TÜV Problem mit A6 und Seitenleisten vom Allroad ;((

Audi

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem.
Hab ein A6 4B Bj 2001. An dem A6 sind die Seitenleisten vom Allroad dran (siehe Anhang). Ich war vor zwei Jahren beim Tüv (da waren die Teile schon dran) und jetzt war ich wieder und plötzlich fragt er nach dem Gutachten oder der ABE. Hab ich gesagt hab ich nicht, hab das Auto so gekauft und auch vor zwei Jahren war ich schon da und da war das kein Ding.

Jetzt meine Frage, was kann ich tun.?? Ich hab leider kein ABE oder Gutachten....

Kann mir jemand helfen??

Bin um jeden Rat dankbar.

Grüße

Seitenleiste
Beste Antwort im Thema

... oder der Komet fällt vom Himmel, prallt falsch von deinem Auto ab, weil die "falschen" Seitenleisten montiert waren, und rumst dann - von den falschen Seitenleisten ganz und gar ungebremst - in einen katholischen Kindergarten, wo er neben drei Ordensschwestern (alles Jungfrauen) auch noch 24 Kinder erlegt.

Irgend ein Gutachter wird deine falschen Seitenleisten verantwortlich machen und feststellen, daß dieses Unglück hätte vermieden werden können, wenn die korrekten Leisten montiert gewesen wären, oder - noch besser - gar keine.

Mannmannmann...

Sicher, die Leisten dürfen im Verkehr nicht abfallen und andere gefährden. Aber das wars auch schon.

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Zitat:

Original geschrieben von Junkie29


Hallo,

danke für die vielen Informationen. Was ich aber nicht verstehe ist, wenn die eingetragen werden müssten...... und man bekommt kein Gutachen oder ABE...=> eine Vollabnahme wegen Leisten???? Das kann ich mir nicht vorstellen.

In der Bucht gibt es Angebote über original S6 Türleisten, mit Vermerk "keine Tüv-Abnahme nötig, ist Eintragungsfrei" passend für Audi A6/S6/RS6 C5/4B (1997 - 2004) Limousine, Avant!!!!

Man man man... was solche Türleisten anrichten!!

Grüße

Du kannst dir dann wie bei den Felgen ne Freigabe von Audi schicken lassen. Oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Edit:
Ich habe die dicken Seitenleisten übrigens auch. Und schon zweimal Tüv. 😉😉
Fahr zu einer anderen Prüfstelle und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b



Zitat:

Original geschrieben von Junkie29


Hallo,

danke für die vielen Informationen. Was ich aber nicht verstehe ist, wenn die eingetragen werden müssten...... und man bekommt kein Gutachen oder ABE...=> eine Vollabnahme wegen Leisten???? Das kann ich mir nicht vorstellen.

In der Bucht gibt es Angebote über original S6 Türleisten, mit Vermerk "keine Tüv-Abnahme nötig, ist Eintragungsfrei" passend für Audi A6/S6/RS6 C5/4B (1997 - 2004) Limousine, Avant!!!!

Man man man... was solche Türleisten anrichten!!

Grüße

Selbst wenn es beim TÜV so durchgeht ohne Beanstandung bleibt immer noch die rechtliche Frage. Und was Verkäufer nicht so alles schreiben um ihre Ware unter das Volk zu bekommen wissen wir doch alle.

was für eine rechtliche frage???

willst du es nicht verstehen,oder kannst du nicht...?

die türleisten sind keine technische veränderung am fahrzeug und ausserdem orginale audi-ersatzteile.

wie fatjoe schon schrieb, wenn am V8 die schmalen leisten sind interessiert das auch keinen.

ich kann sogar noch einen draufsetzen : wie allgemein ja bekannt ist hab ich an meinem S6 ein komplettes bodykit vom RS6. nun hatte ich vor kurzem einen unfall mit der kiste und es war ein gutachter dran.
den hat überhaupt nicht interessiert,was da drangeschraubt ist,weil es alles orginale audi-teile sind,die an diese karosserie passen...punkt und aus.
das einzig interessante für ihn war die geänderte bremsanlage,die aber ja auch abgenommen und eingetragen ist.

