Überholen mit Behinderung des Gegenverkehr
Hallo zusammen,
kann mir jemand von euch sagen, ab wann eine behinderung des Gegenverkehrs beim Überholen besteht?
Bei mir war es nämlich so:
Ich und mein Beifahrer fuhren am Sonntag vor zwei Wochen auf einer Landstraße als letzter PKW von insgesamt 3.
Der erste PKW bog links in einen Feldweg ab. Der vormir fahrende PKW kam wie immer nicht mehr in die Gänge und schlich mit etwa 40 km/h vor mir her.
Daraufhin blickte ich auf die Gegenfahrbahn und hatte ca. 400-450m frei Sicht bis zum nächsten Ort.(leicht abschüssige Straße, ganz leichte Linkskurve ohne Sichtbehinderungen)
Ich überholte den PKW zügig und scherte wieder ein.
Das einzig Dumme daran war, dass mir dabei die Polizei entgegenkam.
Diese drehte sofort um und machte ein rießen Blaulicht und Sirenenaufstand um mich anzuhalten.
Der überaus unfreundliche Polizist beschuldigt mich des Überholens mit behinderung des Gegenverkehrs, da sie anscheinend bremsen mussten.
Versteh aber nicht warum die bremsen mussten, da meines erachtens nach genügend Abstand bestand.
Wie dem auch sei, lag heute ein Bußgeldbeseid über 123,50 Euro und drei Punkten in Flensburg im Briefkasten.
Ich fühle mich ziemlich verarscht und möchte gerne wissen was ich alles für Möglichkeiten habe.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Besten Dank im Voraus.
Gruß Matthias
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von sportcoupe838
Versteh aber nicht warum die bremsen mussten, da meines erachtens nach genügend Abstand bestand.Wie dem auch sei, lag heute ein Bußgeldbeseid über 123,50 Euro und drei Punkten in Flensburg im Briefkasten.
Ich fühle mich ziemlich verarscht...
Da liegt eine klassische Fehleinschätzung hinsichtlich des Abstandes zum Gegenverkehr und dessen Geschwindigkeit vor.
Tatsache ist, daß das entgegenkommende Fahrzeug auf Grund des zu geringen Abstandes eine Bremsung einleiten mußte und es dadurch zu einer Behinderung kam.
Du hättest das nun eingetretene Problem abwenden können, wenn du dir eine größere Lücke im Gegenverkehr zum Überholen ausgesucht hättest.
Gerade am Sonntag muß man es ja nun nicht wirklich so eilig haben, daß man auch noch ein Polizeifahrzeug behindert...
101 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Reine Mutmaßung.Zitat:
Original geschrieben von dw1566
Der Polizist am Lenker ist total erschrocken, reagiert vollkommen überzogen und hämmert voll auf die Bremse. Dabei hat sein Kollege den eben gekauften Kaffee verschüttet und ist mindestens genauso sauer wie sein Kollege.In diesem Fall hätte der Beamte, der auf dem Beifahrersitz saß, Kaffeeflecken auf Hose und/oder Jacke haben müssen, die in der kurzen Zeit bis zum Stoppen des Überholers nicht getrocknet wären.
Der TE hat nichts davon geschrieben, daß einer der Beamten eine fleckige Uniform hatte...
Deswegen hab ich ja reine Spekulation geschrieben, aber du scheinst so zu lesen wie du zitierst. Du läst das wichtigste einfach weg.
Gruß Dirk
Kinners, wir versuchen hier alle gemeinsam unter Abwägung von Für und Wider uns an den Kern heranzuarbeiten. Es sind ja alles angestellte Mutmaßungen und man müsste schon auf dem Beifahrersitz gesessen haben, um die Sache ganz realitätsnah beurteilen zu können. Der TE hat seine Schilderung abgegeben, wir rühren dann solange im Tee, bis es jemandem zu bunt wird und das Zerreden beginnt. Das ist meistens das Ende vom Lied😁
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
@Dicker
Es macht aber keinen Sinn, davon auszugehen, dass der TE uns hier komplett was vom Pferd erzählt und sich mal eben um den Faktor 2 in allen Zahlen verschätzt hat. Wenn man auf die Art vorgeht, dann hat sich jedwede Diskussion in dem Forum hier erübrigt, weil man immer bloß noch sagen braucht: "Ach, das stimmt doch eigentlich gar nicht was du behauptest." Man muss schon von dem ausgehen, was einem der andere hier sagt und sich nicht ein völlig anderes Szenario ausdenken.
