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Überholen mit Behinderung des Gegenverkehr

Themenstarteram 25. Februar 2011 um 19:44

Hallo zusammen,

kann mir jemand von euch sagen, ab wann eine behinderung des Gegenverkehrs beim Überholen besteht?

Bei mir war es nämlich so:

Ich und mein Beifahrer fuhren am Sonntag vor zwei Wochen auf einer Landstraße als letzter PKW von insgesamt 3.

Der erste PKW bog links in einen Feldweg ab. Der vormir fahrende PKW kam wie immer nicht mehr in die Gänge und schlich mit etwa 40 km/h vor mir her.

Daraufhin blickte ich auf die Gegenfahrbahn und hatte ca. 400-450m frei Sicht bis zum nächsten Ort.(leicht abschüssige Straße, ganz leichte Linkskurve ohne Sichtbehinderungen)

Ich überholte den PKW zügig und scherte wieder ein.

Das einzig Dumme daran war, dass mir dabei die Polizei entgegenkam.

Diese drehte sofort um und machte ein rießen Blaulicht und Sirenenaufstand um mich anzuhalten.

Der überaus unfreundliche Polizist beschuldigt mich des Überholens mit behinderung des Gegenverkehrs, da sie anscheinend bremsen mussten.

Versteh aber nicht warum die bremsen mussten, da meines erachtens nach genügend Abstand bestand.

Wie dem auch sei, lag heute ein Bußgeldbeseid über 123,50 Euro und drei Punkten in Flensburg im Briefkasten.

Ich fühle mich ziemlich verarscht und möchte gerne wissen was ich alles für Möglichkeiten habe.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Besten Dank im Voraus.

Gruß Matthias

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von sportcoupe838

Versteh aber nicht warum die bremsen mussten, da meines erachtens nach genügend Abstand bestand.

Wie dem auch sei, lag heute ein Bußgeldbeseid über 123,50 Euro und drei Punkten in Flensburg im Briefkasten.

Ich fühle mich ziemlich verarscht...

Da liegt eine klassische Fehleinschätzung hinsichtlich des Abstandes zum Gegenverkehr und dessen Geschwindigkeit vor.

Tatsache ist, daß das entgegenkommende Fahrzeug auf Grund des zu geringen Abstandes eine Bremsung einleiten mußte und es dadurch zu einer Behinderung kam.

Du hättest das nun eingetretene Problem abwenden können, wenn du dir eine größere Lücke im Gegenverkehr zum Überholen ausgesucht hättest.

Gerade am Sonntag muß man es ja nun nicht wirklich so eilig haben, daß man auch noch ein Polizeifahrzeug behindert...

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Reichen auch 200PS?

In dem Fall nicht, weil's weniger als die Hälfte aus der Thread-Angabe sind.

Na wenn du meinst. :-)

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Um ein Gefühl für 500 PS zu bekommen nicht. Auf 2 Rädern sind es zu viel.:D

Da hat mal einer mitgedacht! Erfreulich. So gesehen hätte ich vielleicht fragen sollen, ob 78PS als Vergleich ausreichen. ;-)

 

Mal ab von den Spekulationen was für Bären uns der TE aufbindet oder nicht: Gibt's eigentlich ne mehr oder minder verbindliche gerichtliche Entscheidung ab welcher verbleibenden Distanz es gerechtfertigt ist, als Entgegenkommender zu bremsen weil man sich behindert/gefährdet fühlt?

Ich überlege grade so, was passiert wenn ich in so nem Fall der Entgegenkommende bin und in die Eisen gehe und mich die Polizei dann als Zeugen befragt. Ich bremse bei unklarer Situation grundsätzlich nicht im letzten Moment, weil ich ja nicht weiß wie zügig oder unzügig der andere überholt. Das heißt im Zweifel hab ich dann auch mal 50m unnötig herbeigebremst. In der Befragung müsste ich dann wahrheitsgemäß antworten: "Nein, ich wurde nicht behindert, ich war nur vorsichtig." Aber schenkt man sich damit womöglich selber einen ein weil's dann ja unnötiges Bremsen war? Oder umgekehrt ich sage aus Selbstschutz ich hab mich behindert gefühlt, obwohl Bremsen gar nicht nötig war, und reite damit den anderen rein.

Gibt's ne Grundsatzentscheidung, ab wann bremsen gerechtfertigt ist?

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

So gesehen hätte ich vielleicht fragen sollen, ob 78PS als Vergleich ausreichen. ;-)

Da kommen wir der Sache schon näher .:)

Themenstarteram 28. Februar 2011 um 21:31

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

In dem Fall nicht, weil's weniger als die Hälfte aus der Thread-Angabe sind.

