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Überholen bei durchgezogenen Mittelstreifen

Themenstarteram 19. Januar 2023 um 14:18

Hallo

Unsere Gemeinde hat eine neue Straße bekommen.

Die befahre ich auf dem Heimweg meiner Fahrradtouren, das ist eine Straße mit durchgezogenem Mittelstreifen..

Jetzt hat mich ein Omnibus beim Überholen an gehupt und mir Zeichen gegeben ich solle weiter rechts fahren.

Ich bin mit dem rechten Lenkerende fast auf höhe des rechten Begrenzungsstreifens gewesen.

Mit 2 m Sicherheitsabstand hätte er den durchgezogenen .Mittelstreifen überfahren müßen.

Darf er das, darf er mich anhupen ? (bin natürlich erschrocken)

Wir waren die einzigen auf der Straße und es bestand weder (Gegen) Verkehr oder irgend eine Gefährdung.

Siehe Bild

Rad
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Durchgezogen Limien sind meist auf Kurvenreichen Strecken, dort kommt der Gegenverkehr mit 100 und mehr aus der Kurve, dann wünsche ich nur guten Flug. Oder knallt ihr dann den Radler von der Straße weil es euch dann nicht so weh tut?

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 20. Januar 2023 um 10:50:56 Uhr:

...die eine vorhandene weiße "Sperrlinie" aufhebt, damit man diese beim Passieren der Baustelle legal überfahren darf. Theorie und Praxis.

Nur, dass es im Fall der Baustelle ein völlig anderer Fall ist.

Kannst ja, wenn dich das Überfahren der Linie zum Überholen Geld kostet, mal versuchen dich mit deinem Beispiel rauszureden...

In der Theorie ist es kein Problem z.B. solche Linien zu ignorieren. In der Praxis kostet es oft genug mehr als nur ein wenig Geld.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 20. Januar 2023 um 14:30:58 Uhr:

Nur, dass es im Fall der Baustelle ein völlig anderer Fall ist.

Hast du dafür auch eine Begründung? Ich wüsste nicht, auf welcher Grundlage eine Baustelle das verbotene Überfahren einer durchgezogenen Linie außer Kraft setzt.

Na, wenn die einzige rechte Spur durch die Baustelle so eingeschränkt ist, dass du zwangsweise den Mittelstreifen überfahren musst, was machst du dann? Stehen bleiben, Motor aus und warten, bis die Baustelle abgeräumt ist?

Ich fahre natürlich vorbei. Genau wie am Paktedienst oder der Müllabfuhr. Darum geht es aber nicht.

Es steht die Behauptung, an Baustellen wäre es ein völlig anderer Fall. Und dafür hätte ich gern eine Begründung anhand der StVO.

@U.Korsch dann noch einmal langsam zum Mitschreiben für dich:

In der StVO wirst du dazu vermutlich keine Ausnahme finden.

Aber im Fall der Baustelle hast du doch gar keine andere Möglichkeit, als die Linie zu ignorieren. Oder würdest du z.B. auf der Autobahn wenden, um nicht in der Baustelle über die Linie zu fahren?

Zudem wird doch durch die Gestaltung der Baustelle klar, dass die Linie dort keine Gültigkeit mehr hat/haben soll.

Im Falle des Überholens wäre es dir aber problemlos möglich, die Vorschrift einzuhalten.

Sogar, wenn vor dir (verbotenerweise, weil verbleibende Restbreite zum Fahrbanrand bzw. durchgezogener Linie < 2m) der Paketdienst oder die Müllabfuhr steht. An denen darfst du nämlich auch nicht vorbei fahren.

Im Fall der Baustelle begründet also der hier so oft zitierte gesunde Menschenverstand die Missachtung, im Falle des Überholens lediglich dein Wunsch schneller zu sein, als es in der Situation erlaubt ist.

Edit: Restbreite muß natürlich 2,5 sein...

Mein Wunsch, den Radfahrer in so einer Situation gefahrlos zu überholen, resultiert aber auch aus dem oft zitierten gesunden Menschenverstand :p.

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 20. Januar 2023 um 14:30:38 Uhr:

Durchgezogen Limien sind meist auf Kurvenreichen Strecken, dort kommt der Gegenverkehr mit 100 und mehr aus der Kurve, dann wünsche ich nur guten Flug. Oder knallt ihr dann den Radler von der Straße weil es euch dann nicht so weh tut?

