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TÜV-Eintragung erforderlich?

Themenstarteram 24. Mai 2006 um 19:54

Hallo,

ich weiss, dass es dieses Thema bestimmt schon gegeben hat, aber ich habe in der Suche nichts 100% aussagekräftiges gefunden.

Ich fahre den Golf V mit dem 1.4 l Motor als Trendline und werde in absehbarer Zeit die Zandvoort 17" Alus mit dem Reifen Michelin Pilot Sport 225/45 R17 91Y aufziehen.

Müssen diese Felgen mit diesem Reifen vom TÜV eingetragen werden? Im Fahrzeugschein habe ich folgendes gelesen: 20bis23: 205/55R16 91Q M+S a.6jx16, ET50 od. 205/60R15 91H a.6jx15,et47 od. 225/45R17 91h a. 7JX17 ET54

Ein kleiner Wissensaustausch wäre super nett von Euch.

Danke

Christian

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22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 1pupser

Hallo,

habe auf unseren Golf Plus Rial Felgen der Größe 7,5 x 17 und ET: 47 mit ABE.

Eingetragene und montierte Bereifung: 225/45 R 17.

Laut Reifenhändler sind die Felgen, da sie ABE besitzen, eintragungfrei.

Gehe davon aus das mein Reifenhändler mich nicht angelogen hat.

Dein Reifenhändler hat Dich nicht angelogen.

ABE reicht aus, muss halt mitgeführt werden.

Zitat:

Original geschrieben von ERIBE

Dein Reifenhändler hat Dich nicht angelogen.

ABE reicht aus, muss halt mitgeführt werden.

Richtig ist, dass wenn ne ABE für die Felge vorliegt und die montierten Reifen in den Fahrzeugpapieren schon eingetragen sind, keine Eintragung nötig ist.

Allerdings gibt mir Ziffer A01 bei 225er in dem Gutachten zu denken!?!?!?

Hab gerade nochma nachgesehen.

Die Ziffer A01 aus obigen Gutachten steht auch bei der Felge meiner Schwester drin.

Da war Eintragung erforderlich. Allerding auch nur mit einer best. Reifengröße, wie hier die 225er...

Ich bin sicher, dass sie eingetragen werden müssen!

am 25. Mai 2006 um 19:57

Bei einem Golf Plus / 1KP mit 225/45 R 17 steht unter Auflagen und Hinweise nichts von Ziffer A01.

Beim Golf / 1K mit 225/45 R 17 steht der Hinweis Ziffer A01.

Mein Fazit: Unser Golf Plus - Eintragungsfrei und Golf V - wahrscheinlich Eintragung.:confused:

Zitat:

Original geschrieben von 1pupser

Bei einem Golf Plus / 1KP mit 225/45 R 17 steht unter Auflagen und Hinweise nichts von Ziffer A01.

Beim Golf / 1K mit 225/45 R 17 steht der Hinweis Ziffer A01.

Mein Fazit: Unser Golf Plus - Eintragungsfrei und Golf V - wahrscheinlich Eintragung.:confused:

Sorry, hab übersehen, dass Du nen "+" hast.

Jetzt sind sie wieder eintragungsfrei;)

am 25. Mai 2006 um 20:07

Trotzdem komisch? Oder?

Sind die Radhäuser so unterschiedlich?

Kann ich kaum verstehen.

Vielleicht wollen die Gutachter auch noch was verdienen und haben ne starke Lobby. :D

Um das Bsp. vom G3 meiner Schwester nochma aufzugreifen:

Nix tiefer und mit 195/50/15. Sieht aus wie auf Stelzen und mind. 10cm Luft...Eintragung nötig.

Mein Gutachter fands auch heftig, aber ist halt Vorschrift.

G3 Variant nach Gutachten -keine Eitragung nötig-..........

*kopfschüttel*

am 25. Mai 2006 um 20:24

Armes Deutschland!

*auch kopfschüttel*

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