TÜV Prüfberichte wohl demnächst online ans KBA

Hallo Leute

habe heute beim TÜV erfahren, daß es wohl ab 2018 so laufen soll, daß alle Prüfberichte direkt ans KBA übermittelt werden.

Folgende Beweggründe könne ich mir vorstellen: Überwachung ungeprüfter Fahrzeuge, Überwachung der Kilometerstände zur Aufdeckung von Manipulationen, Mitteilung der Laufleistungen an die Versicherer zur Nachberechnung von Prämien?

Hat der eine oder andere schon was davon mitbekommen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

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Darfst das letzte Wort haben, wird dir sicher sehr wichtig sein 🙂

Wenn man sich irrt sollte man einfach mal dazu stehen und nicht den Beleidigten spielen.

Tachomanipulationen, egal zu welchem Zweck, werden richtigerweise verfolgt und bestraft.
Wenn es bessere Möglichkeiten als bisher gibt diese aufzudecken braucht man nicht versuchen mit sie mit fadenscheinigen Datenschutzargumenten zu verhindern.
Mir fällt außer Betrug keine Begründung für die Veränderung des Wegstreckenzählers ein.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Dezember 2017 um 16:57:40 Uhr:


@Mark

Du kannst auch weiterhin die Protokolle wegschmeißen und hoffen,dass der nächste die Mängel nicht sieht. Nun wird sicher aber aufstoßen weshalb der eine Mängel sieht und der andere nicht. Dann wird das QM der Prüforganisationen wach und die PfeifenPrüfer mal aussortiert.

Gruß m

Naja, wenn du bei der Dekra z.B. nen schlechten Prüfbericht erwischt, dann brauchst du nicht zur nächsten Dekra Station hinfahren, die haben dann wenn sie deine Daten im Computer eingeben, direkt den Bericht wieder da...

Überwachung von Kilometerständen? Ich kann meinen Kilometerstand an MEINEM Auto, jeden Tag per Dasch.com so abändern wie ich will, auf 0 machen, auf 500.000, ganz egal... weil es ist MEIN Auto und der Kilometerstand hat Niemanden zu interessieren, solang der bei einem Versicherungsfall wieder auf Originalstand ist, selbiges gilt zum Zeitpunkt des Autoverkaufs.

Ansonsten ist der Kilometerstand meines Autos SOWA VON MEINE SACHE und der geht den TÜV nen feuchten Kehricht an. Kann jeder gerne aufschreiben, oder in einem System abspeichern, nutzt nur definitiv gar Niemandem irgendwas.

Ist klar... bei Inzest mag man in Ennepetal vielleicht ein Auge zudrücken, bei Tacho-Manipulation sicher nicht.

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2.
die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3.
eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

Da waren meine Infos, von vor 2006 wohl veraltet. Aber dein Sprüchlein mit dem Inzest, zeigt welch geistes Kind DU so bist.

Darfst das letzte Wort haben, wird dir sicher sehr wichtig sein 🙂

Zitat:

@CaptainObvi0us schrieb am 24. Dezember 2017 um 20:49:27 Uhr:


Ist klar... bei Inzest mag man in Ennepetal vielleicht ein Auge zudrücken, bei Tacho-Manipulation sicher nicht.
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Bei der Übermittlung der HU Berichte ans Kba geht's nicht um die Überwachung Deines km Standes,sondern um die Möglichkeit die 3te Stufe I-Kfz umzusetzen.

Und irgendwie muss ja die Gültigkeit der HU im elektrischen Verfahren nachgewiesen werden. Aber die HU machst Du Dir sicherlich auch selbst.

Und übrigens:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13)

3.1.5.1.8 den Stand des Wegstreckenzählers bei Kraftfahrzeugen

Ist vorgeschriebener Inhalt des HU Protokolls.

Gruß m

...und könnte einen Käufer später mal sehr interessieren.

Zitat:

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Darfst das letzte Wort haben, wird dir sicher sehr wichtig sein 🙂

Wenn man sich irrt sollte man einfach mal dazu stehen und nicht den Beleidigten spielen.

Tachomanipulationen, egal zu welchem Zweck, werden richtigerweise verfolgt und bestraft.
Wenn es bessere Möglichkeiten als bisher gibt diese aufzudecken braucht man nicht versuchen mit sie mit fadenscheinigen Datenschutzargumenten zu verhindern.
Mir fällt außer Betrug keine Begründung für die Veränderung des Wegstreckenzählers ein.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 25. Dezember 2017 um 09:50:33 Uhr:



Mir fällt außer Betrug keine Begründung für die Veränderung des Wegstreckenzählers ein.

. .einen anderen Grund wird es auch nie geben. Dank deutscher Gesetze wird den Betrügern dank Datenschutz auch noch nie Möglichkeit dazu eröffnet. Und nicht jeder hat einen Bekannten,der die Vorschriften missachtet und einem die Fahrzeughistorie verrät.

Ein Beispiel ohne Betrugshintergrund.

Bei meinem Wagen wurden bei einem Vorbesitzer beide Türen auf Garantie wegen Kontaktrost lackiert. Jetzt blühen beide Türen wieder. Der Hersteller lehnt seinerseits das erneute lackieren ab,da dies eine Garantieleistung der LackierWerkstatt ist,die es damals gemacht hat. Dank Datenschutz sagt man mir aber nicht,welcher Händler das damals abgerechnet hat.
Und nun kann ich den Mist selber zahlen.

würde die Historie einzusehen sein,könnte ich den verantwortliche Lackierer aufsuchen und der dürfte den Quark dann nochmal machen.

Gruß m

Der Datenschutz scheint hier wohl ein bischen vorgeschoben.
Wenn es Garantie war kann es ja nur ein Händler der Marke gewesen sein.
Und jetzt gilt wohl die Devise eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus....

Hast du den Vorbesitzer schon kontaktiert?

Mein direkter Vorbesitzer wusste nicht maj,dass die Türen lackiert wurden. Das hab ich ihm gesagt,da ich die Historie vorher abgefragt hab(Danke an meine bekannten) . Die Lackierung wurde zwischen zwei Haltern durchgeführt und über Wolfsburg abgerechnet. Hab in Wolfsburg angerufen und die konnte anhand der Fin natürlich sehen,dass die Türen schon mal abgerechnet wurden. Ich soll mich an den Lackierer wenden. Hab sie dann um die Adresse gebeten, Datenschutz darf sie nicht sagen. Am liebsten wäre ich gleich nach Wob gefahren und hätte sie gefragt ,ob sie nicht ganz dicht ist.

Gruß m

Zitat:

@Spanner-Size-60-FFM schrieb am 18. Dezember 2017 um 19:53:30 Uhr:


Also ich habe nicht den Eindruck, daß der Prüfer mich angelogen hat....

Hatte der Prüfer einen Aluhut auf oder sprach er von der Deutschland GmbH?

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