Umweltzonen-Plakette mitführen oder reinkleben???
Hi,
kennt jemand die genaue Regelung bzgl. der Umweltzonen-Plakette? Reicht es aus sie im Handschuhfach mitzuführen, oder muss sie in der Scheibe kleben? Reicht evtl. ein Klebestreifen zur Befestigung, oder muss sie - wie z.B. eine Mautplakette - fest verbunden sein?
Die sieht nämlich voll sch... aus und ich würde sie dann nur auf verlangen vorzeigen oder wenn ich's benötige (bin meistens auf dem Land unterwegs) mit'm Streifen ankleben...
...Alex
Beste Antwort im Thema
Heute habe ich die Flex-Folie per Post erhalten. Die Kauf-Abwicklung verlief einwandfrei und der Versand war äußerst schnell. Die Ware ist einfach, funktioniert jedoch sehr gut. Eine wirklich gute Idee, dessen ungeachtet was die aktuelle rechtliche Lage dazu sagt. Ich kann es weiterempfehlen.
Gruß,
Valle
54 Antworten
Hallo,
ich wohne in der Schweiz und da ich ab und zu nach Stuttgart muss, habe ich jetzt auch so einen hässlichen grünen Aufkleber in der Scheibe. Bei all den ganzen Aufklebern und Vignetten ist bald die ganze Scheibe vollgeklebt, Schweiz, Österrreich, Feinstaubvignette, .....
Soweit ich es gelesen habe, muss man die Feinstaubvignette in die untere Ecke der Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite kleben. Bei meinem A4 B7 ist das auch eine gewisse Sichtbehinderung. Vielleicht hat schon mal jemand von dem Fall gehört, wo die Polizei in Zürich einem Autofahrer eine Busse auferlegt hat, weil er ein Navi in der Windschutzscheibe gehabt hat. Es gibt in der Schweiz ein altes Gesetz (von vor anno dazumal) wonach nicht die Sicht des Fahrers durch die Scheibe behindern darf. Mal sehen wann die ersten wegen der Feinstaubvignette verwarnt werdern. 😁
Bis dann Grüsse aus der Schweiz
Huhu,
am 31 ist Audiservice Tag da gibt es die Plakette umsonst.
plus Flexfolie super lösung.
Gruß Ts...
Hallo,
Frage: Was ist Flexfolie?
Gruss
http://uk.youtube.com/watch?v=A-85896uA_4Zitat:
Was ist Flexfolie?
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ja schön. mit dieser flex folie währen alle meine sorgen gegessen... in der umweltzone dranpappen und dann wieder abmachen! ist doch locker finde ich 🙂
In der Tat, eine schöne Lösung! Weiss jemand wo man diese Folie bekommt?
Gruß
Holger
Zitat:
Weiss jemand wo man diese Folie bekommt?
Einige Posts vorher war dieser Link angegeben:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...Gruß,
Valle
Diesen Eintrag bitte löschen, Doppel-Posting!
Danke, habe gleich mal zugeschlagen...🙂
Zitat:
Original geschrieben von Valle_R2
heinzruehmann, danke für die Info! Meine Plakette liegt seit Wochen auf dem Schreibtisch und ich suche noch nach einer guten Lösung. Hier gibt es noch ein Anwendungsbeispiel als Video: http://uk.youtube.com/watch?v=A-85896uA_4Hat schon jemand Erfahrung von euch mit dieser Folie?
Gruß,
Valle
Hallo Valle,
ich habe noch keine Erfahrung, aber ich werde mir das bestellen, ich kann diese grausigen Plaketten kaum ertragen, mit dem Ösi-Jahresbickerl und der CH-Vignette muss ich leben, aber das hässliche Ding ist einfach zu viel.
Gruss
Marcel
Hallo Marcel,
ich habe gerade das Gleiche gemacht und mir ebenfalls diese Folie bestellt. Ich bin mal gespannt, ob sie hält was sie verspricht.
