Überholverbot durch Polizeiauto

Hallp,
Ich hätte da mal eine Frage.
Und zwar war ich gestern auf der Autobahn und habe ein Polizeiauto überholt, obwohl oben am Polizeiauto stand: nicht überholen.
Die Polizisten wollten den Verkehr verlangsamen, da 5km später eine Baustelle war.
Erst beim Überholvorgang habe ich die Anzeige gesehen und wollte nicht mehr abbremsen, weil ich schon neben dem Polizeiauto gefahren bin.
Ich bin ganz normal weiter gefahren und 5minuten später haben die mich dann angehalten und gesagt ich es kommt ein Bußgeld auf mich zu.

Meine Frage ist jetzt, mit welcher Strafe muss ich denn rechnen.
Im Bußgeldkatalog sind zwar die Strafen für Überholverbot aufgezählt, aber ich weiß nicht, ob meine Situation dazu zählt.
Auch im Internet finde ich keine Berichte über so einen Vorfall.

Warum ich das ganze eigentlich wissen möchte ist, weil ich erst seit 1 Monat meinen Führerschein wieder habe nach einer Mpu.(Drogenmissbrauch)
Wenn im schlimmsten Fall Punkte und Bußgeld auf mich zu kommt, muss ich mir Sorgen machen, dass ich die Mpu nochmal machen muss.(Probezeit habe ich nicht mehr)

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@alext778 schrieb am 25. September 2019 um 14:18:08 Uhr:


Hallp,
Ich hätte da mal eine Frage.
Und zwar war ich gestern auf der Autobahn und habe ein Polizeiauto überholt, obwohl oben am Polizeiauto stand: nicht überholen.
Die Polizisten wollten den Verkehr verlangsamen, da 5km später eine Baustelle war.
Erst beim Überholvorgang habe ich die Anzeige gesehen und wollte nicht mehr abbremsen, weil ich schon neben dem Polizeiauto gefahren bin.

Beim Überholen willst du's erst gesehen haben, vorher aber nicht?
Von hinten ist das doch viel deutlicher.
Sorry aber... das ist für mich Märchenstunde.
Oder du warst vorher dermaßen abgelenkt durch irgendwas - machts aber auch nicht besser.

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Zitat:

@Senna-Sempre schrieb am 26. September 2019 um 19:49:53 Uhr:


@Holgernilsson

Zitat:
"Für mich ist das Ganze sehr fragwürdig. Die Polizisten sollen den Verkehr eingebremst haben, weil 5 km später eine Baustelle gekommen ist? Ich kann mir nicht helfen, aber ich glaube nicht, dass das alles so passiert ist, wie der TE berichtet hat."

Du stelltst damit die Schilderung des TE infrage, da hat der user verkehrshindernis recht.
Das Geheimnis ist, warum Du es tust. Dass Polizisten den Verkehr bei Bedarf einbremsen können ist ja allgemein bekannt.

Dann lies meinen Text noch einmal und versuche, ihn zu verstehen. Ansonsten wäre es wirklich schön, wenn Du Dich ein wenig weniger auf mich konzentrieren würdest. Ich kenne ja den Hintergrund für Dein diesbezügliches Interesse, aber lass doch einfach die Vergangenheit ruhen. Du hast Dir doch einen schönen Stand wieder erarbeitet.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 26. September 2019 um 19:43:52 Uhr:


Und mit Blick auf die weitgehend abschließende Aufstellung der "Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten" im §36 StVO, würde ich in einem bloßen Text "Überholverbot" keine solche Weisung sehen.

Das halte ich aber für eine grobe Fehlinterpretation der Vorschrift.

Absatz 2 zählt einige Zeichen auf. Der Begriff der Weisung ist aber m.E. sehr viel weiter zu fassen. Sei es in Anwendung von §44(2) oder auch auf Grund des jeweiligen Polizeigesetzes: Die Polizei darf im Straßenverkehr (im Üblichen Rahmen der Verhältnismäßigkeit usw.) so ziemlich alles anordnen, was notwendig ist. Entweder für die Sicherheit des Verkehrs oder allgemein zur Gefahrenabwehr.

Zitat:

Zumal ich im Gespräch mit Polizeibeamten auch immer wieder feststellen muss, dass die Erkennbarkeit dieser Anlagen oftmals überschätzt wird.

das allerdings.

Eine Ergänzung will ich machen: Wenn ich anzweifele, dass es exakt so passiert ist, wie der TE schreibt, heißt es nicht, dass ich gar nichts von der Geschichte glaube. Vielleicht hilft das, meine Bemerkungen zu verstehen.

ist der TE hier schon raus???

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Schade, die guten Freds werden grundlos zugemacht (so wie gestern) und der Krampf hier darf sich ungehindert weiterziehen.
Kein Verständnis meinerseits.

welchen "guten" Fred meinst Du?

https://www.motor-talk.de/.../...fallen-weiterfahren-t6706865.html?...

