Überholverbot durch Polizeiauto

Hallp,
Ich hätte da mal eine Frage.
Und zwar war ich gestern auf der Autobahn und habe ein Polizeiauto überholt, obwohl oben am Polizeiauto stand: nicht überholen.
Die Polizisten wollten den Verkehr verlangsamen, da 5km später eine Baustelle war.
Erst beim Überholvorgang habe ich die Anzeige gesehen und wollte nicht mehr abbremsen, weil ich schon neben dem Polizeiauto gefahren bin.
Ich bin ganz normal weiter gefahren und 5minuten später haben die mich dann angehalten und gesagt ich es kommt ein Bußgeld auf mich zu.

Meine Frage ist jetzt, mit welcher Strafe muss ich denn rechnen.
Im Bußgeldkatalog sind zwar die Strafen für Überholverbot aufgezählt, aber ich weiß nicht, ob meine Situation dazu zählt.
Auch im Internet finde ich keine Berichte über so einen Vorfall.

Warum ich das ganze eigentlich wissen möchte ist, weil ich erst seit 1 Monat meinen Führerschein wieder habe nach einer Mpu.(Drogenmissbrauch)
Wenn im schlimmsten Fall Punkte und Bußgeld auf mich zu kommt, muss ich mir Sorgen machen, dass ich die Mpu nochmal machen muss.(Probezeit habe ich nicht mehr)

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@alext778 schrieb am 25. September 2019 um 14:18:08 Uhr:


Hallp,
Ich hätte da mal eine Frage.
Und zwar war ich gestern auf der Autobahn und habe ein Polizeiauto überholt, obwohl oben am Polizeiauto stand: nicht überholen.
Die Polizisten wollten den Verkehr verlangsamen, da 5km später eine Baustelle war.
Erst beim Überholvorgang habe ich die Anzeige gesehen und wollte nicht mehr abbremsen, weil ich schon neben dem Polizeiauto gefahren bin.

Beim Überholen willst du's erst gesehen haben, vorher aber nicht?
Von hinten ist das doch viel deutlicher.
Sorry aber... das ist für mich Märchenstunde.
Oder du warst vorher dermaßen abgelenkt durch irgendwas - machts aber auch nicht besser.

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Zitat:

@Bamako schrieb am 26. September 2019 um 18:53:26 Uhr:


Das ist doch lächerlich und empörend wenig.
Mit solchen Strafen für derartige Vergehen, macht sich unser Staat doch echt zum Kasper. *Fremdschäm*

Du möchtest also somit einen Autofahrer, der einen Streifenwagen mit Blaulicht überholt hat und die evtl. Anweisungen dessen missachtet haben soll, schwerer bestrafen als ein Schwerverbrecher.
Bleibt doch bitte mal realistisch 😉

War das jetzt Ironie oder meinst du das ernst?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 26. September 2019 um 19:00:31 Uhr:



Zitat:

@Bamako schrieb am 26. September 2019 um 18:53:26 Uhr:


Das ist doch lächerlich und empörend wenig.
Mit solchen Strafen für derartige Vergehen, macht sich unser Staat doch echt zum Kasper. *Fremdschäm*

Du möchtest also somit einen Autofahrer, der einen Streifenwagen mit Blaulicht überholt hat und die evtl. Anweisungen dessen missachtet haben soll, schwerer bestrafen als ein Schwerverbrecher.
Bleibt doch bitte mal realistisch 😉

Wo liest Du die Forderung nach einer höheren Bestrafung als sie ein Schwerverbrecher bekommen würde?

Es ist doch jedenfalls bedenklich, wenn die Bürger schon nach höheren Bußgeldern für Verkehrsvergehen rufen.
Dann ist doch echt was schief gelaufen...

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Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 26. September 2019 um 19:03:41 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 26. September 2019 um 19:00:31 Uhr:


Du möchtest also somit einen Autofahrer, der einen Streifenwagen mit Blaulicht überholt hat und die evtl. Anweisungen dessen missachtet haben soll, schwerer bestrafen als ein Schwerverbrecher.
Bleibt doch bitte mal realistisch 😉

Wo liest Du die Forderung nach einer höheren Bestrafung als sie ein Schwerverbrecher bekommen würde?

würde mich auch mal interessieren... da hat sich wohl jemand ganz weit ausm Fenster gelehnt...

