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HILFE! Überführung zum TÜV ohne Nummernschild!

Themenstarteram 25. August 2009 um 20:45

Ich versuchs mal hier

Ich habe das Auto von ner Bekannten gekauft, die in Holland wohnt. Nun muss ich es, bevor ich es hier zulassen kann, beim TÜV vorbeibringen. Das Problem:

Die holländischen Kennzeichen mit denen es überführt wurde mussten wir nach Holland schicken, damit sie das Auto abmelden kann.

Nun steht das Auto hier in der Garage ohne Kennzeichen. ABER: Wie soll ich es nun zum TÜV fahren?

Rote Nummernschilder sind mittlerweile KfZ-Händlern vorbehalten, also fallen die wohl weg.

Ein Übergangskennzeichen lässt sich für 5 Tage ausstellen, kostet aber etwa 50 Euro, die ich für die 20 Minuten zum TÜV nicht bereit bin zu zahlen.

Bleibt eigentlich nur noch der Vorschlag eines Autohändlers, der uns zwei alte Nummernschilder geben würde, um das Fahrzeug schnell beim TÜV vorbeizubringen. Wenn ich damit aber erwischt werden sollte, siehts wohl finster aus...

Gibt's überhaupt ne andere Möglichkeit? Jmd. ne Idee?

Beste Antwort im Thema

Hi,

wegen 50€ willst du sowas riskieren?

Stell dir mal vor du hast in den "nur" 20minuten wirklich einen Unfall mit einem verletzten. Dann mußt du vielleicht dein leben lang für den zahlen.

Hol die Kurzzeitkennzeichen und die sache ist erledigt.

Gruß Tobias

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am 25. August 2009 um 20:47

Jap.

Wenn du das Auto danach anmelden willst , kannst du eine kostenlose Doppelkarte bekommen bei der vErsicheurng und musst für die Überführungskennzeichen um die 25 euro zahlen.. die Versciherung ist dann kostenlos, sofern du das Auto bei der Verischerung dann anmeldest..

Hi,

wegen 50€ willst du sowas riskieren?

Stell dir mal vor du hast in den "nur" 20minuten wirklich einen Unfall mit einem verletzten. Dann mußt du vielleicht dein leben lang für den zahlen.

Hol die Kurzzeitkennzeichen und die sache ist erledigt.

Gruß Tobias

Themenstarteram 25. August 2009 um 20:50

Hm. Diese Versicherungsnummer (Ist ja mittlerweile alles elektronisch) hab ich auch schon. Allerdings meinte die Versicherung, dass ich darüber keine Nummernschilder bekommen kann.

Hi,

wenn sich aus dem Kurzzeitkennzeichen ein Versicherungsvertrag ergibt mußt du nicht die höheren kosten für die 5 Tage zahlen sondern dein Versicherungsvertrag wird nach vorn datiert so das die 5 Tage nur wenige € an versicherung kosten.

Bleiben also nur die kosten für die Zulassungsstelle und die Schilder,das dürfte deutlich unter 50€ bleiben.

Warum bist du net auf dem Weg von Holland nach Deutschland schnell beim Tüv vorbei und hast die Abnahmen machen lassen dann wäre das Problem erledigt gewesen:D

Du kannst dich mal informieren,theoretisch dürfen nicht zugelassene Fahrzeuge von einem Zugelassenen Fahzeug abgeschlappt werden. Ist aber ne rechtliche Grauzone da die abgeschleppen Auto´s eigentlich defekt sein müssten.

Ich bleibe dabei die Kurzzeitkennzeichen sind die beste Lösung,vor allem bist du 5 Tage mobil wenn der Tüv was zu bemängeln hat kannst du 5 Tage lang in Werkstätten und zurück fahren.

Gruß Tobias

§ 10 IV FZV:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

 

Heißt also für dich: Deine Versicherung ansprechen und eine Doppelkarte besorgen, auf der ausdrücklich vermerkt ist, das Fahrten gemäß § 10 FZV abgedeckt sind. Die Zulassungsstelle anrufen und vorab ein Kennzeichen zuteilen lassen. Dann die entsprechenden Kennzeichen besorgen und am Auto montieren. Nun darfst du mit diesen ungestempelten Kennzeichen zum TÜV fahren und danach zur Zulassungsstelle.

 

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Du kannst dich mal informieren,theoretisch dürfen nicht zugelassene Fahrzeuge von einem Zugelassenen Fahzeug abgeschlappt werden. Ist aber ne rechtliche Grauzone da die abgeschleppen Auto´s eigentlich defekt sein müssten.

Ich bleibe dabei die Kurzzeitkennzeichen sind die beste Lösung,vor allem bist du 5 Tage mobil wenn der Tüv was zu bemängeln hat kannst du 5 Tage lang in Werkstätten und zurück fahren.

