Neuigkeiten in Sachen Prüfberichte

Moin liebe Gemeinde,

ich hab mir mal gedacht, ich verfasse auch mal so einen Fred hier im Versicherungsform.

Geht eigentlich ganz einfach...........😁

So, nun aber mal Ernsthaft und zum (Leidvollen) Thema Kürzungen von Gutachten und Kostenvoranschlägen. 

Es wird ja von einigen Versicherungen immer propagiert, dass diese so genannten Prüfberichte quasi eine "amtliche Funktion" haben und von Fachleuten (KFZ- Sachverständigen) erstellt werden.

Das entspricht aber nicht immer der Warheit, nur der Eindruck wird halt erweckt. Aus diesem Grund hat man hier mal die Allianz gebeten, Ihre Meinung diesbezüglich zu überdenken 😁

Sie hat es getan und das ganz freiwillig. 🙂

Man sollte also die Prüfberichte immer sehr kritisch betrachten und die darin enthaltenden Kürzungen immer überprüfen lassen.

Es wird da in der nächsten Zukunft sicher noch mehr von zu hören und zu lesen sein.

Wenn es etwas neues gibt, werde ich hier regelmäßig Berichten.

Und zum Schluß noch eine Bitte:

Keine Hetztiraden gegen die böse Versicherungsbrut, sonst ist der Fred genaus so schnell wieder zu wie er eröffnet wurde. 🙁

Last uns sachlich darüber schreiben und diskutieren.

In diesem Sinne

Gruß

Delle 🙂

Beste Antwort im Thema

Will es jemand zusammenfassen? Hab da keine Lust drauf. War ein langer Tag...

Nur soviel:
Wenn ein Gutachten so zu behandeln ist, wie Du es hier beschreibst, dann gibt AUSSCHLIEßLICH zwei Dinge, die ein Versicherer tun kann:

1. Die Entgegennahme des Gutachtens verweigern und dem Übersender anbieten, es innerhalb von 14 Tagen selbst wieder abzuholen.
Es ist eine unaufgeforderte Warenzusendung. Der Empfänger ist nicht zur Rücksendung, sondern nur zur befristeten Aufbewahrung verpflichtet.
Nach Fristablauf: Schredder.

2. Das Gutachten als für die Regulierung unbrauchbar ablehnen, denn wenn ich es praktisch nicht einmal lesen darf (und ich kann es im modernen Geschäftsverkehr eben nicht mehr lesen, wenn es nicht eingescannt ist) dann ist es Altpapier.

Ganz einfach.

Und da damit keinem gedient ist, verhalten sich 99,9 % aller Sachverständigen wie vernünftige, erwachsene Menschen.

Der Rest ist natürlicher Verschnitt.

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Aha.
Also "Kürzung" heißt jetzt nicht mehr "Korrektur" sondern "Differenz" 😁
Am Endergebnis ändert sich aber somit nichts, egal ob Korrigiert oder Differenziert wird.
Gruß
Frank, der sich freut, dass nicht mehr gekürzt wird. 😉

Gemach Frank, immer schön einen Schritt vor dem anderen machen, sonst kommt man ins Stolpern.....😁

Gruß

Delle

Da werden im Versicherungsforum die Freds nur so aus dem Boden schießen.
MT sollte schon mal ein neues Plattenraid für den Server bestellen.
Jetzt muß nur noch geklärt werden, ob man die Hardware der "bösen Versicherungsbrut" in Rechnung stellen kann 😉

Hallo Hr. Dellenzaehler,

ein wunderbares Diskussionsthema.

Hier wird sicherlich viel Zündstoff aufkommen und ich hoffe es bleibt sachlich.

In diesen Kürzungsberichten wird, zumindest stellenweise, der Sachverständige der das Erstgutachten erstattet hat, als Der hingestellt, der sein eigenes Gutachten auf Weisung hin nach unten korrigiert. So zumindest unsere Erfahrung mit solchen *Dokumenten*. Man kann diese auch getrost als ein Pamphlet abstempeln. Aber nichts für ungut, wo eine Nachfrage besteht, besteht auch ein wachsender Markt. Das ist Wirtschaft und an und für sich nicht verwerflich und wer es mit sich machen läßt...

Was an und für sich an dieser Sache bedenklich ist, ist der Datenmissbrauch! Ich weiß das ich hiermit wieder in ein Wespennest stoße, aber es ist nun mal gesetzlich geregelt (nicht das Stoßen in ein Wespennest!).