Zitat:

@Geisslein schrieb am 26. September 2019 um 19:00:31 Uhr:



Zitat:

@Bamako schrieb am 26. September 2019 um 18:53:26 Uhr:


Das ist doch lächerlich und empörend wenig.
Mit solchen Strafen für derartige Vergehen, macht sich unser Staat doch echt zum Kasper. *Fremdschäm*

Du möchtest also somit einen Autofahrer, der einen Streifenwagen mit Blaulicht überholt hat und die evtl. Anweisungen dessen missachtet haben soll, schwerer bestrafen als ein Schwerverbrecher.
Bleibt doch bitte mal realistisch 😉

Man muss nicht alles glauben was man denkt 😉

Zitat:

@Geisslein schrieb am 26. September 2019 um 18:51:11 Uhr:


Die Anweisungen der Polizei kann Ich doch aber nur beachten und folgeleisten, wenn diese dem Verkehrsteilnehmer unmissverständlich mitgeteilt wird.

Genau, das ist ein typische Sender-Empfänger-Problem:

Der Anordnende weiß genau was er mitteilen will, und für ihn ist das auch klar und unmissverständlich.

Der Adressat kann aber in den Kopf des Anordnenden nicht hineinschauen, der kann nur mit dem arbeiten was er sieht und/oder hört!

Zitat:

Ich kenne die Signalgeber in den Blaulichtbalken, dort werden solche Mitteilungen an die Verkehrsteilnehmer eben im Wechsel angezeigt.

Ja, und diese LED-Matrixanzeigen sind je nach Beleuchtungssituation und Sichtwinkel ziemlich schlecht zu erkennen. Zumal, wenn sie links und rechts noch vom Blaulicht überstrahlt werden!

Zitat:

Zudem sagt der TE, daß wohl auch die Mitteilung in Englisch zu sehen war.
Wie also bitte, soll Ich als Autofahrer reagieren, da es ja nicht verboten ist ein Polizeiauto mit Blaulicht zu überholen, dessen Signalgeber auf dem Dach gerade das Wort "Überholen" anzeigt und im Augenwinkel dann auf "Verboten" wechselt ?!

Dann steht da ggf. "verboten ---- no ----- Overtaking ----- Überholen ----", und das soll man mit beiläufigem Blick erkennen und verstehen können?

Zitat:

@Bamako schrieb am 26. September 2019 um 19:06:02 Uhr:


Es ist doch jedenfalls bedenklich, wenn die Bürger schon nach höheren Bußgeldern für Verkehrsvergehen rufen.
Dann ist doch echt was schief gelaufen...

Das ist das übliche schwarz-weiss Denken ohne ausreichend Nachdenken.
Das Gegenteil heisst dann "Abzocke" wenn das eigene Fell dran ist.

Moorteufelchen

Was genau stand denn auf der Anzeige? Nachdem, was ich bislang herausgelesen habe, wurde nicht das Zeichen 276 gezeigt, sondern nur ein Text?

Zitat:

@Bamako schrieb am 26. September 2019 um 19:06:02 Uhr:


Es ist doch jedenfalls bedenklich, wenn die Bürger schon nach höheren Bußgeldern für Verkehrsvergehen rufen.
Dann ist doch echt was schief gelaufen...

Wobei man ehrlicher weise sagen muss dass die OwIs und Bußgelder im Bereich der StVO bei uns schlicht und einfach ein Witz sind.

