Typklassenerhöhung beim Golf
Habe grade die Rechnung für meine Kfz-Versicherung bekommen.
Der Jahresbeitrag ist um 45 Euro gestiegen. Das sind mal so eben 17% Erhöhung.
Die Typklassen sind in der Haftpflicht und auch in der Vollkasko um 2 Klassen höher geklettert.
Ich finde das schon arg heftig.
Ich bezahle (bei 30%) nun 315 Euro im Jahr.
Hat der Golf so viele Unfallschäden gehabt? 😉
23 Antworten
Ist aber "nur" der 1.6er betroffen ...
Da-Direct......
meine Versicherung.
Noch was: Trifft es eigentlich zu, dass ich mit der Änderung der Typklasse KEIN Sonderkündigungsrecht habe?
Das wollte mir die nette Dame von der Versicherung nämlich weismachen. Sonderkündigungsrecht gäbe es nur, wenn der Versicherungsbeitrag steige. Aber nicht bei Änderung der Typklassen.
Die spinnt doch............
Zitat:
Original geschrieben von OPAmitTDI
Ist aber "nur" der 1.6er betroffen ...
nein, nicht nur 1.6 sondern auch der 1.4 von 13 auf Typklasse 15 in VK und HV. Finde ich auch etwas heftig, aber was solls.
In der HV sind das +32€
In der VK sind das +26€
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Ferrarirosso
Sonderkündigungsrecht gäbe es nur, wenn der Versicherungsbeitrag steige. Aber nicht bei Änderung der Typklassen.
Soweit ich mich erinnern kann hat sie recht! Und wenn es mich nicht täuscht gilt das Sonderkündigungsrecht bei der Beitragserhöhung selbst auch erst ab einer gewissen Schwelle der Preissteigerung. Aber 100% sicher bin ich mir nicht, denn ist schon lang her, dass ich das mal gelernt hab 😉
Zitat:
Original geschrieben von Golf TDI
meiner ist bei VK glaube ich von 17 auf 15 runtergestuft worden.
Es lebe der 2,0 TDI 😁
Hallo,
der 2.0 TDI ist in der Haftpflicht von 17 auf 15 runtergestuft worden.😉
Bei der TK 24 und VK 19 ist es jedoch gleich geblieben.
Mit Versicherungswechsel von der DA-Direkt zur HUK24, zahle ich dieses Jahr 65 € weniger.
Gruß Markie
Zitat:
Original geschrieben von Ferrarirosso
Sonderkündigungsrecht gäbe es nur, wenn der Versicherungsbeitrag steige. Aber nicht bei Änderung der Typklassen. Die spinnt doch............
Die Regelung ist doch vollkommen korrekt.
Das Sonderkündigungsrecht bezieht sich schließlich eindeutig auf eine Erhöhung des Versicherungsbeitrages und NICHT auf eine Änderung der Typenklassen. Wenn sich nur die Typenklasse erhöht hat, in der höheren Typenklasse jedoch genau der gleiche Beitrag verlangt wird wie im Vorjahr, dann ist dies eindeutig KEINE Erhöhung des Versicherungsbeitrages.
Re: Typklassenerhöhung beim Golf
Zitat:
Original geschrieben von Ferrarirosso
Die Typklassen sind in der Haftpflicht und auch in der Vollkasko um 2 Klassen höher geklettert.
Ich finde das schon arg heftig.
Die deutliche Preiserhöhung hat mich auch negativ überrascht. Also bei meinem Vertreter angerufen und mit dem Wechsel zu Konkurrenz "gedroht". Da ließ sich noch was machen :-).
Zitat:
Original geschrieben von Ferrarirosso
Noch was: Trifft es eigentlich zu, dass ich mit der Änderung der Typklasse KEIN Sonderkündigungsrecht habe?
Warum auch? Die Typenklasse steigt ja nicht nur bei deiner Versicherung sondern Deutschlandweit bei allen.
Also wird nicht nur deine Versicherung mehr Geld haben wollen, sondern alle. Deshalb lohnt auch ein Wechsel net, wenn die Versicherung eh einer der günstigsten ist.
Kein Sonderkündigungsrecht?
Dann verarscht DA Direkt seine Kunden:
http://www.da-direkt.de/.../index.jsp?...
Verändert sich ein Fahrzeugtyp oder ein Zulassungsbezirk, wirkt sich das direkt auf die Versicherungsbeiträge aus. Wer dadurch mehr zahlen muss, hat das Recht, seinen Vertrag zu kündigen.
Watt denn nu?
Kein Versicherungsfachmann hier?
Zitat:
Original geschrieben von Ferrarirosso
Verändert sich ein Fahrzeugtyp oder ein Zulassungsbezirk, wirkt sich das direkt auf die Versicherungsbeiträge aus. Wer dadurch mehr zahlen muss, hat das Recht, seinen Vertrag zu kündigen.
Watt denn nu?
Steht doch da, oder nicht? 😉 Ich glaube die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 4 Wochen nach Eingang der neuen Beitragsrechnung.
Gruß
Blacky
Zitat:
Original geschrieben von Ferrarirosso
Verändert sich ein Fahrzeugtyp oder ein Zulassungsbezirk, wirkt sich das direkt auf die Versicherungsbeiträge aus. Wer dadurch mehr zahlen muss, hat das Recht, seinen Vertrag zu kündigen
Im vorliegenden Fall hat sich doch weder der Fahrzeugtyp noch der Zulassungsbezirk geändert.
Das Einzige, was sich geändert hat, sind die TYPKLASSE und die REGIONALKLASSE.
Der Fahrzeugtyp würde sich ändern, wenn du ein anderes Fahrzeug kaufst. Der Zulassungsbezirk würde sich ändern, wenn du in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen würdest.
Beides ist im vorliegenden Fall nicht geschehen.
Also KEIN Sonderkündigungsrecht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Regelung ist doch vollkommen korrekt.
Das Sonderkündigungsrecht bezieht sich schließlich eindeutig auf eine Erhöhung des Versicherungsbeitrages und NICHT auf eine Änderung der Typenklassen. Wenn sich nur die Typenklasse erhöht hat, in der höheren Typenklasse jedoch genau der gleiche Beitrag verlangt wird wie im Vorjahr, dann ist dies eindeutig KEINE Erhöhung des Versicherungsbeitrages.
Eindeutig falsch !!
Für den Endkunden ist es unerheblich auf welchem Weg die Erhöhung zustande kommt. Fakt ist das der Beitrag steigt, und einzig das zählt.
Für mich ist jedoch nicht nachvollziehbar wie man in diese Falle noch reintappen kann. Im Oktober konnte man "vielfach" über die Typklassenänderung nachlesen. Seit Anfang November wird man massig durch Werbung der Gesellschaften an allen Fronten erschlagen. Das kann man doch nicht verbummeln. Ich habe im November innerhalb der HUK den Tarif gewechselt als ich hörte das der 1.9 TDI 30 € mehr kosten sollte ab 2006. Jetzt zahle ich 50 € weniger wie 2005 😛 bei gleicher SF-Stufe.
Tschau
Vadder