Na wenn du meinst. :-)

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Um ein Gefühl für 500 PS zu bekommen nicht. Auf 2 Rädern sind es zu viel.:D

Da hat mal einer mitgedacht! Erfreulich. So gesehen hätte ich vielleicht fragen sollen, ob 78PS als Vergleich ausreichen. ;-)

 

Mal ab von den Spekulationen was für Bären uns der TE aufbindet oder nicht: Gibt's eigentlich ne mehr oder minder verbindliche gerichtliche Entscheidung ab welcher verbleibenden Distanz es gerechtfertigt ist, als Entgegenkommender zu bremsen weil man sich behindert/gefährdet fühlt?

Ich überlege grade so, was passiert wenn ich in so nem Fall der Entgegenkommende bin und in die Eisen gehe und mich die Polizei dann als Zeugen befragt. Ich bremse bei unklarer Situation grundsätzlich nicht im letzten Moment, weil ich ja nicht weiß wie zügig oder unzügig der andere überholt. Das heißt im Zweifel hab ich dann auch mal 50m unnötig herbeigebremst. In der Befragung müsste ich dann wahrheitsgemäß antworten: "Nein, ich wurde nicht behindert, ich war nur vorsichtig." Aber schenkt man sich damit womöglich selber einen ein weil's dann ja unnötiges Bremsen war? Oder umgekehrt ich sage aus Selbstschutz ich hab mich behindert gefühlt, obwohl Bremsen gar nicht nötig war, und reite damit den anderen rein.

Gibt's ne Grundsatzentscheidung, ab wann bremsen gerechtfertigt ist?

Hallo zusammen,

Das ist mal ne interessante Frage. Sowas wär mal nicht schlecht zu Wissen.

hätte nicht gedacht , dass mein Beitrag so ein rießen Wind macht... :-)

Aber schön, dass so ein reges Interesse besteht.

Ich bin am WE nochmals die Strecke gefahren. Es sind genau 392m komplett frei Sicht bis zum Ortseingang.

Und nur zur Info: brauche von 40km/h auf 70km/h genau 2,15sec. und von 40 auf 100km/h genau 4,58sec.

Soviel zum Thema zulangsam überholt und 2,5 tonnen kommen nicht vom Fleck...

Und ist außerdem MEIN Auto, das ich beherrsche und außer bei Schnee jeden Tag fahre.

Ich versuche hier nicht irgendjemand auf meine oder die gegnerische Seite zu drängen.

Habe nur meine Situation erzählt und diese kann ich natürlich nur aus meiner Sicht schildern.

Kann aber auch gut jede Kritik oder Zweifel akzeptieren. Finds nur traurig, dass sobald mein Fahrzeug ist Spiel kommt gleich die ganze Diskussion und meine Aussagen verdreht werden... Was solls, denn Mitleid bekommt man geschenkt aber Neid muss man sich schwer verdienen!

Bin nur noch am überlegen, ob ich die ganze Sache zu meinem Anwalt gebe oder einfach zahle und gut is.

Kanns nur nochmals sagen, wenn ich irgendeinen Zweifel dran hätte, ob es wirklich "eng gewesen ist", hätt ich hier garnicht geschrieben, sondern die Sache gezahlt und fertig.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von sportcoupe838

Bin nur noch am überlegen, ob ich die ganze Sache zu meinem Anwalt gebe oder einfach zahle und gut is.

Kanns nur nochmals sagen, wenn ich irgendeinen Zweifel dran hätte, ob es wirklich "eng gewesen ist", hätt ich hier garnicht geschrieben, sondern die Sache gezahlt und fertig.

Gruß

Du musst bedenken: Was wird die Konsequenz sein, wenn Du den Sachverhalt bei Deinem Anwalt so wiedergibst, wie hier?

- 392 Meter weite Sicht, kein Einsatzfahrzeug, freie Sicht bis Ortseingang.

- Vorausfahrender fuhr 40 kmh

- Du überholst mit deinem 500 PS Wagen (wobei 60 PS hier nahezu das gleiche Ergebnis liefern)

Daraus folgt: Du beendest Deinen Überholvorgang innerhalb von 80 Metern. Der Einsatzwagen wird in der gleichen Zeit auch nur 80 Meter weit gekommen sein.

--> Nach dem Einscheren, verbleibt noch ein Abstand von 232 Metern bzw. 6 Sekunden.

Du bezichtigst die Polizeibeamten einer Straftat und wirst auch um das Erstellen einer Dienstaufsichtsbeschwerde nicht herrum kommen.

