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TÜV Problem Nebelscheinwerfer VFL

Opel Vectra B
Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 21:08

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe das Problem das der TÜV mir keine Plakette gegeben hat weil meine Nebelscheinwerfer zu tief eingestellt sind ist für den Prüfer ein "erheblicher Mangel" .

Plakette nicht zugeteilt Nachprüfung erforderlich !

Ich war echt verärgert, denn in meinen Augen ist dies eine Lapalie.

Nungut ich kann da nix dran ändern und heute am basteln gewesen mit der Höheneinstellung, linke seite kein Problem aber rechte seite ist bis zum anschlag hochgedreht und das teil strahlt nur ca 5 m vor dem Auto.

nach dem 3 versuch keine Besserung hab den nebelstrahler ausgebaut und mal gründlicher nachgesehen, der Reflektor war aus der Halterung gerutscht, nun ich hab wieder alles zusammengebaut wie es gehört Nebel wieder rein und festgeschraubt.

Ergebnis enttäuschend strahlt immer noch zu tief.

Jetzt überlege ich schon ob ich für die Nachprüfung einfach beide Nebel ausbaue. denn wenn sie nicht eingebaut sind können sie auch nicht bemängelt werden.

Wie seht ihr das? oder ist der NebelSW eventuell defekt?

Bringt das was den auszubauen zwecks Nachprüfung ?

Gruß aus dem Norden

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35 Antworten

Ich würde mir einfach vom Schrotti einen neuen Nebler holen. Bei deinem wird die Verstellung wohl defekt sein.

Ein Ausbau wird nichts bringen, dazu müsstest du ihn austragen lassen. Denn was von Werk aus dran ist muss auch funktionieren.

Mal versucht bisschen mit Unterlegscheiben zu spielen ? An der unteren schraube 2-3 Unterlegscheiben zwischen machen, damit er höher strahlt. Die Glühlampe hattest du mal entnommen oder ? Evtl. sitzt die auch einfach nur falsch drin.

Zitat:

@Paddy06 schrieb am 14. Dezember 2016 um 23:01:40 Uhr:

Ein Ausbau wird nichts bringen, dazu müsstest du ihn austragen lassen. Denn was von Werk aus dran ist muss auch funktionieren.

Hey,

stimmt nicht ganz, was ist mit Nachgerüsteten, die müssen - werden ja auch nicht Eingetragen.

Ausbauen und Ohne zur Nachprüfung.

Ob man sie nach der bestandenen Prüfung wieder einbaut muss jeder selber entscheiden.

Beim nachträglichen Einbau ist das was anderes. Das ist nicht Nachweisbar ob die Nebler nun vom Werk aus sind oder ob sie Nachträglich eingebaut worden sind.

Du musst ja Sogar das entfernen der Rücksitz Bank eintragen und dementsprechend die Sitzplatz-Anzahl ändern lassen.

An PI-Omega, wenn du bis Samstag wartest, kann ich gerne für dich einen GTÜ-Prüfer fragen wie das abläuft. Die kommen Samstags immer zu uns in die Firma.

Die Nebelscheinwerfer zukleben reicht auch schon. Eine Arbeitskollegin hatte Probleme mit dem nachgerüsteten Tagfahrlicht. Ihre Werkstatt hat diese zur HU einfach zugeklebt. Kein Problem.

Beste Grüße

Powercruiser

Wie hat er das denn über prüft?

Zu tief ist immer noch besser als zuhoch.

Wenn man wegen sowas durchfällt hat man den falschen Prüfer. Das war doch nicht der einzige Grund oder?

kann ich mir irgendwie auch nicht vorstellen ...

Unsere Tüv Stelle hier ist wirklich leicht ekelhaft, aber sogar die stellten mir kurzerhand die Nebler ein.

Defekte Scheinwerfer und dazu zählen auch vorhandene Nebellampen können selbstverständlich nicht durchgewunken werden. Wenn die Funzel 5 Meter vors Auto leuchtet und nicht verstellt werden kann, ist das Ding defekt und ne Plakette gibts nicht.

Die Lampen ausbauen und mit den Löchern in der Schürze nachprüfen wird nix werden. Die Lampen ausbauen und die Löcher mit den original Blindkappen (bei einigen Modellen lieferbar) verschließen sollte funktionieren, denn es gibt keine Vorschrift, daß vorne Nebellampen vorhanden sein müssen. Den Vectra gab es ja auch ohne zu kaufen.

Die einfachste Lösung für eine erfolgreiche HU wird ein funktionierender Ersatz vom Verwerter ect. sein.

Habe heute mit einem GTÜ Prüfer gesprochen. Beim Vectra B ist es noch möglich die Nebler einfach auszubauen. Man sollte aber die Löcher verschließen, falls der Prüfer sehr pingelig ist.

