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Umrüsten auf LED

Ford Mondeo Mk5 (BA7)

Hallo zusammen, kann mir jemand sagen ob man normale Halogen-Lupen-Scheinwerfer mit gelben Tagfahrlicht auf LED umrüsten kann? Hab meinen MK5 recht günstig eingekauft, so das der Kauf der zwei LED Scheinwerfer locker noch im Budget liegen, wenn es technisch und baulich überhaupt möglich ist.

Beste Antwort im Thema

Ich glaube nicht das du meine Fähigkeiten in Sachen Fahrzeugelektronik beurteilen kannst...

Ich habe meine erste Antwort so ausgeführt, weil ich ein solches Vorhaben in der heutigen Zeit mit der Menge an Steuergeräten und Kalibrierungen schlecht weg für Unsinn halte, geschweige denn wird ein Händler erfreut sein diese Änderung durchzuführen.
Käme er damit zu mir, würde ich die Finger davon lassen...

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Das ist Quatsch. Die Teile sind im Rahmen der Typgenehmigung homologiert, da spielt es keine Rolle ob sie ab Wek oder nachträglich angebaut wurden.

Zitat:

@MrXY schrieb am 28. April 2018 um 19:17:14 Uhr:


Das ist Quatsch. Die Teile sind im Rahmen der Typgenehmigung homologiert, da spielt es keine Rolle ob sie ab Wek oder nachträglich angebaut wurden.

Das ist falsch. Der Wagen wird am Werk mit TFL ausgeliefert. Man darf nicht mit 2 TFL unterwegs sein. Das ursprüngliche TFL muss stillgelegt werden. Da ist dann sehr wohl eine TÜV-Vorführung fällig. Es gibt eigentlich KFZ-juristisch nichts anspruchsvolleres als die Beleuchtungseinrichtungen...

Edit: Ich gehe davon aus dass das Halogen-Tfl mit eigenem Kabelbaum angesteuert wird im Gegensatz zum beim Voll-LED integrierten LED.

Das ist der Sonderfall wenn man das LED-TFL in Verbindung mit Halogen hat. Ist in Deutschland aber extrem selten. Die Verkabelung und Steuergerätecodierung muss man natürlich anpassen, aber deswegen nicht zum TÜV. Wenn du das Öl wechselst musst du auch nicht zum TÜV, damit er guckt ob die Ablassschraube richtig angezogen ist.

Wenn du mit doppeltem TFL fährst, kannst du von der Polizei angehalten werden und kommst auch nicht durch die nächste HU. Gleiches gilt, wenn das LED-TFL nur stillgelegt wird, m.E. muss das zurückgebaut werden.

Zitat:

@MrXY schrieb am 28. April 2018 um 21:03:17 Uhr:


Das ist der Sonderfall wenn man das LED-TFL in Verbindung mit Halogen hat. Ist in Deutschland aber extrem selten. Die Verkabelung und Steuergerätecodierung muss man natürlich anpassen, aber deswegen nicht zum TÜV. Wenn du das Öl wechselst musst du auch nicht zum TÜV, damit er guckt ob die Ablassschraube richtig angezogen ist.

Wenn du mit doppeltem TFL fährst, kannst du von der Polizei angehalten werden und kommst auch nicht durch die nächste HU. Gleiches gilt, wenn das LED-TFL nur stillgelegt wird, m.E. muss das zurückgebaut werden.

Der Vergleich mit dem Ölwechsel hinkt. Wenn mir der Wagen wegen falschem / keinem Ölt "verreckt" stellt das i.d.R. keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer dar.

Bei den Scheinwerfer liegt ein ganz anderes Gefährungspotential zu Grunde. Daher schreibt der Gesetzgeber auch vor, dass die Scheinwerfer jederzeit uneingeschränkt funktionieren müssen. Falsche oder falsch eingestellte Leuchtmittel können andere Verkehrsteilnehmer blenden und hierdurch Unfälle verursachen.

Ein schönes Beispiel: Sobald wir am Niederrhein ein wenig Nebel haben, schaltet gefühlt jeder Dritte die Nebelschlussleuchte ein und blendet die hinteren Verkehrsteilnehmer "prächtig". Dabei wird dann übesehen, dass aktive NSL eine Höchstgeschindigkeit von 50 km/h impliziert.

Es liegt in der Natur der Sache, dass der gemeine Autofahrer nur an sich denkt, also wie weit und gut ER dank heller Scheinwerfer gucken kann. Ob er dadurch andere gefährdet - z.B. weil er zuviel Licht erzeugt, ist dann nebensächlich.

