TÜV durchgefallen :-(, machen/machen lassen oder Schrott?

Audi 80 B3/89

Hallo, hatte heute meinen TÜV-Termin und der Audi ist mit folgenden Mängeln durchgefallen:

- Betriebsbremse hinten: Wirkung einseitig (Bremsen hinten sind neu, evtl. Luft in der Leitung?)
- Feststelltbremse einseitig (Bremsseile sind neu)
- Hebelweg der Feststellbremse: zu groß (Kann ich nachstellen)
- Bremsscheiben vorne: angerostet (muss ich die deshalb tauschen lassen? / Kosten?)
- Bremsbeläge vorne rechts innen: Verschleißgrenze erreicht/überschritten (Kosten?)
- Lenkrad / Lenker: Eintragungen erforderlich (Habe ABE, aber laut Prüfer muss es dennoch eingetragen werden, weil ich zwar exakt die originale Reifenkombi habe, aber diese müssen original Audi Felgen sein?)
- Schub-/ Spurstangenkopf: rechts ausgeschlagen (Kosten?)
- Rückspiegel matt rechts (Ich kann nichts mattes erkennen, vll dreckig)
- Abblendlicht: Höhenregulierung fehlt (Bei der Front kann man die Höhenregulierung nur per Hebel einstellen, TÜV-Prüfer meint ich MUSS eine automatische dran haben - was nicht geht)
- Stabilisator vorne: Koppelstange ausgeschlagen (Habe ich da)
- Hinterachse Radlager: zu viel Spiel (Kann ich nachstellen)
- Motorhaube: Schloss schwergängig (..Fett)
- Auspuff: nicht ausreichend befestigt (Halterungen sind abgerostet, neue Halter dranschweissen)
- Auspuff: verändert, Abnahme nach §19 StVZO erforderlich (Supersport Gr. N, hat eine EG-Nummer - laut Verkäufer eintragungsfrei? Habe nur Teilgutachten bekommen)
- Motor/Antrieb: Ölverlust (kennt man ja)

Kann mir jemand ungefähr die Kosten sagen die ich in einer Werkstatt zahlen muss? Bzw. Meinungen ob sich das lohnt?

Gruß
Michi

28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von audimane



Zitat:

Original geschrieben von stefan161280


werf den Prüfbericht in den schredder.. und fahr zum andern TÜV...😉  hab ich damals auch so gemacht...
bei Dekra haushoch durchgefallen... beim TÜV mit bravur bestanden...
ich hab übrigens keinen finger am auto gerührt...😉 
darf man das??

Sicher darf man das. Prob. bei der ganzen Sache ist aber, dass der Mängelbericht vom TÜV auch bei einer anderen TÜVprüfstelle im System auftaucht. Wenn dann muss man z.B. zur Dekra fahren. Die Frage ist aber, warum jetzt eine andere Prüfstelle anfahren und nochmal 53,--Eus hinlegen, wenn doch alles jetzt funktioniert?

und deswegen fällt man in Deiner Gegend durch???

Zitat:

Original geschrieben von NoNameHR


Ab EZ 01.01.1990 ist eine LWR vorgeschrieben.

Präziser: Eine Leuchtweitenregulierung, bedienbar vom Fahrzeuginnenraum.

Die letzten T3-Transporter hatten eine eingetragene Ausnahmegenehmigung, bei denen ging das auch nur von außen. (Um ein Beispiel zu nennen)

Zitat:

Original geschrieben von audimane



Zitat:

Original geschrieben von stefan161280


werf den Prüfbericht in den schredder.. und fahr zum andern TÜV...😉  hab ich damals auch so gemacht...
bei Dekra haushoch durchgefallen... beim TÜV mit bravur bestanden...
ich hab übrigens keinen finger am auto gerührt...😉 
darf man das??

Klar, wieso nicht?

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Leuchtweitenregulierung ab 90? Nur in Deutschland oder auch in Österreich denn meiner hat keine Leuchtweitenregulierung im Innenraum...

Zitat:

Original geschrieben von Zigi.Cad


Leuchtweitenregulierung ab 90? Nur in Deutschland oder auch in Österreich denn meiner hat keine Leuchtweitenregulierung im Innenraum...

Ich hatte mal ein 94er B4 ohne Leuchtweitenregulierung. Das war aber ein Reimport und im Brief stand drinn "ohne Leuchtweitenregulierung"

Zitat:

Original geschrieben von Zigi.Cad


Leuchtweitenregulierung ab 90? Nur in Deutschland oder auch in Österreich denn meiner hat keine Leuchtweitenregulierung im Innenraum...

In D definitiv.

Zitat:

Original geschrieben von Mechaxx


kleines Zwischenergebnis:
... ...
Bin also fast fertig, bis auf ein paar Kleinigkeiten die aber eher für den Verkauf gemacht werden müssen.

super. wieder ne Ehe gerettet...

Zitat:

Original geschrieben von audimane



Zitat:

Original geschrieben von stefan161280


... und fahr zum andern TÜV...😉 
darf man das??

klar. das ist der Vorteil der deutschen Regelreiterei die so gerne polemisch kritisiert wird.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Prüfverfahren ausreichend und korrekt sind.

Ferner dass sie überall identisch sind und eingehalten werden.

Theoretisch sollte also bei ner anderen HU Station das gleiche Ergebnis rauskommen, was realistisch betrachtet natürlich nicht der Fall ist.

In dem Fall allerdings, wenn eine offensichtlich aufgemotze Karre in die Halle fährt wird jeder Prüfer genauer hinschauen und mehr Mängel finden als bei ner 08/15 Oma-Schleuder.

