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Jetta zu tief für TÜV

Themenstarteram 15. Mai 2004 um 16:25

Hallo liebe leutz,

habe meinem Jetta nen neues Fahrwerk spendiert.

Nen 80/60.

War damit beim tüv zwecks eintragung doch leider ohne erfolg.

In den Radläufen hat alles gepasst, das war nicht das problem, das Problem sind die Scheinwerfer.

Die müssen einen mindestabstand von 50 Cm zur Straße haben. Bei mir hat er 47 Cm gemessen.

Nur leider ist das kein Gewindefahrwerk welches man eben mal höher legen kann.

Wer hat da eine Idee was man machen kann, ohne gleich neue Federn kaufen zu müssen.

Danke im Vorraus

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28 Antworten

5 bar reifendruck :)... naja nich unbedingt 5bar, aber das wär das einzige was mir dafür einfallen würde...

am 15. Mai 2004 um 17:24

versuchs einfach ma beim nächsten Tüver - sollte in Berlin ja nich das Problem sein ;)

Themenstarteram 15. Mai 2004 um 17:31

Klar, ich könnte natürlich alle abfahren, nur wollen die alle auch geld dafür sehen.

Und bei jeder begutachtung mal eben 50 Euro hinzulegen ist nicht grade billig :-)

Außerdem kennt der prüfer ja das auto jetzt, und wird die ganze prozedur mit dem lenkeinschlag und dem einfedern nicht nochmal machen müssen, das war nämlich alles ziemlich knapp ;-)

Re: Jetta zu tief für TÜV

 

Zitat:

Original geschrieben von PsYcHeDeLiC

......Die müssen einen mindestabstand von 50 Cm zur Straße haben. Bei mir hat er 47 Cm gemessen......

In der StVZO ist da als Messpunkt übrigens der unterste Punkt der Spiegelkante genannt. Oft messen die Prüfer erst mal am Glas. Das kann noch einen cm bringen, je nach Scheinwerfer...

am 16. Mai 2004 um 10:32

such dir ein tüvler deines vertrauen....

meiner der trägt mir alles ein egal was es ist..okay außer es ist nun wirklich nicht erlaubt....hab auch 80/60 und 13 zöller drauf......

also ich meine mal....es waren nach messung bei mir 45 cm...

er hat es mir eingetragen...da mißt eh keiner mehr nach..also bullen oder so...

also das einzigste ist ein tüvler deines vertrauen auf zu suchen....

laß doch mal nen bissel konektion spielen....

gruß david

irtum die grün weißen männchen messen sehr wohl nach mal zumindest hier südwesdeutschen raum und das ergebnis ist wer unter 49 cm ist bekommt sammelpunkte aber nicht die von aral und wird zur kasse gebeten mit viel glück lassen sie die plakette noch dran mache sind aber so frei und entfernen die auch gleich. klar trägts dir der tüv deines vertrauens wieder ein und bei der nächsten kontrolle zahlst dann wieder.

zum tüver: am besten versuchst es bei dekra oder gtü einfach nen prüfer suchen der in ne kleine werkstatt kommt die sind meist etwas kulanter tragen dir das dann ohne abmessen ein, was aber nicht heißt das es bei der nächsten verkehrskontrolle erlaubt ist.

am 16. Mai 2004 um 13:00

naja ich komme hier aus dem reinsten osten....

aus land brandenburg....und die bulen her haben keine ahnung von garnichts.....

die wissen garnet wo sie ansetzen müssen zum messen....

beispiel....

ich mit nebel scheinwerfer gefahren....sie mir angehalten und wollten 10 euro...

ich fragte ob sie mir den paragraphen sagen können wo das in der StVO steht.....

da meinte er so..hmm keine ahnung sie suchten dann ewig..anch 1ß minuten agten sie dann...na los hau ab....noch mal glück gehabt..aber ur weil ich zu faul bin um nach zu gucken..man die wissen doch nicht ob nen auto zu tief ist...wenn mein tüv es einträgt dann sehen sie es als okay ein..zumindestens hier in ostdeutschland (schwedt)

gruß david

Ich weiß, dass ich nach diesem Posting wieder konträre Sprüche ernten werde, aber ich empfehle euch sehr, die Polizei nicht zu unterschätzen, denn da gibt es in der gesamten Bundesrepublik viele, die sich sehr wohl mit Tuning gut auskennen. Umgekehrt solltet Ihr auch die Tatsache nicht unterschätzen, dass Eintragungen nach dem Motto "naja, ich trage dir das mal ein, obwohl es nicht passt" mitunter nichts wert sein können. Die Probleme bekommt direkt der Fahrzeughalter, wenn er damit auffällt und unter Umständen auch der eintragende Prüfer.

