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Überholen bei durchgezogenen Mittelstreifen

Themenstarteram 19. Januar 2023 um 14:18

Hallo

Unsere Gemeinde hat eine neue Straße bekommen.

Die befahre ich auf dem Heimweg meiner Fahrradtouren, das ist eine Straße mit durchgezogenem Mittelstreifen..

Jetzt hat mich ein Omnibus beim Überholen an gehupt und mir Zeichen gegeben ich solle weiter rechts fahren.

Ich bin mit dem rechten Lenkerende fast auf höhe des rechten Begrenzungsstreifens gewesen.

Mit 2 m Sicherheitsabstand hätte er den durchgezogenen .Mittelstreifen überfahren müßen.

Darf er das, darf er mich anhupen ? (bin natürlich erschrocken)

Wir waren die einzigen auf der Straße und es bestand weder (Gegen) Verkehr oder irgend eine Gefährdung.

Siehe Bild

Rad
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142 Antworten

[Politische Stammtischparolen von MOTOR-TALK entfernt.]

Zitat:

@MvM schrieb am 22. Januar 2023 um 12:46:00 Uhr:

Ein Busfahrer muss seinen Zeitplan einhalten. (...) Also was ist die optimale Lösung, um seinen Zeitplan einzuhalten? Er deutet seine absicht zu überholen per Hupe an! So kann der Radfahrer bei der nächsten Möglichkeit den Bus vorbei lassen, oder fester in die Pedale treten, damit er das Tempilimit erreicht.

Der Radfahrer muss das Tempolimit nicht erreichen. Dass der Bus nicht überholen kann, ist nicht sein Problem - und "Termindruck" ist auch kein Freibrief dafür, andere aus dem Weg zu hupen. Natürlich lässt man als Radfahrer an so einer Stelle andere VTs gerne vorbei und gefahrlos überholen, aber das ist ein freiwilliges Entgegenkommen.

Zitat:

@Beethoven schrieb am 24. Januar 2023 um 16:44:49 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 22. Januar 2023 um 12:46:00 Uhr:

Ein Busfahrer muss seinen Zeitplan einhalten. (...) Also was ist die optimale Lösung, um seinen Zeitplan einzuhalten? Er deutet seine absicht zu überholen per Hupe an! So kann der Radfahrer bei der nächsten Möglichkeit den Bus vorbei lassen, oder fester in die Pedale treten, damit er das Tempilimit erreicht.

Der Radfahrer muss das Tempolimit nicht erreichen. Dass der Bus nicht überholen kann, ist nicht sein Problem - und "Termindruck" ist auch kein Freibrief dafür, andere aus dem Weg zu hupen. Natürlich lässt man als Radfahrer an so einer Stelle andere VTs gerne vorbei und gefahrlos überholen, aber das ist ein freiwilliges Entgegenkommen.

Nein, das überholen lassen ist unter gewissen Umständen Pflicht, die gerade bei dermaßen hohem Unterschied zwischen dem was erlaubt ist und was gefahren wurde schnell erreicht sein wird:

§5 (6) StVO:

Zitat:

[...] Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Mal abgesehen davon vermute ich immernoch, dass ich als Radfahrer den im OP abgebildeten Weg neben der Landstr. genutzt hätte, auch wenn später der Weg neben der Landstr. nicht dahin führt wo ich hin will, sprich erst so spät wie unbedingt nötig mit dem Rad auf die Landstr.

notting

Zitat:

@notting schrieb am 24. Januar 2023 um 18:29:30 Uhr:

Nein, das überholen lassen ist unter gewissen Umständen Pflicht, die gerade bei dermaßen hohem Unterschied zwischen dem was erlaubt ist und was gefahren wurde schnell erreicht sein wird:

§5 (6) StVO:

Zitat:

@notting schrieb am 24. Januar 2023 um 18:29:30 Uhr:

Zitat:

[...] Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Unter gewissen Umständen, die hier aber nicht gegeben sind. Man kann nicht einfach die Situation umkonstruieren, nur damit ein bestimmter Paragraph anwendbar ist. Ein Bus sind nicht mehrere Fahrzeuge. Eine geeignete Stelle ist hier ebenfalls nicht gegeben. Der Radfahrer kann sogar komplett anhalten und trotzdem würde das Überholen nicht "nur so" möglich, denn es ist an dieser Stelle überhaupt nicht möglich.