Eine Umrüstung von Halogen auf LED ist im Fahrzeugbereich erstmal generell verboten eben aus den genannten Gründen. Da hilft es auch nicht, dass die "E-Nummer" auf dem Scheinwerfer aufgebracht ist - denn der Scheinwerfer wurde für den Einbau ab Werk - also Originalausrüstung - zugelassen. Nicht als Tausch-Lösung von Halogen zu LED.

Ferner ist etwas nicht erlaubt, nur weil der TÜV es nicht bemängelt. Auch dort werden leider manchmal Dinge übersehen - Gegenbeispiel: Ich fahre bei rot über die Ampel - die Polizei sieht es nicht. Dadurch wird es nicht legal.

Es gibt da einen, der schaut sehr genau hin - genauer als die Polizei und der TÜV zusammen - die Versicherungen. Aber natürlich nur dann wenn es zum Unfall gekommen ist. Dann wird versucht die Schadenregulierung abzuwehren, z.B. weil man nicht-genehmigte Umbauten am Fahrzeug vorgenommen hat...

Wenn ich an einem Fahrzeug die Scheinwerfer-Technik tausche (so also wenn ich aus einem Diesel einen Beziner mache), dann ist dass sehr wohl ein Grund, den Wagen vom TÜV anschließend abnehmen zu lassen. Ein ordentlich arbeitender TÜV wird dies ebenso als Erfordernis ansehen.

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Ich denke da werden wir nicht zusammenkommen. Ein Motortausch ist eine andere Geschichte, da das große Ausmaße hat (Abgasrelevant, Beeinflussung mehrerer Werte in den Fahrzeugpapieren, Änderung der Versicherungseinstufung).

Anderes Beispiel: Auffahrunfall, der vordere Teil des Autos ist kaputt. Auch hier geht die Werkstatt hin, baut die kaputten Teile ab (inkl. Stoßfänger, Scheinwerfern, Motorhaube, Kühler). Neue Komponenten werden bestellt, angebaut. Anschließend wird darauf geachtet, dass die Spaltmaße passen, die Spur vermessen und die Scheinwerfer eingestellt.
Es findet keine Vorführung beim TÜV statt. Wenn jemand das Wissen und die Möglichkeiten hat ist es auch nicht verboten, so eine Reparatur selbst zu machen.

Die Hauptuntersuchung ist dafür gedacht, dass größere Mängel auffallen auch wenn ein Fahrzeug nie eine Werkstatt sieht wenn es vom Besitzer selbst oder gar nicht gewartet wird. Auch illegale Umbauten (z.B. 35W Xenon ohne Scheinwerferreinigung und automatischer Leuchtweitenregulierung) fallen dann nach spätestens 2 Jahren auf.

Zitat:

@MrXY schrieb am 30. April 2018 um 11:49:15 Uhr:


Ich denke da werden wir nicht zusammenkommen. Ein Motortausch ist eine andere Geschichte, da das große Ausmaße hat (Abgasrelevant, Beeinflussung mehrerer Werte in den Fahrzeugpapieren, Änderung der Versicherungseinstufung).

Anderes Beispiel: Auffahrunfall, der vordere Teil des Autos ist kaputt. Auch hier geht die Werkstatt hin, baut die kaputten Teile ab (inkl. Stoßfänger, Scheinwerfern, Motorhaube, Kühler). Neue Komponenten werden bestellt, angebaut. Anschließend wird darauf geachtet, dass die Spaltmaße passen, die Spur vermessen und die Scheinwerfer eingestellt.
Es findet keine Vorführung beim TÜV statt. Wenn jemand das Wissen und die Möglichkeiten hat ist es auch nicht verboten, so eine Reparatur selbst zu machen.

Die Hauptuntersuchung ist dafür gedacht, dass größere Mängel auffallen auch wenn ein Fahrzeug nie eine Werkstatt sieht wenn es vom Besitzer selbst oder gar nicht gewartet wird. Auch illegale Umbauten (z.B. 35W Xenon ohne Scheinwerferreinigung und automatischer Leuchtweitenregulierung) fallen dann nach spätestens 2 Jahren auf.

Nach dem Unfall wird das dran gebaut was auch vorher ab Werk dran war...

Prüft der TÜV denn ob man zugelassene Felgen verwendet mit passender ET? Ich denke denen fällt leider so einiges nicht auf...

TÜV-Prüfer sind auch nur Menschen, da wird leider das ein oder andere Mal etwas übersehen werden. Aber wenn es richtig kritisch ist wird es bei der optischen Kontrolle schon auffallen und der Prüfer wird genauer hinsehen.

