Zitat:
@Bamako schrieb am 11. Juli 2025 um 11:30:59 Uhr:
Das Ding mag nicht als Campingfahrzeug zugelassen sein, ist aber eines. Genauso wie eine "ausgebaute" ehemalige Handwerkerkarre. Das ist faktisch ein Camper und auch eindeutig als ein solcher zu erkennen. Damit trifft dich im Zweifelsfall unumgänglich die volle Härte des Ordnungsgeldes.
Ist egal ob du Campingplätze magst oder nicht, oder ob du in erster Linie dein Motorrad damit transportiert, zumindest angeblich. Der Hänger ist für den Zweck des Campings ausgebaut und wenn du darin nächtigst, ist das Camping. Was eine Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit und was Camping ist entscheidet man auch nicht selbst, sondern dann ggf die Polizei. Klar: wenn ich nachts im Gewerbegebiet mit nem Gespann stehe, weitab von jedem Urlaubsziel, zieht die Streife wieder ab, ohne einen zu behelligen, selbst erlebt. Schwieriger wird das nachmittags am Parkplatz mit Seepanorama zu erklären sein.
Was deinen Schwedenurlaub betrifft: da treffen dich dann auch die Regeln wie jeden Camper. Aber ganz so wie man es sich vorstellt, ist es wohl nicht (mehr). Daran sind die Massen der deutschen "Freiheitsliebenden" wohl allerdings in allererster Linie selbst schuld. Besonders beliebt ist man in Skandinavien als deutscher "Wildcamper" mit Sicherheit nicht mehr.
Eins wollen wir mal klarstellen :
Ein Campingfahrzeug ist lt. TÜV und Zulassungsstelle genau definiert ! Der Anhänger , den der TE genannt hat ist eindeutig KEIN Campingfahrzeug , sondern ein Transportanhänger ! Der TE benutzt ihn eindeutig zum Transport seines Motorrades und schläft ab und zu darin , OHNE feste Campingeinbauten und auch ohne festen Betteinbau !!!
Gruß , joeleo