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Eine rechtliche Frage bzgl. der Zuladungsangaben im Prospekt vs. der tatsächlich möglichen Zuladung

Themenstarteram 17. Januar 2016 um 12:57

Hallo zusammen,

nachdem ich vor einigen Monaten in Frankreich mit meinem Viano Marco Polo im Zuge einer Gewichtskontrolle freundlichst aufgefordert wurde 150 Kg Übergewicht + €90,00 abzuladen, entwickelten sich zwischen mir und Mercedes Benz dezente Unstimmigkeiten...!

Im mir 2014 ausgehändigten Verkaufsprospekt wurde speziell für mein Fahrzeug eine Zuladung von 740 Kg angegeben. (Treibstoff 90%, Fahrer 75Kg, 8Kg Handgepäck, Frischwasser + Gas voll, e.c.t)

Keine Sternchen, oder Kleingedrucktes, dass Zusatzausstattungen den Zuladungswert signifikant beeinflussen würde.

Wobei mir schon klar ist, dass sich der Wert "etwas" verschieben kann...! Und mit +- 550 Kg hätte ich auch kein Problem...!

Ich komme nun rechnerisch auf eine stark dezimierte Zuladung von 390Kg...!

Technische Möglichkeiten zur Auflastung gibt es nicht. Und MB vertritt die Ansicht, dass ich mich mit der ca. 40%igen Abweichung arrangieren muss.

Als Verbraucher müsste ich wissen, dass Metallic-Lack, Ledersitze, Standheizung, Klimaanlage, 18" Alufelgen schon mal 350 Kg ausmachen können...?!?

Das kollidiert nun doch mit meinem subjektiven technischen + rechtlichen Verständnis...!

Über sachdienliche Hinweise + Erläutungen würde ich mich sehr freuen.

Und vor geraumer Zeit wurde hier mal auf einen, ggf. mehrere auf Wohnmobile spezialisierte(n) Anwalt/Anwälte verwiesen.

Entsprechende Kontaktangaben wären ebenfalls schön!

-:)

Grüssle

Nico

Beste Antwort im Thema

Das sehe ich auch so und ich hatte es versucht mit "Da beißt sich die Katze in den Schwanz" zu verdeutlichen.

Wenn man bestimmte Vorstellungen von einem Auto hat und es in dieser Nische lediglich 2 Anbieter gibt, wobei eigentlich gibt es nur einen, der nen 6-Zylinder-Diesel anbietet, kommt man da in "Not".....bei MB eben auch deshalb, weil man DIREKT vom Hersteller kauft OHNE EINFLUSSNAHMEMÖGKICHKEIT auf den Kaufvertrag.

Welche Möglichkeiten bleiben dann noch?

Einen anderen Verkäufer? Gibt's nicht (mehr).

Einen anderen Hersteller? siehe oben

Das das Kind JETZT im Brunnen liegt, ist wohl allen klar, aber eine Chance es anders zu machen gibt es faktisch nicht, wenn ich MEINEN Traum erfüllen will. Und er ist ja nicht mal blauäugig rangegangen, immerhin hat er das Prospekt studiert.

Ich könnte dem TE hier keinen echten Vorwurf machen.....beim nächsten mal macht er es dann anders.

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Hallo....

entscheidend ist doch was in Deinen Fzg.-Papieren steht! Auch wenn der Händler was an Zubehör verbaut hatte ist immer Vorsicht geboten. Dies muss noch gegenüber den werkseitigen Angaben rechnerisch dazu addiert, aber nicht eingetragen werden. Prospekte sind geduldiges Papier und haben keinerlei Bedeutung. Gerade im Camper-Bereich (WoMo und WoWa) sind gewichtliche Abweichungen leider gang und gebe.

Moin

Prospekte haben keinen Rechtscharakter.

Nur die Fahrzeugpapiere d.h., Zulassungsbescheinigung Teil I / II und CoC

Und dort gibt es auch noch ein "von" "bis"

Aber die KFZ Hersteller lügen alle wie auch die Caravan Hersteller

Da befürchte ich, dass Du nicht viel erreichen wirst. Ein Hersteller kann ja schliesslich in seinen Prospekten nicht jede mögliche Kombination mit angebotenem Zubehör berücksichtigen und angeben.