Gruß Tobias

Das mit dem schleppen ist eine GANZ schlechte Idee. Das ist kein Abschleppen, da das Fahrzeug nicht betriebsunfähig ist und hier auch keine Notbehelfsmaßnahme gegeben wäre - alles andere als rechtliche Grauzone sondern klar definiert. Somit wäre der PKW dann ein nicht zugelassener Anhänger mit sehr vielen Problemen - fängt bei der Zulassungspflicht an, da könnte er gleich so fahren.

Bei meiner Lösung wären Fahrten zur Werkstatt ebenfalls erlaubt, da diese dann im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen.

Themenstarteram 25. August 2009 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

wenn sich aus dem Kurzzeitkennzeichen ein Versicherungsvertrag ergibt mußt du nicht die höheren kosten für die 5 Tage zahlen sondern dein Versicherungsvertrag wird nach vorn datiert so das die 5 Tage nur wenige € an versicherung kosten.

Bleiben also nur die kosten für die Zulassungsstelle und die Schilder,das dürfte deutlich unter 50€ bleiben.

Warum bist du net auf dem Weg von Holland nach Deutschland schnell beim Tüv vorbei und hast die Abnahmen machen lassen dann wäre das Problem erledigt gewesen:D

Du kannst dich mal informieren,theoretisch dürfen nicht zugelassene Fahrzeuge von einem Zugelassenen Fahzeug abgeschlappt werden. Ist aber ne rechtliche Grauzone da die abgeschleppen Auto´s eigentlich defekt sein müssten.

Ich bleibe dabei die Kurzzeitkennzeichen sind die beste Lösung,vor allem bist du 5 Tage mobil wenn der Tüv was zu bemängeln hat kannst du 5 Tage lang in Werkstätten und zurück fahren.

Gruß Tobias

Und dann? :D Hätte ich vllt den TÜV abgenommen bekommen, aber für die Fahrt zur Zulassungsstelle hätte ich wieder das gleiche Problem gehabt, es sei denn, der TÜV hätte mich netterweise ne Woche ohne Nummernschild auf ihrem Parkplatz parken lassen.

Danke mal für die ganzen Ratschläge. Ich wende mich morgen mal telefonisch an die Versicherung und kläre das ab.

Gerade der Vorschlag von Raffnix klingt gut, weil ich dann ja einige Wege sparen könnte und keine Wegwerfkennzeichen bekommen würde, sondern gleich mein endgültiges, wenn auch noch nicht abgestempeltes Nummernschild. Habe ich das richtig verstanden?

Hi,

das mit den Schildern ist interessant,das man sich wirklich schon ne Nummer zuteilen lassen kann ohne Zulassung wußte ich net. Hoffentlich kennen die Damen und Herren auf der zulassungstelle das auch:D

Darf man diese Fahrten auch an mehreren Tagen ausführen,ich kannte nur die Regelung das man am Tag der Zulassung oder Abmeldung fahren darf.

 

Das mit dem Abschleppen war wirklich ne doofe idee,mir ist wieder eingefallen das es da auch ärger mit den Führerscheinen gab. Weil der Fahrer des Abschleppenden Fahrzeugs wohl auch nen LKW schen braucht da das Abgeschleppte fahrzeug dann wohl als Anhänger gerechnet wird.:rolleyes:

Ich bin einmal nach der Abmeldung mit entstempelten kennzeichen nach hause gefahren,hab extra gefragt auf der Zualssungsstelle. War trotzdem ein blödes Gefühl und ich bin natürlich auch promt von der Polizei angehalten worden :rolleyes:

Die mußten zwar auch schnell auf der Dienstelle anrufen aber dann ging es ok. War zum Glück wirklich der direkte Weg von der Zulassung nach hause.

gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von turtle 04

Danke mal für die ganzen Ratschläge. Ich wende mich morgen mal telefonisch an die Versicherung und kläre das ab.

Gerade der Vorschlag von Raffnix klingt gut, weil ich dann ja einige Wege sparen könnte und keine Wegwerfkennzeichen bekommen würde, sondern gleich mein endgültiges, wenn auch noch nicht abgestempeltes Nummernschild. Habe ich das richtig verstanden?

Genau so sieht es aus. Das Kennzeichen muss dir nur bei der Zulassungsstelle schon zugeteilt sein. Du brauchst dir dann nur zwei neue Kennzeichenschilder kaufen mit dem Kennzeichen, welches du von der Zulassungsstelle bekommen hast. Diese haben dann logischerweise noch keine TÜV Plakette und auch noch keinen Zulassungsstempel. Die Fahrt ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens aber nach § 10 FZV erlaubt. Dieser Paragraph ist genau für so einen Fall, wie du ihn jetzt hast, gedacht.

 

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Darf man diese Fahrten auch an mehreren Tagen ausführen,ich kannte nur die Regelung das man am Tag der Zulassung oder Abmeldung fahren darf.