Warum sollten Dich Polizeibeamte willkührlich einer Ordnungswidrigkeit bezichtigen?

Das alles muss der Richter dann entscheiden, und dieser wird (ganau so wie die Leute hier auf MT) da erhebliche Zweifel an Deiner Version der Ereignisse hegen dürfen.

 

Deswegen: Kurrios ist die Sache.

am 1. März 2011 um 6:26

Da hier außer dem TE nur jeder spekulieren kann, mache ich da mal weiter. :)

Ich denke und würde sogar einen kleinen Betrag darauf wetten, dass die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegt. Vielleicht ist der TE einen Moment lang länger auf der linken Spur gewesen, der Polizeiwagen vielleicht auch ein bisserl schneller gefahren. Dann kommt auf die Polizei so ein "Monstrum" von einem Fahrzeug zu, vielleicht noch mit "aufbrüllendem" Motor. Die hat wiederum vielleicht das Fahrzeug vorher nicht kommen sehen und sich selbst ein wenig erschrocken, bremst und bewertet die Situation womöglich gefährlicher als sie überhaupt war.

Ich bin vermutlich einer der wenigen, die dem TE grundsätzlich Glauben schenken, denke aber auch, dass er die Situation unwillentlich etwas zu stark verharmlost und es schon ein wenig enger war, als es die genannten Werte vermuten lassen. Ich glaube ihm aber auch, dass es nicht zu eng war. Warum sollte er sich dann hinsetzen und diesen Vorgang schildern - macht für mich irgendwie keinerlei Sinn.

450 m vor einer Ortschaft noch überholen lässt auf eine rüpelhafte Fahrkultur schließen.

Dann noch bei Gegenverkehr überholen.....

Und jetzt wird hier über die böse Polizei gemotzt.

Zahl die Strafe und verhalte Dich zukünftig so wie es der § 1 der Strassenverkehrsordnung verlangt.

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

 

am 1. März 2011 um 7:44

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

450 m vor einer Ortschaft noch überholen lässt auf eine rüpelhafte Fahrkultur schließen.

Dann noch bei Gegenverkehr überholen.....

Und jetzt wird hier über die böse Polizei gemotzt.

Zahl die Strafe und verhalte Dich zukünftig so wie es der § 1 der Strassenverkehrsordnung verlangt.

Das ist doch wohl ein schlechter Witz? Rüpelhaft weil man jemanden überholt... ich glaub es hackt.

 

Aber wenn wir jetzt genaue Zahlen haben, können wir ja noch mal rechnen: Sagen wir mal er hat das Pedal nicht zum Bodenblech getreten und hat inners 6sec linear auf 110km/h beschleunigt, dann waren das 125m. Sagen wir, der andere PKW hat in der gleichen Zeit doch noch von 40 auf 60km/h beschleunigt, was er zwar theoretisch nicht darf, ich aber immer noch nicht als schlimm bewerten würde (ist halt immer noch im 6. Gang und hat sein Gaspedal gefunden - für so nen Rüpel verzichtet er ja nicht auf seine Beschleunigung), dann waren das gut 83m. Also 40m die ihm der TE abgenommen hat, was Sicherheitsabstand, die beiden Wagenlängen und noch 10...15m sind, wobei es kein Problem für den Sicherheitsabstand ist, mit 50km/h Überschuss beim Einscheren nur 10m Abstand zu lassen so's denn durch auftauchenden Gegenverkehr nötig ist. Nehmen wir weiterhin an die Polizei war ebenfalls zügig unterwegs und hat vom Ortsschild aus in den 6sec von 60km/h linear auf 90km/h beschleunigt, dann waren das auch 125m.

Bleiben 142m und für die Polizisten der Anschein, jemand würde beim Wiedereinscheren schneiden. Fährt man noch ne Sekunde weiter um dem anderen seinen Sicherheitsabstand zu geben, denn es ist ja eigentlich Platz genug, bleiben gut 86m und für die Polizisten die Überlegung, dass spätestens jetzt beide ne Vollbremsung machen müssten, wöllten sie vor einander stehen bleiben.

 

Und jetzt sagt mir, das seien unrealistische Annahmen. oO

Bleibt eben noch meine Frage danach, ob's richterliche Urteile gibt, die einem sagen wie viel Platz zum Gegenverkehr sein muss, im Moment da man wieder einschert, bis dieser bremsen kann/darf/soll (obwohl ersichtlich ist, dass der andere gleich wieder rechts rüber geht und nicht etwa neben dem den er überholt verreckt).

@ wraith....

