Überholen mit Behinderung des Gegenverkehr

Hallo zusammen,

kann mir jemand von euch sagen, ab wann eine behinderung des Gegenverkehrs beim Überholen besteht?

Bei mir war es nämlich so:

Ich und mein Beifahrer fuhren am Sonntag vor zwei Wochen auf einer Landstraße als letzter PKW von insgesamt 3.
Der erste PKW bog links in einen Feldweg ab. Der vormir fahrende PKW kam wie immer nicht mehr in die Gänge und schlich mit etwa 40 km/h vor mir her.
Daraufhin blickte ich auf die Gegenfahrbahn und hatte ca. 400-450m frei Sicht bis zum nächsten Ort.(leicht abschüssige Straße, ganz leichte Linkskurve ohne Sichtbehinderungen)
Ich überholte den PKW zügig und scherte wieder ein.

Das einzig Dumme daran war, dass mir dabei die Polizei entgegenkam.
Diese drehte sofort um und machte ein rießen Blaulicht und Sirenenaufstand um mich anzuhalten.

Der überaus unfreundliche Polizist beschuldigt mich des Überholens mit behinderung des Gegenverkehrs, da sie anscheinend bremsen mussten.

Versteh aber nicht warum die bremsen mussten, da meines erachtens nach genügend Abstand bestand.

Wie dem auch sei, lag heute ein Bußgeldbeseid über 123,50 Euro und drei Punkten in Flensburg im Briefkasten.

Ich fühle mich ziemlich verarscht und möchte gerne wissen was ich alles für Möglichkeiten habe.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Besten Dank im Voraus.

Gruß Matthias

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von sportcoupe838


Versteh aber nicht warum die bremsen mussten, da meines erachtens nach genügend Abstand bestand.

Wie dem auch sei, lag heute ein Bußgeldbeseid über 123,50 Euro und drei Punkten in Flensburg im Briefkasten.

Ich fühle mich ziemlich verarscht...

Da liegt eine klassische Fehleinschätzung hinsichtlich des Abstandes zum Gegenverkehr und dessen Geschwindigkeit vor.

Tatsache ist, daß das entgegenkommende Fahrzeug auf Grund des zu geringen Abstandes eine Bremsung einleiten mußte und es dadurch zu einer Behinderung kam.

Du hättest das nun eingetretene Problem abwenden können, wenn du dir eine größere Lücke im Gegenverkehr zum Überholen ausgesucht hättest.

Gerade am Sonntag muß man es ja nun nicht wirklich so eilig haben, daß man auch noch ein Polizeifahrzeug behindert...

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Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


400-450 mtr ist schon eine ordentliche Distanz und wenn da nichts entgegenkommt, man die Strecke auch noch überschauen kann, hätte ich da ehrlich gesagt auch überholt.

Das klappt aber auch nur, wenn man dort mit der notwendigen

Zügigkeit

überholt. Und genau daran hat es ja wohl im vorliegenden Fall gemangelt.

Zitat:

Original geschrieben von sportcoupe838


Ich fühle mich ziemlich verarscht und möchte gerne wissen was ich alles für Möglichkeiten habe.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Besten Dank im Voraus.

Gruß Matthias

Wenn Du dich doch verarscht vorkommst, dann übergib die Sache einem Anwalt.... und mach der Wegelagerei ein Ende.

Sonst bist Du am Ende nicht nur verarscht worden, sondern auch noch abgezockt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das klappt aber auch nur, wenn man dort mit der notwendigen Zügigkeit überholt. Und genau daran hat es ja wohl im vorliegenden Fall gemangelt.

Ich war zwar nicht dabei, dennoch stinkt das Ganze doch gewaltig bis zum Himmel.

Wie der TE ja schon schrieb, war er ja schon wieder auf "seiner" Fahrspur. Und wie gesagt, warum wird dann nicht der Überholte als Zeuge mitangehalten, wenn es doch so knapp gewesen sein soll ?!

@ TE: Wo fand denn das Ganze statt ? ich würde mir den "Tatort" auf Google-Earth mal genauer anschauen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das klappt aber auch nur, wenn man dort mit der notwendigen Zügigkeit überholt. Und genau daran hat es ja wohl im vorliegenden Fall gemangelt.

Davon, dass du diese waghalsige Behauptung permanent wiederholst, wird sie auch nicht wahrer oder wahrscheinlicher.

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@geisslein

Wenn Du so weiter machst, gelingt es Dir noch, den TE ohne Anwalt etc. aus der Sache herauszupeitschen😁 Ist der TE den Beamten auf ihrer Fahrspur entgegen gekommen oder der Überholte? Als etwas übertriebener Vergleich: Hält die Polizei den Bestohlenen an oder den Dieb?🙄

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Davon, dass du diese waghalsige Behauptung permanent wiederholst, wird sie auch nicht wahrer oder wahrscheinlicher.

