Übernachtung im Kofferanhänger, rechtlich anders?

MOTOR-TALK

Servus zusammen in die Camping Gemeinde.

Ich besitze einen everest mini-camp (https://www.everest-camp.com/en/everest-minicamp), in dem ich mein Motorrad transportieren, aber auch prima einige Nächte schlafen kann.

Nun ist das weder ein Wohnwagen, noch ein Wohnmobil. Laut Papieren schlicht ein Kofferanhänger bis 1T und 100er Zulassung.

Wie schaut denn damit die rechtliche Lage bezüglich übernachten auf Parkplätzen aus?

Die Wohnmobile werden ja inzwischen überall von den „Wohnmobil-Parkplätzen“ vertrieben. Gerade erst wieder gelesen, dass Fehmarn die 24h Schilder überall demontiert hat und nur noch bis 18:00 genehmigt, sowie fleißig Ordnungsgelder kassiert.

Mit meinem Anhänger kann ich mich quasi überall parken, da nicht breiter als (m)ein Auto. Und so lange ich nicht hergehe und offensichtliches Camping betriebe (Möbel rausstellen, Grillen etc.) und keinen Müll da lasse, sehe ich da aktuell kein Problem.

Habe auch bereits einige Nächte in Cuxhaven verbracht, an meinem Anhänger hat sich niemand gestört. Dafür hatte ich zuletzt mein Motorrad dabei und damit die Gegend damit erkundet.

Ziel ist ein mehrwöchiger Urlaub/Tour in/durch Schweden. Dort sind ja andere Regeln. Aber die übrige Zeit möchte ich natürlich gerne mal ein paar Wochenenden in Deutschland verbringen, allerdings ohne das Risiko Ordnungsgelder zahlen zu müssen. Und Campingplätze mag ich schlicht nicht. Ich bin gerne für mich allein.

Wie sind hier eure gemachten Erfahrungen?

105 Antworten

Wenn nicht erkennbar ist das in dem Hänger einer schläft !? Sehe ich keinen Grund darin nicht zu übernachten. Um ganz sicher zu gehen würde ich aber beim Ordnungshüter/ der Polizei nachfragen.

MfGkheinz

Das Ding mag nicht als Campingfahrzeug zugelassen sein, ist aber eines. Genauso wie eine "ausgebaute" ehemalige Handwerkerkarre. Das ist faktisch ein Camper und auch eindeutig als ein solcher zu erkennen. Damit trifft dich im Zweifelsfall unumgänglich die volle Härte des Ordnungsgeldes.

Ist egal ob du Campingplätze magst oder nicht, oder ob du in erster Linie dein Motorrad damit transportiert, zumindest angeblich. Der Hänger ist für den Zweck des Campings ausgebaut und wenn du darin nächtigst, ist das Camping. Was eine Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit und was Camping ist entscheidet man auch nicht selbst, sondern dann ggf die Polizei. Klar: wenn ich nachts im Gewerbegebiet mit nem Gespann stehe, weitab von jedem Urlaubsziel, zieht die Streife wieder ab, ohne einen zu behelligen, selbst erlebt. Schwieriger wird das nachmittags am Parkplatz mit Seepanorama zu erklären sein.

Was deinen Schwedenurlaub betrifft: da treffen dich dann auch die Regeln wie jeden Camper. Aber ganz so wie man es sich vorstellt, ist es wohl nicht (mehr). Daran sind die Massen der deutschen "Freiheitsliebenden" wohl allerdings in allererster Linie selbst schuld. Besonders beliebt ist man in Skandinavien als deutscher "Wildcamper" mit Sicherheit nicht mehr.

Du campst ja nicht...

Es wird lediglich die Fahrtüchtigkeit wiederhergestellt 😇

Liegt dann natürlich im Zweifel immer noch im Ermessen des Ordnungshüters. Aber ich würde auch sagen, wo kein Kläger, da kein Richter. Und so einem Gespann sieht man das ja in der Tat nicht an.

Verhält man sich unauffällig und erweckt eben nicht den Anschein des campens, sehe ich da wenig Probleme.

Meines wäre es persönlich nicht. Möchte ja draußen sitzen, grillen, die Füße hochlegen und das (hoffentlich) gute Wetter genießen.
Also all das tun, was Camping eben ausmacht 😅

Zitat:@senfwurstsalatsaft schrieb am 11. Juli 2025 um 11:45:50 Uhr:
Und so einem Gespann sieht man das ja in der Tat nicht an.