...und jetzt bist du wieder dran...😁

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180



Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b



Selbst wenn es beim TÜV so durchgeht ohne Beanstandung bleibt immer noch die rechtliche Frage. Und was Verkäufer nicht so alles schreiben um ihre Ware unter das Volk zu bekommen wissen wir doch alle.
was für eine rechtliche frage???
willst du es nicht verstehen,oder kannst du nicht...?
die türleisten sind keine technische veränderung am fahrzeug und ausserdem orginale audi-ersatzteile.
wie fatjoe schon schrieb, wenn am V8 die schmalen leisten sind interessiert das auch keinen.

ich kann sogar noch einen draufsetzen : wie allgemein ja bekannt ist hab ich an meinem S6 ein komplettes bodykit vom RS6. nun hatte ich vor kurzem einen unfall mit der kiste und es war ein gutachter dran.
den hat überhaupt nicht interessiert,was da drangeschraubt ist,weil es alles orginale audi-teile sind,die an diese karosserie passen...punkt und aus.
das einzig interessante für ihn war die geänderte bremsanlage,die aber ja auch abgenommen und eingetragen ist.

...und jetzt bist du wieder dran...😁

Darf man fragen was du nun für eine Bremsanlage hast??

steht alles im profil...obwohl ich schon wieder überlege,was anderes zu machen.
es gibt hier einen user,der mich immer auf so irre ideen bringt.😁

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Mahlzeit.

- es ist nur ein Beispiel

Mal angenommen Du fährst mit Deinem Fahrzeug an einer Kreuzung vorbei wo ein Kind steht, und Dir flattert Deine Seitenleiste ab und verletzt dieses Kind. Dann wird Dir schon jemand (Gutachter) sagen ob Du die Allroadleisten mit Teilenummer für einen Allroad an Deinem Fahrzeug fahren darfst oder nicht. Es wäre mal interessant wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht.

... oder der Komet fällt vom Himmel, prallt falsch von deinem Auto ab, weil die "falschen" Seitenleisten montiert waren, und rumst dann - von den falschen Seitenleisten ganz und gar ungebremst - in einen katholischen Kindergarten, wo er neben drei Ordensschwestern (alles Jungfrauen) auch noch 24 Kinder erlegt.

Irgend ein Gutachter wird deine falschen Seitenleisten verantwortlich machen und feststellen, daß dieses Unglück hätte vermieden werden können, wenn die korrekten Leisten montiert gewesen wären, oder - noch besser - gar keine.

Mannmannmann...

Sicher, die Leisten dürfen im Verkehr nicht abfallen und andere gefährden. Aber das wars auch schon.

langsam wirds extrem lächerlich.....🙄🙄🙄

Soll ich noch deutlicher werden?

Was wäre, wenn es Dein Kind wäre?

Es ist eine technische Änderung. Wird diese nicht abgesegnet von zuständiger Behörde erlischt die Betriebserleaubnis und dann warst das.

Zitat:

Original geschrieben von Paule02


Soll ich noch deutlicher werden?

Was wäre, wenn es Dein Kind wäre?

Es ist eine technische Änderung. Wird diese nicht abgesegnet von zuständiger Behörde erlischt die Betriebserleaubnis und dann warst das.

es ist

KEINE

technische veränderung!!!

wenn es eine wäre,dürfte man auch keine FL-rückleuchten in ein VFL-fahrzeug einbauen --- darf man aber,weil es

ORGINALTEILE

sind.

wenn man nach deiner meinung arbeiten würde,dürfte nicht einmal ein radio von einem fremdanbieter ins auto...🙄

Zitat:

Sicher, die Leisten dürfen im Verkehr nicht abfallen und andere gefährden. Aber das wars auch schon.

Richtig, und das tun sie nicht, da diese ja genauso befestigt und festgeschraubt werden wie die, die am Fahrzeug vorher waren. Das heißt, fliegen die vom V8/Allroad (original) ab, wären auch die ,,Normalen'' (Original) abgeflogen.

Ich frag mich grade ob die damals stark in Mode gekommenen Fuchsschwänze eintragungspflichtig waren. Hätten sich ja schließlich auch lösen können und einem sich hintereinem befindlichen Radfahrer direkt ins Auge fliegen können, wodurch dieser in den Gegenverkehr kommt und von einem Fahrzeug erfasst wird und wieder auf die seine Seite geschleudert wird. Dort wird von einem LKW der nicht mehr bremsen kann überrollt, da der Fahrer gesehen hat wie ein Komet in einen katholischen Kindergarten krachte und deswegen abgelenkt war.
Wenn ich mir angucke was teilweise auf unseren Straßen trotz Tüv unterwegs ist, sollte man sich lieber darüber nen Kopp machen als ob jemand ne Originale Leiste tauscht die etwas breiter ist.

