Übernachtung im Kofferanhänger, rechtlich anders?

MOTOR-TALK

Servus zusammen in die Camping Gemeinde.

Ich besitze einen everest mini-camp (https://www.everest-camp.com/en/everest-minicamp), in dem ich mein Motorrad transportieren, aber auch prima einige Nächte schlafen kann.

Nun ist das weder ein Wohnwagen, noch ein Wohnmobil. Laut Papieren schlicht ein Kofferanhänger bis 1T und 100er Zulassung.

Wie schaut denn damit die rechtliche Lage bezüglich übernachten auf Parkplätzen aus?

Die Wohnmobile werden ja inzwischen überall von den „Wohnmobil-Parkplätzen“ vertrieben. Gerade erst wieder gelesen, dass Fehmarn die 24h Schilder überall demontiert hat und nur noch bis 18:00 genehmigt, sowie fleißig Ordnungsgelder kassiert.

Mit meinem Anhänger kann ich mich quasi überall parken, da nicht breiter als (m)ein Auto. Und so lange ich nicht hergehe und offensichtliches Camping betriebe (Möbel rausstellen, Grillen etc.) und keinen Müll da lasse, sehe ich da aktuell kein Problem.

Habe auch bereits einige Nächte in Cuxhaven verbracht, an meinem Anhänger hat sich niemand gestört. Dafür hatte ich zuletzt mein Motorrad dabei und damit die Gegend damit erkundet.

Ziel ist ein mehrwöchiger Urlaub/Tour in/durch Schweden. Dort sind ja andere Regeln. Aber die übrige Zeit möchte ich natürlich gerne mal ein paar Wochenenden in Deutschland verbringen, allerdings ohne das Risiko Ordnungsgelder zahlen zu müssen. Und Campingplätze mag ich schlicht nicht. Ich bin gerne für mich allein.

Wie sind hier eure gemachten Erfahrungen?

125 Antworten

Nun, für Camper gilt wohl kaum die europäische Fahrpersonalverordnung.

Und wenn der arme Litauische LKW Fahrer auf einem Parkplatz ohne Infrastruktur einen Gaskocher auspackt um mal was warmes Essen zu können, wollen wir das doch nicht auf eine Stufe stellen mit dem Camper, der den Grill aufbaut.

Was ein Beitrag. 🤪

LKW-Fahrer übernachten definitiv zur Wiedererlangung der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtüchtigkeit. Für etwas anderes haben die weder Lust noch Zeit.

Zitat:
@gseum schrieb am 28. Juli 2025 um 18:16:17 Uhr:
LKW-Fahrer übernachten definitiv zur Wiedererlangung der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtüchtigkeit. Für etwas anderes haben die weder Lust noch Zeit.

Das weiß ich wohl besser als du.

Hat dir schon mal jemand Campen vorgeworfen, auch wenn du mal etwas Luft hattest? Das fände ich echt traurig.

Respekt vor deinem Job!

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Zitat:
@Bamako schrieb am 28. Juli 2025 um 17:37:42 Uhr:
Nun, für Camper gilt wohl kaum die europäische Fahrpersonalverordnung.
Und wenn der arme Litauische LKW Fahrer auf einem Parkplatz ohne Infrastruktur einen Gaskocher auspackt um mal was warmes Essen zu können, wollen wir das doch nicht auf eine Stufe stellen mit dem Camper, der den Grill aufbaut.

Wo ist da der Unterschied?

@Serralist

Ob es juristisch einen Unterschied gibt, sei mal dahingestellt.

Aber abgesehen davon, teste es doch mal aus:

Stell dich mal für ein Wochenende vor Sonntag 22 Uhr bitte nicht weiterfahren) an einen Autobahnparkplatz und "genieße" dort deine freie Zeit. Darfst auch nen Grill auspacken. Ach und bitte nicht die saubere Toilette deines Campers nutzen, sondern bitte das WC auf dem Rastplatz.

Anders formuliert:

Was soll gerade die Diskussion um LKW-Fahrer? Ist das euer ernst? Nach dem Motto: "Wenn wir nicht dürfen, sollen die auch nicht dürfen!"?

Was hat ein LKW Fahrer, der seine Lenk- und Ruhezeit absitzen muss mit einem Camper zu tun, der ein Naturschutzgebiet mit einem Campingplatz verwechselt?

Zitat:
@Dr.OeTzi schrieb am 29. Juli 2025 um 08:09:35 Uhr:
Was hat ein LKW Fahrer, der seine Lenk- und Ruhezeit absitzen muss mit einem Camper zu tun, der ein Naturschutzgebiet mit einem Campingplatz verwechselt?

Was soll jetzt der sinnlose Hinweis auf Naturschutzgebiete? Da gelten sowieso andere und vor allem strengere Regeln. Es geht nur ums Übernachten, aber sobald der Grill ausgepackt wird, ist es eventuell verbotenes Campen und das würde auch den LKW-Fahrer betreffen.

Ok... offenbar hast du meinen absichtlich überspitzt formulierten Vergleich nicht verstanden.

