Übernachtung im Kofferanhänger, rechtlich anders?
Servus zusammen in die Camping Gemeinde.
Ich besitze einen everest mini-camp (https://www.everest-camp.com/en/everest-minicamp), in dem ich mein Motorrad transportieren, aber auch prima einige Nächte schlafen kann.
Nun ist das weder ein Wohnwagen, noch ein Wohnmobil. Laut Papieren schlicht ein Kofferanhänger bis 1T und 100er Zulassung.
Wie schaut denn damit die rechtliche Lage bezüglich übernachten auf Parkplätzen aus?
Die Wohnmobile werden ja inzwischen überall von den „Wohnmobil-Parkplätzen“ vertrieben. Gerade erst wieder gelesen, dass Fehmarn die 24h Schilder überall demontiert hat und nur noch bis 18:00 genehmigt, sowie fleißig Ordnungsgelder kassiert.
Mit meinem Anhänger kann ich mich quasi überall parken, da nicht breiter als (m)ein Auto. Und so lange ich nicht hergehe und offensichtliches Camping betriebe (Möbel rausstellen, Grillen etc.) und keinen Müll da lasse, sehe ich da aktuell kein Problem.
Habe auch bereits einige Nächte in Cuxhaven verbracht, an meinem Anhänger hat sich niemand gestört. Dafür hatte ich zuletzt mein Motorrad dabei und damit die Gegend damit erkundet.
Ziel ist ein mehrwöchiger Urlaub/Tour in/durch Schweden. Dort sind ja andere Regeln. Aber die übrige Zeit möchte ich natürlich gerne mal ein paar Wochenenden in Deutschland verbringen, allerdings ohne das Risiko Ordnungsgelder zahlen zu müssen. Und Campingplätze mag ich schlicht nicht. Ich bin gerne für mich allein.
Wie sind hier eure gemachten Erfahrungen?
125 Antworten
auf vielen Wanderparkplätzen gibt es daher bereits entsprechende Einschränkungen.....z.b. Übernachten verboten oder Parken nur zwischen 6 und 22 Uhr erlaubt o.ä......
Zudem gibt es auch Parkplätze mit Höhenbeschränkungen. Bei z.b. maximal 2,1m zul. Höhe, sind zumindest die meisten Wohnwagen und WoMos grundsätzlich ausgeschlossen.
Immer öfter, ja.
Die Anzahl der WoMo Stellplätze ist allerdings auch stark gestiegen. Es gibt oft keine wirkliche Notwendigkeit, sich "frei" zu stellen, aber viele Interpretieren die Regeln eben eher zu ihren Gunsten und sind der Meinung, sich mit dem Kauf eines Wohnmobils eine Sondernutzungserlaubnis erworben zu haben.
Im Endeffekt ist das aber nirgendwo in Europa der Fall, dass man einfach überall campen darf.
Zitat:
@navec schrieb am 24. Juli 2025 um 12:15:14 Uhr:
auf vielen Wanderparkplätzen gibt es daher bereits entsprechende Einschränkungen.....z.b. Übernachten verboten oder Parken nur zwischen 6 und 22 Uhr erlaubt o.ä......
Zudem gibt es auch Parkplätze mit Höhenbeschränkungen. Bei z.b. maximal 2,1m zul. Höhe, sind zumindest die meisten Wohnwagen und WoMos grundsätzlich ausgeschlossen.
Deswegen schrieb ich explizit von Orten, die weniger frequentiert sind und wo das (also eine Beschilderung die das verbietet) nicht vorhanden ist.
Diese Detail habe ich mehrfach dazu erwähnt.
Ich weiß nicht, welches Haar in der Suppe du gerade suchst bzw. was Dein Argument ist.
Fakt ist:
Es gibt zig zehntausende dieser Plätze, auf denen ohne Beschränkung am Busen der Natur die Fahrtauglichkeit wiederhergestellt werden kann.
Wer diese Plätze aber direkt hinterm Deich am Ostseestrand sucht, wird sie nicht finden. Das ist klar...
Das Problem ist halt, das viele immer nur irgendwelche vorteilgaften Instagramm-Bilder im Kopf haben und sich nicht darüber im klaren sind, dass:
- diejenigen, die diese Bilder machen, oft nicht dort nächtigen
- die Bilder aus vorteilhaften Perspektiven geschossen werden
- Diese Plätze in der Anzahl auch bei den erfahrenen (unauffälligen!) Freistehern eher selten sind.
Ich suche gar kein Haar in der Suppe. Das war auch rein garnicht an dich gerichtet, eher an diejenigen, die nicht wahrhaben wollen dass man nicht campen darf wo und wie lange man will.
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Das ist ein Missverständnis... ich meinte @navec
Habe mich da unklar ausgedrückt und das mal editiert, damit es klarer wird.
