Tüv Leute = Dummschwätzer????
Hi Männers!
Ich war heut beim Tüv um meine Felgen eintragen zu lassen und mir gleichzeitig ne neue Tüv und Au Plakette zu besorgen.
Jedenfalls haben die an meiner lausigen Tieferlegung von 50/20 rumgemosert!
Die meinten, das er von unterkante Scheinwerfer bis Boden mindestens 50 sein darf und bei mir waren es 48cm. Jedenfalls haben die ne Ausnahme gemacht und gemeint, das es ok sei.
Das kann doch net wahr sein, das man nur so tief gehen kann?!
Ich seh täglich Autos rumfahren, die super tief sind, auch genug E36er.
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25 Antworten
Hi
das sind doch Dummschwätzer!!!
Ist er vorn tiefergelegt,so stellst du hallt deine Scheinwerfwe hallt wieder RICHTIG ein.
Hab ja auch 60/40 bei meiner E36 Limo unde keine Probs.
Warst wohl am Montag da, oder...?
MfG
geh zu einem anderen und die welt siehst anders aus
ist immer so.
@man at work
Nee, das liegt net an den Scheinwerfern und ihrer Einstellung.
Der hat gemeint, das man als extrem tiefergelegter ne Gefährdung ist. Er hat gemeint, das ne Gefährdung zB wäre, wenn ich jetzt mit meinem supertiefen Auto ja immer abbremsen müsste wenn ne Bodenwelle kommt oder nen Gullideckel und das dann daruch mir jemand reinfahren könnte, weil ja keiner davon ausgeht, das ich ja einfach so auf die Bremse steigen könnte.
ICH FINDS EINFACH QUATSCH!
Wer einem in dieser Art und Weise reinfährt is selber Schuld weil er entweder zu schnell war oder zu wenig Abstand gehalten hat, oder beides sogar!
@landsmann
Ich weis!
Türkiyede ölye olaylar yok! Orda kimsenen sikinde degil!
(auf deutsch = sowas is in der türkei eh egal, das interessiert dort keine sau)
der tüv-mann hat an sich schon recht:
§50 StVZO Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. [...]
Sei froh er hat dir gegeben was du wolltest.
Er hätte auch auf einem halben cm rumreiten können und dir die Plakette nicht geben können
Trick zu den Scheinwerfern: Nimm ein paar untere Scheinwerferblenden und es ist egal, es entscheidet nämlich der Punkt des Lichtaustritts.
Hatte auch so ein Erlebnis beim Eintragen vom Fahrwerk. Der meinte, die Positionslampen müssen 350mm über der Fahrbahnoberfläche sein. Nachdem ich dann mit Schraubenzieher und Seitenschneider die Dinger entfernt hab, hat er das eingetragen..... Sind jetzt aber wieder dran!
Sind echt mittlerweile total bescheuert.... zumindest teilweise (teilweise auch berechtigt)
Geht das auch???
Ich hau mir nen Gewindefahrwerk rein, schraub das so, das es durchgeht und wenn ich meine Eintragung hab, geh ich mal ganz spontan das Fahrwerk wieder verstellen.
Hat auch jemand ne Ahnung, wie hoch diese Scheinwerferunterkante ist, wenn ich nen 60/40 oder 60/30 Fahrwerk hab???
Och menno, ich will keine Weicheitieferlegung, ich will vorne so zwischen 80-100 mm runter! ;(
@BIPOLAR
Also ich hab mein Gewinde Fahrwerk ohne größere Probleme eingetragen bekommen!
Bin zur zeit 90/40 unter serie!
Bei mir hat er auch glaub ich gar nicht die Tiefe eingetragen, der hat nur geschaut ob nichts schleift und und ob beim Lenkeinschlag der Reifen nirgenswo schleift
von wegen Scheinwerfer unterkannte hat er gar nichts bei mir gesagt!!
Ich habe eine eine Bodenfreiheit von 6cm und das ist keine Weicheitieferlegung, ist schon fast zu krass brauche endlich 17 Zöller das ich nícht rumoperieren muß um auf einen kleinen Bordstein zu kommen
MFG Becker-Racing
@Becker
Is mir grad egal!
Ich bau nen Gewinde ein und stell das "legal ein" und wenn ich die Abnhame hab, leg ich die Kiste mal mächtig tiefer!
Kann sowas nur der Tüv eintragen, oder auch die Dekra????
Für Eintragungen kannst auch zur Dekra fahren.
Dieses Scheinwerfer-Erlebniss hatte vor einer Woche ein Kollege von mir auch.
Er hatte sich ein Fehrwerk von AC-Schnitzer für seinen M3 bestellt (tieferlegung weis ich nicht mehr genau) und der TÜV sagte ihm, dass nun die Scheinwefer zu tief seien. Ich glaub es waren auch 48cm.
Der hat ihm das echt nicht eingetragen! Jetzt hat er gerade heiße Diskussionen mit AC-Schnitzer.
Ne ne ne. Der TÜV...........
mal ein einwurf zu thema tüv...
der unglücksbus aus ferankreich...
unterboden durchrostet...
bremsanlage defekt...
unterschiedliche reifen auf einer achse...
und ne menge mehr...
trotzdem hatte er im märz neuen tüv bekommen - hat es ein rechtliches nachspiel...
kam gerade in den nachrichten...
soviel zu thema rechte/verordnungn und tüv in deutschland...
ich freue mich schon auf das anhangpapier zum fahrzeugschein
gruß
bolle_at
Meine Tirferlegung ist aber legal und so würde ich das auch mal probieren.
Das mit der Scheinwerfer unterkante ist soweit ich weiß kein gesetz sondern nur eine richtlinie an die sich der Tüv halten sollte und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist
Hab eben noch mal in der eintragung von meinen Fahrwerk geschaut, bei mir ist zusätlich noch der abstand zwischen Federtelleroberkante und Federbeinbefestigungs Schraube Festgehalten bei mir dteht 218mm
wäre damit vorsichtig
es gibt 100 % ig einen Tüv der dir das einträgt, so auch bei mir, das kann sonst richtig ärger geben mit der Rennleitung
MFG Becker-Racing
Halt,
nicht weiter runterdrehen! Natürlich wird die Höhe festgehalten, oder dachtet Ihr ernsthaft n Gewindefahrwerk is n Freibrief, daß man dann mit der Höhe nach Lust und Laune variieren kann???
Theoretisch muss man nach jedem Verändern neu eintragen.
Das wird in den Papieren festgehalten entweder so wie Becker es schrieb, oder wie bei mir, halt der Abstand zw. Bördelkante und Mitte der Nabe.
Grüße
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