86 m wären noch 1,5 s.

und wenn beide im Schnitt 100 Sachen draufhaben wird hier die Frage, wann eine Vollbremsung notwendig ist schon zum Zehntelsekundenspiel.

Unter den Prämissen wird´s halt knapp, fraglich ist dann natürlich, hätte die Polizei beim Sichten eines entgegenkommenden Fahrzeuges überhaupt beschleunigen dürfen.

Oder andersrum: sie hätten nicht beschleunigen dürfen, ergo sind sie behindert worden = Verkehrsbehinderung.

Sind jetzt alles unsere Mutmaßungen, ob und wie Richter aufgrund von Gutachtern entscheiden steht dann ja doch öfters auf einem ganz anderen Blatt.

Rein vom Gefühl her würde ich auch sagen, 400 m freie Sicht reichen aus, um ein 40km/h Fahrzeug zu überholen (mit Fahrtüberschuss von vornherein sowieso, wenn beschleunigt werden muss, dann auch so zügig wie möglich), auf einer Landstr. wäre das aber schon die Grenze für mich und wenn ich ortsunkundig bin, dann lasse ich es sogar (z.B. bei schönem Wetter, wenn die Gefahr eines entgegenkommenden hochmotorisierten 2Rades zu befürchten ist).

am 1. März 2011 um 9:02

@waschbaer

Ich weiß, dass das noch anderthalb Sekunden sind. So wie die 140m gut 2,5s waren. Aber wenn ich sehe, dass ein ~100m entferntes Fahrzeug (ob's nun 140m oder 80m waren, wie auch immer) im Begriff ist am Ende eines Überholvorgangs wieder einzuscheren, dann muss ich mir ja keine Sorgen machen.

Ich würde aus'm Ort kommend auch nicht voll beschleunigen, wenn ich sehe, da ist jemand in 300...400m Entfernung beim Überholen. Aber aus meiner (Über?)Vorsicht zu drehen, der andere hätte mich behindert, da bin ich dann wieder bei der Polizeiwillkür.

Wenn sie ihn nun angehalten und freundlich aber bestimmt belehrt hätten, dass er sie erschreckt hat und er doch nächstes Mal etwas zurückhaltender sein soll, dann wäre das ja ok gewesen. So ein Gespräch hab ich auch mal an ner Tankstelle mit jemandem geführt. Aber das...

am 1. März 2011 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Ich würde aus'm Ort kommend auch nicht voll beschleunigen, wenn ich sehe, da ist jemand in 300...400m Entfernung beim Überholen. Aber aus meiner (Über?)Vorsicht zu drehen, der andere hätte mich behindert, da bin ich dann wieder bei der Polizeiwillkür.

Ich würde davon ausgehen, dass der Überholende rechtzeitig vor dem bzw. mit Überschreiten des Ortschildes 50 km/h erreichen muss.

Will sagen, wenn nach dem Überholen ein starkes bremsen erforderlich ist um 50 km/h zu erreichen, dann gefährdet der Überholende nicht nur den Gegenverkehr, sondern auch den eben überholten.

Leider eine häufig erlebte Unsitte.

Ich kann momentan auch nicht nachvollziehen, warum man den Polizisten unterstellt, dass ihre Sicht der Dinge nicht korrekt war.

Insofern eine Bitte von mir an den TE: Einspruch erheben und anschliessend den Ausgang des Verfahrens hier im Forum schildern.

PS. Polizeiwillkür sehe ich in diesem Zusammenhang nicht gegeben. Zumindest nicht ohne ihren Standpunkt auch gehört/gelesen zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

450 m vor einer Ortschaft noch überholen...

...bringt außer Problemen nicht wirklich etwas ein, wie uns dieser Thread beispielhaft zeigt...

am 1. März 2011 um 22:18

Zitat:

Original geschrieben von Silvester_

Ich würde davon ausgehen, dass der Überholende rechtzeitig vor dem bzw. mit Überschreiten des Ortschildes 50 km/h erreichen muss.

Will sagen, wenn nach dem Überholen ein starkes bremsen erforderlich ist um 50 km/h zu erreichen, dann gefährdet der Überholende nicht nur den Gegenverkehr, sondern auch den eben überholten.

Bitte was? Wie kann ich bitte jemanden hinter mir gefährden indem ich erst kurz vor'm Ortsschild stark bremse? Wenn überhaupt, dann gefährdet er mich, wenn er ohne zu bremsen in die Ortschaft rein rauscht. Oder gelten die 50 innerorts neuerdings nur dann ab dem Ortsschild, wenn der vor mir sich ausrollen lässt um sie zu erreichen?

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