In den Fahrzeugpapieren steht nirgends, ob das Fahrzeug Halogen- oder LED-Scheinwerfer besitzt, daher kann man das durchaus wechseln. Eine Unfallinstandsetzung ist ein viel kritischerer Eingriff als ein Scheinwerfertausch, wenn er fachgerecht gemacht wird. Ich mache solche Umbauten kaum noch, aber man kann nicht mehr über Fahrzeugelektronik lernen als bei solchen Projekten. Wer das mal gemacht hat, wird nie mit dem Spruch kommen, dass man an neuen Autos nichts mehr selbst machen könnte.

In den Papieren steht doch kaum etwas drin. z.B auch nicht ob man Startstopp hat, eine elektrische oder manuelle Handbremse verbaut ist etc. Das darf man dennoch nicht einfach nach belieben tauschen bzw. modifizieren...Der Wagen verliert dann erstmal die Betriebserlaubnis, was wiederum durch die anschliessende TÜV-Abnahme geheilt wird.

Zitat:

@laserlock schrieb am 28. April 2018 um 22:28:23 Uhr:


Eine Umrüstung von Halogen auf LED ist im Fahrzeugbereich erstmal generell verboten eben aus den genannten Gründen. Da hilft es auch nicht, dass die "E-Nummer" auf dem Scheinwerfer aufgebracht ist - denn der Scheinwerfer wurde für den Einbau ab Werk - also Originalausrüstung - zugelassen. Nicht als Tausch-Lösung von Halogen zu LED.

Wenn ich an einem Fahrzeug die Scheinwerfer-Technik tausche (so also wenn ich aus einem Diesel einen Beziner mache), dann ist dass sehr wohl ein Grund, den Wagen vom TÜV anschließend abnehmen zu lassen. Ein ordentlich arbeitender TÜV wird dies ebenso als Erfordernis ansehen.

Mich würde mal in diesem Zusammenhang interessieren, woher du diese Informationen hast bzw. auf Grund welcher Vorschrift, Urteil oder sonstwas diese Dinge hier in den Raum stellst.
Es interessiert mich wirklich, es soll jetzt keine blöde Anmache werden, aber es sollte schon was wirklich „belastbares“ sein.
Ich habe dazu noch nirgends etwas gefunden, es wird zwar immer wieder mit Vehemenz behauptet (auch bei anderen „Umbauten“), aber auf irgendwas müssen sich die Statements doch beziehen.

Aber bitte keine Hinweise auf „Erlöschen der Betriebserlaubnis“ usw., das ist mir dann zu einfach und beruht nur auf auf einer persönlichen Interpretation dieses Paragraphen. Da kann man sicher alles Mögliche mit begründen, auch wenn es dort nicht direkt erwähnt wird. Aber deshalb muss die Begründung noch lange nicht richtig sein.

Was spricht also dagegen, z.b. die Sitze, das Lenkrad, die Räder, die Frontschürze, dem Heckspoilerr oder auch die Scheinwerfer von einer anderen Ausstattungslinie zu montieren ? Es sind alles Teile, die im Rahmen der EU-Betriebsgenehmigung zugelassen wurden.
Warum sollte man damit zum TÜV müssen ?

Und dann der Einwand, der Scheinwerfer ist nur für den Einbau ab Werk zugelassen. Wie begründest du diese Aussage ?
Ich sehe da für mich überhaupt kein Problem, es fragt doch auch bei meinem PKW kein Mwnsch, ob der Xenon-Scheinwerfer serienmässig ist oder ob der nur mit Halogen ausgeliefert wurde.

Wie gesagt, keine Agression meinerseits, nur Interesse.

Zitat:

@laserlock schrieb am 30. April 2018 um 14:36:46 Uhr:


In den Papieren steht doch kaum etwas drin. z.B auch nicht ob man Startstopp hat, eine elektrische oder manuelle Handbremse verbaut ist etc. Das darf man dennoch nicht einfach nach belieben tauschen bzw. modifizieren...Der Wagen verliert dann erstmal die Betriebserlaubnis, was wiederum durch die anschliessende TÜV-Abnahme geheilt wird.

Start/Stop ist abgasrelevant, m.E. kann man das nicht per TÜV-Abnahme heilen. Das ist ähnlich komplex wie ein Motorumbau. Umbau der Handbremse halte ich für unproblematisch, wenn es typgeprüfte Teile gibt, sprich das Fahrzeug in beiden Varianten verkauft wird.

