Ein Leasingvertrag kommt nicht alleine durch die Unterschrift des Kunden zustande. Der Leasinggeber muss den Vertrag auch annehmen und das wird er nur dann machen, wenn er davon überzeugt ist, dass der Leasingnehmer sich den Vertrag finanziell auch leisten kann. Dieser Nachweis muss vom Leasingnehmer erbracht werden und wenn er das nicht tut, kommt der Vertrag trotz Unterschrift des Kunden nicht zustande.