Überholprestige 3er BMW

BMW 3er F31

Hallo Zusammen,

ich fahre jetzt seit ca. 2 Monaten einen 330d F31. Vorstellung im Forum vorhanden.

Ich bin jetzt öfter auch auf der AB unterwegs gewesen. Der Wagen ist ja durchaus potent und einer der schnelleren fahrbaren Untersätze.

Kann es sein, dass der Dreier in irgendeiner Art und Weise Ignoranz steigert, oder Aggressionen anderer Verkehrsteilnehmer hervorruft?

Ich war vorher in einem F11 520d unterwegs. Der hatte mehr Überholprestige, als Leistung. Im A6 hatte man auch eine gewisse Präsenz.

Nun ist der 3er das potenteste Fahrzeug der letzten 6 Jahre und ich hatte mehrfach brenzlige Situationen, ohne selbst aggressiv zu agieren. Ausbremsen, reinziehen, "ignorieren". Ich hab den Eindruck, dass das Auto gar nicht richtig ernst genommen wird.

Im F11 hatte ich das Problem, dass andere Fahrzeuge rechts rüber gingen, aber ich kaum vorbei kam. Jetzt könnte ich locker vorbei - aber eben nur rechts 🙂

Wie sind eure Erfahrungen? Freue mich auf den Austausch.

Joe

Beste Antwort im Thema

"Überholprestige" setzt voraus, dass vorausfahrende Fahrzeuge überhaupt einen Blick in den Rückspiegel riskieren.

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Welche rasselnde Klappe??? PPSK wurde nach Ankunft vom Werk bei der NL eingebaut und dann habe ich so übernommen und genieße. Finde Carbon zu meiner Farbe besser und sie verdecken auch den Flugrost 😉

Beim Standard-ESD gibt es wohl des Öfteren rasselnde Klappensteuerungen, wie auch bei mir. Zwar hat BMW schon nachgefettet, aber das hält nicht lange an und geht mir tierisch auf den Senkel - jeden Tag.
Ja, die Carbonblenden passen schon gut zu Deinem.

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 27. Juli 2017 um 11:00:34 Uhr:


Du überholst also, na gut - und was machst Du, wenn einer der links fahrenden sich dann doch plötzlich entschließt auf die mittlere Spur zu wechseln?

Nun, Du hast beim Ueberholen - links wie rechts - doch immer das Risiko, dass der Ueberholte ploetzlich auf Deine Spur wechselt.

Es ist also genau dasselbe angesagt wie beim Linksueberholen: Extreme Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft.

Und, wie Berba schon geschrieben hat: Rechts ist weitaus mehr Platz zum Ausweichen wie links.

Ich will hier keinesfalls das Rechtsueberholen schoenreden. Es ist in Deutschland verboten. Punkt. Ich kann jedoch sehr gut verstehen dass sich jemand dafuer entscheidet. Wenn Du erwischt wirst kostet es halt. Aber solange es Richter gibt, die, wenn Du dem Schleicher freundlich Deinen Ueberholwunsch zu erkennen gibst, Dir das als Noetigung auslegen, halt manchmal die "bessere" Alternative.

Ich betrachte Autobahnen schon lange nicht mehr als "Juchhe, jetzt aber". Mit 110 PS im GTI konnte man auf 400 km Zeiten fahren, da kann ich heute, mit 300 PS, nur von träumen.
Da ist auch nix los mit Überholprestige. Außerdem mus man dann permanent zwischen 100 und 220 hin und her pendeln.
Mir ist es komplett Wurscht wer hinter mir fährt 😁. Man erkennt doch, ob er es eilig hat und auch die Möglichkeiten dazu. Kurz rüber, hinten dran hängen ... wenn er es drauf hat schafft er Platz, auch für mich.
Da selektiere ich doch nicht was kommt.
Außerdem: wenn es schon einem autoaffinen ( autoafinen? Auto-Affen?) MT User schwer fällt, einen 2 er von einem 5er zu unterscheiden, was bei Audi und Benz ähnlich schwierig ist, man kaum die Leistung am Auspuff oder Typenschild abschätzen kann ... was interpretiert man dann bitte in das Verhalten bezüglich "Überholprestige" in die übrigen Verkehrsteilnehmer rein? Eben ... da bin ich doch froh, wenn sie nicht direkt vor mir rausziehen.
Oder bei LKW Fahrer der Schalter im Genick ausgelöst wird : es geht Berg hoch, Kopf fällt nach hinten, Schalter "Klick", Kleinhirn an Großhirn " ÜBERHOLEN!!", rausziehen.

