Übernachtung im Kofferanhänger, rechtlich anders?

MOTOR-TALK

Servus zusammen in die Camping Gemeinde.

Ich besitze einen everest mini-camp (https://www.everest-camp.com/en/everest-minicamp), in dem ich mein Motorrad transportieren, aber auch prima einige Nächte schlafen kann.

Nun ist das weder ein Wohnwagen, noch ein Wohnmobil. Laut Papieren schlicht ein Kofferanhänger bis 1T und 100er Zulassung.

Wie schaut denn damit die rechtliche Lage bezüglich übernachten auf Parkplätzen aus?

Die Wohnmobile werden ja inzwischen überall von den „Wohnmobil-Parkplätzen“ vertrieben. Gerade erst wieder gelesen, dass Fehmarn die 24h Schilder überall demontiert hat und nur noch bis 18:00 genehmigt, sowie fleißig Ordnungsgelder kassiert.

Mit meinem Anhänger kann ich mich quasi überall parken, da nicht breiter als (m)ein Auto. Und so lange ich nicht hergehe und offensichtliches Camping betriebe (Möbel rausstellen, Grillen etc.) und keinen Müll da lasse, sehe ich da aktuell kein Problem.

Habe auch bereits einige Nächte in Cuxhaven verbracht, an meinem Anhänger hat sich niemand gestört. Dafür hatte ich zuletzt mein Motorrad dabei und damit die Gegend damit erkundet.

Ziel ist ein mehrwöchiger Urlaub/Tour in/durch Schweden. Dort sind ja andere Regeln. Aber die übrige Zeit möchte ich natürlich gerne mal ein paar Wochenenden in Deutschland verbringen, allerdings ohne das Risiko Ordnungsgelder zahlen zu müssen. Und Campingplätze mag ich schlicht nicht. Ich bin gerne für mich allein.

Wie sind hier eure gemachten Erfahrungen?

125 Antworten
Zitat:
@Bamako schrieb am 17. Juli 2025 um 17:21:28 Uhr:
Zum Glück entscheidet man ja nicht selbst, was campen ist und was nicht.
Die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit hat eben nen gewissen Rahmen, der sich aber nachmittags mit Campinganhänger am Seeparkplatz schlecht erklären lässt.

Was campen ist und was nicht, ist ja oben hinlänglich erklärt. Ich weiß jetzt nicht was mich daran hindern sollte mit Wohnmobil oder Wohnwagen Nachmittags am See zu parken, das ist weder Camping, noch Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, das ist einfach parken.

Das ist richtig. Ich hatte mich auch auf Joeleo bezogen, der glaubt man könne einfach sagen "ich Stelle meine Fahrtüchtigkeit wieder her" und schon kann man machen was man will.

Klar kann man mit Wohnwagen an nem See oder sonstwo parken, damit Reisen ist ja nicht verboten. Eigentlich hört es dann aber schon wieder auf, wenn man sich kurz auf die Bank vom Wohnwagen lümmelt oder Mittag isst, denn das ist schon weder Parken noch Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit.

Ich bin auch schon viel umher ge(Sinti und Roma)t mit dem Wohnwagen, habe auch Halt an Parkplätzen gemacht für Ausflugszielen und hab auch wild gecampt irgendwo im nirgendwo. Ich war mir aber vollkommen bewusst was ich da tue und hätte jedes Bußgeld einfach gezahlt und wäre bei einem Platzverweis gefahren.

Gelöscht

Was für eine kranke Diskussion hier.

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Leute, bleibt doch bitte mal realistisch. Die Frage ist: Darf ich da mit dem Anhäger ggf. auch nachts parken, ja oder nein? Wenn ja, darf ich da stehen, vollkommen gleich, ob ich da drin liege sitze oder stehe. Ich darf nur nicht campen und das heißt:

Keine Stühle und/oder Tisch auspacken, keine Zelte oder Markisen aufbauen oder sonst wie breit machen und nicht mehrere Nächte bleiben, sondern nur einmal da schlafen damit ich am nächsten Tag wieder weiter fahren kann. In den Niederlanden ist das allerdings meines Wissens nach nicht erlaubt. Wie das in anderen Ländern ist weiß ich nicht.