Zitat:@Serralist schrieb am 24. Juli 2025 um 10:06:34 Uhr:
Da steht aber nicht dabei, wo geparkt wurde. Auf Wander-Parkplätzen und anderen Parkplätzen in Naturschutzgebieten gelten andere Regeln.
Hier ein ganzer Artikel dazu:
https://www.adac.de/news/uebernachten-auf-oeffentlichem-parkplatz-wohnmobil/
Aber: was es für ein Parkplatz ist, ändert nichts daran, dass es eine unzulässige Sondernutzung und nicht mehr durch den straßenrechtlichen Gemeingebrauch gedeckt ist. Was das für Folgen hat, kann dann davon abhängig sein.
und ich habe kein Haar in der Suppe gesucht, sondern wollte eigentlich nur einen Zusatz zu deinem Text von mir geben. Deine Reaktion finde ich daher etwas übertrieben.
Derartige Einschränkungen habe ich übrigens auch schon auf Wanderparkplätzen gesehen, die keineswegs stärker frequentiert waren......das wird heutzutage teilweise schon prohylaktisch gemacht, damit sich solche Plätze, vor allem bei Wohnmobilisten, nicht als "Geheimtipp" etablieren.
Zitat:
@kaindl schrieb am 24. Juli 2025 um 13:22:46 Uhr:
Aber: was es für ein Parkplatz ist, ändert nichts daran, dass es eine unzulässige Sondernutzung und nicht mehr durch den straßenrechtlichen Gemeingebrauch gedeckt ist.
Das Wohnmobil stand verbotenerweise auf einem Parkplatz, der nur für PKW erlaubt war.
Zitat:
@Serralist schrieb am 24. Juli 2025 um 08:59:54 Uhr:
Stimmt.
Stimmt nicht ganz. Wo legal geparkt werden darf, also da, wo ein blaues Schild mit einem weißen P steht, kann man auch länger parken und auch solange drin schlafen.
Das ist falsch. Man kann da beliebig lange, bzw. so lange wie es weitere Schilder zu lassen, parken, sofern man wo anders schläft. Typisches Beispiel: Wohnmobil steht am Heimatort auf einem Parkplatz und man selber schläft natürlich zu Hause. Oder in den Alpen bricht man zu einer Hüttentur auf. Man parkt das Campingmobil im Tal und übernachtet oben in den Bergen in einer Hütte.
Zitat:
@Serralist schrieb am 24. Juli 2025 um 21:19:28 Uhr:
Das Wohnmobil stand verbotenerweise auf einem Parkplatz, der nur für PKW erlaubt war.
Was für ein Wohnmobil? Die meisten aktuelleren Fahrzeuge sind PKW, Fahrzeugklasse M1 😉
Die älteren mit Schlüsselung als So-KFZ Wohnmobil dürften da nicht stehen. Bitte nicht nachfragen, kann man nicht erklären, ist so.
Zitat:
@Serralist schrieb am 24. Juli 2025 um 21:19:28 Uhr:
Das Wohnmobil stand verbotenerweise auf einem Parkplatz, der nur für PKW erlaubt war.
Wenn du dir das Urteil genauer anschaust, war für die Beurteilung das nur entscheidend in der Form, dass es kein Parkplatz war, in dem explizit Übernachtungen erlaubt sind .Das Urteil wäre entsprechend auch ohne das PKW-Symbol ausgefallen.
Stimmt, man muss das aber schon genauer auseinanderhalten. Ein älteres Wohnmobil als So-KFZ beschrieben dürfte auf einem als reinen PKW-Parkplatz ausgeschilderten Parkplatz gar nicht parken, eins mit EG-Genehmigung in Klasse M1-SA = PKW jedoch schon. Das ist erst einmal der Teil einfache Parkvorschriften StVO.
Davon unabhängig und getrennt zu bewerten ist das Thema Schlafen im Fahrzeug. Ob Camping, wiederherstellen der Fahrtauglichkeit bis ganz verboten.
Allmählich , finde ich , sollte dieser Tweet geschlossen werden ! Es ist doch -in den letzten Wochen- ALLES gesagt worden , was es zu diesem Thema zu sagen gibt !!! Der TE scheint ja nicht in der Lage zu sein , uns mitzuteilen , ob sein Anhänger "nackt" oder mit einer Campingausstattung ausgebaut ist !!! Erst dann kann man sich
-möglicherweise- weiter darüber unterhalten ! Ansonsten ist doch wirklich alles "durchgekaut" !!! Gruß , joeleo
Was spielt es für eine Rolle, ob der Anhänger 'nackt' oder ausgebaut ist?
Tausende LKW Fahrer sind hier, laut den ganzen Schreiberlingen, also Schwerverbrecher, interessant.
Was sagt uns das? Einfach einen LKW kaufen und damit in den Urlaub.