Umrüsten auf LED

Ford Mondeo Mk5 (BA7)

Hallo zusammen, kann mir jemand sagen ob man normale Halogen-Lupen-Scheinwerfer mit gelben Tagfahrlicht auf LED umrüsten kann? Hab meinen MK5 recht günstig eingekauft, so das der Kauf der zwei LED Scheinwerfer locker noch im Budget liegen, wenn es technisch und baulich überhaupt möglich ist.

Beste Antwort im Thema

Ich glaube nicht das du meine Fähigkeiten in Sachen Fahrzeugelektronik beurteilen kannst...

Ich habe meine erste Antwort so ausgeführt, weil ich ein solches Vorhaben in der heutigen Zeit mit der Menge an Steuergeräten und Kalibrierungen schlecht weg für Unsinn halte, geschweige denn wird ein Händler erfreut sein diese Änderung durchzuführen.
Käme er damit zu mir, würde ich die Finger davon lassen...

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Zitat:

@KugaSven schrieb am 30. April 2018 um 18:30:44 Uhr:



sorry, da passt für mich leider gar nichts zusammen bzw. jetzt wird mir wieder Einiges klarer.
Verwaltungsbeamter hin oder her, unser Gewaltensystem ist schliesslich nicht umsonst dreigeteilt.
Trotzdem, danke für deine Antwort.

Das ist richtig - wir haben Gewaltenteilung - aber auch hier im Forum?

Mir wird hier jedenfalls jeden Tag immer mehr klarer und klarer 😉

ich möchte zu gerne einmal, nur ein einziges Mal ein Gerichtsurteil zu so einem Thema sehen.
Es wird hier (und auch in anderen Foren) wild auf Paragraphen und Gesetzen rumgeritten, ohne dass mal jemand was vorzeigen oder verlinken kann. Vielleicht stimmen die Behauptungen sogar, wer weiss, vielleicht sehen Gerichte das auch so und ich bin dann der mit dem Holzweg.
Mein Standpunkt ist aber ein anderer und bleibt beharrlich, bis der Beweis des Gegenteils erbracht wird.
Einen schönen Tag der Arbeit wünsche ich noch.

Das ist ja Dein gutes Recht! Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Du kannst es mit den LEDs gerne herausfinden. Baue um, habe den Mut die zuständige Behörde darüber zu informieren und prozessiere dann gegen die ggfs. ausgesprochene Stilllegung. Du kannst den Präzidenzfall schaffen.

https://www.autolichtblog.de/.../

Ganz am Ende wird es interessant... Punkt 8 der Anleitung zum Umbau...

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Zitat:

@laserlock schrieb am 30. April 2018 um 19:05:37 Uhr:


Das ist ja Dein gutes Recht! Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Du kannst es mit den LEDs gerne herausfinden. Baue um, habe den Mut die zuständige Behörde darüber zu informieren und prozessiere dann gegen die ggfs. ausgesprochene Stilllegung. Du kannst den Präzidenzfall schaffen.

Wozu einen Präzedenzfall schaffen, wenn man bisher nicht mal einen Richterspruch dazu benennen kann ?
Ich mache einfach mein Ding im Rahmen meiner mir eigenen Einschätzung und fertig. Bislang sind die grünen Jungs genau 3 mal damit nicht klargekommen und haben mir über die Bussgeldstellen so ähnliche Vorwürfe gemacht, BE erloschen usw. Dank Advovcard war alles kein Problem, die Blamagen musste ich mir nicht abholen.
Soviel dazu.

Zitat:

@The Jester schrieb am 30. April 2018 um 19:18:10 Uhr:


https://www.autolichtblog.de/.../

Ganz am Ende wird es interessant... Punkt 8 der Anleitung zum Umbau...

Es kann nicht sein, was nicht sein darf ;-)
Aber wer sagt, dass der Blogger Recht hat ? Auch nur Spekulation ?

Zitat:

@KugaSven schrieb am 30. Apr. 2018 um 19:43:08 Uhr:


(...)Es kann nicht sein, was nicht sein darf ;-)
Aber wer sagt, dass der Blogger Recht hat ? Auch nur Spekulation ?

😛

Der Blog gehört zu dem offiziellen Seiten von Osram. Denke, die wissen wovon sie reden und prüfen das vor Veröffentlichung auf ihren Seite ordnungsgemäß...

Zitat:

@KugaSven schrieb am 30. April 2018 um 19:43:08 Uhr:



Wozu einen Präzedenzfall schaffen, wenn man bisher nicht mal einen Richterspruch dazu benennen kann ?

Ich wollte Dich eigentlich noch fragen ob Du beruflich etwas mit juristischen Dingen zu tun hast. Das hat sich aber durch Deine Antwort erübrigt.

Eigentlich ist in Deutschland alles durch Gesetze und Verordnungen geregel. In den meisten Fällen ist erstmal alles erlaubt außer ein Gesetz (o.ä.) verbietet es. In einigen Fälles verhält es sich jedoch anders. Ein Beispiel hierfür habe ich eben benannt (Umbauten am Fahrzeug).