Zitat:

@Beethoven schrieb am 24. Januar 2023 um 16:44:49 Uhr:

Dass der Bus nicht überholen kann, ist nicht sein Problem - und "Termindruck" ist auch kein Freibrief dafür, andere aus dem Weg zu hupen.

"Aus dem Weg hupen" würde ich schon in die Kategorie Nötigung einstufen. Hierbei handelt es sich aber um das signalisieren eines Überholwunsches, was außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt ist.

Ein Radfahrer hat leider keinen Rückspiegel um ein Lichtzeichen vom Bus zu sehen. Daher ist das Schallzeichen angemessen.

Zitat:

@MvM schrieb am 24. Januar 2023 um 22:35:01 Uhr:

Zitat:

@Beethoven schrieb am 24. Januar 2023 um 16:44:49 Uhr:

Dass der Bus nicht überholen kann, ist nicht sein Problem - und "Termindruck" ist auch kein Freibrief dafür, andere aus dem Weg zu hupen.

"Aus dem Weg hupen" würde ich schon in die Kategorie Nötigung einstufen. Hierbei handelt es sich aber um das signalisieren eines Überholwunsches, was außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt ist.

Ein "Überholwunsch" ist etwas völlig anderes als das Ankündigen eines Überholvorgangs. Was man nicht machen darf, kann man auch nicht ankündigen. Sonst könnte man jeden anderen VT anhupen, den man gerne überholen würde, obwohl man es nicht darf.

Auch wenn das einmalige Hupen im Fall des Eingangsbeitrags vielleicht als Kavaliersdelikt durchgeht und ich volles Verständnis für einen eiligen Busfahrer habe, der seinen Fahrplan einhalten soll - durch die StVO ist das Verhalten nicht gedeckt.

Zitat:

@Beethoven schrieb am 24. Januar 2023 um 21:12:50 Uhr:

Zitat:

@notting schrieb am 24. Januar 2023 um 18:29:30 Uhr:

Nein, das überholen lassen ist unter gewissen Umständen Pflicht, die gerade bei dermaßen hohem Unterschied zwischen dem was erlaubt ist und was gefahren wurde schnell erreicht sein wird:

§5 (6) StVO:

Zitat:

@Beethoven schrieb am 24. Januar 2023 um 21:12:50 Uhr:

Zitat:

@notting schrieb am 24. Januar 2023 um 18:29:30 Uhr:

 

Unter gewissen Umständen, die hier aber nicht gegeben sind.

Wo soll das im OP stehen?

Zitat:

Man kann nicht einfach die Situation umkonstruieren, nur damit ein bestimmter Paragraph anwendbar ist. Ein Bus sind nicht mehrere Fahrzeuge. Eine geeignete Stelle ist hier ebenfalls nicht gegeben.

Woher willst du wissen, dass kurz vorher nicht eine Abzweigung, Nothaltebucht, etc. war?

notting

Zitat:

@notting schrieb am 25. Januar 2023 um 16:38:37 Uhr:

Woher willst du wissen, dass kurz vorher nicht eine Abzweigung, Nothaltebucht, etc. war?

notting

Natürlich könnte das Foto unvollständig sein. Es könnte sogar ein kompletter Radweg existieren, der bewusst weggeschnitten wurde :) Die Straße wirkt halt auf mich nicht wie eine Straße, bei der kurz hinter der Position des Fotografen eine Nothaltebucht angelegt wurde.

Doch selbst bei rechtswidriger Nichtnutzung der Nothaltebucht zum Vorbeilassen anderer Fahrzeuge ergibt sich daraus nicht das Recht, einen Radfahrer weghupen zu wollen. Unrecht rechtfertigt nicht weiteres Unrecht.

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