unangeschnallt geblitzt-was zählt?
Hi,
heut hat es mich seit fast 6 jahren führerschein auch mal erwischt,ich wurde geblitzt 🙁
Naja,das blöde ist,das ich nicht angeschnallt war.Was zählt da jetzt nun?War heut morgen in der Werkstatt und mein Freund hat mir gesagt,das das teurere zählt,also das nicht angeschnallt sein.Können die das überhaupt gut erkennen,hatte ein Schwarzen Pullover an.Der Blitzer ist ein starrkasten auf ca 2m oder 3m höhe.War immer davon ausgegangen,der sei nicht mehr Aktiv.Ich hatte ungefähr 60 oder 61 kmh auf dem BC.Was wird das kosten?
Dankeschön
51 Antworten
Ich wurde heute leider auch geblitzt, das erste mal. Könnt ihr mir sagen was das kostet (Punkte gibts ja wohl keine?)? Also dort waren 30 km/h erlaubt, im Ort, wurde mit Tacho ca. 45 km/h geblitzt.
15 zuviel = 25 EURO Verwarngeld. Der Tacho geht aber wohl vor, gehen wir mal von 10 echten km/h zuviel aus, das wären 15 Euro.
Zitat:
Original geschrieben von golf lila laune
du fährst über die Autobahn und wirst von einer Zivilstreife verfolgt und mit einer Kamera aufgenommen. Du überholst 2 Mal rechts udn fährst einmal zu dicht auf. Dann halten die dich an. Du wirst "nur" für das teuerste belangt. Also das zu dichte Auffahren....
Das von dir angeführte Beispiel ist zwar korrekt widerlegt,fällt aber unter die Kategorie "tateinheitliche Verstöße " ..
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug + Rechtsüberholen = Tateinheit
Siehe auch ..
6.1 Grobformel zur Unterscheidung von Tateinheit und Tatmehrheit
Als tateinheitliche Verstöße im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges sind solche zu werten, die zur selben Zeit am selben Ort von der selben Person begangen werden und gemeinsam durch das Merkmal "Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr" verbunden sind,sogenannte "Handlungseinheit"; entscheidend ist also, ob bei "natürlicher Betrachtung" eine Handlung gegeben ist.
schnallt euch bloß immer an! ist ja für euch und nicht für andere. hatte mal einen fünffachen überschlag, da hab ich richtig gemerkt wie mich der gurt im sitz gehalten hat. passiert ist mir dabei nichts, nur das auto war etwas beschädigt.
mfg
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Zitat:
Original geschrieben von golf lila laune
du wirst nur für eine Sache belangt. Und zwar für die teurere...
Nein,so ist es in diesem Fall nicht, da wir hier von "Tatmehrheit" sprechen (1. Unterlassen des Gurtanlegens +2. Geschwindigkeitsverstoß) .. 😉
Siehe ..
6.2 Ausnahmen von der Grobformel
Die Ordnungswidrigkeiten stehen nur dann in Tateinheit zueinander, wenn Teilidentität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen vorliegt, so dass die isolierte Betrachtung der einen Zuwiderhandlung nicht möglich ist, ohne aus der anderen ein notwendiges Teilstück herauszulösen.
Nur gelegentlich einer Fahrt, die eine Dauerordnungswidrigkeit darstellt, begangene Verkehrsverstöße stehen dagegen zu dieser in Tatmehrheit (BGH VRS 52, 129).
