Übernachtung im Kofferanhänger, rechtlich anders?
Servus zusammen in die Camping Gemeinde.
Ich besitze einen everest mini-camp (https://www.everest-camp.com/en/everest-minicamp), in dem ich mein Motorrad transportieren, aber auch prima einige Nächte schlafen kann.
Nun ist das weder ein Wohnwagen, noch ein Wohnmobil. Laut Papieren schlicht ein Kofferanhänger bis 1T und 100er Zulassung.
Wie schaut denn damit die rechtliche Lage bezüglich übernachten auf Parkplätzen aus?
Die Wohnmobile werden ja inzwischen überall von den „Wohnmobil-Parkplätzen“ vertrieben. Gerade erst wieder gelesen, dass Fehmarn die 24h Schilder überall demontiert hat und nur noch bis 18:00 genehmigt, sowie fleißig Ordnungsgelder kassiert.
Mit meinem Anhänger kann ich mich quasi überall parken, da nicht breiter als (m)ein Auto. Und so lange ich nicht hergehe und offensichtliches Camping betriebe (Möbel rausstellen, Grillen etc.) und keinen Müll da lasse, sehe ich da aktuell kein Problem.
Habe auch bereits einige Nächte in Cuxhaven verbracht, an meinem Anhänger hat sich niemand gestört. Dafür hatte ich zuletzt mein Motorrad dabei und damit die Gegend damit erkundet.
Ziel ist ein mehrwöchiger Urlaub/Tour in/durch Schweden. Dort sind ja andere Regeln. Aber die übrige Zeit möchte ich natürlich gerne mal ein paar Wochenenden in Deutschland verbringen, allerdings ohne das Risiko Ordnungsgelder zahlen zu müssen. Und Campingplätze mag ich schlicht nicht. Ich bin gerne für mich allein.
Wie sind hier eure gemachten Erfahrungen?
125 Antworten
Die Zulassungsrechtlichen Haarspaltereien sind mir total Wurst, de facto wird es zum Campingfahrzeug wenn man darin campt. Wenn du im Kombi aufm Waldparkplatz mit ner Matratze nächtigst, campst du ebenfalls.
Dass dieser Anhänger nicht als Wohnwagen zugelassen ist dürfte alleine dem Umstand geschuldet sein, dass man ihn zum Transportanhänger umbauen kann. Aber er wird doch sogar als Campingfahrzeug vom Hersteller angepriesen, also worüber diskutieren wir hier?!
Ich habe folgendes die KI gefragt:
„Wenn ich in einem Wohnwagen oder Wohnmobil schlafe, ab wann gilt es als Campen und was ist es, wenn es kein Camping ist?“
Und bekomme folgende Antwort:
„Die Unterscheidung, wann das Schlafen in einem Wohnwagen oder Wohnmobil als „Campen“ gilt, ist in Deutschland (und vielen anderen Ländern Europas) nicht eindeutig gesetzlich definiert, hängt aber stark vom Kontext und Zweck des Aufenthalts ab. Man unterscheidet in der Praxis vor allem zwischen „Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ und „Camping“ im eigentlichen Sinne:
Kein Campen (in der Regel erlaubt):
„Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“
- Bedeutung: Du bist mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs und musst eine Pause machen, um wieder sicher fahren zu können.
- Zulässig: Einmaliges Übernachten z. B. auf einem Parkplatz, Autobahnrastplatz oder legalem Stellplatz – ohne Campingverhalten.
- Merkmale:
- Keine Markise raus
- Keine Stühle oder Tische draußen
- Kein Grillen
- Keine Wäscheleine
- Nur im Fahrzeug geschlafen, ohne Platz „in Beschlag“ zu nehmen
- Zeitlicher Rahmen: meist max. 10 Stunden oder „über Nacht“
- Rechtsgrundlage: ergibt sich aus § 12 StVO (Parken) + allgemeinem Verkehrsrecht
- Bezeichnung: Parken mit Übernachten, nicht Campen
Campen (nur auf Campingplätzen erlaubt oder mit Genehmigung):
„Touristisches Campen oder Dauercampen“
- Bedeutung: Der Aufenthalt dient dem Zweck des Urlaubens, Erholens, längeren Verweilens
- Unzulässig auf öffentlichen Plätzen ohne Erlaubnis
- Merkmale:
- Nutzung von Campingmöbeln
- Aufbau von Markise/Vorzelt
- Grillen, Kochen draußen
- Längeres Verweilen (mehrere Tage oder wiederholt)
- Folgen:
- In vielen Städten/Kommunen ordnungswidrig
- Bußgeld möglich
- Räumungsaufforderung
- Rechtsgrundlage: Landesrecht, kommunale Satzungen, Naturschutzgesetz, ggf. Forst- und Straßenrecht
Graubereiche:
- In manchen Gemeinden ist das einmalige Übernachten auf bestimmten Parkplätzen auch formell untersagt – unabhängig vom Zweck.
