TÜV-Eintragungen: Brief oder Schein?

VW Lavida 2

Hallo,

habe von nem Bekannten gehört, dass er bei der Eintragung einer Spurverbreiterung den Fahrzeugbrief gebraucht hat.

Wieder ein anderer meinte zu mir, das bei - egal welcher - Tüv-Eintragung IMMER nur der Schein benötigt wird.

Meine Frage jetzt ... bei welchen Eintragungen braucht man neben dem Schein evtl auch noch den Brief ?

Grüße,
Andreas

40 Antworten

Wenn Du beim TÜV eine Eintragung machst, bekommst Du nen Wisch mit damit du das ganze im Fahrzeugbrief eintragen lassen kannst! - musst Du aber nischt. Abgenommen ist abgenommen, obs jetzt im Brief/Schein steht oder auf der Einbaubestätigung vom TÜV.

Zitat:

Original geschrieben von Jolinar


...Abgenommen ist abgenommen, obs jetzt im Brief/Schein steht oder auf der Einbaubestätigung vom TÜV.

Ist ja vom reinen Menschenverstand her richtig, aber es ist nun mal so, dass mit jeder technischen Veränderung am Fahrzeug, die keine allgemeine Bauartgenehmigung (ABE) hat, die allgemeine Betriebserlaubnis erloschen ist, solange diese Veränderungen nicht durch die zuständige Behörde im KFZ-Brief vermerkt ist. Diese Eintragung wird nur anhand der Bescheinigung oder eines Gutachtens einer dafür zugelassenen Prüfstelle vorgenommen.

Und nun auf Deutsch, der TÜV musses absegnen, aber es muss in den Schein, sonst kann Dir jeder Polizist ans Zeug flicken.

Wie wahr, wie wahr ;(

Stimmt eigentlich, das "Grünweiß" dein PKW an Ort und Stelle Stilllegen kann, wenn sie verdacht haben das etwas dran geamcht ist, was nicht in Ordnung ist ?

Bei nem gemachtem Auto können sie ja immer den "Verdacht" haben das am Motor oder ähnliches was illegales geändert wurde und aufgrund des Verdachts dein auto stilllegen. Fände ich ein bisschen hart.

Ja, sofern der Verdacht besteht, dass die Veränderung eine gravierende Veränderung darstellt, die sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken könnte - oder - ohne jetzt irgend jemanden hier angreifen zu wollen - wenn das Auto so eine Schrottlaube ist, dass es schon eine Gefahr für a´ndere Verkehrsteilnehmer darstellt, auch wenn noch eine frische Plakette dran prangt.

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Es ist immer der Brief und der Schein nötig damit es dort auch eingetragen wir wie willste das den machen wenn du den schein mal verlierst willste dann die ganze tüv gebühren noch mal bezahlen ? ist doch quatsch....in brief wird das so wie so nur mit kuli eingetragne....

Zitat:

Original geschrieben von GZA


Es ist immer der Brief und der Schein nötig damit es dort auch eingetragen wir wie willste das den machen wenn du den schein mal verlierst willste dann die ganze tüv gebühren noch mal bezahlen ? ist doch quatsch....in brief wird das so wie so nur mit kuli eingetragne....

Was ist wenn der Brief voll ist ? ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Einarmiger


Ja, sofern der Verdacht besteht, dass die Veränderung eine gravierende Veränderung darstellt, die sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken könnte - oder - ohne jetzt irgend jemanden hier angreifen zu wollen - wenn das Auto so eine Schrottlaube ist, dass es schon eine Gefahr für a´ndere Verkehrsteilnehmer darstellt, auch wenn noch eine frische Plakette dran prangt.

Und was ist wenn sich der Verdacht nicht bestätigt ? Was natürlich in meinem Fall so wäre - werde mich hüten was zu montieren was nicht legal ist, genau wegen diesen und den Versicherungstechnischen Problemen wenns mal zu nem Unfall kommt.

Aber in so einem ungerechtfertigen Fall kann ich doch tierisch ein auf Schadensersatz machen oder ? Immerhin hab ich Ärger, Rennerei und mein Auto für mehrere Tage/Wochen nicht...