Rettungsgasse nicht gebildet 200 EUR ? Unsinnig geparkt, sei es im Parkverbot, im Kreuzungsbereich oder mal wieder die Mindestbreite nicht eingehalten und Einsatzfahrzeuge habens scher 15 EUR usw.
Da ändert sich nix. Wenn es mal 4-stellig wird... dann... aber sonst. Also können die ruhig deutlich nach oben.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 25. September 2019 um 16:19:42 Uhr:


Für mich ist das Ganze sehr fragwürdig. Die Polizisten sollen den Verkehr eingebremst haben, weil 5 km später eine Baustelle gekommen ist? Ich kann mir nicht helfen, aber ich glaube nicht, dass das alles so passiert ist, wie der TE berichtet hat.

Jedenfalls habe ich meine Zweifel, ob es so gut war, dem TE den Führerschein wieder gegeben zu haben.

Interessant. Du zweifelst die Beschreibung der Umstände an, weißt also nicht, was sich zugetragen hat. Und trotzdem forderst dann ein Einbehalten der Fahrerlaubnis. Die Begründung würde mich hier brennend interessieren. Passieren wird dem TE wenig bis nichts. Und das ist auch gut so, denn die Herren Bu, äh Polizisten haben halt ziemlich viel falsch gemacht. Ich glaube, ich hätte die auch überholt.

Also ich würde mir dabei schon etwas denken wenn ich vor mir ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht, dahinter ein kleiner Rückstau und nach vorne auf größere Sicht, keine Fahrzeuge sichtbar sind, dass dies etwas bedeutet.

Und zwar:
Besondere Vorsicht und würde nicht einfach so überholen sondern warten was der Leuchtbalken anzeigt.

Aber gut anscheinend sind andere hier anderer Meinung.

Man lernt nie aus.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 26. September 2019 um 19:33:43 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 25. September 2019 um 16:19:42 Uhr:


Für mich ist das Ganze sehr fragwürdig. Die Polizisten sollen den Verkehr eingebremst haben, weil 5 km später eine Baustelle gekommen ist? Ich kann mir nicht helfen, aber ich glaube nicht, dass das alles so passiert ist, wie der TE berichtet hat.

Jedenfalls habe ich meine Zweifel, ob es so gut war, dem TE den Führerschein wieder gegeben zu haben.

Interessant. Du zweifelst die Beschreibung der Umstände an, weißt also nicht, was sich zugetragen hat. Und trotzdem forderst dann ein Einbehalten der Fahrerlaubnis. Die Begründung würde mich hier brennend interessieren. Passieren wird dem TE wenig bis nichts. Und das ist auch gut so, denn die Herren Bu, äh Polizisten haben halt ziemlich viel falsch gemacht. Ich glaube, ich hätte die auch überholt.

Ich schließe aus den Schilderungen des TE bezüglich der Situation und seiner selbst beschriebenen Unsicherheit, dass seine Tauglichkeit, aktiv am Verkehr teilzunehmen, sehr eingeschränkt ist. Wenn ich die Meinung anderer wahrnehme, bin ich mit dieser Meinung nicht alleine.

Was man sich bei so einer Situation denken, bzw. wie man handeln sollte, dürfte nicht zur Debatte stehen.

Die Frage ist, ob das "Fehlverhalten" geahndet werden kann. Und hier sehe ich eigentlich schlechte Karten bei der Polizei. Offensichtlich haben wir keine Regelung durch Verkehrszeichen. Und mit Blick auf die weitgehend abschließende Aufstellung der "Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten" im §36 StVO, würde ich in einem bloßen Text "Überholverbot" keine solche Weisung sehen.

Zumal ich im Gespräch mit Polizeibeamten auch immer wieder feststellen muss, dass die Erkennbarkeit dieser Anlagen oftmals überschätzt wird.

@Holgernilsson

Zitat:
"Für mich ist das Ganze sehr fragwürdig. Die Polizisten sollen den Verkehr eingebremst haben, weil 5 km später eine Baustelle gekommen ist? Ich kann mir nicht helfen, aber ich glaube nicht, dass das alles so passiert ist, wie der TE berichtet hat."

Du stelltst damit die Schilderung des TE infrage, da hat der user verkehrshindernis recht.
Das Geheimnis ist, warum Du es tust. Dass Polizisten den Verkehr bei Bedarf einbremsen können ist ja allgemein bekannt.

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