TÜV & Reifen
Hallo liebe A5-Kollegen,
zum Frühlungsanfang diesen Jahres habe ich meine Sommerbereifung zu Falken 235/35 ZR19 (FX 452 XL (TL)) geändert. Ich hatte diese Reifen online als Empfehlung für den A5 gefunden und war mit dem Preis- Leistungsverhältnis sehr zufrieden.
Der (nicht Audi) Reifenhändler hat diese auch anstandslos in Kentniss meines Fahrzeugs bestellt und montiert (auf den im Avatar sichtbaren Standardaudifelgen, 19"😉. Auch die Fahreigenschaften ließen nichts zu wünschen übrig.
Dann kam heute der Schock: Wegen der Falken ist mein A5 nicht durch den TÜV gekommen.
Ist das so richtig? Hat mich das große WWW falsch beraten und bei meinem Reifenhändler hatte ich schlichtweg Pech?
Kann ich die offensichtlich beanstandslosen Reifen durch ein zusätzliches Gutachten nachträglich "erlauben lassen"?
Audi rät mir, für die Nachprüfung einfach die Winterreifen zu montieren.
Welche Konsequenzen erwarten mich, wenn ich das tue und im Anschluss mit den Falken weiterfahre?
Leider erlaubt mein Budget derzeit keine komplette Neubereifung :/
Für jede Antwort bin ich sehr dankbar!
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
heute habe ich erfreuliche Nachrichten:
Nachdem ich den Reifenhändler telefonisch über die Situation unterrichtet hatte, wurde ich richtig stutzig.
Da gibts doch tatsächlich noch ein paar ehrliche Menschen auf der Welt; Er konnte den Fehler nachvollziehen,
hat direkt neue Reifen bestellt und zieht mir die korrekten Gummis nächste Woche auf.
Für den Verschleiß der aktuellen Räder (warn etwa ein halbes Jahr montiert) sowie dem zusätzlichen Aufwand
haben wir uns auf eine 100 € Pauschale geeinigt. Damit bin ich im Hinblick auf alternative Optionen
(z.B. langer Rechtsstreit der vermutl. mit einer Einigung geendet hätte, da die Abmachungen mündl. und ohne
Zeugen getätigt wurden) und im Hinblick auf die "Fehlbarkeit des Menschen" sehr einverstanden.
Guter Tag für mich, danke für eure Hilfestellung!
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von RienNeVaPlus
Habe ich Chancen auf eine Sondergenehmigung?Grüße
Welchen Traglastindex haben Deine montierten Reifen? Wie Du in Deiner Tabelle selbst schreibst, ist das Minimun bei den 245/45 R18 ein 93'er Index, bei allen anderen noch höher. Mit zu geringer Traglast erfolgt garantiert keine Eintragung.
Das ist nicht nur illegal sondern auch noch gefährlich! Ich würd dem Reifenhändler was husten und auf passende Reifen bestehen!
Eintragen kannst die mit dem Lastindex auf jeden Fall nicht.
Hallo,
da der Ursprung der ganzen Geschichte ja wie bereits erwähnt schon etwas in der Vergangenheit liegt, musste ich die genauen Tatsachen selbst recherchieren. Ich hatte beim freundlichen, lokalen Reifenhändler definitiv die - mir online empfohlenen Falken 452 XL 255/35R19 96 Y - bestellt. Leider mündlich und ohne KVA. Die Reifen waren nach wenigen Tagen bestellt und geliefert. Auf der Rechnung finde ich leider nur die Bezeichnung der Reifengruppe(?) "FALKEN FK 452 XL" was ja auch für die korrekte Ausführung passt, siehe diese Liste - daher wurde ich nicht misstrauisch .
Die Montage habe ich ebenfalls durch den Händler erledigen lassen, ich war zugegen und alles sah seriös & ordentlich aus.
Ob der Händler mir nun bewusst oder durch ein Missverständnis die falsche Ausführung der Reifen montiert hat, mag dahingestellt sein. Ich werde ihn morgen mal über die Situation unterrichten.
Was ich gelernt habe? Bestehe beim Reifenkauf auf Rechnung inkl. Modellangabe. :/
Das Pech hat mich jedenfalls am Sack.
Danke euch.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von UHT
Das ist nicht nur illegal sondern auch noch gefährlich! Ich würd dem Reifenhändler was husten und auf passende Reifen bestehen!
Eintragen kannst die mit dem Lastindex auf jeden Fall nicht.
Na, na, na, DAS stimmt so nicht. Nur weil der Hersteller einen größeren Index montiert, muss man das bei der Nachrüstung keineswegs tun. Sofern die in den Papieren genannte Achslast vom Tragfähigkeitsindex abgedeckt ist, ist es ohne irgendeine Prüfung möglich, die Reifen zu fahren. In diesem Fall sind sie aber auch noch zu schmal und das geht nun mal nicht. 😉
Zitat:
Original geschrieben von RienNeVaPlus
Was ich gelernt habe? Bestehe beim Reifenkauf auf Rechnung inkl. Modellangabe. :/
Wer verkauft Reifen ohne diese Angaben? Das macht mich jetzt aber schwer stutzig: Keine genaue Angabe auf der Rechnung UND falsche Reifen montiert... Zufälle gibt's... 🙄
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von Twinni
Wer verkauft Reifen ohne diese Angaben? Das macht mich jetzt aber schwer stutzig: Keine genaue Angabe auf der Rechnung UND falsche Reifen montiert... Zufälle gibt's... 🙄
Noch viel übler: Reifen mit höherer Traglast
bestellt und wohl auch bezahlt- aber nur die preiswerte Version geliefert bekommen.