Den, obwohl: Gut ist relativ .
Hab mich nur geärgert weilich gestern 10 min. an nem Beitrag gehämmert hab und unmittelbar vor Absendung war der Fred geschlossen.
Jetzt bleibt der falsche Sachverhalt unwidersprochen.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 26. September 2019 um 22:08:18 Uhr:


https://www.motor-talk.de/.../...fallen-weiterfahren-t6706865.html?...

Den, obwohl: Gut ist relativ .
Hab mich nur geärgert weilich gestern 10 min. an nem Beitrag gehämmert hab und unmittelbar vor Absendung war der Fred geschlossen.
Jetzt bleibt der falsche Sachverhalt unwidersprochen.

Das nennt man dann wohl allgemeines Fredrisko 🙁

Jou. 🙂

Ich dachte er meinte den hier: Die Lust der Medien am Untergang der Autoindustrie

Sind eh einige derselben Protagisten anwesend.

Was meint ihr wie schnell hier zu ist wenn wir da jetzt weitermachen wo es gestern geendet hat.😁😁😁😁😁

Sorry konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.😉

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 26. September 2019 um 13:56:02 Uhr:


Jetzt hilft nur noch abschließen!
Der Fred befindet sich bereits im Sinkflug auf das übliche „Hau druff“ Niveau! 🙂

Dieser Wunsch wurde von mir bereits schon kundgetan...
Aber da stößt man auf taube Ohren...

Hallo, Geisslein,

Zitat:

@Geisslein schrieb am 26. September 2019 um 18:51:11 Uhr:



Zitat:

Meiner Meinung nach hat sich hier auch die Streifenwagenbesatzung falsch verhalten.
Denn wenn ein Überholverbot durchgesetzt werden soll, sollte auch so defensiv gefahren werden, daß es keinem der Verkehrsteilnehmer möglich gemacht werden kann am Streifenwagen vorbeizukommen.
Wie bereits angemerkt z.B. auf der linken Spur oder in der Mitte der beiden Spuren.
Dann macht die Sache auch Sinn und ist klar verständlich.


im Allgemeinen fährt die Streifenbesatzung in so einer Situation auf der Leitlinie zwischen den beiden linken Fahrstreifen und hofft, dass sich die VT an das Verbot des Rechtsüberholens halten.

Nun gibt es aber immer wieder Schlaumeier, die meinen, sie könnten dies aushebeln mit der Begründung, dass es ja erlaubt ist, rechts schneller zu fahren als links, wenn sehr hohes Verkehrsaufkommen und dementsprechend niedrige Geschwindigkeiten herrschen.

Dem kann man höchstens entgegenwirken, wenn man permanent in Schlangenlinien fahren würde, was aber gerade bei schlechten Sichtverhältnissen, z. B. gleichzeitig Regen und Dunkelheit, dazu führt, dass man die Hindernisse, die man eigentlich sucht, nicht rechtzeitig sieht, weil sie sich nicht im beleuchteten Teil der Fahrbahn befinden.

Des Weiteren hat man gerade auf Autobahnen mit vier oder mehr Fahrstreifen je Richtung als einzelne Streife das Problem, dass die VT meinen, dass der links fahrende Streifenwagen ja so weit von einem weg ist, dass man selber ja gar nicht damit gemeint sein kann und deshalb trotzdem vorbeifahren darf (habe ich alles an Begründungen schon erlebt).

Das einzige, was hier hilft, sind mitdenkende Verkehrsteilnehmer, die nebeneinander fahrend mit ausreichend Abstand hinter dem Streifenwagen fahren und dadurch den anderen ein Vorbeifahren unmöglich machen.

Hallo, Hk_do,

Zitat:

@hk_do schrieb am 26. September 2019 um 19:24:55 Uhr:


Ja, und diese LED-Matrixanzeigen sind je nach Beleuchtungssituation und Sichtwinkel ziemlich schlecht zu erkennen. Zumal, wenn sie links und rechts noch vom Blaulicht überstrahlt werden!

unbestritten.

Deshalb wird ein vernünftiger Polizeibeamter jemanden auch nicht gleich sanktionieren, der allein dieser Anweisung im Leuchtbalken, sei es "Bitte Folgen", "Stop Polizei" oder eben das o. g. " Nicht überholen" nicht sofort Folge leistet.

Hätten die Beamten im o. g. Fall nur die Leuchtschrift eingeschaltet und sonst gar nichts, hätte ich dem TE zugestimmt, dass er sich nicht zwangsläufig falsch verhalten hat.

Problematisch für ihn ist, dass die Beamten zusätzlich zu der Leuchtschrift noch das Blaulicht und, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, auch das Warnblinklicht eingeschaltet hatten und dazu auch noch mit langsamer Geschwindigkeit gefahren sind.