...und wenn man dann teilweise sieht,was für riesige flatscreens manche als navi von innen an der scheibe bappen haben...die können nichts mehr sehen wegen den dingern,aber zugelassen sind die trotzdem.

unabhängig davon, dass hier manche extremen stuss erzählen..von wegen technische änderung etc. muss sich der themenersteller wirklich selbst mal fragen wieso er zu nem tüv fährt.

entweder selber zu nem gtü oder über ne werkstatt machen wo ein vernünftiger prüfer kommt und kein so i-tüpfelchen scheisser...

die unterschiede von prüfer zu prüfer sind wie tag und nacht..aber im grunde fährt man mit gtü immer besser, da die jungs lockerer sind...

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180


...und wenn man dann teilweise sieht,was für riesige flatscreens manche als navi von innen an der scheibe bappen haben...die können nichts mehr sehen wegen den dingern,aber zugelassen sind die trotzdem.

Genau. Gibts eigentlich schon eine Scheibenhalterung fürs Ei-Pätt?

Alternativ hätte ich noch einen Kartenplotter aus der Yachtnavigation anzubieten - was in der Art:
http://www.boatoon.com/.../

Zitat:

Original geschrieben von Paule02


Mahlzeit.

- es ist nur ein Beispiel

Mal angenommen Du fährst mit Deinem Fahrzeug an einer Kreuzung vorbei wo ein Kind steht, und Dir flattert Deine Seitenleiste ab und verletzt dieses Kind. Dann wird Dir schon jemand (Gutachter) sagen ob Du die Allroadleisten mit Teilenummer für einen Allroad an Deinem Fahrzeug fahren darfst oder nicht. Es wäre mal interessant wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht.

made my day... hab selten so gelacht 😁

Nun kommt mal runter, ich hab ja auch nur auf die Behauptung von Quattro 83 geantwortet
Zitat " genau, und wenn er es nicht glaubt soll er die Teile abmontieren und die Teile-Nr. kontrollieren. dann sieht er dass sie zum 4B gehören. Ob "normaler" A6 oder Allroad ist doch wurst."

Demnach könnte man alle Teile von A6 4B untereinander tauschen, ein 2,4 wird mal schnell durch einen 2,5 ersetzt ein V8 vom Allroad kommt in meinen A6 V6 und wenn ich zum TÜV fahre braucht der nur die Teilenr. vergleichen und sehen das alles zum 4B gehört ob V8 Allroad alles Wurst und legal und braucht nicht durch eine Abnahme zugelassen werden

Und ich bin mir immer noch sicher,falls bei einem schweren Verkehrsunfall ein kleinlicher Sachbearbeiter erfährt das Teile am Auto verbaut sind die so nicht an das Auto gehören nie für dieses Auto vorgesehen und auch nicht bestellbar sondern nachträglich angebaut wurden, erstmal eine Untersuchung einleiten wird.
Da wird es auch nichts nützen das mal ein anderer Prüfer oder Sachbearbeiter bei einem Unfall die nachträglich angebauten Teile nicht bemängelt hat, denn nur weil eine Prüfstelle das so durchgehen lässt wird noch lange nicht legal.
Und nur weil einige hier solche Teile verbaut haben muss es nicht heißen sie hätten Recht und alle die anderer Meinung sind, wollen oder können nicht verstehen.

@ Ralle180 ich kann mich noch an eine Diskussion in einem anderen Forum vor einiger Zeit erinnern als du behauptet hast RS 6 Bremsen dürfen ohne Eintragung an anderen 4B verbaut werden da sie ja auch von einem 4B sind ,und genau wie hier kamen die üblichen Sprüche von dir
"willst du nicht verstehen..." da warst du dir auch sicher weil es andere haben ist es erlaubt. Das Ergebnis sah aber ganz anders aus.
Nur weil ihr hier schon länger schreibt oder an eure Autos Teilen verbaut habt die zu einem anderen 4B gehören bedeutet noch lange nicht das ihr auch immer Recht habt.

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