  • Ein Gutachten stellt ein Dokument dar!
  • Der Inhalt eines Dokuments unterliegt dem Urheberschutz!
  • Eine Vervielfältigung bedarf der Zusage des Eigentümers!
  • Keine Versicherung erwirbt mit Zahlung Eigentum an der beschädigten Sache. Das Gutachten ist Bestandteil der beschädigten Sache! Schadenersatz ist hiernach zu leisten nach BGB §249 und nicht nach BGB §631 Werksvertrag.
  • Der Eigentümer des schriftlichen Gutachtens ist der Auftraggeber, Eigentümer auf Grund des Urheberschutzes ist der Erstellter des Gutachtens (geistiges Eigentum).
  • Vervielfältigen eines Gutachtens, sei es durch einscannen´s, stellt bereits einen Straftatenbestand dar! Urheberschutzverletzung durch Vervielfältigung!
  • Nach dem Scannen wird das Originalgutachten geschräddert und ist somit vernichtet. Ebenfalls ein Straftatenbestand durch Beschädigung fremden Eigentums!
  • Durch das Weiterleiten an fremde Dienstleister wird Datenmissbrauch betrieben. Die Datenkraken die Dellenzaehler nannte sind nur die Spitze des Eisberges.
  • Fragt ein Geschädigter mal bei einem dieser *Anbieter* nach was mit seinen Daten ist: Datenschutz, wir dürfen ihnen keine Auskunft erteilen!
  • Tja, und dann noch das: Versicherungen die als AG (Aktiengesellschaft) firmieren, müssen laut Gesetz (ich weiß was kommt) kompetentes fachbezogenes Personal vorhalten und das in ausreichender Menge, repektive Personal!
  • Da wirft sich die Frage auf: Wieso outsourcen, also nach Außen geben und Daten Dritter an Unbeteiligte weitergeben was eigentlich unter diesen Voraussetzungen gesetzlich verboten ist?
  • Sorry, habe natürlich wieder im sturztrunkenem Kopf blödsinniges Zeug geschrieben und sollte besser am Herd stehen oder besser nicht, könnte ja sein das ich sogar das ganze Haus abfackel. Habe aber noch ausreichend ... Gut ist, es soll sachlich bleiben!

Auf was hierauf kommt bin ich ja mal gespannt...

Nachtrag:

§ 249
Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

§ 631
Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

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Will es jemand zusammenfassen? Hab da keine Lust drauf. War ein langer Tag...

Nur soviel:
Wenn ein Gutachten so zu behandeln ist, wie Du es hier beschreibst, dann gibt AUSSCHLIEßLICH zwei Dinge, die ein Versicherer tun kann:

1. Die Entgegennahme des Gutachtens verweigern und dem Übersender anbieten, es innerhalb von 14 Tagen selbst wieder abzuholen.
Es ist eine unaufgeforderte Warenzusendung. Der Empfänger ist nicht zur Rücksendung, sondern nur zur befristeten Aufbewahrung verpflichtet.
Nach Fristablauf: Schredder.

2. Das Gutachten als für die Regulierung unbrauchbar ablehnen, denn wenn ich es praktisch nicht einmal lesen darf (und ich kann es im modernen Geschäftsverkehr eben nicht mehr lesen, wenn es nicht eingescannt ist) dann ist es Altpapier.

Ganz einfach.

Und da damit keinem gedient ist, verhalten sich 99,9 % aller Sachverständigen wie vernünftige, erwachsene Menschen.

Der Rest ist natürlicher Verschnitt.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


2. Das Gutachten als für die Regulierung unbrauchbar ablehnen, denn wenn ich es praktisch nicht einmal lesen darf (und ich kann es im modernen Geschäftsverkehr eben nicht mehr lesen, wenn es nicht eingescannt ist) dann ist es Altpapier.

Das ist wohl eher Geschmackssache.

Alles was eine DinA4 Seite oder mehr hat, drucke ich mir zum lesen aus.

Danke für das Sortieren des geistigen Mülls, Hafi!

@die Sachverständige
An deiner Stelle würde ich ernsthaft in Erwägung ziehen, die Nacht lieber zum Schlafen zu nutzen.

Ich würde ja gern noch etwas Konstruktives zu diesem Thema beitragen, aber nach dieser Vorlage fällt mir leider nichts mehr ein.

Gruß
traumzauber

edit:
@joschi
Bei modernem Geschäftsverkehr wird hier unter anderem von aktenloser Schadenbearbeitung gesprochen. Da ist ein Blatt Papier genauso ungünstig wie 10 Blatt Papier.

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige



Sorry, habe natürlich wieder im sturztrunkenem Kopf blödsinniges Zeug geschrieben und sollte besser am Herd stehen oder besser nicht, könnte ja sein das ich sogar das ganze Haus abfackel.

Es wäre mir natürlich niemals in den Sinn gekommen, auf dieses hochgeistige Posting so etwas über dich zu sagen (oder zu denken).

Aber jetzt, wo es heraus ist und du das (in sehr realistischer Selbsteinschätzung) genau so siehst, darf ich mitteilen, dass ich zumindest in diesem Punkt von vollständiger Übereinstimmung der Standpunkte ausgehe.

Zum Rest der geistigen Ergüsse spare ich mir hier jeden Kommentar.

Mit freundlicher Empfehlung

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