Zitat:
@Bamako schrieb am 17. Juli 2025 um 18:16:42 Uhr:
Eigentlich hört es dann aber schon wieder auf, wenn man sich kurz auf die Bank vom Wohnwagen lümmelt oder Mittag isst, denn das ist schon weder Parken noch Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit.

Natürlich ist das parken!

Wenn ich mit dem PKW parke und darin sitze ist das ja auch nicht verboten, andersherum, wenn ich aus dem Kofferraum des PKW Tisch und Stühle zaubere und vor dem PKW grille, dann könnte man, meine Meinung nach, auch von Campingverhalten ausgehen. Beim PKW interessiert es nur kaum jemanden, so mein Gefühl, beim Wohnmobil wird gleich ein Aufstand gemacht.

Bin mir selbst auch nicht mehr ganz sicher wie es mit dieser Nutzung aussieht, ich glaub ich kam zu der Annahme durch dieses Urteil:

https://rechtstipp24.de/2020/09/29/uebernachten-im-wohnmobil-auf-oeffentlichem-parkplatz-bussgeld-olg-schleswig-holstein-beschl-v-15-06-2020-1-ss-owi-183-19/

Oder einem ähnlichen Urteil. Bin da aber nicht sicher und hab keine Quelle, deswegen ziehe ich meine von dir Zitierte Aussage lieber mal zurück.

"Die Übernachtung der Frau hat nach Auffassung des OLG nicht der Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit gedient, denn die Frau war bereits an ihrem Zielort angekommen. Stattdessen war die Übernachtung am Urlaubsort bereits Teil des geplanten Urlaubs. Damit war ihr Verhalten nicht mehr vom straßenrechtlichen Gemeingebrauch gedeckt.

Stattdessen lag eine unzulässige Sondernutzung vor, so das OLG Schleswig-Holstein. Die einschlägige Vorschrift im Landesnaturschutzgesetz (§ 37 LNatSchG S-H) verbietet das Aufstellen und gleichzeitige Benutzen eines Fahrzeugs zu Wohnzwecken auf nicht dafür zugelassenen Plätzen."

Also muss man genau wissen, was man aussagt…

Oder sich den ganz Stress nicht antun und auf zugelassenen Plätzen übernachten. 😂

Korrekt, das ist die beste Variante. Ist aber leider nicht immer möglich. Ich würde mich dann, sofern es wirklich zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit dient, lieber etwas außerhalb hinstellen. Zum Urlaub machen bevorzuge ich ohnehin die Vorzüge von Dusche und Toilette… 😉

Da muss ich aber auch manche Campingplätze kritisieren, einige schliessen ihre Pforten schon um 16:30 Uhr spätestens 17Uhr. Da bin ich häufig noch unterwegs.

Mag am Personalmangel liegen und der Betreiber selbst möchte ja auch mal Feierabend machen. Deshalb ziehe ich für eine Durchgangsübernachtung eher Stellplätze vor.

Als ich noch mit dem Wohnwagen unterwegs war, habe ich die Übernachtung-Stopps vorher geplant. Schränkt zwar die Freiheit etwas ein, aber dafür entfällt der Stress bei der Platz suche.

Vorteil hier: Die Mittelmeer-Anrainer haben wegen der langen Mittagsruhe öfters bis 20:00 - 22:00Uhr geöffnet

Ich stelle mich mit dem Wohnwagen auch schon mal auf Stellplätze, es gibt ja zum Glück unbeaufsichtigte Plätze, manche erlauben auch Wohnwagen und manchmal meinen WoMo-Fahrer, sie müssten mich zurechtweisen. Geht mir aber am A. vorbei.