Meines Erachtens kommt man dann in einen schwierigen Bereich, wenn man ein Mondeo Mk5-Lenkrad samt Airbag in einen Kuga baut oder ähnliches. Wird bei anderen Marken auch oft gemacht, aber wenn du sagst dass das rechtlich problematisch ist, würde ich dir da nicht widersprechen. Generell hätte ich aber nicht zuviel Angst vor den Versicherungen - ich habe ohnehin nur das sinnvollste versichert und trage das meiste Risiko selbst. Und dass die Haftpflicht Regressansprüche stellt, weil die Felgen nicht eingetragen waren, wird zwar oft vorgebracht aber selten mit Beispielen hinterlegt. Meines Erachtens geht das nicht durch, wenn das Auto in einem verkehrssicheren Zustand war.

Zitat:

@KugaSven schrieb am 30. April 2018 um 16:54:42 Uhr:



Was spricht also dagegen, z.b. die Sitze, das Lenkrad, die Räder, die Frontschürze, dem Heckspoilerr oder auch die Scheinwerfer von einer anderen Ausstattungslinie zu montieren ? Es sind alles Teile, die im Rahmen der EU-Betriebsgenehmigung zugelassen wurden.
Warum sollte man damit zum TÜV müssen ?

Und dann der Einwand, der Scheinwerfer ist nur für den Einbau ab Werk zugelassen. Wie begründest du diese Aussage ?
Ich sehe da für mich überhaupt kein Problem, es fragt doch auch bei meinem PKW kein Mwnsch, ob der Xenon-Scheinwerfer serienmässig ist oder ob der nur mit Halogen ausgeliefert wurde.

Wie gesagt, keine Agression meinerseits, nur Interesse.

Hi KugaSven,

die StVZO. In den dortigen einschlägigen §§ sowie den Ausführungsbestimmungen kann dies nachgelesen werden. So sind z.B. sämtliche sicherheitsrelvanten Umbauten genehmigungspflichtig.

Ebenso dort nachzulesen ist, dass alles an Umbauten verboten ist, was nicht expliziet erlaubt ist - also die sog. Beweislastumkehr gilt.

Und § 19 Abs. 2 regelt, dass sofern eine Gefährung von anderen Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, die Betriebserlaubnis erlischt.

Das sollte bitte an dieser Stelle reichen - Rechtsberatung ist laut den AGBs dieses Forums nicht zulässig.

es handelt sich aber nicht um Umbauten im eigentlichen Sinn.
Beispiel : wir besassen mal einen Mini von BMW. Die zugelassenen Rad-Reifenkombination wurden im Laufe der Jahre
ständig erweitert, auch bedingt durch stärkere Motorisierungen. Auch Karosserie-Teile wurden verändert, Bremsen, Scheinwerfer wurden verbessert usw.
Es wurde mir in einer Anfrage sowohl vom TÜV als auch von BMW bestätigt, dass ich alle Bauteile die zur gleichen E1-Nummer in die Typgenehmigung aufgenommen wurden, ohne Probleme nachträglich einbauen und ohne zusätzlich Abnahme verwenden darf. Das war insbesondere wegen der grösseren Aluräder und Bremsen vom Cooper S angefragt.
Also passt das irgendwie mit deiner Einschätzung nicht zusammen, denn Bremsen und Räder halte ich durchaus für sicherheitsrelevant.

Was mich interessiert: Bist du beruflich oder sonstwie im juristischen Bereich tätig ?

Doch passt sehr wohl zusammen.

Ich bin Verwaltungsbeamter.

Vielleicht nochmal kurz zum LED-Thema: LED-Scheinwerfer leuchten bedeutend heller und weiter als Hologen-Schweinwerfer. Die Ansteuerung ist grundlegend anders. Die LED-Scheinwerfer sind darüber hinaus dynamisch und nicht statisch wie die Original-Halogen-Scheinwerfer.

Wir reden hier nicht von Kennzeichenleuchten oder Innenbeleuchtung sondern vom Fahrlicht.

Irgendwann, vielleicht so 2020, wird es evtl. LED-auf-Halogen-Leuchtmittel geben mit E-Nummer. Das ist dann eine unkritische Sache. Halogen-Lampe raus, LED mit Halogen-Fassung rein (wie zuhause) und fertig.

Zitat:

@laserlock schrieb am 30. April 2018 um 18:12:16 Uhr:


Doch passt sehr wohl zusammen.

Ich bin Verwaltungsbeamter.

sorry, da passt für mich leider gar nichts zusammen bzw. jetzt wird mir wieder Einiges klarer.
Verwaltungsbeamter hin oder her, unser Gewaltensystem ist schliesslich nicht umsonst dreigeteilt.
Trotzdem, danke für deine Antwort.

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