Gerichte müssen i.d.R. also nur dann bemüht werden, wenn man mit der Entscheidung einer Behörde nicht einverstanden ist. Das kann dann so oder so laufen...

Die meisten Menschen akzeptieren jedoch, wenn eine Börde eine Anweisung ausspricht.

Im Vorliegenden Fall - Umrüstung von Halogen auf LED bei einem Ford Mondeo MK.5 - reden wir von einem vermutlich bisher noch sehr selten in Deutschland durchgeführten Abendteuer.

Und wenn das hier jemand schonmal praktiziert hat, so wird er vermutlich nicht mit breiter Brust zum örtlichen Straßenverkehrsamt gerannt sein um davon zu berichten und um Genehmigung / Prüfung zu bitten - nein, der gemeine Autoschrauber macht sich über so etwas keinen Kopf - er macht einfach mal.
Sind ja im Zweifelsfall nur ein paar Schrauben und Steckverbindungen und evtl. noch ein wenig rumcoden in den Steuergeräten.

Erst wenn jemand also mal den Mum hat nach so einer Umrüstung die Behörde zu informieren (ohne den Wagen zuvor vom TÜV "genehmigen" zu lassen), sich dann der Gefahr der Stilllegung hingibt, und gegen eben diesen Bescheid Klage erhebt, so kann es einen Richterspruch geben. Das wäre dann der Präzedensfall.

Aber wie gesagt, der reguläre Schrauber wird wohl einfach machen und etvl. nicht auffallen. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass sein Handeln rechtskonform war.

Und natürlich fällen auch Behörden Fehlentscheidungen - aus verschiedensten Gründen - jeder von uns macht Fehler - ist leider so. u.a. auch deshalb gibt es die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Aber auch dass heißt im Umkehrschluss nicht, dass man alles machen kann und jede behördliche Entscheidung am Ende richterlich "kassiert" wird. Der überwiegende Teil von Entscheidungen wird bestätigt.

Nun ja. Osram verkündet, dass man eben nicht zum TÜV muss, so denn alles funktioniert und man originale Teile des Fahrzeugerstellers verbaut. Ich bin sicher, dass man sich rechtlich abgesichert hat, bevor man es auf den eigenen Seiten veröffentlicht....Wer es ganz genau wissen will, erkundigt sich bei den Behörden...

Ihr ,,Verbrecher'' ;-)

@laserlock
der Umbau ist ja nicht nur beim Mondeo ein Thema, da kommen auch andere Modelle/Hersteller in Frage.

Auch geht es nicht nur um LED, das ganze ist und war immer wieder Thema beim Xenon, bei neuen Rückleuchten (bei Facelift-Modellen), Deaktivierung von Start/Stop-Automatik, Felgen, Bremsen und so weiter und so weiter.
Das wurde nicht einmal oder hundert mal umgebaut, das haben Tausende gemacht.

Wenn Fahrzeuge mit diesen Teilen eine EU-Typenzulassung haben (die berühmte e1-Nummer in der Zulassungsbescheinigung), kann man die in jedes andere Fahrzeug mit passender Nummer einbauen. Ohne TüV-Abnahme und ohne Erlöschen der BE.
In keiner Betriebserlaubnis steht was von „nur ab Werk erlaubt“ oder „darf nicht nachgerüstet werden“.
Wie gesagt, das ist meine Meinung dazu, gegenteilige Beweise kann man mir gerne beibringen.

Zitat:

Eigentlich ist in Deutschland alles durch Gesetze und Verordnungen geregel. In den meisten Fällen ist erstmal alles erlaubt außer ein Gesetz (o.ä.) verbietet es. In einigen Fälles verhält es sich jedoch anders. Ein Beispiel hierfür habe ich eben benannt (Umbauten am Fahrzeug).

Glasklare Sache, das war auch nicht die Diskussion..

Aber so glasklar ist der §19 StVZO eben nicht formuliert, kann er auf Grund der umfangreichen und stetig wandelbaren Technik auch nicht sein, sonst wär er übermorgen hoffnungslos überholt.

Aber gerade die relativ allgemein gehaltenen Formulierungen lassen eine Menge Interpretations-Spielraum.

Und genau diesen Spielraum nutzen die Freizeit-Juristen (sorry, auch das war nicht böse gemeint) als Krücke für ihre Zwecke und rufen lauthals nach der erloschenen Betriebserlaubnis.

Das ist dann zwar immer nur eine subjektive Interpretation, die aber als absolut verbindliche, unerschütterliche und rechtssichere Wahrheit verkauft wird (§19 muss sowas wie der Universal-§ sein).

Ich bleibe dabei, erst wenn ich was auf Papier dazu von berufener Stelle lesen kann, kann man mich überzeugen.