Zitat:
@Bamako schrieb am 17. Juli 2025 um 18:16:42 Uhr:
Das ist richtig. Ich hatte mich auch auf Joeleo bezogen, der glaubt man könne einfach sagen "ich Stelle meine Fahrtüchtigkeit wieder her" und schon kann man machen was man will.
Klar kann man mit Wohnwagen an nem See oder sonstwo parken, damit Reisen ist ja nicht verboten. Eigentlich hört es dann aber schon wieder auf, wenn man sich kurz auf die Bank vom Wohnwagen lümmelt oder Mittag isst, denn das ist schon weder Parken noch Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit.
Ich bin auch schon viel umher ge(Sinti und Roma)t mit dem Wohnwagen, habe auch Halt an Parkplätzen gemacht für Ausflugszielen und hab auch wild gecampt irgendwo im nirgendwo. Ich war mir aber vollkommen bewusst was ich da tue und hätte jedes Bußgeld einfach gezahlt und wäre bei einem Platzverweis gefahren.

Man kann ja gerne den Anderen die Worte im Mund umdrehen , dadurch wird das , was man gesagt hat aber auch nicht verändert ! Wenn Sie den/meinen Text richtig gelesen hätten , könnten Sie diesen (vielleicht?) auch verstehen und richtig interpretieren !? Mitdenken hilft manchmal ! Und nicht immer nur DRAUFHAUEN , ohne nachzudenken ! Trotzdem , Gruß , joeleo

Es ist, wie so oft, das gewisse Fingerspitzengefühl, das entscheidend sein kann. Den angefragten Anhänger als Camping-Fahrzeug von außen zu identifizieren dürfte kaum jemandem schwer fallen. Das Freistehen zur Übernachtung oder zur Erholung dürfte damit den Rahmen dessen, was die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit angeht, sprengen. WENN man das trotzdem machen will, dann möglichst so, dass es niemandem direkt ins Auge fällt und das schließt dann die vielen schönen Stellen im Lande vermutlich aus.

Da es unter anderem auch um Schweden ging und ich soeben von einer 2-wöchigen Womoreise durch Teile von Schweden zurück gekommen bin (lebe auch in Schweden): an den bekannten Touristen-Magneten hat sich auch hier die Regel durchgesetzt, dass das Parken von Wohnmobilen ("Personenwagen Klasse 2") über Nacht oder manchmal auch komplett untersagt wird durch entsprechende Beschilderung. In den weiter abgelegenen Gebieten ist das Anfahren von "Naturstellplätzen" noch gestattet, ferner lautet die offizielle Regel auch, dass auf Rastplätzen und öffentlichen Parkplätzen allgemein 24h (oder das ganze Wochenende) geparkt werden darf. GEPARKT, wohlgemerkt. Und wenn eben die Beschilderung nichts anderes sagt.

Was in Schweden nicht erlaubt ist:

  • das oft strapazierte Jedermannsrecht gilt absolut NICHT für den Gebrauch von Kraftfahrzeugen
  • das Fahren im Gelände (abseits von befestigten Wegen, dazu zählen freilich aucn Schotterstraßen) ist streng verboten, auch für den, dem das Gelände gehört. Forstarbeiten ausgenommen.

Ich habe auf meiner Reise unter anderem die WIldnisstraße befahren ("vildmarksvägen") und hier mehrheitlich auf Naturplätzen gestanden, oft zusammen mit anderen. Man nimmt seinen Müll mit und macht sein Häufchen nicht ins Gebüsch, dann bleibt das auch für künftige Camper gestattet. In belebten Orten, z.B. Åre, sind die Parkmöglichkeiten bewusst begrenzt und kostenpflichtig. Da geht man dan besser auf einen einfachen Campingplatz.

Und dann gibt es auch noch die Möglichkeit, auf Bauernhöfen gegen geringes Entgelt oder Kauf von deren Produkten stehen zu dürfen. Das geht auch in Deutschland.

Ich verstehe nicht, warum die Diskussion um das "Freistehen" immer wieder so hitzig und emotional geführt werden muss. Wir wissen doch alle, dass es diesbezüglich keine eindeutige Regelung gibt und vielen einfach Ermessenssache ist. Wir wissen aber auch, dass es defacto irrelevant ist, über welches Fahrzeug wir reden und was das nun rein rechtlich gesehen für eine Zulassung hat.