Wenn DU Dich also für bestimmte ZUSATZausstattungen entscheidest, liegt die Einhaltung des zGG ausschliesslich in Deiner Verantwortung. Das die Gewichte dieser Zusatzausstattung(en) von der zur Verfügung stehenden Zuladung des Basisfahrzeugs abgehen, ist letztlich nur logisch.

Etwas anderes wäre es nur, wenn Du jegliche Zusatzausstattung "rausreisst" und relevante Abweichungen der Gewichtsangaben des Basisfahrzeugs nachweisen könntest.

 

Kaufe ich z.B. einen Wohnwagen und nehme die Zusatzausstattung "Mover- und Batteriepaket" dazu, dann muss ich mir auch darüber im Klaren sein, dass da ganz locker mal 60-70Kg an Zusatzgewicht verbaut werden und von der ursprünglichen Zuladung abgehen.

Gruß

NoGolf

Da kommen noch die Matratzen und anbauteile sowie Fernseher usw dazu die vor der Typisierung nicht im wagen sind ! Die können schon einiges an Gewicht ausmachen .

Themenstarteram 17. Januar 2016 um 13:46

Meine Sichtweise ist Folgende:

BEVOR ich auf einen Fahrzeugschein mit entsprechenden Angaben zurückgreifen kann, muss ich ja erst einmal das Fahrzeug kaufen. Bis dahin liegt mir nun mal NUR der Prospekt vor! Dort wird mir eine für mich wichtige Produkteigenschaft zugesichert. Selbrige weicht nun um 40% ab...?!?

Ich bin weder auf Krawall aus, noch fehlt mir das technische Verständnis, dass sich ausstattungsbedingt diese Werte "etwas" verschieben können.

Nur halt nicht in diesem Umfang...!

Das ich 350Kg Zusatzausstattung verbaut haben soll, kann ich nicht so ganz nachvollziehen...!?!

Einen "leicht" verbindlichen Charakter müssen doch auch Prospektangaben darstellen...! (Bsp. Verbrauchswerte, da würde bei einer 40%igen Abweichung auch ein Sachmangel vorliegen!)

Grüssle

Nico

Hallo Nico,

dieses Thema ist leider recht alt und Mercedes ist da einer der besonders auffälligen Hersteller. Das ging schon damals mit der W 140er S-Klasse los, die teilweise weniger als 300 kg tatsächliche Zuladung hatte. Es gibt wohl auch in jüngerer Zeit noch E-Klassen, die für den Gespannbetrieb untauglich sind, weil sie weniger als 300 kg effektive Zuladung haben.

Wenn ich mit recht erinnere hat Mercedes seinerzeit bei der S-Klasse nachgebessert, weil die Kunden wohl teilweise den Kaufvertrag wegen Irrtums über eine verkehrswerterhebliche Eigenschaft anfechten wollten. Diese Eigenschaft bestand darin, mit 5 normalgewichtigen Personen in der S-Klasse reisen zu können.

Vielleicht lässt sich da ja etwas machen, wenn der Wagen in der vom Werk gelieferten Ausstattung nicht mehr mit der eingebauten Sitzplatzanzahl genutzt werden kann.

Das Problem ist aber nicht nur auf Mercedes beschränkt. Ein Beamter der mobilen Kontrollgruppe der Polizei sagte mir mal, dass sich die Wohnwagenfahrer nicht so viele Gedanken um eine mögliche Überladung des Wohnwagens machen sollten, sondern sich mal viel mehr Gedanken über ihre Zugwagen (Gesamtmasse und Hinterachslast) machen sollten. Hier gebe es die meisten Probleme.

Gruß Rainer

MMn stehen in den "normalen" Fahrzeugprospekten die gleichen Angaben wie im Fahrzeugschein. Hab hier gerade das Prospekt vom Ranger vor mir, da wird sogar explizit darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Zuladung von der Sonderausstattung abhängt.