Überholprestige ... pffff ... weiter träumen ....
Überholprestige hat mein Sohn im 3er ... aber nur wenn Blaulicht und Martinshorn in Betrieb ist ... und selbst dann nicht immer

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@MurphysR: Nur, dass grundsätzlich keiner damit rechnen muss, dass einer rechts vorbeiprügelt. Linksfahr- und überholgebot (§ 5 Abs. 1 StVO)...
Das entbindet zwar nicht davon beim Fahrstreifenwechsel mal über die Schulter zu blicken, aber es erlaubt auch nicht rechts zu überholen (Ausnahmen § 7 StVO), Du sagst es ja selbst.

Ich finde die Rechtsüberholerei höllisch gefährlich und der eine Punkt sowie die 100 Euro viel zu niedrig.
Gleichfalls gehören aber notorische Linksfahrer mindestens genauso hart geahndet! Letztlich sind diese auch häufig die Ursache, dass rechts überholt wird und provozieren dadurch bewusst oder unbewusst diese Handlungen.

Heija, weil der Voranfahrende sich darüber pikiert, dass man seine Überholabsicht durch ein kurzes Leuchtzeichen andeutet (§ 5 Abs. 5 StVO), dann soll er doch ein Rechtsverfahren einleiten.
Es darf halt tatsächlich nicht in eine Nötigung ausarten. Es kommt dabei auf die Gesamtumstände an, wie man sich dabei verhält - weicht der Voranfahrende nicht, obwohl er könnte und fährt man dann näher auf, um ihn aufgrund begründeten Gedächtnisverlustes freundlicherweise mehrfach an die eigene Überholabsicht zu erinnern, dann hat er tatsächlich gute Karten - andernfalls wird er wohl auch kaum klagen.

Er muss ja auch nicht klagen, es reicht eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr. Den Rest erledigen Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter.
Allerdings ist es gar nicht so leicht, ein solches Verfahren durchzuziehen und zu einem Abschluss zu bringen.

Zitat:

@gogobln schrieb am 27. Juli 2017 um 13:10:40 Uhr:


Er muss ja auch nicht klagen, es reicht eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr. Den Rest erledigen Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter.
Allerdings ist es gar nicht so leicht, ein solches Verfahren durchzuziehen und zu einem Abschluss zu bringen.

Es gilt immer noch, dass eine Nötigung zu beweisen wäre 😉

Die Ironie an der ganzen Sache ist, dass diejenigen, die wirklich genötigt werden, es meist nicht beweisen werden können, wobei diejenigen, die es beweisen können u.U. sogar eine Nötigung geradezu provoziert haben.

Zitat:

@afis schrieb am 27. Juli 2017 um 13:35:48 Uhr:



Zitat:

@gogobln schrieb am 27. Juli 2017 um 13:10:40 Uhr:


Er muss ja auch nicht klagen, es reicht eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr. Den Rest erledigen Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter.
Allerdings ist es gar nicht so leicht, ein solches Verfahren durchzuziehen und zu einem Abschluss zu bringen.

