TÜV-Eintragungen: Brief oder Schein?

VW Lavida 2

Hallo,

habe von nem Bekannten gehört, dass er bei der Eintragung einer Spurverbreiterung den Fahrzeugbrief gebraucht hat.

Wieder ein anderer meinte zu mir, das bei - egal welcher - Tüv-Eintragung IMMER nur der Schein benötigt wird.

Meine Frage jetzt ... bei welchen Eintragungen braucht man neben dem Schein evtl auch noch den Brief ?

Grüße,
Andreas

40 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Einarmiger


Das Theater kenne ich von meinem Cousin. Aber wie schon gesagt, kommt immer auf die Laune der Leute an; jedes OWi-Verfahren fällt in die Fall-Statistik und macht sich gut in der Personalakte, wenn die nächste Beförderung ansteht - egal wie das ausgeht. Verfahren ist Verfahren. Leider.

Aber sie werden doch kein Auto stilllegen oder sonstigen Ärger machen, wenn alle auf den ersten Blick erkennbaren Veränderungen durch Gutachten bestätigt sind oder ? Also rein "ins blaue raten" weil ihnen dein gemachtes Auto nicht passt halt behaupten "ok da könnte was sein" ... ?

Nun hör auf zu schwitzen, in der Regel wird geprüft, ob Du Deine Veränderungen eintragen liessest - wenn sie Zeit für die Kontrolle haben - aber ins Blaue hinen wird so schnell keiner tätig. Wenn Du aber in einer kleineren Stadt wohnst und sie Dich auf'm Kieker haben, dann biste immer und immer wieder fällig, da kannste fast nichts gegen machen ausser Dein Auto verkaufen und dem Zeugenschutzprogramm des FBI beitreten 😁

Zitat:

Original geschrieben von Einarmiger


Nun hör auf zu schwitzen, in der Regel wird geprüft, ob Du Deine Veränderungen eintragen liessest - wenn sie Zeit für die Kontrolle haben - aber ins Blaue hinen wird so schnell keiner tätig. Wenn Du aber in einer kleineren Stadt wohnst und sie Dich auf'm Kieker haben, dann biste immer und immer wieder fällig, da kannste fast nichts gegen machen ausser Dein Auto verkaufen und dem Zeugenschutzprogramm des FBI beitreten 😁

naja auf dem kieker haben sie mich noch nicht. aber wird nicht lange dauern, meine stadt ist nicht gross und ich wohn keine 500m von der polizeistation entfernt, fahr jeden tag mindestens 2 mal dran vorbei ;o)

Also laut meiner eintragenden Werkstatt muss man gar nichts eintragen lassen was man voim TÜV hat absegnen lasse. Du bekommst vom TÜV oder DEKRA ein Gutachten und wenn Du die mitführst dann kann Dir auch die Rennleitung nichts!! So MEINE Werkstatt!!

Gruss

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Aus den vorhergehenden Threads geht hervor, dass es ganz schöne Probleme mit den Leuten von der Rennleitung geben kann - leider. Es ist dann auch noch oft von deren Laune abhängig, ob Dein Auto den überhaupt noch den Vorschriften entspricht oder nur teilweise.

Daran sieht man, dass in Deutschland die Behörden echt einen das Autofahren vermiesen können. Es gibt ja so schönes Zubehör in Zeitungen (VW-Szene...) wo dann in winziger Schrift steht, nicht im Bereich der StVZO bla bla bla.

Dieses Zubehör ist in vielen EU-Länder erlaubt, allerdings in Deutschland und Österreich nicht. Das ist echt Sch****.
Sonst wird immer vom vereinigten Europa gesprochen, aber bei den Bestimmungen muss Deutschland ja immer den Vorreiter machen und gleich alles verbieten und bestrafen. in anderen EU-Ländern sind die da viel lockerer.

Vieles was nun mal cool ist, ist in Deutschland aber nicht zulässig oder nur mit extemen Laufereien verbunden, um es zulässig zu kriegen😕😕 ich sage nur Gruppe N und so 🙂

Da müste man sein Auto echt in Holland oder so anmelden, da hat man dann nicht solche Probleme mit dem TÜV und den anderen Beamten.

Guß Sirko

Zitat:

Original geschrieben von 1er_Cabrio_93


Also laut meiner eintragenden Werkstatt muss man gar nichts eintragen lassen was man voim TÜV hat absegnen lasse. Du bekommst vom TÜV oder DEKRA ein Gutachten und wenn Du die mitführst dann kann Dir auch die Rennleitung nichts!! So MEINE Werkstatt!!

Gruss

d.H. rein hypotetisch gesehen bräuchte ich den Fahrzeugbrief niemals, weil TÜV braucht ihn nicht, und eintragen muss ichs nicht ?

Zitat:

Original geschrieben von gtivr6


Da müste man sein Auto echt in Holland oder so anmelden, da hat man dann nicht solche Probleme mit dem TÜV und den anderen Beamten.

Guß Sirko

Oh ja wem sagst du das .. ich war diesen Sommer das erste mal auf Ibiza und sichtlich überrascht .. die kennen wohl keinen TÜV dort. Da fährt alles was sich irgendwie bewegen lässt. Vom großten (eigentlich nicht fahrbereitem) Schrotthaufen bis hin zum komplett gemachten, megalauten und sogar mit Unterbodenbeleuchtung montiertem IVer.

Deutschland ist wirklich schwach in der Hinsicht. Bei manchen Dingen sehe ich es ja sogar ein das es nicht zugelassen ist ... aber bei den meisten frage ich mich, was der Humbug soll.

Grüße,
Andy

Hi,

hab meine kürzeren Federn auch bei der Dekra eintragen lassen. Der Dekramensch meinte nur wenn Sie wollen können Sie noch zur Zulassungsstelle fahren und es in den Schein eintragen lassen ansonsten einfach das Dekra-Gutachten ins Handschuhfach und gut ist es. Bei Bedarf halt dann vorzeigen.

Zitat:

Original geschrieben von mickyd


Hi,

hab meine kürzeren Federn auch bei der Dekra eintragen lassen. Der Dekramensch meinte nur wenn Sie wollen können Sie noch zur Zulassungsstelle fahren und es in den Schein eintragen lassen ansonsten einfach das Dekra-Gutachten ins Handschuhfach und gut ist es. Bei Bedarf halt dann vorzeigen.

Gut.

Danke für die Info.

Grüße,
Andreas

Genau DAS hab ich gemeint!

Zitat:

Original geschrieben von Jolinar


Genau DAS hab ich gemeint!

Hab mir so als Beispiel mal das Teilegutachten von dem H&R Cupkit Fahrwerk runtergeladen.

Da steht dezent unter "Berichtigung der Fahrzeugpapiere"

Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, <...> oder Anhängeverzeichnis) durch die zuständige Zulassunsgbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.

Dann weiter unten:

"Berichtigung der Fahrzeugpapiere"

Eine Berechtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

Ja, das verstehe ich auch als ein "kann, aber kein muss". In Polizeiktronlle war eben noch keine "nächste Beschäftigung der Zulassungsstelle mit meinen Papieren" der Fall 😉

Grüße,
Andy

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