Wenn du die durchgezogene Mittellinie brauchst, damit du Radfahrer nicht von der Straße knallst, muss das bei anderen doch nicht aus so sein. Ja, viele andere Autofahrer bekommen das tatsächlich hin, Radfahrer nicht abzuräumen. ;)

Ich habe Augen im Kopf, die nicht nur Zierde sind, damit meine modische Brille besser aussieht, sondern ich benutze diese Augen auch. Dann sehe ich doch die Situation (Sichtweite bis zur Kurve, Radfahrer und eventuellen Gegenverkehr) und überhole den Radfahrer nur dann, wenn das auch gefahrlos möglich ist, egal ob nun die Mittellinie durchgezogen, gestrichelt oder lila mit grünen Sternchen ist.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Januar 2023 um 15:28:10 Uhr:

Mein Wunsch, den Radfahrer in so einer Situation gefahrlos zu überholen, resultiert aber auch aus dem oft zitierten gesunden Menschenverstand :p.

Und vermutlich wirst du nichtmal Ärger mit der Polizei hinter dir bekommen, wenn du es an Stellen wie auf dem Foto machst.

Aber oft haben die durchgezogenen Linien ja schon Sinn.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 20. Januar 2023 um 14:48:44 Uhr:

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 20. Januar 2023 um 14:30:58 Uhr:

Nur, dass es im Fall der Baustelle ein völlig anderer Fall ist.

Hast du dafür auch eine Begründung? Ich wüsste nicht, auf welcher Grundlage eine Baustelle das verbotene Überfahren einer durchgezogenen Linie außer Kraft setzt.

§ 39 Abs. 5 StVO.

Bei manchen wäre der erneute Besuch einer Fahrschule offensichtlich durchaus angebracht...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Januar 2023 um 15:31:25 Uhr:

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 20. Januar 2023 um 14:48:44 Uhr:

Hast du dafür auch eine Begründung? Ich wüsste nicht, auf welcher Grundlage eine Baustelle das verbotene Überfahren einer durchgezogenen Linie außer Kraft setzt.

§ 39 Abs. 5 StVO.

Bei manchen wäre der erneute Besuch einer Fahrschule offensichtlich durchaus angebracht...

Nur, wo siehst du da die Ausserkraftsetzung der weißen Linie durch eine Baustelle? (explizit ohne angebrachte gelbe Streifen)

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 20. Januar 2023 um 15:35:38 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Januar 2023 um 15:31:25 Uhr:

 

§ 39 Abs. 5 StVO.

Bei manchen wäre der erneute Besuch einer Fahrschule offensichtlich durchaus angebracht...

Nur, wo siehst du da die Ausserkraftsetzung der weißen Linie durch eine Baustelle? (explizit ohne angebrachte gelbe Streifen)

Ich habe noch keine andere Baustelle gesehen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Januar 2023 um 15:47:46 Uhr:

 

Ich habe noch keine andere Baustelle gesehen.

Ich kann mich auch nicht dran erinnern, aber der U.Korsch wohl schon. So wie er sein Beispiel beschrieb.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 20. Januar 2023 um 15:21:50 Uhr:

@U.Korsch dann noch einmal langsam zum Mitschreiben für dich:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Januar 2023 um 15:31:25 Uhr:

Bei manchen wäre der erneute Besuch einer Fahrschule offensichtlich durchaus angebracht...

Könnt ihr mal diese überheblichen und leider nicht fachlich untersetzten Standardphrasen unterlassen und euch lieber mal meine Beiträge genau durchlesen? Es geht nicht um Bauchgefühl, sondern eine Quelle aus der StVO. Es geht auch nicht um gelbe Markierungen, sondern um Baustellen ohne solche Markierungen. Die gibt es tausendfach. Wahlweise könnt ihr euch auch einen Kran oder einen Umzugs-LKW vorstellen.

Oder, um bei der Müllabfuhr zu bleiben: Fahrt ihr wirklich hinterher, wenn da eine durchgezogene Linie ist? Die ganze Straße entlang? Und wenn die keine Mülltonnen leeren, sondern einen riesen Sperrmüll-Haufen wegräumen, bleibt ihr dann auch eine halbe Stunde dahinter stehen? Oder ist das wieder etwas anderes?

Anbei zwei Beispiele.

Baustelle Sperrlinie 01
Baustelle Sperrlinie 02

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 20. Januar 2023 um 16:17:36 Uhr:

 

Könnt ihr mal diese überheblichen und leider nicht fachlich untersetzten Standardphrasen unterlassen und euch lieber mal meine Beiträge genau durchlesen?

Hast Recht, sorry...

Zitat:

Oder, um bei der Müllabfuhr zu bleiben: Fahrt ihr wirklich hinterher, wenn da eine durchgezogene Linie ist? Die ganze Straße entlang? Und wenn die keine Mülltonnen leeren, sondern einen riesen Sperrmüll-Haufen wegräumen, bleibt ihr dann auch eine halbe Stunde dahinter stehen?

Nein. Ist es streng genommen erlaubt? Nein. Würde es geahndet? Wenn nichts passiert: Nein. Wenn doch etwas passiert, z.B. einen entgegen kommenden Radfahrer übersehen: Ja.

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