UK Rückleuchte

Audi TT RS 8S

Hallo alle zusammen!

Hat jemand die Teilenummer der rechten UK-Rückleuchte für mich.
Wurde hier schonmal gepostet - doch leider lässt mich die Suchfunktion mal wieder im Stich!

DANKE!

22 Antworten

Also kann das selbe passieren, wie wenn man das Teil mit Spray rot macht, oder?

Sieht wieder erwarten aus wie beim "Original"!

So lange nix passiert und man selbst bei ner Kontrolle etc. nen kullanten Wachtmeister erwischt ist das sicher noch im Rahmen und man kommt tatsächlich max. mit ner Mängelkarte aus.
ABER es kann an einem Tag auch alles anders laufen.

@Stefan Du hast also nun ein rotes Rücklicht?! Der Tüv hats gesehen und nix gesagt???

Gibt es eigentlich versch. e-Nr.?
Sagen wir DLand hat E-123
England E-456
usw.?

Ich denke mal wenn man die originale rot lacken lässt ist das rückfahrlicht weiterhin weiß. (schon allein weil ein "klarer" reflektor drin ist und kein roter. so könnte man u.u. auch die uk. auf weiß trimmen.
Aber eigentlich auch alles nicht erlaubt.

Höchstens linke uk nehmen und ne rote birne da ist sicher alles im grünen bereich.

@Stefan 1968 kannst du mal bitte ein bild einstellen bei eingesch. Rückl.?
Was ist an der Japanischen anders als beispielsw. an der UK?
(und sag jetzt nicht - die eine kommt aus japan die andere aus uk 😁)

Ich persönlich habe, selbst bei unserem strengsten Polizisten noch nicht gehört dass der einem wegen so einer sache Arger geamcht hätte
und der hat schoneinen Aufstand gemacht, wenn man nen k&n fährt und keien Dämmmatte eingeklebt hat.
Also, würde das alles mal recht locker sehen.
Marc

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Moin

Also passt vieleicht nicht ganz hierher, aber ich habe mir für meinen TT die Linke UK-Rückleuchte bei eBay gekauft dort ist auch ein weißer punkt auf der leuchte jetzt habe ich ihn links und rechts den punkt. Auf der Linken seite wo sonst der Nebelscheinwerfer drinn ist, ist es jetzt auch weiß, aber um die Nebelleuchte noch zu benutzen habe ich eine 21WaTT Rote Birne dort eingebaut und jetzt ist alles prima, sieht bischen besser aus finde ich.

PS - Wäre vieleicht auch ne Alternative für euch.

mfg
Crash Override

@TTCR,

es gibt keinen Unterschied zwischen der UK und der Japan Rückleuchte weil beide Linksverkehr haben.
Nur der Endbuchstabe der Et.Nr. ist bei der Japanischen ein D und bei der UK glaube ich ein A.
Wenn der Rückwärtsgang drin ist leuchtets hinten knallrot...😁
Ich hatte den Wagen zum Tüv in die Werkstatt gebracht und ihn mittags OHNE Mängel wieder abgeholt.
Also entweder sind die a bissel blind auf der Pupille oder die haben das gar nicht kontrolliert.😰

Wegen dem Fehlen des Rückfahrscheinwerfers erlischt die Betriebserlaubnis garantiert nicht, da

1. deine Fahrzeugart bestehen bleibt
2. keine Gefährdung zu erwarten ist (diese muß wegen einem farblich veränderten Rüchfahrs. erst noch erfunden werden)
3. Abgasverhalten auch nicht negativ beeinträchtigt wird.

Solltest du beim Rückwärtsfahren einen Stoß bauen, dann bist eh dran, da du nach §9StVO einen Einweiser benötigst, wenn du es selbst nicht einschätzen kannst.
Ob dein Licht dabei weiß oder leicht rot schimmert ist irrelevant.

Falls einem Cop das veränderte Rücklicht auffällt, bekommst du unter Garantie nur eine Mängelbescheinigung.

in diesem sinne

Hier ein Auszug aus der StVZO

§52a Rückfahrscheinwerfer

(1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, daß das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.

(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

(3) An mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf auf jeder Längsseite ein Rückfahrscheinwerfer angebaut sein. Der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Diese Rückfahrscheinwerfer dürfen seitlich nicht mehr als 50 mm über den Fahrzeugumriß hinausragen.

(4) Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können, wenn die Einrichtung zum Anlassen oder Stillsetzen des Motors sich in der Stellung befindet, in der der Motor arbeiten kann. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, so dürfen sie nicht eingeschaltet werden können oder eingeschaltet bleiben.

(5) Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine Bauartgenehmigung eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, so geneigt sein, daß sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten.

(6) Rückfahrscheinwerfer sind nicht erforderlich an

Krafträdern,

land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,

einachsigen Zugmaschinen,

Arbeitsmaschinen und Staplern,

Krankenfahrstühlen.

(7) Werden Rückfahrscheinwerfer an Fahrzeugen angebracht, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen sie den Vorschriften der Absätze 2, 4 und 5 entsprechen.

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