Wieso nicht? Im Gesetz steht ja alles drin. Ich kann heute zum TÜV fahren und dann morgen zur Zulassungsstelle - alles überhaupt kein Problem, solange es wirklich nur Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren sind. Also nicht noch beim Aldi vorbeifahren oder zu ner Party.

Themenstarteram 25. August 2009 um 21:30

Alles klar, ichd melde mich morgen nochmal, wenn ich das mit der Versicherung geklärt habe.

Vielen Dank für eure Hilfe, habe selten ein Forum erlebt, in dem so schnell freundlich und kompetent geholfen werden konnte. :)

Hi,

es würde mich wirklich interessieren, ob irgendjemand von den Leuten, die hier immer wieder die Zulassungsfahrten als Tipp aus dem Hut zaubern, das tatsächlich mal mit dem Segen der Zulassungsstelle  gemacht haben.

Nachdem ich der Meinung bin, dass die Zulassungsfahrten nach § 10 FZV begrenzt sind auf sehr wenige Situationen aber das Thema immer wieder kommt, habe ich beim letzten Mal bei unserer Zulassungsstelle angerufen und gefragt.

Und siehe da, zumindest von dort wurde meine Auffassung bestätigt:

Die Zulassungsstelle teilt kein Kennzeichen auf Zuruf zu. Zuteilen bedeutet nichts anderes als "auf jemanden zulassen".

Das Kennzeichen muss vorher bereits demjenigen zugeordnet gewesen sein, der jetzt zulassen will. Damit scheiden die ganzen "Ich-hab-mir-ein-Auto-gekauft-" Fälle als Zulassungsfahrt aus!

Der Hintergrund ist ganz einfach: Wenn ich mit dem Kennzeichen in eine Kontrolle komme muss die Rennleitung, wenn sie das Kennzeichen abfragt, auf den richtigen Namen stoßen. Und das ist eben nur gewährleistet, wenn Name und Kennzeichen bereits im System sind.

Zulassungsfahrt geht nur, wenn ich z.B. mein Winterauto nach sechs Monaten Sommerpause mit dem gleichen Kennzeichen wieder zulassen will.

Aber vielleicht kann ja mal jemand berichten, der andere Erfahrungen gemacht hat.

Ich würde mich jedenfalls auf kein Experiment einlassen.

Kurzzeitkennzeichen sind auf jeden Fall die sicherere und günstigere Variante...

Gruß

Hafi

Du musst nur bei dieser Sache mit der Unwissenheit der anderen rechnen - im Gesetz steht mit keinem Wort, dass der Wagen bereits vorher mit dem Kennzeichen zugelassen gewesen sein muss. Somit scheidet dieser Fall eben nicht aus! Nur wissen viele Zulassungsstellen und Polizeibeamte das einfach nicht und stellen sich dann erst mal quer.

Vorab zuteilen heißt für mich nämlich nichts anderes, als die Daten des Fahrzeugs und des zukünftigen Halters bereits ins System einzutragen. Das einzige, was dem Auto noch fehlt, ist ja der TÜV bzw. die AU. Ansonsten könnte er es sofort zulassen.

Themenstarteram 25. August 2009 um 21:39

Oh, in Ordnung.

Ich werde als Fahranfänger das Auto sowieso auf meine Mutter zulassen, die auf niedrigster Versicherungsstufe ist.

Könnten wir also den Paragraphen doch nutzen, wenn wir das Kennzeichen unseres letzten Autos, das auf meine Mutter angemeldet war, als Nummernschild zuteilen lassen? (Wir haben aktuell gar kein Auto!)

Wie schon gesagt: Einfach zur Zulassungsstelle und mit der Deckungskarte, dem Brief und einer Vollmacht plus Ausweis deiner Mutter ein Wunschkennzeichen zuteilen lassen. Dann Kennzeichen besorgen - dann zum TÜV und wieder zur Zulassungsstelle. Fertig.

Achso: Falls es Probleme gibt, ein freundlicher Hinweis auf § 10 IV FZV. Das sollte helfen - auch bei der Polizei.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

 

Vorab zuteilen heißt für mich nämlich nichts anderes, als die Daten des Fahrzeugs und des zukünftigen Halters bereits ins System einzutragen.

Das ist genau der Punkt: es ist nämlich relativ nebensächlich, was das für Dich oder mich heißt. Entscheidend ist, was es für die Verwaltungsbehörde bedeutet. Und -zumindest hier- heißt es "zulassen". Und zulassen ohne TÜV ist nicht.

 

Aber, turtle, am einfachsten ist es, bei der Behörde zu fragen. Nur die können Dir sagen, wie sie es handhaben.

Vielleicht sehen die es bei Dir ja anders. M.E. ist der Wortlaut jedenfalls ziemlich eindeutig.

 

Lass uns wissen, was dabei raus kam.

 

Gruß

Hafi

 

 

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