Worum es mir ging ist, dass man sich klar machen sollte, dass der LKW-Fahrer der am Wochenende an einem Rastplatz auf einer Kiste vor seinem Camping-Kocher sitzt das i.d.R. nicht zu seiner Belustigung macht, sondern weil er aufgrund von gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen nicht weiter fahren darf.

Ferner werden auch Personen im Reisemobil eher selten belangt, wenn sie ihre Fahrtauglichkeit wiederherstellen, sondern meist dann, wenn sie das am vermeintlichen Urlaubsort tun (so übrigens auch die Frau aus dem verlinkten Beitrag).

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Meine persönliche Meinung:

LKW Fahrer in eine Diskussion um Wildcamping einzubeziehen ist schon wirklich ne harte Nummer.

Zitat:
@Dr.OeTzi schrieb am 26. Juli 2025 um 08:14:03 Uhr:
@joeleo
Was spielt es für eine Rolle, ob der Anhänger 'nackt' oder ausgebaut ist?

Ist doch logisch ! Oder ??? Wenn ich einen Kasten/Kofferanhänger zum Wohnwagen umbaue , ist es ein Wohnwagen , baue ich sämtliche Einbauten wieder aus , ist es ein Transportanhänger , egal , ob er Tür und Fenster hat oder nicht !!! Es kommt doch darauf an , wie der Anhänger zugelassen ist , ob als Wohnwagen oder als Transportanhänger ! Immer diese Erbsenzählerei ..... ! Gruß , joeleo

Das Satzzeichen keine Rudeltiere sind ist Dir bekannt oder denkst Du, dass Du mehr recht hast, wenn Du drei Satzzeichen hintereinander verwendest?

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Tatsache ist, der Fahrzeugtyp bzw. dessen Zulassung für die Frage ob man in diesem Fahrzeug übernachten darf vollkommen irrelevant ist. Auch spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug ausgebaut ist oder nicht.

Wenn überhaupt spielt die Frage der äußeren Erscheinung eines Fahrzeugs oder eines Gespanns eine Rolle dafür, wie auffällig es ist, das jemand in dem Fahrzeug übernachtet. Und genau das ist der Punkt beim Anhänger des TE, weil dieser die klassischen Camper-Fenster hat.

Aber davon ab, spielt der Abstellort am Ende die größte Rolle. An einem WoMo im Industriegebiet wird sich eher weniger jemand stören als an einem PKW mit Kastenanhänger (ob mit oder ohne Fenster) am Baggersee 😉

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Und selbst dann, wenn eine bestimmte Fahrzeugkategorie vom Parken ausgenommen ist, spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug nun ausgebaut ist oder nicht.

Wenn in der Zulassung PKW steht und WoMo (M1) auf dem Stellplatz verboten ist, spielt es keine Rolle ob du eine Küchenzeile und ein Bett hast oder nicht. Einzig was in der Zulassung steht ist dann von Relevanz

Au weia , jetzt hab´ ich`s aber bekommen ! Und wenn ich 8 ! dahin setze , hat das nichts damit zu tun dass ich recht haben könnte oder will , ist nur zur Bekräftigung meiner Meinung oder Ansicht ?! Und somit meine Sache ! Es ist aber schön Dr.OeTzi , dass Sie mir recht geben , dass das Ausschlag gebend ist , was im Fahrzeugschein steht , danke . Mehr wollte ich damit gar nicht sagen 🤫 ! Gruß , joeleo

@joeleo

Wo genau ich dir zugestimmt habe weißt nur Du. Daher noch mal abschließend:

Für die Frage ob man in dem Fahrzeug übernachten darf (und das war die Frage des TE), spielt entgegen deiner Behauptung weder die Eintragung im Schein, noch die Innenausstattung eine Rolle.

Ausschlaggebend ist der Schein nur was das Parken angeht und auch nur dann, wenn bestimmte Fahrzeugkategorien ausgeschlossen werden.

Bei der Bemerkung , dass das gilt , was im Fahrzeugschein steht !

Ansonsten "es ist doch immer gut , viel zu reden , ohne etwas zu sagen" 😂 Und tschüss ..... !

Zitat:
@joeleo schrieb am 29. Juli 2025 um 19:16:27 Uhr:
Ansonsten "es ist doch immer gut , viel zu reden , ohne etwas zu sagen".

Damit meinst du doch wohl eher dich?

Lasst uns das nicht weiter verfolgen.

@joeleo hat sich demaskiert und gut.

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Wir sind übrigens gerade in Schweden. Während man in den Wäldern überall schöne Plätze findet, stehen Camper zum Leidwesen der gewerblichen Transitfahrer an den Europastraßen auf den Rastanlagen im LKW Bereich direkt an der Fernverkehrsstraße ä, während die LKW Fahrer keine Plätze mehr finden und in den kleinen Parkbuchten direkt an der Straße übernachten müssen.

Das Übernachten auf Rastplatz wird hier größtenteils noch geduldet. Wenn ich das sehe fragt sich nur wie lange noch.

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