Auch im Prospekt zu unserem WW fanden sich entsprechende Passagen. Im Handbuch sogar ein Extrablatt zum Errechnen des GG. Sämtliche Extras waren dort mit ihrem Gewicht beziffert.

Warum MB sowas nicht macht, ist mir schleierhaft.

Ist dein WM evtl. ein 3,5-Tonner?

Themenstarteram 17. Januar 2016 um 14:36

Zitat:

@PIPD black schrieb am 17. Januar 2016 um 15:25:52 Uhr:

MMn stehen in den "normalen" Fahrzeugprospekten die gleichen Angaben wie im Fahrzeugschein. Hab hier gerade das Prospekt vom Ranger vor mir, da wird sogar explizit darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Zuladung von der Sonderausstattung abhängt.

Auch im Prospekt zu unserem WW fanden sich entsprechende Passagen. Im Handbuch sogar ein Extrablatt zum Errechnen des GG. Sämtliche Extras waren dort mit ihrem Gewicht beziffert.

Warum MB sowas nicht macht, ist mir schleierhaft.

Ist dein WM evtl. ein 3,5-Tonner?

-:)

Ne, ich habe ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.050Kg

Und der Prospekt ist speziell für meinen Viano MP. Also inkl. der Küchenausstattung und des Automatikgetriebes (obligatorisch beim 3.0 CDI)

Es kam extra aus Berlin ein MB-Mitarbeiter zum "Krisengespräch" in meine Niederlassung. Aber er vertrat die Meinung, dass alleine Lacknachbesserungen im Werk für ungünstige Gewichtsentwicklungen sorgen würden...?!?

Und meine Lederausstattung wäre natürlich viel schwerer als eine Stoffausstattung...?!?

Überzeugt hat mich das nicht!

Man lockte mich mit einer komfortablen 3/4 Tonne Zuladung und nach Kauf bleiben dürftige 390 Kg...

-:)

Gruss

Nico

am 17. Januar 2016 um 14:56

http://www.mercedes-benz.ch/.../brochure.html

Es steht drin, S. 54

Das ist oft ein Problem bei WoMo/WoWa.

Irgendwo habe ich mal gepostet dass ein Kunde von mir einen WoWa AB WERK mit Zusatzausstattung gekauft hatte. Dieser war AB WERK LEER schon 160kg überladen OHNE volle Tanks und Gepäck. Mit Auflastung nach Hersteller-Maximum war noch eine Zuladung von 105kg möglich (bei einem 8m langen WoWa).

Das Gerichtsverfahren hat der Hersteller gewonnen.

Der Kunde hat dann extern eine Auflastung mit Anpassungen am Fahrwerk machen lassen und darf jetzt fast 800kg zuladen. War aber nicht billig.

Du wirst es wohl so hinnehmen müssen oder dein Fahrzeug auflasten und dann ggf. einen anderen Führerschein machen müssen. Ist so.

Viele unterschätzen auch das Gewicht der Zusatzausrüstungen. Von 15 auf 17", evtl. noch mit Runflat macht das mal grade so ca. 40kg aus.

Eine Standheizung macht auch mal 5KG, dann meistens noch der grosse Tank (70 (oder 95) statt 56l), elektrische Dach-Aufsteller, Gastank, grössere oder 2. Batterie usw. da kommen schnell mehrere 100kg zusammen.

Alleine eine AHK, abnhembar, wiegt ca. 30kg.

Aluch das Hochbett wiegt fast 200kg mit den zusätzlichen Änderungen an der Karosserie und das OHNE grösseres Aufstelldach.

Dann statt Plastik-Abdeckung die gleichen aus Glas (+60kg), dann evtl der grosse versenkbare Tisch (80kg) usw.

Das geht verdammt schnell.

Auflastung geht oft nur über externe Anbieter, es gibt V-Klassen die dürfen 4,2t haben. Kostet halt.

Schau mal in einen Camping Katalog, z.b. Movera, da sind überall die Gewichte der einzelnen Teile mit angegeben, hat seinen Grund.