Bin mit meinem Vorgäüngerauto auch nur mit der Tüv-Abnahme rumgefahren, war auch in zwei Kontrollen und die wollten nicht einmal ABE´s oder sowas sehen, und Alus und ein größeres Röhrchen u.bes. ein Sportlenkrad fallen glaub ich schon auf, vor allem wenn man ins Auto reinguckt .D

AndyHawk,
Dann kommt ein Anhang dran.

Dann kannste Dir aber schon mal überlegen, wie Du Dein Handschuhfach bearbeitest, damit der riesige KFZ-Schein reinpasst. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Averall


Bin mit meinem Vorgäüngerauto auch nur mit der Tüv-Abnahme rumgefahren, war auch in zwei Kontrollen und die wollten nicht einmal ABE´s oder sowas sehen, und Alus und ein größeres Röhrchen u.bes. ein Sportlenkrad fallen glaub ich schon auf, vor allem wenn man ins Auto reinguckt .D

Wir gehen hier nicht vom Glücksfall aus, sondern von dem, was Dir im schlimmsten Fall geschehen

könnte

!

Zitat:

Original geschrieben von AndyHawk


Aber in so einem ungerechtfertigen Fall kann ich doch tierisch ein auf Schadensersatz machen oder ? Immerhin hab ich Ärger, Rennerei und mein Auto für mehrere Tage/Wochen nicht...

Glaub mir, die Kollegen werden sich hüten, ein Auto still zu legen, ohne sich nicht vorher rundum abgesichert zu haben.

Aber wenn sie das machen, dann werden Photos von gemacht, die Zulassung kopiert, usw. usw.

Die Leute von der Verkehrspolizei haben auch Lehrgänge, wo es um so was geht. Also wenn sie ein Auto stillegen, wirst Du nicht dagegen ankommen, dann geht immer der Schutz der öffentlichen Sicherheit (in dem Fall der Sicherheit im Strassenverkehr ) vor.

Neulich an der Tanke stand zum Beispiel so einer, den hätten se garantiert direkt Stillgelegt. 2er Golf, tief bis auf messer, keine Handbremse (Vorderad an den Bordstein damit er nicht wegrollt) auch sonst komplett nackig innen (bis auf Fahrersitz und Feuerlöscher) und durchgehendes Rohr als Auspuff nehme ich an. War brontal laut als der weggefahren ist...
Möglich wär auch dass er sogar den Anlasser ausgebaut hat, hat nämlich den Motor (während er drin bezahlt hat) laufen lassen...

Zitat:

Original geschrieben von Einarmiger


Die Leute von der Verkehrspolizei haben auch Lehrgänge, wo es um so was geht. Also wenn sie ein Auto stillegen, wirst Du nicht dagegen ankommen, dann geht immer der Schutz der öffentlichen Sicherheit (in dem Fall der Sicherheit im Strassenverkehr ) vor.

Bei uns haben die neulich die BBS Felgen an einem Golf III GT special moniert, der Besitzer musste sich eine Freigabe vom Werk besorgen, das diese Räder serienmäßig auf dem Golf sind, und damit die Legalität belegen.

Dann erst wurde die Owi zurückgenommen.

Zitat:

Original geschrieben von Averall


Neulich an der Tanke ...

Na ja, dann sach noch einer, dass die "echten Kerle" aussterben ... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Mickie


Bei uns haben die neulich die BBS Felgen an einem Golf III GT special moniert, der Besitzer musste sich eine Freigabe vom Werk besorgen, das diese Räder serienmäßig auf dem Golf sind, und damit die Legalität belegen.
Dann erst wurde die Owi zurückgenommen.

Das Theater kenne ich von meinem Cousin. Aber wie schon gesagt, kommt immer auf die Laune der Leute an; jedes OWi-Verfahren fällt in die Fall-Statistik und macht sich gut in der Personalakte, wenn die nächste Beförderung ansteht - egal wie das ausgeht. Verfahren ist Verfahren. Leider.

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