Hieraus ergibt sich:
Zeitlich zusammenfallende Begehungsdelikte stehen zueinander in Tateinheit;
Begehungsdelikte und Unterlassungsdelikte stehen in der Regel zueinander in Tatmehrheit;
Beispiele für Tatmehrheit:
-Nichtvornahme der Eintragung in das Schaublatt des Fahrtenschreibers und während der Fahrt begangene
-Überholverstöße (OLG Hamm VRS 60, 50);
-Fahrt mit mangelhaften Reifen und unterlassene Anmeldung zur Hauptuntersuchung (OLG Stuttgart, Justiz 1981, 25);
-Unterlassen des Gurtanlegens und Geschwindigkeitsverstoß;
-Unterlassen des Gurtanlegens und Abstandsverstoß;
-Unterlassen der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung
Beim Zusammentreffen mehrerer Unterlassungen besteht Tateinheit nur dann, wenn die vom Täter geforderten Handlungen dem gleichen Zweck dienen, also identisch sind. Ob dies der Fall ist, muss im Hinblick auf die Handlungspflichten beurteilt werden, die durch Unterlassung verletzt worden sind. Sind mehrere Pflichten durch "ein und dieselbe Handlung" zu erfüllen, so wird in ihrer Unterlassung nur eine Handlung gesehen werden können. Sind umgekehrt mehrere Handlungen erforderlich, um mehreren - selbst gleichartigen - Pflichten nachzukommen, (1.Gurt anlegen + 2. Fahren mit angepasster Geschwindigkeit)so sind in ihrer Nichtvornahme in aller Regel mehrere Unterlassungen zu finden, es ist also Tatmehrheit gegeben (BGH St. 18, 376, 379);
"Bei Tatmehrheit ist jeder Verstoß gesondert zu ahnden" (§ 20 OWiG), OLG Düsseldorf DAR 97 322, 98 113.
@ scarface21
Halt uns bitte auf dem Laufenden,da sich hier wohl die Gemüter streiten .. 😁 😉
Zitat:
Original geschrieben von karakus48
@ scarface21
Halt uns bitte auf dem Laufenden,da sich hier wohl die Gemüter streiten .. 😁 😉
Jo mach ich.
Wie lange dauert es ca bis man die Post bekommt?
Zitat:
Original geschrieben von scarface21
Wie lange dauert es ca bis man die Post bekommt?
Erfahrungsgemäß 2-12 Wochen ..
Krass ich hätte gedacht ich bin einer der wenigen E36Fahrer die sich anschnallen.... aber bin ich ja zum Glück nicht.
Gut dass ihr alle ne vernünftige Einstellung habt dazu 😉
Zitat:
Original geschrieben von karakus48
Erfahrungsgemäß 2-12 Wochen ..
ich bin ja mal gespannt wer hier recht hat. Auch wenn Karakus mal wieder gute Argumente hat. Aber ich denke ich bin im Recht. Mal gucken... 😁 😁
ich schnalle mich auch immer an. Erstens kostet es 30,- Euro !!! und zweitens will ich noch bissl weiter leben. Muß aber zugeben das ich meine ersten 2 Jahre mit Auto immer ohne Gurt gefahren bin. Irgendwie wollte man cool sein. Darüber kann ich jetzt nur noch mit dem Kopf schütteln...Zum Glück ist mir nie was passiert...
Zitat:
Muß aber zugeben das ich meine ersten 2 Jahre mit Auto immer ohne Gurt gefahren bin. Irgendwie wollte man cool sein.
Obwohl ich auch noch jung bin und nicht so lange fahre, bin ich immer angeschnallt. Schnalle mich übrigens immer vor dem losfahren und vor dem Motorstarten an, mache andere auch umgekehrt, kostet alles Sprit und Verschleiß.
in den neuen autos hat man ja immer den warnton wenn der gurt nicht im schloß steckt, ist eigentlich eine billige variante den fahrer zu zwingen sich anzuschnallen. wer will schon die ganze zeit das gepiepe hören 😉
na ja, die belehrungen bringen ihm ja nun auch nix!
Zitat:
Original geschrieben von bastianfriebel
in den neuen autos hat man ja immer den warnton wenn der gurt nicht im schloß steckt, ist eigentlich eine billige variante den fahrer zu zwingen sich anzuschnallen. wer will schon die ganze zeit das gepiepe hören 😉
Das hatte ich mal in meinem Alfa,das fand ich garnicht mal so übel,weil ich mich da anschnallen musste,schon wegen dem Pipton.Der e36 hat doch auch ein Gurtsymbol im Kombi-Instrument oder?
PS: HEUT IST FREITAG DER 13 😁😁😁
meiner hat kein gurtsymbol
Zitat:
Original geschrieben von bastianfriebel
meiner hat kein gurtsymbol
Ja meiner auch nicht,also doch hat er 😁 Nur es ist nicht beleuchtet,das habe ich mal gesehen,als ich meine Tachoringe eingebaut habe.