Mein Tip: Nach dem Kauf oder auf der Probefahrt ZUERST zur Waage.

Mit 90EUR warst du aber noch günstig dabei. Ich kenne Länder da wärst du deutlich mehr los, wohingegen in D nichts passieren würde da wohl unter 5%.

Themenstarteram 17. Januar 2016 um 15:06

In meinem Prospekt (siehe Anhang) steht davon nichts drin...!

-:)

Und die zweite Batterie, Standheizung, e.c.t gehört bei mir zur serienmäßigen Werksausstattung...!

Gruss

Nico

Da wären wir wieder beim selben Thema wie bei vielen Wohnwagen. Wir Verbraucher müssten beim Kauf mehr Druck machen, z.B. auf dem Kaufvertrag SCHRIFTLICH bestätigen lassen, dass das Fahrzeug in meiner Wunschausstattung noch min. „xx” Kilo Zuladung hat.

Sehr wahrscheinlich wird sich jedoch kaum ein Händler darauf einlassen, obwohl der sehr wohl beim Hersteller eruieren könnte was das Fahrzeug fertig wiegt.

Das Tolle ist ja, wer einen Internetkonfigurator nimmt und sein Wunschmodell mit ganz normaler Serienausstattung mal ausdruckt und dann mit seiner Wunschausstattung wird feststellen die Angaben für Maße und Gewichte ändern sich im Ausdruck NICHT.

Aufgrund dieser Tatsache kann der Verbraucher vorher gar nicht feststellen, ob er noch die mindestens gewünschte Zuladung hat.

WIR als Kunden müssen endlich mal dazu übergehen, dass wir uns zugesagte Eigenschaften bei der Vertragsunterzeichnung SCHRIFTLICH geben lassen, dann und nur dann haben wir eine Chance dass wir bei Nichteinhaltung der zugesagten Eigenschaften auf eine Wandlung bestehen können.

Wenn mir ein Verkäufer mündlich im Verkaufsgespräch irgendwas zusagt kann ich das nachher vergessen, der kann mir viel erzählen es ist danach nicht nachweisbar.

das Thema Prospekthaftung wird nie zu klären sein, die Großfirmen haben da mehr Möglichkeiten mit den Anwälten.

Der Fahrzeugbetreiber hat die Pflicht sich an die regeln halten, dazu gehört (theoretisch oder praktisch) das Kontrollieren aller Daten die im Schein stehen und sich drum zu kümmern das das Fahrzeug im verkehrsmäßigen Zustand befindet. So oder ähnlich sieht das Gesetz.

Wie hier schon geschrieben wurde, ich hab den Fehler auch einmal gemacht - nicht wieder - bei Fahrzeugübernahme muß man ALLES mit den Papieren vergleichen und kontrollieren. Man kann nur bei der Abnahme auf diese Prospekthaftung eine geringe Chance haben, wenn irgendetwas abweicht. später ist das vorbei.

Da der Käufer bei der Neuwagen-Übernahme erstmal nur glücklich und geblendet ist, denkt da keiner dran.

Es ist schade, das man überhaupt das überprüfen muß, hier scheint die Politik auch weiterhin den Verbraucher im Wald stehen zu lassen. Das Thema verdeckte Mängel findet hier nur selten Zuspruch.

Versuch doch einfach mal das mit dem Konfigurator, druck dir das Ergebnis MIT allen techn. Daten, Maßen und Gewichten des Serienmodells in Ausstattungsvariante „Y” aus und danach das selbe Modell mit deiner kompletten Wunschasstattung ebenfalls mit allen techn. Daten, Maßen und Gewichten.

Kommt dann kein Unterschied heraus, speziell bei Maßen und Gewichten, hast du einen nachvollziehbaren Beweis, dass du falsch informiert wurdest/wirst.

Darum wenn wir uns als Verbraucher schützen wollen, dann ALLES was wichtig ist schriftlich im Vertrag aufnehmen, mündliche Zusagen sind Schall und Rauch die nutzen gar nix.

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