Da der Händler Vollprofi ist (zumindest vor dem Gesetzt) und es sich hier um einen "verdeckten Mangel" handelt (bestellt war ja ein höherer Traglasindex), der dem Konsument (kein Vollprofi!) erst jetzt (durch HU) bekanntgemacht wurde
muss man jetzt unverzüglich diesen versteckten Mangel anzeigen!
Dies ist eine private Einschätzung und ersetzt keine Rechtsberatung bei einem Anwalt oder ggf. dem ADAC oder sonstwo!
Ungeachtet all' des Ärgers: immer froh sein, dass nix passiert ist!! Ärgerlich bedeutet nicht tragisch.
Jetzt spinnen wir die Sache mal weiter:
Bestellung nur telefonisch.
Was passiert, wenn der Händler sagt, dass es so bestellt wurde?
Bedeutet: 4 Reifen (ca 800€) in den Sand gesetzt.
Man sollte schon kontrollieren, ob die Bestellung und die Ware übereinstimmen.
Zumal der TE ja bei der Montage anwesend war.
Bin mal gespannt, wie der Händler sich äußert......
Gruß Cokefreak
Hallo zusammen,
heute habe ich erfreuliche Nachrichten:
Nachdem ich den Reifenhändler telefonisch über die Situation unterrichtet hatte, wurde ich richtig stutzig.
Da gibts doch tatsächlich noch ein paar ehrliche Menschen auf der Welt; Er konnte den Fehler nachvollziehen,
hat direkt neue Reifen bestellt und zieht mir die korrekten Gummis nächste Woche auf.
Für den Verschleiß der aktuellen Räder (warn etwa ein halbes Jahr montiert) sowie dem zusätzlichen Aufwand
haben wir uns auf eine 100 € Pauschale geeinigt. Damit bin ich im Hinblick auf alternative Optionen
(z.B. langer Rechtsstreit der vermutl. mit einer Einigung geendet hätte, da die Abmachungen mündl. und ohne
Zeugen getätigt wurden) und im Hinblick auf die "Fehlbarkeit des Menschen" sehr einverstanden.
Guter Tag für mich, danke für eure Hilfestellung!
Schön zu lesen. Klares Daumen hoch für den Händler. Fehler macht jeder mal, aber die Art damit umzugehen, diesen anzuerkennen und so zu reagieren ist Top. Und 100,00 € ist denke ich mehr als fair.
"Fehler zu machen ist das Eine, sie auch einzugestehen das Andere."
Eine gute Lösung, Glückwunsch.
Gruß Cokefreak
Guten Morgen...
Da muss ich doch gleich mal nachfragen, bevor ich den gleichen Fehler mache:
Gestern habe ich mir Winterreifen 225/45 R18 95V XL mit Alufegen alutec poison 8x18 ET35 bestellt. (Beim Reifenhändler des Vertrauens, d.h. auch mündlich, oh je, ich weiß...)
Laut ABE Alutec[/http://alutec.de/.../index.php?...|Poison|PN808 - 8,0x18|5-Loch-112-Einpresstiefe_35|66,6_Audi-Chrysler-Mercedes&Itemid=64l] sind diese mit dieser Reifengröße für mein A5 Cabrio zugelassen, dies Kombination ist aber in der Zulassungsbeschenigung nicht explizit aufgeführt.
Sind nun nur die dort aufgeführten Räder zulässig oder genügt es, diese ABE auszudrucken und mitzuführen?
Vielen Dank
Dennisse
Zitat:
Original geschrieben von Dennisse
Guten Morgen...
Da muss ich doch gleich mal nachfragen, bevor ich den gleichen Fehler mache:
Gestern habe ich mir Winterreifen 225/45 R18 95V XL mit Alufegen alutec poison 8x18 ET35 bestellt. (Beim Reifenhändler des Vertrauens, d.h. auch mündlich, oh je, ich weiß...)
Laut ABE Alutec[/http://alutec.de/.../index.php?...|Poison|PN808 - 8,0x18|5-Loch-112-Einpresstiefe_35|66,6_Audi-Chrysler-Mercedes&Itemid=64l] sind diese mit dieser Reifengröße für mein A5 Cabrio zugelassen, dies Kombination ist aber in der Zulassungsbeschenigung nicht explizit aufgeführt.
Sind nun nur die dort aufgeführten Räder zulässig oder genügt es, diese ABE auszudrucken und mitzuführen?
Vielen Dank
Dennisse
Du mußt zum TÜV und eine Abnahme nach §19.3 machen lassen.Kostet 47 €.Felgen werden nicht eingetragen,brauchst dann nur den Schein vom TÜV mitführen
nicht ganz richtig, lieber Zauberer 😉
Die Reifen sind eingetragen und wenn die Felgen eine ABE für den A5 besitzen,
reicht diese und der Gang zum TÜV bleibt erspart.
Genaueres steht in der ABE.
Gruß Cokefreak
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
nicht ganz richtig, lieber Zauberer 😉
Die Reifen sind eingetragen und wenn die Felgen eine ABE für den A5 besitzen,
reicht diese und der Gang zum TÜV bleibt erspart.
Genaueres steht in der ABE.Gruß Cokefreak
Hi Coke,
Hast recht.Habe mal die ABE und das Gutachten angesehen.
Sorry.Gruß
Super, vielen Dank.
Dann hab ich also nix falsch gemacht, von der nur mündlichen Bestellung mal abgesehen. Und wenn ich die ABE richtig lese, bin ich mit meiner Achslast 1220/1240kg vo/hi wohl auch auf der sicheren Seite.
Danke nochmals
Dennisse