei uns genannt, pfui.
Zitat:
Original geschrieben von hoinz69
nähmlich
Hoinz

Zitat:
Original geschrieben von wossi-tg
Als ich den Bußgeldbescheid bekamm wurde nur die Geschwindigkeitsübertretung geahndet!!
Hab ihm aber erzählt das beides bestraft wurde und hab mir 60 € von ihm geben lassen....
mfg
Hey Wossi,
was bist du denn für ein "Arbeitskollege"? Sowas ist ja mal voll link und Assi.
Linke Bazille kann man dazu nur sagen

Edit: Da war buck_dunns schneller
Zum Thema kann ich sagen, dass ich es auch nur so kenne das bei mehreren Verstößen nur der mit der größten Strafandrohung geahndet wird.
Zitat:
Original geschrieben von golf lila laune
du wirst nur für eine Sache belangt. Und zwar für die teurere...
Warum?? Beispiel:
du fährst über die Autobahn und wirst von einer Zivilstreife verfolgt und mit einer Kamera aufgenommen. Du überholst 2 Mal rechts udn fährst einmal zu dicht auf. Dann halten die dich an. Du wirst "nur" für das teuerste belangt. Also das zu dichte Auffahren....
das glaub ich nun wiederum nicht. Die Polizei hat alles auf Video aufgenommen und noch zwei Zeugen im Auto sitzen. Sie können dir alles ohne Zweifel nachweisen. Also musst du für alles bezahlen.
Sonst würde es ja auch den Tatbestand Raub mit Todesfolge nicht geben, sonder nur Mord bzw. Totschlag.
Für das was dir nachgewiesen wird, wirst du bestraft. Beim Rest heisst es: Im Zweifelsfall für den Angeklagten.
Mfg
Hoinz
So wie Lilalaune es schreibt kenne ich es auch...
Soweit ich weiß, nehmen die was sie kriegen können.
Alles andere wäre mir neu.
Zitat:
Original geschrieben von Autopfand Coeln
Hoinz
Hey Wossi,
was bist du denn für ein "Arbeitskollege"? Sowas ist ja mal voll link und Assi.
Linke Bazille kann man dazu nur sagen
Edit: Da war buck_dunns schneller
he he is nich so wie ihr denkt, wir kennen uns auch schon seit eingen jahren. Es is ein geben und nehmen bei uns, also halb so wild..... und außerdem weiß er das doch auch, er ist nach ein paar wochen dahinter gekommen.
also bitte nicht steinigen!!
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von hoinz69
das glaub ich nun wiederum nicht. Die Polizei hat alles auf Video aufgenommen und noch zwei Zeugen im Auto sitzen. Sie können dir alles ohne Zweifel nachweisen. Also musst du für alles bezahlen.
Sonst würde es ja auch den Tatbestand Raub mit Todesfolge nicht geben, sonder nur Mord bzw. Totschlag.
Für das was dir nachgewiesen wird, wirst du bestraft. Beim Rest heisst es: Im Zweifelsfall für den Angeklagten.
Mfg
Hoinz
ja aber wenn du z.b. vor der Polizei fliehst und über 10 rote Ampeln fährst, 4 Mal jemanden nötigst. 2 Mal das Stop Schild übersiehst usw usw.. dann können sie dir auch nicht alles anhängen und abrechnen. Es wird dann zur Anklage kommen wo du wegen bestimmter Sachen verklagt wirst. Der Richter wird aber nicht jeden Verstoß ahnden.
Zu meinem Beispiel von oben mit der Zivilstreife. Wenn die alles zusammen rechnen würden und abkassieren würden dann sehe das ungefähr so aus:
2 mal zu dicht auffahren = 2 mal 1 Monat ( also 2 Monate ) zu Fuß laufen und 2 Mal knapp 150,- Euro ( also 300,- Euro Strafe ) und 2 mal 3 Punkte ( also 6 Punkte in Flensburg )
plus
2 mal rechts überholen = 2 Mal 50,- Euro Strafe und 2 Mal einen Punkt
= 400,- Euro Strafe, 8 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot. Das wirst du aber nie so kriegen. Glaub mir
Zitat:
Original geschrieben von golf lila laune
2 mal zu dicht auffahren = 2 mal 1 Monat ( also 2 Monate ) zu Fuß laufen und 2 Mal knapp 150,- Euro ( also 300,- Euro Strafe ) und 2 mal 3 Punkte ( also 6 Punkte in Flensburg )
plus
2 mal rechts überholen = 2 Mal 50,- Euro Strafe und 2 Mal einen Punkt
= 400,- Euro Strafe, 8 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot. Das wirst du aber nie so kriegen. Glaub mir
gutes Argument, aber ich denke du wirst für jede Straftat nur 1 mal bestraft. Wenn du also 2 mal zu dicht auffährst, musst du trotzdem nur einmal zahlen.. Mit den Punkten is es das selbe.