Es gilt immer noch, dass eine Nötigung zu beweisen wäre 😉

Die Ironie an der ganzen Sache ist, dass diejenigen, die wirklich genötigt werden, es meist nicht beweisen werden können, wobei diejenigen, die es beweisen können u.U. sogar eine Nötigung geradezu provoziert haben.

Sag ich ja 😉 siehe mein Hinweis auf die Schwierigkeit ein solches Verfahren durchzuziehen.
Sah mich selbst damit konfrontiert. Verfahren wurde nicht mal eröffnet.

Die Dashcam ist ja nun gerichtsverwertbar. Kann sich jeder dranbammeln.

Nicht schon wieder diese Diskussion 😮

Mit dashcam lässt man dich auch nicht schneller vorbei.

BTT: mir fällt gerade ein, dass mein E61 in Carbonschwarzmetallic mit schwarzem Leder und getönten Scheiben ein sehr gutes Überholprestige hatte. Lag daran, dass diverse Videowagen der MV-Police damals auch schwarze E6X waren und mancher dann lieber Platz machte, bevor er erst noch den Inhalt des Sarges erkannte. 😁

Fand ich richtig gut! 🙂

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 27. Juli 2017 um 12:45:24 Uhr:


Ich finde die Rechtsüberholerei höllisch gefährlich und der eine Punkt sowie die 100 Euro viel zu niedrig.

Verstehe ich jetzt nicht. Rechtsüberholen ist genau so "höllisch gefährlich" wie 10 km/h zu schnell zu fahren. Warum sind dann 100 Euro fuer das eine zu niedrig, 15 Euro fuer das andere aber angemessen 😕😕😕

@MurphysR Du hast den Ironie Tag vergessen. 😉

Grüße!

@MurphysR:
Die Verkehrsteilnehmer müssen grundsätzlich nicht damit rechnen, dass jemand rechts überholt. Darin liegt einfach das größte Risiko!
Wir sind nicht in den USA, dass jeder Verkehrsteilnehmer auch beigebracht bekommt, dass grundsätzlich rechts überholt werden kann. Das ist eine Marotte, die zusehends mit leistungsstärkeren Fahrzeugen immer mehr Einzug bei uns hält.
Und natürlich gibt es auch Fahrer, die ohne ausreichenden Blick nach hinten aus falschem Selbstverständnis nach links ausscheren - aber grundsätzlich haben wir alle gelernt, dass links zu überholen ist und somit auch stets links die schnelleren Fahrzeuge zu erwarten sind.
Wer rechts überholt, riskiert damit vorsätzlich ein höheres Risiko - für sich UND für die anderen Verkehrsteilnehmer!
Mal angemerkt: 100 Euro und der Punkt gelten nur dann, wenn niemand gefährdet wird. Kommt es zu einer Gefahrensituation und in Folge zu einer Verfolgung dieser Tat, dann bist Du auch (meines Erachtens zu recht) bei einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und somit bei einem Straftatbestand (§ 315c StGB). Das ist kein Bagatellverstoß.

Und selbstverständlich ist auch jede "nicht angepasste Geschwindigkeit" grundsätzlich risikobehafteter, da man per se einen größeren Weg in derselben Zeit zurücklegt und somit sich schon die Reaktionszeit verlängert, man zudem einen längeren Bremsweg benötigt, aber welches Risiko von einer Überschussgeschwindigkeit ausgeht, kann man nicht an deren nominellen Wert (10 km/h = 2,8 m/s) ausmachen. 17 km/h in einem verkehrsberuhigten Bereich sind sicherlich nicht mit 110 km/h außerorts zu vergleichen.
Grundsätzlich hast Du ja aber recht, dass auch eine Geschwindigkeitsübertretung zu einem höheren Risiko führt. Aber deren Diskussion passt nicht zum Thema und führt auch m.E. hier zu weit.

Linksfahrern ist der rückwärtige Raum sowieso egal. Also denke ich für ihn mit und überhole.

Und je höher die Differenzgeschwindigkeit ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Kollision.😉

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