Gruß,
Valle
Zitat:
Original geschrieben von alexbrickwedde
Hi,kennt jemand die genaue Regelung bzgl. der Umweltzonen-Plakette? Reicht es aus sie im Handschuhfach mitzuführen, oder muss sie in der Scheibe kleben? Reicht evtl. ein Klebestreifen zur Befestigung, oder muss sie - wie z.B. eine Mautplakette - fest verbunden sein?
Die sieht nämlich voll sch... aus und ich würde sie dann nur auf verlangen vorzeigen oder wenn ich's benötige (bin meistens auf dem Land unterwegs) mit'm Streifen ankleben...
...Alex
Hallo,
im nachfolgendem Dokument kannst Du in §3 nachlesen was der Gesetzgeber zu Deiner Frage sagt. Sinngemäß muß die Plakette in der Scheibe kleben und darf nicht wiederablösbar sein. Insofern ist die Verwendung der Flexfolie ebenso problematisch als wenn man gar keine Plakette in einer Umweltzone verwendet. Für beides wird man wohl zur Kasse gebeten werden.
Gruß holgixos
Zitat:
Original geschrieben von holgixos
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von alexbrickwedde
Hi,kennt jemand die genaue Regelung bzgl. der Umweltzonen-Plakette? Reicht es aus sie im Handschuhfach mitzuführen, oder muss sie in der Scheibe kleben? Reicht evtl. ein Klebestreifen zur Befestigung, oder muss sie - wie z.B. eine Mautplakette - fest verbunden sein?
Die sieht nämlich voll sch... aus und ich würde sie dann nur auf verlangen vorzeigen oder wenn ich's benötige (bin meistens auf dem Land unterwegs) mit'm Streifen ankleben...
...Alex
im nachfolgendem Dokument kannst Du in §3 nachlesen was der Gesetzgeber zu Deiner Frage sagt. Sinngemäß muß die Plakette in der Scheibe kleben und darf nicht wiederablösbar sein. Insofern ist die Verwendung der Flexfolie ebenso problematisch als wenn man gar keine Plakette in einer Umweltzone verwendet. Für beides wird man wohl zur Kasse gebeten werden.
Gruß holgixos
Danke für das PDF - wenn ich das Lese, die Bürokratie übertrifft sich mal wieder selbst.
Gruß
Es ist nur fraglich, ob bei einer Kontrolle erkennt wird, dass eine Folie verwendet wird. Dies bezweifel ich stark.
Es macht wirklich wenig Sinn, über den tieferen Sinn einer Verordnung zu streiten, denn diese ist nun einmal rechtskräftig. Und es ist dann auch nicht sehr hilfreich, eine Trotzkopfhaltung gemäß der Parole: " Ich mache das Ding nicht dran" zu propagieren, denn wenn man erwischt wird, muss man zahlen.
Wenn man sich die "Verordnung zum Erlass und zur Änderung für Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge vom 10. Oktober 2006, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2006 Teil 1 Nr. 46, ausgegeben am 16.10.2006 zu Bonn" einmal zu Gemüte führt, so ist unter
§ 3 Kennzeichnung
folgendes nachzulesen:
(1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.
Legt man die übliche Rechtspraxis zugrunde, die man inzwischen bei entsprechenden Problemen mit österreichischen und schweizerischen Plaketten kennt, so ist mit Sicherheit anzunehmen, dass jede nicht der Verordnung gemäße Anbringung als ein Nichtvorhandensein gewertet und entsprechend geahndet wird.
Es ist daher nicht ratsam, mit irgendwelchen Tesastreifen etc. Anbringungen vorzunehmen, denn im Rechtsstreit wird man aufgrund obiger Verordnung den Kürzeren ziehen. 40 Euro Bußgeldverfahren (Anmerkung: Keine Ordnungswidrigkeit!) und 1 Punkt in Flensburg sind nun wirklich nicht nötig. Dann klebt man sich diese Plakette halt an der vorgesehenen Stelle hinter die Windschutzscheibe und gut ist es.