- In Naturschutzgebieten oder auf Privatgrund kann sogar das reine Parken mit einem Wohnmobil verboten sein.“
Natürlich wie immer ohne Gewähr 😉
Das will ich hier nicht diskutieren. Fakt ist, dass es mir im großen und Ganzen recht plausibel erscheint und der §12 StVo regelt tatsächlich das Parken.
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Zitat:
@Achim221170 schrieb am 15. Juli 2025 um 21:16:14 Uhr:
Kein Campen (in der Regel erlaubt):
„Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“
• Merkmale:
Keine Stühle oder Tische draußen
Kein Grillen
• Zeitlicher Rahmen: meist max. 10 Stunden oder „über Nacht“
�
Kann gar nicht zählen wie oft ich diese Einschränkungen schon gebrochen habe, allerdings nicht mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen.
Zitat:
@Bamako schrieb am 15. Juli 2025 um 20:40:15 Uhr:
Die Zulassungsrechtlichen Haarspaltereien sind mir total Wurst, de facto wird es zum Campingfahrzeug wenn man darin campt. Wenn du im Kombi aufm Waldparkplatz mit ner Matratze nächtigst, campst du ebenfalls.
Dass dieser Anhänger nicht als Wohnwagen zugelassen ist dürfte alleine dem Umstand geschuldet sein, dass man ihn zum Transportanhänger umbauen kann. Aber er wird doch sogar als Campingfahrzeug vom Hersteller angepriesen, also worüber diskutieren wir hier?!
Wir diskutieren hier gar nicht ! Im Eröffnungstweed hat der TE doch deutlich gemacht , dass er den Anhänger zum Transport seines Motorrades benutzt ! Also ist er leer und nackt , ohne Campingeinbauten ! So , das ist Fakt ! Der Hersteller des Anhängers hat nur die Möglichkeiten des Ausbaus zum "Campinganhänger" dargestellt und angeboten ! Das er die entsprechenden Ausbauelemente anbietet ist doch verständlich ! Wenn der Anhänger leer , als Transportanhänger genutzt wird , ist es kein Campingfahrzeug ! Die Definition eines Campingfahrzeuges ist hier ausreichend erklärt worden , muss man nichts mehr hinzufügen ! Ergo sollte man die Klugsch......rei lassen und den TE nicht unnötig verunsichern ! Wenn er in seinem Anhänger -ohne Campingausrüstung- mal im Schlafsack oder auf einer Isomatte übernachtet , ist das KEIN Camping-Verhalten ! Sollte er sich damit auf einen Campingplatz stellen und dort übernachten , muss er genau wie alle Anderen seine Gebühren dafür entrichten und wird dann auch als Camper behandelt ! So what ? Ist doch alles geregelt ........ ! Gruß an alle Meckerpötte , joeleo
Was du hier als Fakt verklärst, ist deine fälschliche Annahme. Nirgendwo steht, dass das ein leerer Nutzanhänger wäre.
Er will mit seinem Everest Minicamper wild campen - weiss nicht was es da Tänzchen um den heissen Brei herum zu tanzen gibt. Bist irgendwie nicht ganz beim Thema.
The Everest hat mindestens die Fenster serienmäßig. Damit ist er von außen zwar ein kleiner, aber trotzdem optisch ein Wohnwagen.
Das Möbelpaket wird er vermutlich wohl auch mitnehmen.
Ich hätte trotzdem kein Problem, mich damit an die Straße zu stellen und drinnen zu übernachten.