Also wäre ich mit solchen "Ratschlägen" mal eher vorsichtig, auch wenn es sich "cool" liest ;)

am 16. Mai 2004 um 20:01

is schon richtig, aber was will er denn machen ;)

im Endeffekt liegt die Entscheidung es zu machen eh immernoch bei ihm selber, und somit auch das verbundene Risiko :p

(ich geh ehrlich gesagt auch lieber auf Nummer sicher)

Zitat:

Original geschrieben von skanX

......im Endeffekt liegt die Entscheidung es zu machen eh immernoch bei ihm selber, und somit auch das verbundene Risiko :p......

Und genau darüber sollte sich jeder im Klaren sein. Aber das hatten wir ja schon öfter ;)

Themenstarteram 16. Mai 2004 um 20:54

Der Prüfer wollte auch erst ein auge zudrücken. Nach langem überlegen war er sich aber sicher es mir nicht einzutragen, weil er meinte das es ihm zu unsicher wäre und er sich damit strafbar machen würde. Ich verstehe das auch voll und ganz. Ich will das auch alles schon korrekt abwickeln um wirklich keine probleme mit den gesetzeshütern zu bekommen. Deshalb war ja auch meine Frage, ob man den wagen auch ohne gleich wieder mehr geld für neue Federn, etwas anheben könnte um den mindestabstand der scheinwerfer zur straße zu haben. Ich dachte einer von euch wüsste vielleicht ob es da eine möglichkeit für gibt.

Re: Jetta zu tief für TÜV

 

Zitat:

Original geschrieben von PsYcHeDeLiC

Hallo liebe leutz,

habe meinem Jetta nen neues Fahrwerk spendiert.

Nen 80/60.

War damit beim tüv zwecks eintragung doch leider ohne erfolg.

In den Radläufen hat alles gepasst, das war nicht das problem, das Problem sind die Scheinwerfer.

Die müssen einen mindestabstand von 50 Cm zur Straße haben. Bei mir hat er 47 Cm gemessen.

Nur leider ist das kein Gewindefahrwerk welches man eben mal höher legen kann.

Wer hat da eine Idee was man machen kann, ohne gleich neue Federn kaufen zu müssen.

Danke im Vorraus

Da ich eine ABE zum Fahrwerk hatte und es kein Gewindefahrwerk war. Hat er mir das eingetragen. Wäre es ein Gewinde gewesen hätte ich höher schrauben müssen.

Denn in der ABE ist das Maß der Tieferlegung ja festgelegt. Da kann der TÜV nix gegen machen. Meiner hats bedingungslos eingetragen, auch wenn der Scheinwerfer bzw. Lichtaustrittskante 4cm zu tief war!

am 17. Mai 2004 um 9:08

Ok, mein Senf: Gibt da ein Wundermittel - NEN LOCKEREN PRÜFER!!! :) Da geb ich SDT total Recht! Bevor man eintragen lässt erstma Lauscher aufmachen und sich umhören wo die anderen Schrauber aus der Umgebung eintragen lassen... Hat i.d.R. seinen Grund, dass alle zu einem fahren... Und nu sag nich, in Berlin gibts keinen tunerfreundlichen Prüfer!!! :)

am 17. Mai 2004 um 9:12

Hallo Leute!

Ich kenne das Problem nur zu gut! Vor meinem Vento hatte ich nen 2er Golf, und hatte da auch ein 80/60 Fahrwerk eingebaut! Natürlich war der auch in den Scheinwerfern viel zu tief!

Der Prüfer hätte das gar nicht gemerkt, wenn nicht zufällig im Gutachten gestanden hätte, das die höhe zu überprüfen wäre! Also wie kann es denn sein, das es ein Gutachten zum Fahrwerk gibt, mit dem ja die Eintragung "ganz einfach" sein soll, wenn die sich dann selber das Grab schaufeln, und da reinschreiben das das zu überprüfen sei?

Wenn laut Gutachten alles in Ordnung sei, dann müssten ja die 50cm eingehlten worden sein, als das Gutachten erstellt worden ist! Also ist doch schon beim erstellen des Gutachtens gemauschelt worden, oder sehe ich das falsch?

Ich bin damals zum nächsten Prüfer, der hat sich das Gutachten gar nicht richtig durchgelesen und hats dann eingetragen, und ich musste mit dem Risiko leben, daß jederzeit die grün/weißen kommen und es merken könnten!

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