Und für mich macht es keinen Sinn das die Rennleitung mal eben so ohne Grund ne Geldstrafe und 3 Punkte verteilt. Vielleicht stimmt ja die Mitte.
Der TE hat sich leicht verschätzt und die Rennleitung hat übertrieben.
Sich hier so zu einigen wäre wahrscheinlich die beste Lösung.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Man muss schon von dem ausgehen, was einem der andere hier sagt und sich nicht ein völlig anderes Szenario ausdenken.
Dies wurde getan, ihm geraten einen Anwalt zu kontaktieren, wenn´s denn so war wie er es beschrieben hat.
=> Thema erledigt, bitte schließen
Wenn der TE das amtliche Endergebins hat... Gutachter, Gerichtsbeschluss, et cetera... kann er es einem Moderator mitteilen, der es dann hier niederschreibt.
Wo ist das Problem? Vielleicht sah der Wagen auch einfach etwas bedrohlich aus für den Polizisten, ich meine, ich würde da auch lieber bremsen als draufhalten.
http://commons.wikimedia.org/wiki/File😁odge_Ram_SRT-10.jpg
^^ Der Smylie ist ja niedlich... 😎
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Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
@Dicker
Man muss schon von dem ausgehen, was einem der andere hier sagt und sich nicht ein völlig anderes Szenario ausdenken.
Ich bin der beste Autufahrer Deutschlands. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich bin der beste Autufahrer Deutschlands. 😁
YMMD
😁 😁 😁
Die Polizei wird wohl nicht ohne Grund umgedreht sein.
~400 Meter freie Sicht bis zum Ort sind nicht viel, dann noch eine leichte abschüssige Kurve.
Das ist eigentlich eine Situation in der man nicht überhohlt. Das ganze läuft unter Fehleinschätzung.
Es reicht wenn die Polizei gerade beim Ansetzen zum überhohlen in die Sichtweite gekommen ist, und das wird verdammt knapp.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich bin der beste Autufahrer Deutschlands. 😁Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
@Dicker
Man muss schon von dem ausgehen, was einem der andere hier sagt und sich nicht ein völlig anderes Szenario ausdenken.
Ach komm. Siehst du echt nicht den Unterschied zwischen: "Du bist nicht der beste Autofahrer Deutschlands." und "Du hast das Gaspedal nicht durch getreten, vergessen runter zu schalten und dich total in allen Angaben verschätzt."?
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Ach komm. Siehst du echt nicht den Unterschied zwischen: "Du bist nicht der beste Autofahrer Deutschlands." und "Du hast das Gaspedal nicht durch getreten, vergessen runter zu schalten und dich total in allen Angaben verschätzt."?Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich bin der beste Autufahrer Deutschlands. 😁
Ich wollte Dir eigendlich nur sagen das man nicht alles glauben sollte was einem erzählt wird.
Frei nach dem Motto:" Ich fuhr mit 100 KMh auf der Straße. Auf einmal sah ich in etwa 1000 Meter Entfernung das Sofa auf der Straße stehen. Trotz Vollbremsung bin ich voll reingefahren."
Ich frage mich ja auch, ob das Autu absichtlich mit zwei "u" geschrieben ist.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Siehst du echt nicht den Unterschied zwischen: "Du bist nicht der beste Autofahrer Deutschlands." und "Du hast das Gaspedal nicht durch getreten, vergessen runter zu schalten und dich total in allen Angaben verschätzt."?
Bei der vom TE angegebenen Motorleistung gibt es
keinenUnterschied zwischen den beiden Statements...