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Fakt ist:

  • Das wiederherstellen der Fahrtauglichkeit ist größtenteils erlaubt (und geduldet), so es nicht explizit untersagt wird (nationale Bestimmungen, Schilder, Naturschutzgebiet, Privatgrund etc)
  • Camping ist nicht gleich Parken zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit (Parken und auf einer Picknickbank ausruhen ist kein Camping!)
  • Nur weil etwas nicht explizit verboten ist, heißt das im Umkehrschluss jedoch nicht, dass es erlaubt ist. (oder anders herum - je nachdem wie man es sieht)

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Fakt ist aber auch, dass man sich mal mit den Ursachen für die mit den Reisemobilisten in Zusammenhang stehenden Probleme auseinandersetzen muss.

  • Die Schiere Masse an Camping-Fahrzeugen jedweder Art (egal wo sie Nachts stehen)
  • Manche unter uns sind einfach sehr dreist und glauben ein Recht auf irgendetwas zu haben. Auch das "Jedermannsrecht" heißt nicht ein "recht" darauf zu haben, zu tun und zu lassen was man will. Manche glauben das aber.
  • Zu vielen ist nicht klar, dass die eigene Freiheit schlagartig aufhört, wenn man die eines anderen einschränkt und wie schnell man diesen Punkt erreicht.
  • Manche glauben, dass das eigene Verhalten im Schutz der Masse nicht auffällt. Das Gegenteil ist jedoch der Fall und die Masse wird am Ende für diejenigen wenigen in Sippenhaft gezogen.
  • Dreistigkeit und eine falsche Einstellung

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Und was sind das für Probleme?

  • Hinterlassenschaften und Müll (das ist vermutlich der mit Abstand relevanteste Punkt)
  • Verdienstausfälle für örtliche Gewerbetreibende (Restaurants, Unterkünfte, Stellplätze etc)
  • Belegte Parkplätze für Einheimische und Tagesgäste insbesondere an Badestellen!
  • Mehrere Fahrzeuge werden von Spaziergängern als wilder Campingplatz empfunden; ein Fahrzeug am Rand stört hingegen meist nicht
  • Missachtung örtlicher Regeln; insbesondere bezüglich offenem Feuer und grillen!
  • Missbrauch örtlicher Infrastruktur (insbesondere in Skandinavien, wo dann am Ende sogar noch das in Schutzhütten von Einheimischen zurecht gesägte Brennholz verfeuert wird)
  • [...] die Liste lässt sich fortführen

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Ganz ehrlich - vor diesen Hintergründen kann ich es absolut nachvollziehen, dass Einheimische von uns die Nase voll haben und nicht unterschieden, wer jetzt zum Problem beiträgt und wer nicht. Und dabei geht es auch nicht nur um "Wildcamper". Auch ein vor dem Supermarkt quer über 4 Parkplätze parkendes WoMo nervt Anwohner.

Das ein Verbot das nächste jagt ist also nur logisch und das führt dann auch zu überschießenden Regelungen. So habe ich neulich von einem Fall gelesen, wo einer einen VW Bus (mit WoMo-Zulassung) hat und ein Ordnungsgeld zahlen soll, nur weil er am Liegeplatz von seinem Boot geparkt hat und nachweislich eine Ferienunterkunft in der Nähe gebucht hatte. Was für ein Quatsch.

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Mein persönliches Fazit:

Wenn jemand in einem Fahrzeug (egal welches) außerhalb offizieller Stellplätze nächtigen möchte, sollte sich im Klaren darüber sein, dass er sich damit rechtlich in einer Grauzone bewegt. Nur weil etwas nicht verboten ist, heißt das im Umkehrschluss nicht, dass es erlaubt ist. Je auffälliger das eigene Verhalten dabei ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass:

  • sich Anwohner daran stören!
  • sich die Offizielle daran laben (und ein Bußgeld verhängen)!
  • man selbst zu demjenigen wird, wegen denen immer mehr Verbotsschilder aus dem Boden sprießen!
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