Zitat:

@KugaSven schrieb am 30. April 2018 um 21:14:55 Uhr:


@laserlock

Wenn Fahrzeuge mit diesen Teilen eine EU-Typenzulassung haben (die berühmte e1-Nummer in der Zulassungsbescheinigung), kann man die in jedes andere Fahrzeug mit passender Nummer einbauen. Ohne TüV-Abnahme und ohne Erlöschen der BE.
In keiner Betriebserlaubnis steht was von „nur ab Werk erlaubt“ oder „darf nicht nachgerüstet werden“.
Wie gesagt, das ist meine Meinung dazu, gegenteilige Beweise kann man mir gerne beibringen.

Naja, aus meinem "Freizeit"-Juristen-Verständnis (warum musste ich eigentlich so viele Jahre den "Mist" studieren?!?) heraus schränkt u.a. der 19 genau diese Dinge ein.

E1 hin oder her ...

Und doch, es geht hier nur um LED und nur um den Mondeo MK.5 😉

@The Jester: Dass Du Dich noch auf die Aussage von Firmen (wie Osram) verlässt 😛
Andere Firmen meinten es würde keine illegale Abschaltvorrichtung verwendet etc.

Alles was ich hier die ganze Zeit lang anrege ist, dass man die Sache beim TÜV vorführt - natürlich nicht so nach dem Motto: "Ja finde mal heraus was ich verändert habe..:" sondern proaktiv seine Frau / seinen Mann stehen und angeben dass man von werkseitig Halogen auf LED umgerüstet hat und nun, nur um später keinen Ärger mit der Versicherung und den Behörden zu bekommen, jetzt gerne das "ok" hätte.

Das hätte dann ja auch Signalwirkung für alle anderen die sich mit der Idee beschäftigen.

Die Aussage von OSRAM hingegen ist nichts wert..."Wenn alles funktioniert". Ja wie stellt man das denn fest? Wenn keine Warnlampen im Wagen angehen? Wie testet man nachhaltig und belegbar dass die Scheinwerfer keine anderen blenden? Ja! Durch eine unabhängige Abnahme beim TÜV 😉

Also - wer hat den Mut und macht das mal - nicht alleine die Umrüstung - sondern sich anschließend das amtliche "OK" abholen!?!?

Zitat:

@laserlock schrieb am 30. Apr. 2018 um 22:4:15 Uhr:


(...)Die Aussage von OSRAM hingegen ist nichts wert..."Wenn alles funktioniert". Ja wie stellt man das denn fest? Wenn keine Warnlampen im Wagen angehen? Wie testet man nachhaltig und belegbar dass die Scheinwerfer keine anderen blenden? Ja! Durch eine unabhängige Abnahme beim TÜV ??(...)

Nein, durch einen Lichttest mit entsprechendem Protokoll. In jeder guten Fachwerkstatt zu haben.

BTW: ein grosser VW, Audi, Skoda Händler hier in der Region bietet die Umrüstung offiziell an. Ist aber schweineteuer...

Zitat:

@The Jester schrieb am 30. April 2018 um 22:29:55 Uhr:



Zitat:

@laserlock schrieb am 30. Apr. 2018 um 22:4:15 Uhr:


(...)Die Aussage von OSRAM hingegen ist nichts wert..."Wenn alles funktioniert". Ja wie stellt man das denn fest? Wenn keine Warnlampen im Wagen angehen? Wie testet man nachhaltig und belegbar dass die Scheinwerfer keine anderen blenden? Ja! Durch eine unabhängige Abnahme beim TÜV ??(...)

Nein, durch einen Lichttest mit entsprechendem Protokoll. In jeder guten Fachwerkstatt zu haben.

BTW: ein grosser VW, Audi, Skoda Händler hier in der Region bietet die Umrüstung offiziell an. Ist aber schweineteuer...

Ja dann, Feuer frei. Machen lassen, amtlich das ok holen und alles ist perfekt.

Zitat:

@laserlock schrieb am 30. Apr. 2018 um 22:4:15 Uhr:


@The Jester: Dass Du Dich noch auf die Aussage von Firmen (wie Osram) verlässt ??
Andere Firmen meinten es würde keine illegale Abschaltvorrichtung verwendet etc.

Und weil eine Firma gelogen hat, tun es alle. Schon klar.

Verlassen würde ich mich übrigens in so einem Fall auf meine Recherche an geeigneter Stelle. Wie immer bei Umbauten. Zum Beispiel dem einer Elise (Motor, Bremsen, Linkslenker,...)

Zitat:

@laserlock schrieb am 30. April 2018 um 22:33:03 Uhr:



Zitat:

@The Jester schrieb am 30. April 2018 um 22:29:55 Uhr:



Nein, durch einen Lichttest mit entsprechendem Protokoll. In jeder guten Fachwerkstatt zu haben.

BTW: ein grosser VW, Audi, Skoda Händler hier in der Region bietet die Umrüstung offiziell an. Ist aber schweineteuer...


Ja dann, Feuer frei. Machen lassen, amtlich das ok holen und alles ist perfekt.

Unnötig meine beiden Mondeos waren ab Werk mit LED am Start. Kostengünstiger als umrüsten 😛

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