Bei Fahrzeuge die eine EG-Typengenehmigung bzw Zulassung haben, wäre sowas nicht möglich.

Zitat:

@Paddy06 schrieb am 15. Dezember 2016 um 22:26:55 Uhr:

Bei Fahrzeuge die eine EG-Typengenehmigung bzw Zulassung haben, wäre sowas nicht möglich.

Der Gute erzählt dir auch Quark.

Mein Insignia hat selbstverständlich so einen EG Mist und trotzdem kannst du JEDEN Insi mit und ohne Nebler zur HU bringen, denn es gibt sie mit und ohne.

Ich hab sie nachgerüstet, sie wurden getestet und fertig. Baut man sie aus und verschließt die Löcher mit den original Blenden, sind sie weg und fertig.

Gleiches gilt zB. für den Corsa B.

Zitat:

@schrotti_999 schrieb am 15. Dezember 2016 um 23:30:57 Uhr:

Zitat:

@Paddy06 schrieb am 15. Dezember 2016 um 22:26:55 Uhr:

Bei Fahrzeuge die eine EG-Typengenehmigung bzw Zulassung haben, wäre sowas nicht möglich.

Der Gute erzählt dir auch Quark.

Mein Insignia hat selbstverständlich so einen EG Mist und trotzdem kannst du JEDEN Insi mit und ohne Nebler zur HU bringen, denn es gibt sie mit und ohne.

Ich hab sie nachgerüstet, sie wurden getestet und fertig. Baut man sie aus und verschließt die Löcher mit den original Blenden, sind sie weg und fertig.

Gleiches gilt zB. für den Corsa B.

Wenn man die Nebler nachrüstet ist es bestimmt was anderes als wenn sie von Werk aus dran sind. Ich denke mal, wenn der Prüfer die Fahrgestellnummer eingibt und dort dann Nebelscheinwerfer stehen, es sind aberkeine verbaut, gibt es Ärger.

Mit nem Corsa B nicht zu vergleichen, denn der hat ja eine Allgemeine Betriebserlaubnis.

imho ist es besser, wenn garkeine Nebler verbaut sind und die Löcher sauber verblendet sind, als wenn defekte Nebler verbaut sind. Ich denke, in ersterem Fall ist TÜV kein Problem.

Sind ja keine sicherheitsrelevanten Bauteile wie z.B. Airbags.

Zitat:

@Paddy06 schrieb am 14. Dezember 2016 um 23:01:40 Uhr:

Ich würde mir einfach vom Schrotti einen neuen Nebler holen. Bei deinem wird die Verstellung wohl defekt sein.

Ein Ausbau wird nichts bringen, dazu müsstest du ihn austragen lassen. Denn was von Werk aus dran ist muss auch funktionieren.

Das hab ich noch nie gehört. Klar, was drann ist muß ordentlich funzen, aber wenn die Nebler ab sind wird nichts beanstandet.

Mich würde es allerdings stören wenn etwas nicht Funktioniert und Abhilfe schaffen. Aber jeder wie er meint.

Aber ausgebaute Nebler werden nicht beanstandet, nur nicht funktionierende.

Zitat:

@matze50 schrieb am 17. Dezember 2016 um 11:10:36 Uhr:

Klar, was drann ist muß ordentlich funzen, aber wenn die Nebler ab sind wird nichts beanstandet.

Richtig

Zitat:

Mich würde es allerdings stören wenn etwas nicht Funktioniert und Abhilfe schaffen.

Man kann mit einem verstellten Nebler schon mal ne Zeitlang fahren, aber doch nicht zur HU !

Es ist doch inzwischen ausreichend bekannt, daß die HU was die Beleuchtung anbelangt verdammt pingelich geworden sind und die Ing´s eine NULL Toleranz als Vorschrift haben.

Wenn man jetzt im Herbst/Winter im Dunkeln unterwegs ist, sieht man auch sehr schnell warum das so ist.

Die Einen scheinen die Bäume an und blenden, die Anderen beleuchten den Boden und die wieder Anderen fahren im Halbdunkeln als Einauge umher. Alle gefährden sie auf ihre Weise den Straßenverkehr und in der Mehrzahl aus Schlampigkeit.

Ich habe mal in einem anderen Forum gelesen, daß sich dort ein TÜV-Prüfer dergestalt geäußert hat, daß beim Ausbau der Nebler sogar ein anderer Lichtschalter eingebaut werden muß, da dieser Bestandteil der Lichtanlage ist.

So unterschiedlich sind die Ansichten. Habe auch schon die Erfahrung gemacht, daß es immer darauf ankommt an wen man beim TÜV gerät. Es gibt solche Prüfer die Ahnung haben und andere die das Gegenteil haben. ;-(

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