Hast du eigentlich schon mal mit einem Fahrzeug der 500-PS-Klasse einen Überholvorgang durchgeführt?

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@geisslein

Wenn Du so weiter machst, gelingt es Dir noch, den TE ohne Anwalt etc. aus der Sache herauszupeitschen😁 Ist der TE den Beamten auf ihrer Fahrspur entgegen gekommen oder der Überholte? Als etwas übertriebener Vergleich: Hält die Polizei den Bestohlenen an oder den Dieb?🙄

Das ist jetzt mal wieder völlig gedankenlos "dahergeschrieben". Hier geht es doch um die Beweisaufklärung und Zeugenaussagen. Und die werden im Falle eines Unfalls oder Diebstahls auch befragt, egal ob Betroffener oder Nichtbetroffener.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das klappt aber auch nur, wenn man dort mit der notwendigen Zügigkeit überholt. Und genau daran hat es ja wohl im vorliegenden Fall gemangelt.
Davon, dass du diese waghalsige Behauptung permanent wiederholst, wird sie auch nicht wahrer oder wahrscheinlicher.

Wenn, so wie Du ja annimmst, die Entfernungsangaben und Geschwindigkeiten stimmen, ist seine Behauptung die einzige logische Erklärung.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Davon, dass du diese waghalsige Behauptung permanent wiederholst, wird sie auch nicht wahrer oder wahrscheinlicher.
Hast du eigentlich schon mal mit einem Fahrzeug der 500-PS-Klasse einen Überholvorgang durchgeführt?

Reichen auch 200PS?

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Reichen auch 200PS?

In dem Fall nicht, weil's weniger als die Hälfte aus der Thread-Angabe sind.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Hast du eigentlich schon mal mit einem Fahrzeug der 500-PS-Klasse einen Überholvorgang durchgeführt?
Reichen auch 200PS?

Um ein Gefühl für 500 PS zu bekommen nicht. Auf 2 Rädern sind es zu viel.😁

Ich hatte einmal den W12 Phaeton , der hatte weit weniger als 500 PS, als Mietwagen, also ich kann Euch sagen, der sprang los wie eine Katze, bei jeder Geschwindigkeit, und die Kiste wiegt auch 2 Tonnen.

@Roter- Baron

Da muss ich Dich enttäuschen: Bevor ich zu schreiben beginne, pflege ich zuvor mein Gehirn in Gang zu setzen😁
Durch alle ähnlich gelagerten Beiträge zieht sich folgendes wie ein roter Faden: 
Man fühlt sich erst einmal als Benachteiligter, als Verursacher sieht sich der TE meistens nur am Rande, eine eigene Schuld wie auch immer wird klein geredet - ist ja Nebensache. Die Hauptsache: Polizeiliche Maßnahmen werden grundsätzlich als fragwürdig und zweifelhaft hingestellt - lies mal als ganz neutraler Beobachter diese Art von Beiträgen, vielleicht erkennst Du dann was ich meine😉

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Durch alle ähnlich gelagerten Beiträge zieht sich folgendes wie ein roter Faden: 
Man fühlt sich erst einmal als Benachteiligter, als Verursacher sieht sich der TE meistens nur am Rande, eine eigene Schuld wie auch immer wird klein geredet - ist ja Nebensache.

Genauso sieht es aus.

Außerdem wird die Wahrheit, wenn überhaupt, nur bröckchenweise serviert. Da braucht sich der jeweilige TE dann nicht wundern, wenn die Spekulationen ins Kraut schießen.

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Dann wird es Aussage gegen Aussage ausgehen.

es gibt kein "aussage gegen aussage". genausowenig wie es "beamtenbeleidigung" gibt. immer diese laien die irgendwelchen mist verzapfen...

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



.....
Das ganze würde ich einem Anwalt übergeben... das sollte man sich nicht gefallen lassen.

Und was soll ein Anwalt aus der Sache machen? Er kann nur etwas erreichen, wenn er Beweise hat, die an der Schuld des Mandanten zweifeln lassen.

In diesem Fall sehe ich aber leider keine Ansatzpunkte. Wie will er die Zeugenaussagen der Polizisten widerlegen? Ein Gutachten kann hier nichts feststellen. Außer, das das Fahrzeug den Überholvorgang in der angegeben Dinstanz locker geschafft hätte auch wenn der Gegenverkehr mit 100 km/h fährt. Aber das beweist nicht dass es auch wirklich so war. Nur ein weiterer, unbeteiligter Zeuge könnte hier Licht ins Dunkel bringen. Aber wie soll im Nachhinein einer gefunden werden.

Jeder nimmt Verkehrsituation unterschiedlich war. Der Gegenverkehr denkt immer das es recht knapp war. Der Überholende meint, dann immer das noch genügend Platz war.

Für den Beschuldigten ist das natürlich eine ausweglose Situation.

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