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


und deswegen fällt man in Deiner Gegend durch???

was genau zum letzten Satz passt.

- Bei einer Nachuntersuchung übrigens, das nur zur Info, bestätigt der Prüfer dass er den vorherigen Mängelbericht der Erstuntersuchung gesehen, die Fehler zur Kenntnis genommen und die Mängelbeseitigung geprüft hat. Dass die HU zuteilbar ist sowieso, aber das versteht sich.
Ferner (aber das wurde mit der Zusammenlegung obsolet) dass der Wagen die AU bestanden hat. Die war nämlich fürher zuerst zu prüfen, zu erteilen, dann die HU.

Zitat:

Original geschrieben von sirpomme



Zitat:

Original geschrieben von audimane


darf man das??

Klar, wieso nicht?

Eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten ist keine Antwort! Außerdem war es eine ernst gemeinte Frage und die Antwort hatte ich ja bereits bekommen....

Zitat:

Original geschrieben von audimane



Zitat:

Original geschrieben von sirpomme


Klar, wieso nicht?
Eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten ist keine Antwort! Außerdem war es eine ernst gemeinte Frage und die Antwort hatte ich ja bereits bekommen....

Ich denke nicht dass es negativ gemeint war, eher dass da jemand an deinen Bedenken warum es nicht erlaubt sein sollte intressiert war und er die "Antwort" gab um das Thema etwas umfassender zu diskutieren. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Verbal Kint



Zitat:

Original geschrieben von audimane


Eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten ist keine Antwort! Außerdem war es eine ernst gemeinte Frage und die Antwort hatte ich ja bereits bekommen....

Ich denke nicht dass es negativ gemeint war, eher dass da jemand an deinen Bedenken warum es nicht erlaubt sein sollte intressiert war und er die "Antwort" gab um das Thema etwas umfassender zu diskutieren. 🙂

okay du hast Recht! Meine Überlegungen waren nur, dass es sich bei einer TÜV Untersuchung, verhält wie bei z.B. einem Gerichtsurteil..Wenn mich ein Richter schuldig spricht, kann ich auch nicht sagen: "okay geh ich halt zum nächsten, mal schauen was der sagt" Dass es ja verschiedene Stellen gibt, die eine Untersuchung durchführen, habe ich nicht bedacht.

Ich dachte ein Untersuchungs Ergebnis wird heutzutage im PC aufgenommen und ich bekäme bei der nächsten Anlaufstelle nur die Info das ich ja wohl schon bei jemandem Anderen war und ja meine Mängelliste auch schon bestünde...

Zitat:

Original geschrieben von audimane


....Ich dachte ein Untersuchungs Ergebnis wird heutzutage im PC aufgenommen und ich bekäme bei der nächsten Anlaufstelle nur die Info das ich ja wohl schon bei jemandem Anderen war und ja meine Mängelliste auch schon bestünde...

möge Gott verhüten dass wir auch diesen Schritt zum Überwachungsstaat noch tun werden.

wundern täte es mich aber nicht wenn da mal irgend jemand auf diesen Gedanken kommt, "dient ja schliesslich der Sicherheit", da "haben alle Verkehrsteilnehmer was davon", es "wird ja vieles vereinfacht und das System verbessert", all das seh ich jetzt vor mir als Argumentation.

jene Aussagen die als rein rhetorische nur positive Bejahung zulassen. denn "welcher böse Mensch könnte denn bloß etwas gegen eine Verbesserung der Sicherheit auf den Strassen haben..."
scnr. uarghh. schüttel. 🙁
offtopic ende.

Zitat:

Original geschrieben von Verbal Kint



Zitat:

Original geschrieben von audimane


....Ich dachte ein Untersuchungs Ergebnis wird heutzutage im PC aufgenommen und ich bekäme bei der nächsten Anlaufstelle nur die Info das ich ja wohl schon bei jemandem Anderen war und ja meine Mängelliste auch schon bestünde...
möge Gott verhüten dass wir auch diesen Schritt zum Überwachungsstaat noch tun werden.
wundern täte es mich aber nicht wenn da mal irgend jemand auf diesen Gedanken kommt, "dient ja schliesslich der Sicherheit", da "haben alle Verkehrsteilnehmer was davon", es "wird ja vieles vereinfacht und das System verbessert", all das seh ich jetzt vor mir als Argumentation.

jene Aussagen die als rein rhetorische nur positive Bejahung zulassen. denn "welcher böse Mensch könnte denn bloß etwas gegen eine Verbesserung der Sicherheit auf den Strassen haben..."
scnr. uarghh. schüttel. 🙁
offtopic ende.

😁😁😁😁😁😁

Ja das stimmt...gut das es noch nicht so ist... 😉

Nun,soweit ist es noch nicht, das über dein Auto ein Straftatakte geführt wird😁
Spass bei Seite, der Prüfer hat schon zugriff auf Mängelberichte, die in der eigenen Organisation abgespeichert werden.
Ich kenne das, dass unser Prüfer schon mal nachschaut und dann meint, der Mangel war doch vor 2 Jahren schon.

um zurück zum thema zu kommen ^^

habe ja vorne die bremsbeläge gewechselt.

auf der scheibe sieht man allerdings auf beifahrer sowie auf fahrerseite, das die beläge wohl nur auf der äußeren hälfte der bremsscheiben bremsen.
Habe schon an klemmende kolben gedacht, aber dann würden die ja dauerhaft auf die komplette scheibe drücken, oder sehe ich da was falsch?

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