Hast du auf seinen Link geklickt? Das ist eindeutig ein kleiner Wohnwagen. Auch wenn er so nicht zugelassen ist. Er ist deutlich als Camp mobil zu erkennen.

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Wenn TE Fenster rein gemacht hat sieht's auffällig nach Camper aus. Eine Luke im Dach und seitlich Handwerkerreklame, da hätte sich bestimmt keiner gestört. Wie weit der Innenraum als Camper umgebaut ist, kann man ja von außen nicht sehen.

In einem Anhänger für Materialtransport zu schlafen ist ja nicht verboten.

Deine Übernachtungswünsche können die Landesnaturschutzgesetze berühren. Beispiel Schleswig-Holstein: § 37 LNatSchG – Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften (https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=3939341,41)
Da ist völlig egal wie deine mobile Unterkunft aussieht. Urteil dazu: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-schleswig-uebernachten-im-wohnmobil-auf-oeffentlichem-parkplatz-verstoesst-gegen-naturschutz
Ich sehe keinen Grund, warum zwischen deinem Anhänger und einem Wohnmobil im Fall einer Übernachtung am Urlaubsort ein Unterschied gemacht werden sollte. Du müsstest plausibel machen können, dass deine Übernachtung allein der Wiederherstellung der Fahrttüchtigkeit und keinerlei Urlaubszwecken dient.

Schönes Teil, aber wie betreibst du darin deine Körperhygiene und wie verfährst du mit den Abfallprodukten daraus?

Im Grunde folgt dieser Anhänger dem Knaus Deseo Prinzip, bloß mit weniger Ausstattung. Also um Campingplätze wirst du nicht drumherum kommen. Klar irgendwo eine Durchgangsübernachtung geht immer irgendwie und wenn auf einem Autobahnrastplatz neben LKWs ist. Mein Ducato Kasten passt auch auf die meisten PKW Parkplätze, trotzdem bleibt er ein Reisemobil.

Was die Kontrollen angeht, je nach Region kommt das Ordnungsamt oder die Polizei mehrfach vorbei. Die sind mittlerweile geschult auch was "Stealth" Camper angeht, die die brauchen nur einmal kurz durchs Fenster gucken um zu sehen was los ist.

Die Skandinavier sind genau so ein Camping Volk, wie der Rest von Europa. Das heißt, legale Plätze mit V+E gibt genug und zum erschwinglichen Kurs und im Gegensatz zu den Mittelmeer-Staaten, sind das keine 5* Anlagen mit Schnickschnack die der "Basecamp" Urlauber nicht braucht

Meine Güte , der Kontrollwahn hat ohnehin schon ein immenses Ausmaß angenommen und da muss man hier nicht noch Gesetze und Verordnungen reinschmeissen und mit dem erhobenen Finger...usw.

Vielleicht findet man ja doch noch eine Nische und darum geht's ja hier. Die Idee ein Transporter oder Transportanhänger so zu gestalten, dass man unauffällig übernachten kann, ist ja nun nicht so neu.

Bitte in diese Richtung ein paar Vorschläge.

Der Thread Ersteller will keinen Kofferanhänger gestalten. Er hat einen entsprechenden Camping Anhänger. Und der ist klar als Camping Anhänger zu erkennen, er wird also ziemlich sicher behandelt, wie jeder andere Camper auch.

Frei nach dem Motto "No Risk, no Fun".

Es gibt in D nun mal Regeln. Ob's gefällt oder nicht, spielt keine Rolle.

Die einzige "Ausrede" beim Übernachten außerhalb eines Campingplatzes mit einem durchaus als Wohnwagen zu erkennenden Anhänger bleibt "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit". Ob die Ordnungsbehörde das dann akzeptiert, kann doch niemand im Voraus sagen; Stichwort "pflichtgemäßes Ermessen".

Und wenn hier Fehmarn als Beispiel der Verschärfung angeführt wird, wird das wohl seinen Grund haben.

Gut, wenn man aufgefordert wird weg zu fahren, könnte man behaupten getrunken zu haben… 😉 Spaß…

@Achim221170 schrieb am 12. Juli 2025 um 20:10:58 Uhr:
Gut, wenn man aufgefordert wird weg zu fahren, könnte man behaupten getrunken zu haben… 😉 Spaß…

Dann kommt der (bedingte) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ins Spiel. Vielen Spaß! 😆

Hab mal in einer Doku gesehen, wo die Kontrollierenden sagten dass die Leute mit Absicht trinken.

Gut, es war nur ein Spaß. Steht doch extra da.

Aber was war denn das Ergebnis aus der Doku?

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