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Ich frage mich ja auch, ob das Autu absichtlich mit zwei "u" geschrieben ist.
Das wäre doch echt mal ne Grundlage für eine angeregte Disskusion.
Zitat:
Original geschrieben von sportcoupe838
4. Ich hätte ja meinen Beifahrer als Zeuge. Aber was haben zwei normale Bürger gegen zwei Polizisten-Aussagen zu melden.
Denen hat des meiner Meinung nach nicht gepasst, dass zwei junge Leute in so einem Wagen unterwegs sind und da kam denen ihre Langeweile gerade recht, zu zeigen wer das Sagen hat.Wie dem auch sei, bleibt mir glaube ich nicht viel übrich als in den sauren Apfel zu beißen und die Sache hinzunehmen.
Außer euch fällt noch was ein.Besten Dank
Gruß Matthias
Ich würde die Sache anfechten, fertig aus.
Egal ob Polizei oder popeliger Bürger, vor dem Gericht sind alle gleich.
Dann wird es Aussage gegen Aussage ausgehen.
Und in dem Fall "für den Angeklagten"
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Ich würde die Sache anfechten, fertig aus.Zitat:
Original geschrieben von sportcoupe838
4. Ich hätte ja meinen Beifahrer als Zeuge. Aber was haben zwei normale Bürger gegen zwei Polizisten-Aussagen zu melden.
Denen hat des meiner Meinung nach nicht gepasst, dass zwei junge Leute in so einem Wagen unterwegs sind und da kam denen ihre Langeweile gerade recht, zu zeigen wer das Sagen hat.Wie dem auch sei, bleibt mir glaube ich nicht viel übrich als in den sauren Apfel zu beißen und die Sache hinzunehmen.
Außer euch fällt noch was ein.Besten Dank
Gruß Matthias
Egal ob Polizei oder popeliger Bürger, vor dem Gericht sind alle gleich.
Dann wird es Aussage gegen Aussage ausgehen.
Und in dem Fall "für den Angeklagten"
So einfach ist die Sache leider nicht. Die Aussage eines Polizeibeamten hat vor Gericht mehr "Gewicht" als die von einer Zivilperson.
Zitat:"Weiterhin gelten Aussagen von Polizisten in der Justiz weithin als besonders glaubwürdig; sie rangieren in der Glaubwürdigkeitshierarchie der Justiz ganz oben. Dies wird allgemein zum Einen damit begründet, dass sie als Berufszeugen eine besondere Schulung und Erfahrung aufweisen. Zum anderen wird ihnen die Rolle des Unbeteiligten zugeschrieben, der bei seiner Aussage keine eigenen Interessen verfolge."
Und der Mytos "Ausage gegen Aussage" lebt auch nur in den Köpfen vieler.
Ich finde es eine Frechheit, was man sich alles gefallen lassen muss.
400-450 mtr ist schon eine ordentliche Distanz und wenn da nichts entgegenkommt, man die Strecke auch noch überschauen kann, hätte ich da ehrlich gesagt auch überholt.
Einen Schleicher in der Art benötigt ja keine 100 mtr. Wegstrecke zum überholen. Verbleiben 300-350 mtr bis zu der Kurve wo die Pol erschien und sollten die Beamten da schon bremsen müssen, muss ich mich ernsthaft fragen, ob da nicht der Dienst am Schreibtisch besser für die Beiden wäre.
Warum wurde der "Überholte" nicht mit angehalten.... ganz einfach, weil dieser höchst wahrscheinlich für den TE ausgesagt hätte "Es hat doch locker gereicht"
Wäre es knapp geworden hätte der "Überholte" sicher auch angehalten um als Zeuge auszusagen, dass es knapp war.
Da aber beides nicht zutraf hat doch das ganze einen komischen Nachgeschmack.
Für mich schaut die Sache so aus: Die Pol hat das gesehen, ihnen hat das nicht in den Kram gepasst dass da einer überholt, bremsen mussten sie zwar nicht.... dennoch, der kommt dran !
Das ganze würde ich einem Anwalt übergeben... das sollte man sich nicht gefallen lassen.