All das zusammen muss jedem, der nur ein wenig intelligenter ist als eine Stubenfliege doch klar machen, dass es sich hier um einen polizeilichen Einsatz handelt und dass man deshalb hinter dem Streifenfahrzeug zu bleiben hat.

Die Leuchtschrift ist dabei nur ein zusätzliches Hilfsmittel.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 26. September 2019 um 22:57:08 Uhr:



Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 26. September 2019 um 13:56:02 Uhr:


Jetzt hilft nur noch abschließen!
Der Fred befindet sich bereits im Sinkflug auf das übliche „Hau druff“ Niveau! 🙂

Dieser Wunsch wurde von mir bereits schon kundgetan...
Aber da stößt man auf taube Ohren...

Wenn ihr ein dringendes Anliegen habt sind twindance und ich jederzeit per PN erreichbar.
zusätzlich hat MT eine Alarmfunktion eingesetzt um Usern die Möglichkeit des schnellen Meldens eines "sinkfluges" zu erleichtern.
Ständige Rufe nach zumachen, Schloss, Beenden .. in Threads sind nicht hilfreich, das entscheidet die Moderation.

Moorteufelchen

Zitat:

@uhu110 schrieb am 26. Sep. 2019 um 23:46:49 Uhr:


Deshalb wird ein vernünftiger Polizeibeamter jemanden auch nicht gleich sanktionieren, der allein dieser Anweisung im Leuchtbalken, sei es "Bitte Folgen", "Stop Polizei" oder eben das o. g. " Nicht überholen" nicht sofort Folge leistet.

Hätten die Beamten im o. g. Fall nur die Leuchtschrift eingeschaltet und sonst gar nichts, hätte ich dem TE zugestimmt, dass er sich nicht zwangsläufig falsch verhalten hat.

Problematisch für ihn ist, dass die Beamten zusätzlich zu der Leuchtschrift noch das Blaulicht und, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, auch das Warnblinklicht eingeschaltet hatten und dazu auch noch mit langsamer Geschwindigkeit gefahren sind.

All das zusammen muss jedem, der nur ein wenig intelligenter ist als eine Stubenfliege doch klar machen, dass es sich hier um einen polizeilichen Einsatz handelt und dass man deshalb hinter dem Streifenfahrzeug zu bleiben hat.

Die Leuchtschrift ist dabei nur ein zusätzliches Hilfsmittel.

Viele Grüße,

Uhu110

Stimmt, wenn wirklich alle Warnzeichen ignoriert werden, ist demjenigen wohl nicht zu helfen. Die Kombination aus langsamer Fahrt, Blaulicht, warnblinker und leuchtschrift sowie einer sich bereits hinter dem Polizeiwagen gebildeter Schlange sind ja nun mehr als genug Indizien, zu bremsen und erstmal die Situation zu beobachten.

Ich bin beruflich auch teils mit Sonderrechten im Straßenverkehr unterwegs (aber nur die "light", in gelb, also nix tolles) und es ist schon unfassbar, wie oft das einfach ignoriert wird obwohl Rundumleuchten vor Gefahren warnen. Es wird zu oft einfach draufgehalten und kein Gedanke daran verschwendet, ob man sein Fahrverhalten irgendwie anpassen sollte.

Blaulicht, Gelblicht, Arbeiter oder Rettungspersonal auf der Straße, ganz egal, es wird draufgehalten.
Nur wenn es nen Unfall gab, können auf einmal alle ganz langsam fahren. Aber nur zum gaffen, hab schon erlebt dass ein Sani von einem gaffenden fast umgenietet wurde.

Wenigstens den Gaffern wird ja langsam der Garaus gemacht.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 26. September 2019 um 23:46:49 Uhr:


Die Leuchtschrift ist dabei nur ein zusätzliches Hilfsmittel.

Würdest du sie als "Weisung der Polizeibeamten" im Sinne des §36 StVO ansehen? Wo nimmt man eine Trennung zwischen bloßer Information und "polizeilicher Anordnung" vor?

Mir geht es ausdrücklich nicht um die Erkennbarkeit der Situation - diese ist m.E. unbestritten - wobei es ja auch VT gibt, die wie die Lemminge einem Polizeiauto in einen abgesperrten Baustellenbereich folgen, wenn dieses (lediglich zur Warnung) das Blaulicht eingeschaltet hat. 😁

Der Text "Überholverbot" ist m.E. auch noch vergleichsweise klar, wobei er vermutlich nicht in einer Zeile dargestellt werden kann. Ich sehe jedoch auch die die -technische Möglichkeit- z.B. die Zahl "30" darzustellen, um ein Tempolimit via "polizeilicher Weisung" zu erwirken. Und hier sehe ich dann auch ein konkretes Problem.

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