Er hat den Anhänger doch schon längst. Er will damit ne Skandinavien-Reise machen und hat damit schon gecampt. Wie kommt ihr darauf, dass da keine Möbel drin wären?
Man kann das Teil umbauen, so dass man ihn eingeschränkt als Transportanhänger nutzen kann, z.b. für ein Motorrad. Da er kein reiner Camper ist sondern ein Hybrid, ist er eben auch nicht ausschließlich als Camper zugelassen. Dass macht ihn aber kein bisschen weniger zum Campingfahrzeug.
Fällt euch eigentlich auf, dass der TE sich nicht mehr meldet?
Wundert mich nicht bei der Diskussion, denn er fragte nach Erfahrungen.
Ist doch wirklich langsam müßig , sich hier gegenseitig die Köppe heiß zu reden !
Solange der TE nicht sagt , ob der Anhänger leer oder mit Campingeinbauten ausgestattet ist , können wir alle nur spekulieren !
Wir haben immer in unseren Anhängern oder Zugfahrzeugen geschlafen/übernachtet , wenn wir zu Trial-Veranstaltungen hin gefahren oder zurückgefahren sind ! Egal , ob auf Parkstreifen oder Parkplätzen oder in Waldstücken wo die Befahrung NICHT verboten ist ! Die Trial-Fahrzeuge oder Protos haben ja keine Straßenzulassung , wenn sie verändert wurden , für die Trial-Veranstaltungen/Parcours ! Da haben wir nie Probleme gehabt , von wegen "Sie campen" ; lächerlich ! Wir haben in unserem Land schon genug "Erbsenzähler" , da sollten wir hier , in unserem Forum nicht auch noch mitmachen ! Warten wir ab , ob der TE sich noch einmal melden und sagen wird , ob der Anhänger leer oder mit Campingausrüstung ist !? Gruß , joeleo
Zitat:
@Bamako schrieb am 15. Juli 2025 um 20:40:15 Uhr:
Die Zulassungsrechtlichen Haarspaltereien sind mir total Wurst, de facto wird es zum Campingfahrzeug wenn man darin campt. Wenn du im Kombi aufm Waldparkplatz mit ner Matratze nächtigst, campst du ebenfalls.
Dass dieser Anhänger nicht als Wohnwagen zugelassen ist dürfte alleine dem Umstand geschuldet sein, dass man ihn zum Transportanhänger umbauen kann. Aber er wird doch sogar als Campingfahrzeug vom Hersteller angepriesen, also worüber diskutieren wir hier?!
Völliger Blödsinn ! Wenn ich in meinem Auto -egal ob mit oder ohne Matratze- übernachte , weil ich meine Fahrtüchtigkeit wieder herstellen will , ist das KEIN campen !!! Da bekomme ich auch mit niemandem Ärger , wenn ich nicht auf "verbotenen" Flächen stehe ! Gruß , joeleo
Zitat:
@joeleo schrieb am 17. Juli 2025 um 15:04:04 Uhr:
.... , weil ich meine Fahrtüchtigkeit wieder herstellen will , ist das KEIN campen !!! .
Das kannst du aber auch ganz locker im Wohnmobil oder Wohnwagen
Zum Glück entscheidet man ja nicht selbst, was campen ist und was nicht.
Die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit hat eben nen gewissen Rahmen, der sich aber nachmittags mit Campinganhänger am Seeparkplatz schlecht erklären lässt. Klar rufen dann erstmal alle "ha ha, ich Campe hier gar nicht lieber Herr Kontrolleursmann, ich stelle lediglich meine Fahrtüchtigkeit wieder her! Ich kenne meine Rechte!"
Haben die Ordnungsbehörden sicher noch nie Gehört den Spruch von Bürgern, die sich für besonders schlau halten.
Wenn man da stehen will und keinen stört und behindert: bitteschön. Dann muss man aber eben einfach mit nem Bußgeld rechnen und nicht diskutieren. So blöd sind die jetzt nicht von Ordnungsamt, Forstamt, Polizei etc....
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 17. Juli 2025 um 15:59:32 Uhr:
Das kannst du aber auch ganz locker im Wohnmobil oder Wohnwagen
Das war ja auch nicht DAS Thema !!! Es hat niemand von Womo oder Wowa gesprochen ! Natürlich dürfen die das auch , zur "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" !!!